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Urheberrechtsreform Forum wird am 21.3.2019 aus Protest geschlossen


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

ich habe zu Artikel 13 der geplanten Urheberrechtsreform einiges geschrieben:

An der Situation hat sich nichts geändert. Am 23.3. sind quer durch Europa Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform geplant. Es wäre prima von Euch, wenn ihr zu einer Demo gehen könntet.

Hier findet ihr eine Liste der geplanten Demos:

https://savetheinternet.info/demos

Aber: Warum schließe ich das Forum für einen Tag?

Forenbetreiber haben sich zu einer Gruppe "Foren gegen Uploadfilter" zusammengeschlossen:

https://foren-gegen-uploadfilter.eu/

Da die Wikipedia aus Protest ebenfalls zum 21.3.2019 für einen Tag die Türen schließt, haben sich viele Forenbetreiber dem angeschlossen. Ich mache da mit. Am 21.3. werde ich einen entsprechenden Text einbinden, der nochmal auf die Urheberrechtsreform hinweist und auf die geplanten Demos.

 

Bearbeitet von Abd al Rahman
  • Like 9
  • Thanks 3
Geschrieben

Wenn du das Forum am 21. schliesst, nur um auf den Protest am 23. hinzuweisen (und nicht generell aus Protest an der Urheberrechsreform).

Aus der Überschrift schloss ich auf generellen Protest.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb seamus:

Wenn du das Forum am 21. schliesst, nur um auf den Protest am 23. hinzuweisen (und nicht generell aus Protest an der Urheberrechsreform).

Aus der Überschrift schloss ich auf generellen Protest.

Er tut beides. Er schließt generell aus Protest, und weist auf die Demos hin. 

Bearbeitet von Detritus
Geschrieben

Ich geh jedenfalls auf die Demo in unserer Stadt. Ich habe bei so vielen Dingen jetzt stillgehalten, jetzt reicht es aber, ich geh auf die Straße, immer Zurückhaltung um der Familie willen, nee, danke.

  • Thanks 1
Geschrieben

Ich glaube, eine Dimension des Art.13 ist noch gar nicht wahr genommen worden.

Provider, die Webspace und Domains vermieten. Die verdienen Geld damit und ihre User schreiben auf den vermieteten Webseiten unkontrolliert, was sie wollen. Streng genommen müssen die auch vorab prüfen, was ihre Kunden da ins Netz stellen.

Geschrieben

Es könnte so amüsant sein was Voss da von sich gibt (oder jemand in seinem Namen), wenn genau dieser Voss nicht die EU-Urheberrechtsreform seit 3 Jahren mit vorbereitet.

Er beschäftigt sich seit 3 Jahren mit Urheberrecht und Internet und hat dabei nicht mal die grundlegendsten Grundlagen gelernt. Selbst in meinen schwärzesten Stunden habe ich so viel Inkompetenz nicht für möglich gehalten.

  • Sad 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte gestern die Gelegenheit mit einem Architekten über das Thema "Kunst und Urheberrecht" zu sprechen. Der Architekt sieht seine Werke auf jeden Fall als Kunst, die dürfen nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden. Er hätte wohl gar nichts dagegen, für die Darstellung seiner "geistigen Ergüsse" Kohle von Google oder anderen Institutionen zu erhalten.

Gilt Architektur als Kunst, die urheberrechtlich geschützt und deren bildhafte Verwertung deswegen zukünftig von Uploadfiltern beeinflußt wird? Weiß das zufällig jemand?

 

Sollte Architektur auch den Upload- Filtern zum Fraß vorgeworfen werden, müßten die Bilder der meisten Gebäude aus digitalen Alben entfernt oder zukünftig gar nicht mehr in Alben erfaßt werden bzw. geteilt werden. Darunter fallen Ratshäuser, Kantinen, Wolkenkratzer, Architektenhäuser, ...  - im Prinzip fast jedes Gebäude das "einzigartig" erdacht und erstellt wurde. Selbst private Urlaubsbilder vor erkannten Gebäuden könnten nicht mehr nach Instagram, Facebook, in Cloud- Speicher etc. hochgeladen werden. Teilen mit anderen wird dadurch schwierig(er).

Bearbeitet von Lukarnam
  • Confused 1
Geschrieben (bearbeitet)
11 minutes ago, Lukarnam said:

Gilt Architektur als Kunst, die urheberrechtlich geschützt und deren bildhafte Verwertung deswegen zukünftig von Uploadfiltern beeinflußt wird? Weiß das zufällig jemand?

Inwiefern?

Fotografien von Gebäuden, die vom öffentlichem Grund und aus menschlicher Augenhöhe gemacht wurden (also nicht von privatem Grund und nicht von Drohnen bspw.), fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit. D. h. der Fotograf braucht keine Genehmigung des Hauseigentümers oder sonst wem.
(Eine Voraussetzung ist, dass das abgelichtete Objekt bleibend ist, d. h. einen Kinofilm, der an eine Hauswand projiziert wird, darf ich nicht einfach abfilmen und verkaufen. ;))

Falls die Gebäude nicht von öffentlichem Grund einsehbar sind, greift die Panoramafreiheit nicht und u. a. kann auch der Architekt Urheberrechte geltend machen.

Panoramafreiheit

Bearbeitet von dabba
  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Lukarnam:

Ich hatte gestern die Gelegenheit mit einem Architekten über das Thema "Kunst und Urheberrecht" zu sprechen. Der Architekt sieht seine Werke auf jeden Fall als Kunst, die dürfen nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden. Er hätte wohl gar nichts dagegen, für die Darstellung seiner "geistigen Ergüsse" Kohle von Google oder anderen Institutionen zu erhalten.

