Tuor Geschrieben 26. Januar 2019 report Geschrieben 26. Januar 2019 Ich verstehe die Regeln für ein Thaumagral des Runenschneiders nicht. Entfällt hier (z.B. bei der Schneiderunne) die nähere Angabe zur Kampfgelegenheit?
dabba Geschrieben 27. Januar 2019 report Geschrieben 27. Januar 2019 Wer will, kann mMn. trotzdem eine Kampfgelegenheit definieren. Man kann aber bei 20 Sekunden Zauberdauer eben auch sagen: "Die Kampfgelegenheit jetzt gerade!! " 1
Tuor Geschrieben 27. Januar 2019 Autor report Geschrieben 27. Januar 2019 Ging für mich eher um die Frage, ob dadurch die Beschreibung der Kampfsituation regeltechnisch entfällt.
dabba Geschrieben 27. Januar 2019 report Geschrieben 27. Januar 2019 (bearbeitet) Wie geschrieben: Ich würde die Beschreibung "der aktuelle Kampf jetzt gerade!" gelten lassen, wenn man die Rune kurzfristig einsetzen möchte. Man kann aber auch eine langfristigere Kampfgelegenheit ansagen, dann spart man die 20 Sekunden Zauberdauer, wenns los geht. Bearbeitet 27. Januar 2019 von dabba
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