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Lernmöglichkeit mit Lehrmeistern - verkaufen? Wert?


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Geschrieben

Hallo,

eine Frage ist hier aufgekommen:  Ich habe ein tolles Abenteuer geschafft und am Ende vom Auftraggeber als Belohnung die Lernmöglichkeit bekommen,  in seiner Grafschaft bei den Lehrmeistern kostenlos und mit 50% Rabatt (alles nach Regelwerk) zu lernen.

So weit so gut.

Nun plagt mich ein Goldmangel, denn ich will ein teures Schutzamluett kaufen. Ich denke mir:

Ich trete meine Lernmöglichkeit an andere NSCs ab und für diese müßte so eine Lernmöglichkeit doch einiges an Gold wert sein.

Fragen also:

a) Kann ich abtreten an dritte?

b) Wieviel Gold wäre für sowas angemessen?

 

 

  • Sad 1
Geschrieben

Das ist doch abhängig vom Spielleiter. Wenn der Graf (also der SL) dem zustimmt, warum nicht?

Als Spielleiter würde ich das wohl nicht zulassen und stattdessen einfach eine monetäre Belohnung vergeben.
Ein Graf sollte sich das doch leisten können. :dunno: 

  • Like 1
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Panther:

a) Kann ich abtreten an dritte?

b) Wieviel Gold wäre für sowas angemessen?

a) Muss der Spielleiter entscheiden.

Meiner Meinung nach ist diese Art der Belohnung bei Auftraggebern beliebt weil kein Bargeld fließt. Der Lehrmeister bekommt also kein extra Geld, d.h. man könnte ihm höchstens in Absprache einen anderen Schüler schicken. Aber der Wert für diese Ausbildung liegt natürlich in der Spielwelt unter dem was das Regelwerk angibt. Und warum sollte der Auftraggeber einem Fremden einen Gefallen tun, hätte er überhaupt Vertrauen zu einem Dritten?

Geschrieben

Das könnte man mit einem EW:Geschäftssinn abwickeln, ob der Belohnende dieser Übertragung zustimmt. ;)

In der realen, modernen Welt lassen sich vergleichbare Vergünstigungen eher selten übertragen. Fluggesellschaften bspw. ermöglichen es normalerweise nicht, Bonusmeilen auf andere Personen zu übertragen. Das ergibt auch Sinn: Der Sinn der Bonusmeilen ist es, einen Kunden zu binden und zu weiteren Buchungen zu animieren. Es ist nicht der Sinn der Meilen, dem Kunden eine Nebenverdienst-Möglichkeit zu bescheren. ;)

  • Like 2
Geschrieben

danke, so weit für die Nachrichten,

nehmen wir an, der SL hat der Abtretung zugestimmt (evtl. mit EW: Geschäftssinn).

Dann geht es nun um den Wert der Abtretung, was würdet Ihr da ansetzen? Das, was der Dritte dann an Gold spart? Einen Anteil davon?

Geschrieben

Das wäre der nächste EW:Geschäftssinn. Gelingt der, würde ich die volle Ersparnis vergeben, sonst vielleicht ein paar Prozent weniger.

Bei einem kritischen oder hohen Erfolg kann man die Lernmöglichkeit vielleicht sogar über Wert verkaufen:
"Hey, das ist eine Ausbildung beim Grafen. Denk an den Ruhm und die Frauen!" :cheesy:

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde als SL pauschal einfach 10% abziehen und gut ist.

Wer auf Ausspielen steht: 1/2-2/3 als übertragbar erlauben, mit dem einen oder anderen EW:Beredsamkeit, Etikette, Geschäftssinn, Gassenwissen: 2/3-3/4

Der Graf muss dir ja dafür extra nen Schrieb erstellen, dass an deiner statt jemand Fremder reinschneit (ggf. nur unter Aufsicht, da Unbekannter). Du hast Lauferei nen passenden "Kunden" zu finden & der Graf soll sich ja nicht beleidigt fühlen, ...

 

PS. Wieso hat dein Charakter bei der Belohnungsvergabe nicht einfach eine Alchimistenvermittlung mit gutem Sonderpreis stattdessen höflichst erbeten? Im Nachhinein rummäkeln erfordert schon viel pA/Geschick vor allem bei Adligen.