Gilt Architektur als Kunst, die urheberrechtlich geschützt und deren bildhafte Verwertung deswegen zukünftig von Uploadfiltern beeinflußt wird? Weiß das zufällig jemand?

 

Sollte Architektur auch den Upload- Filtern zum Fraß vorgeworfen werden, müßten die Bilder der meisten Gebäude aus digitalen Alben entfernt oder zukünftig gar nicht mehr in Alben erfaßt werden bzw. geteilt werden. Darunter fallen Ratshäuser, Kantinen, Wolkenkratzer, Architektenhäuser, ...  - im Prinzip fast jedes Gebäude das "einzigartig" erdacht und erstellt wurde. Selbst private Urlaubsbilder vor erkannten Gebäuden könnten nicht mehr nach Instagram, Facebook, in Cloud- Speicher etc. hochgeladen werden. Teilen mit anderen wird dadurch schwierig(er).

Ich meine mich zu erinneren, dass sowas mal Thema in einem Bericht war. In anderen europäischen Landern kann es dir passieren vom Architekten abgemahnt zu werden.

 

vor 53 Minuten schrieb Airlag:

Er beschäftigt sich seit 3 Jahren mit Urheberrecht und Internet und hat dabei nicht mal die grundlegendsten Grundlagen gelernt. Selbst in meinen schwärzesten Stunden habe ich so viel Inkompetenz nicht für möglich gehalten.

Und das wundert dich? Manchmal hat man den Eindruck Inkompetenz ist Einstellungsvoraussetzung. :-/

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb dabba:

Inwiefern?

Fotografien von Gebäuden, die vom öffentlichem Grund und aus menschlicher Augenhöhe gemacht wurden (also nicht von privatem Grund und nicht von Drohnen bspw.), fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit. D. h. der Fotograf braucht keine Genehmigung des Hauseigentümers oder sonst wem.
(Eine Voraussetzung ist, dass das abgelichtete Objekt bleibend ist, d. h. einen Kinofilm, der an eine Hauswand projiziert wird, darf ich nicht einfach abfilmen und verkaufen. ;))

Falls die Gebäude nicht von öffentlichem Grund einsehbar sind, greift die Panoramafreiheit nicht und u. a. kann auch der Architekt Urheberrechte geltend machen.

Panoramafreiheit

Habe mir den Artikel - Teil DE - nun durchgelesen und bin nicht viel schlauer als vorher, was die Upload- Filter betrifft. Im Zweifelsfall müßte der Filter prüfen können, ob die Ansicht eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Aufnahme "öffentlich zugänglich" war. Als haftbarer Platformbetreiber würde ich mich im Zweifelsfall weigern ein Upload auszuführen, selbst wenn sich irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen würde, dass ein Bild "richtig" gemacht wurde. Die Zeit für die Rechtsfindung - in beliebig vielen Fällen - hätte ich gar nicht ...

Bearbeitet von Lukarnam
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Lukarnam:

Habe mir den Artikel - Teil DE - nun durchgelesen und bin nicht viel schlauer als vorher, was die Upload- Filter betrifft. Im Zweifelsfall müßte der Filter prüfen können, ob die Ansicht eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Aufnahme "öffentlich zugänglich" war. Als haftbarer Platformbetreiber würde ich mich im Zweifelsfall weigern ein Upload auszuführen, selbst wenn sich irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen würde, dass ein Bild "richtig" gemacht wurde. Die Zeit für die Rechtsfindung - in beliebig vielen Fällen - hätte ich gar nicht ...

Ich sehe du hast die Problematik erkannt!  :)

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Lukarnam:

Habe mir den Artikel - Teil DE - nun durchgelesen und bin nicht viel schlauer als vorher, was die Upload- Filter betrifft. Im Zweifelsfall müßte der Filter prüfen können, ob die Ansicht eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Aufnahme "öffentlich zugänglich" war. Als haftbarer Platformbetreiber würde ich mich im Zweifelsfall weigern ein Upload auszuführen, selbst wenn sich irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen würde, dass ein Bild "richtig" gemacht wurde. Die Zeit für die Rechtsfindung - in beliebig vielen Fällen - hätte ich gar nicht ...

Nicht nur das. Wenn Du ein Bild eines Rathauses machst, bist Du der Urheber des Bildes. Jetzt gibt es das Bild auch von jemand anderem. Ein Uploadfilter müsste also beide Bilder voneinander unterscheiden können.

Es geht aber nicht nur um Bilder, Videos oder Musik. Was hier getippt wird sind zum Teil (der Kreativbereich z.B.) ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke. Ein Gedicht das jemand eintippt ebenso. 

  • Like 1
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Abd al Rahman:

Nicht nur das. Wenn Du ein Bild eines Rathauses machst, bist Du der Urheber des Bildes. Jetzt gibt es das Bild auch von jemand anderem. Ein Uploadfilter müsste also beide Bilder voneinander unterscheiden können.

Es geht aber nicht nur um Bilder, Videos oder Musik. Was hier getippt wird sind zum Teil (der Kreativbereich z.B.) ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke. Ein Gedicht das jemand eintippt ebenso. 

Ja, genau das meine ich - bei Bildern (von Gebäuden) ist es gegebenenfalls nicht so eindeutig wie bei Musik oder Videos.

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