Bearbeitet von seamus
Geschrieben

Ja, du kannst Lernmöglichkeiten abtreten. Was das Wert ist, weiß ich nicht, aber eigentlich ja nix, weil der Graf bezahlt.:zwinkern:

Die Gruppe erhielt die Lernmöglichkeit und dann ist es doch egal, wer genau was lernt. Also können die Figuren das miteinander verhandeln und wenn die anderen oder eine andere Figur deiner Figur das Amulett kauft, ist es doch ok.

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Jürgen Buschmeier:

Die Gruppe erhielt die Lernmöglichkeit und dann ist es doch egal, wer genau was lernt. Also können die Figuren das miteinander verhandeln und wenn die anderen oder eine andere Figur deiner Figur das Amulett kauft, ist es doch ok. 

Er schrieb aber "NSC". Ich weiß nicht recht, mir gefällt der Gedanke nicht, eine Belohnung so zu "abstrahieren". Das verbilligte Lernen ist etwas, was in der Spielwelt begründet werden sollte. Ohne das Abenteuer zu kennen kann ich die Situation natürlich nicht so gut beurteilen, aber solche Belohnungen sind meist eher persönlicher Natur, nach dem Motto "Du hast mir einen großen Gefallen getan, ich habe nicht viel Geld, aber nutze gerne meine Bibliothek nach Gutdünken", oder "Mein Fechtlehrer wird dir beibringen, was er weiß."
Ich bin da bei @Solwac. Warum sollte der Auftraggeber diese Ressourcen einem wildfremden zur Verfügung stellen? Wären nicht viele Auftraggeber sogar ziemlich beleidigt, wenn eine sehr persönliche Belohnung für Geld an dritte "verschachert" wird?

Zumindest in meinen Runden kam noch nie jemand auf solch einen Gedanken, soweit ich mich erinnere. Solche Lernangebote sind genau das: Angebote. Wenn man sie nicht nutzen will oder kann, verfallen sie halt.

 

Geschrieben

Bei mir wäre ein Abtreten der Belohnung auch nicht möglich. Ganz im Gegenteil würde ich es als Beleidigung ansehen wenn man eine solch persönliche Belohnung "verkaufen" möchte. 

 

Wenn du aber einen Geldwert dafür haben möchtest, würde ich als Grundlage die theoretische Goldersparnis ansetzen, als 10 mal die in dem Abenteuer erhaltenen Erfahrungspunkte. Ich setze beim Verkauf gerne ein Fünftel des Kaufpreises an, deswegen würde ich das hier ebenso machen. Wir bleiben also bei 2 mal der Erfahrungsmenge in Gold. 

Beispiel:

Im Abenteuer gab es 150 EP, dann sind die zugehörigen Lernmöglichkeiten im Verkauf 300 GS wert. 

 

Masamune

Geschrieben

Abgesehen von vielen hier vorgebrachten Einwänden: es kann unter Umständen sehr schwierig werden, einen Abnehmer für die angeboteten Lernmöglichkeiten* zu finden. Es muss jemand sein, der in dem Moment über haufenweise freie EP verfügt und wer hat die schon, außer Spielfiguren?
(*insbesonder dann, wenn sie auch noch an bestimmte Fertigkeiten gebunden sind)

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Orlando Gardiner:

Abgesehen von vielen hier vorgebrachten Einwänden: es kann unter Umständen sehr schwierig werden, einen Abnehmer für die angeboteten Lernmöglichkeiten* zu finden. Es muss jemand sein, der in dem Moment über haufenweise freie EP verfügt und wer hat die schon, außer Spielfiguren?
(*insbesonder dann, wenn sie auch noch an bestimmte Fertigkeiten gebunden sind)

Das ist mir ein zu sklavisches halten an das Regelkonstrukt. Die EP der Spielerfiguren sind ein reines Konstrukt um den Zugewinn an Fertigkeiten zu verwalten. Nichtspielerfiguren besitzen sowas wie EP gar nicht und lernen einfach was sie wollen über einen bestimmten Zeitraum. 

  • Like 1
Geschrieben

...wenn sie die nötige Muße und das nötige Interesse haben.

Bestimmte Lernmöglichkeiten, wie Zauberkunde+14, dürfte für relativ wenige NSpFen interessant sein, weil wenige Nichtspielerfiguren in so hohe Sphären hineinkommen.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Masamune:

Das ist mir ein zu sklavisches halten an das Regelkonstrukt. Die EP der Spielerfiguren sind ein reines Konstrukt um den Zugewinn an Fertigkeiten zu verwalten. Nichtspielerfiguren besitzen sowas wie EP gar nicht und lernen einfach was sie wollen über einen bestimmten Zeitraum. 

Ja, da hast Du natürlich Recht. Eigentlich sollte man erst nachdenken, bevor man etwas schreibt. Obwohl ich mir gar nicht zu 100 Prozent sicher bin, ob NSC nicht auch den Zug über die Metaebene nehmen müssen, schließlich greifen bei Ihnen auch andere von der Spielwelt losgelöste, rein mechanische Konzepte.

So oder so war mein Post wenig hilfreich für den Fragesteller, der zwischendurch ja schon präzisiert hat. Wenn es einen Abnehmer gibt und der Belohnende einverstanden ist: 50 Prozent der vom SL festgelegten Summe von Einsparungen, mehr beim Einsatz von Geschäftssinn. Wurde die Summe vorher nicht festgelegt: der Durchschnitt der eingesparten Goldmenge der Mitspieler (oder ähnlich).

  • Thanks 1
Geschrieben

Ich sehe den Verkauf von "Lernmöglichkeiten ohne Geld" ein wenig anders.

Diese Lernmöglichkeiten sind eine Form von Gefallen, die ein Auftraggeber für die Erledigung einer Aufgabe vergibt. Vermutlich fordert unser Auftraggeber dafür selbst Gefallen ein oder die Lehrer arbeiten sowieso für ihn. 

Die Sache ist die: ein Gefallen ist eine persönliche Angelegenheit. Wenn ich lieber Geld statt der Lernmöglichkeit hätte, dann sage ich das dem Auftraggeber(Spielleiter) höflich, statt diesen Gefallen an irgend eine wildfremde Person zu verscherbeln. Das ist doch unhöflich, in manchen Kulturkreisen sogar eine Beleidigung für den Auftraggeber.

Ich fände es deshalb nicht stimmig, solche Lernmöglichkeiten zu verkaufen, auch wenn regeltechnisch nur ein Geldwert in eine andere Form gewandelt wird.

  • Like 3
Geschrieben (bearbeitet)

Eben deshalb würde ich da den EW:Geschäftssinn verlangen. Ein guter Geschäftsmann kann nicht nur Preise runterhandeln. Er kann auch so einen Deal einfädeln, ohne jemanden zu brüskieren.

Das kommt natürlich auch darauf an, wie die Belohnung gewährt wurde:
Manchmal ist eine Belohnung einfach nur eine Bezahlung in Naturalien, manchmal hingegen ein persönliches Geschenk. Wenn eine albische Magiergilde offensichtlich als Lohn statt Bargeld Lernmöglichkeiten gegeben hat, lässt sich dieser Anspruch leicht verkaufen (EW+4:Geschäftssinn, dass die Magiergilde den Anspruch überträgt). Wenn hingegen der König persönlich seinem tapferen Untertaten mit einem Lehrmeister belohnt, hat der EW:Geschäftssinn eine negative Zahl zwischen dem "EW" und dem Doppelpunkt. ;)

Bearbeitet von dabba
  • Like 2
Geschrieben

Schlechte Kommunikation zwischen Spieler und SL über des Ersteren Wünsche, hm?

Wenn der Spieler sich das Amulett so innig wünscht, dann soll er sich halt das als Belohnung geben lassen. Er wird dann halt vom Belohnenden durch die Gegend geschickt und muss xyz machen, ggf. auch ausgeben, während seine Kumpels lernen.

Bildungsgutscheine gibt es auf Midgard eher selten. Ich sehe den Lernbonus auch eher personengebunden. Eventuell kann gelungener Fertigkeiteneinsatz ein sozialverträgliches Eintreten eines Anderen ermöglichen ("ich muss mal schnell weg, aber mein Cousin...").

Geschrieben

Moin!

Ich prsönlich würde eine Lernmöglichkeit nicht verkaufen. Abgesehen von den Regel- und Welttechnischen Problemen (Geldwert? Wie verkaufen? Beleidigung des Auftraggebers, bzw. hat der Auftraggeber überhaupt Geld?) gibt es noch etwas anderes zu beachten.

Das teure Schutzamulett kann schon beim ersten ABW-Wurf ausbrennen. Mein Char Ulmo hatte mal ein schickes Schutzamulett. Diese brannte schon beim dritten oder vierten ABW-Wurf aus. Lange vor seiner statistischen Anzahl an Anwendungen. Und das Amulett kann natürlich auch gestolen werden.

Die durch die Lernmöglichkeit gerlernten Fertigkeiten / Zauber verliert der Char erst wenn in den Ruhestand geschickt wird. Oder wenn er den Löffel abgibt / weg vom Fenster ist / in die ewigen Jagdgründe eingeht / nachschaut ob es ein Leben nach dem Tod gibt / etc. 😉

 

Mit morgendlichen Maulwurfsgrüßen

Geschrieben

Also zu a) hätte ich gesagt: nur unter besonderen Umständen möglich - andere haben das schon ausgeführt , "persönliche" Gefallen, etc. - Wenn der Spieler dem Spielleiter gute Gründe darlegen kann, WARUM die Abtretung möglich ist, dann sollte sich der Spielleiter "erweichen" lassen. (aber NICHT auf reine Würflerei beschränken). ICh könnte mir vorstellen, dass der Spiler (ingame) sagt, Lieber Fürst, du "schenkst" mir Reitstunden mit deinem persönlichen "Zureiter". Es ist aber nun so, dass ich Sündbar der Seefahrer auf Schiffen zu Hause bin, aber mein Freund  Knausi der Händler wollte immer schon Reiten lernen... ODER Lieber Fürst: Ich bin schon passabler Reiter, aber mein Freund Rinci der Zaubberer fällt immer vom Pferd und könnte Reitsunden (im Interesse der Gruppe die er sonst immer aufhält) gebrauchen...

 

Zu b) Wenn es wirklich um eine monetäre Abgeltung geht, dann würde ich so vorgehen:

Kann der NSC die Lernmöglichkeit  auch ohne die "Belohnung" wahrnehmen (also sie ganz normal am Markt erwerben), dann hängt der Goldpreis davon ab, was die Steigerung dem NSC kosten würde (also wenn er 500 GS zahlen würde, dann liegt der Preis UNTER den 500 GS, auch wenn der Verkäufer(Spieler) selbst 2000 GS zahlen müsste um zu lernen - der NSC zahlt ja nicht mehr als er müsste - der genaue "Preis" hängt dann von dem Verhandlungsgeschick von NSC/Spielr ab und der Gönner (Spieleleiter) könnte z.B auch Einfluss haben indem er "beschränkungen" auferlegt (z.B. Dir würde ich bis zu 2000 GS gewähren, ein Anderer kriegt aber nur bis zum Wert von 1000, oder : der Andere darf kein Ausländer/Mitglied eines anderen Clans/Rothaariger , etc sein ;) )

Ist die Lernmöglichkeit exclusiv: Also der Fürst überredet den Hofmagier dem Spiler etwas beizubringen - obwohl der Hofmagier sonst niemandem (ausser seinen eigenen Zauberlehrlingen) etwas beibringt, dann solltedie Abtretung umso schwerer möglich sein, aber der Preis könnte wesentlich höher ausfallen: Also der NSC könnte den Spruch um 1000 GS lernen - da er aber keinen Lehrer hat, kann er nicht - durch den "Gefallen" hat der die Lernmöglichkeit aber, da könnte er auch 2000+ zahlen...)

 

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die vielen Antworten,

das dumme für unseren Helden ist nur,dass alle Auftraggeber andauerend jammern, "ich habe kein Gold, nimm meine Lernmöglichkeiten...": Aber dann muss man eben Übertragbare Lernmöglichkeiten heraushandeln.. 😉

 

 

Bearbeitet von Panther
Geschrieben
22 hours ago, Panther said:

Auftraggeber andauerend jammern,

Das hängt ja nun davon ab, wie der SL das gerne spielen möchte. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ma Kai:

Das hängt ja nun davon ab, wie der SL das gerne spielen möchte. 

jaja... siehe erste Regel für Rollenspiele

Geschrieben

Andererseits, selbst wenn der AG (Auftraggeber) Lernmöglichkeiten statt Bezahlung anbietet, muss er doch den Lehrer (irgendwie) bezahlen. Die (potentiellen) Lehrer sitzen ja auch nicht herum und warten darauf jemandem was beizubringen.

 

Einfach ist es wenn der AG Angestellte hat, die was können, aber was ist wenn der AG die Leistung erst "zukaufen" muss?

 

Sollte der SL (als AG) zu oft Lernmöglichkeiten statt Gold anbieten, dann habe ja die SPF (Spielerfiguren) immer die Möglichkeit zu sagen: Ist ja nett, aber wir machen es nur für Gold... LErnmöglichkeiten "anzunehmen" sollte ja kein "muss" sein.

 

Sparsam eingesetzt und wohlüberlegt sollten sie ein Mittel der "Steuerung" sein

 

1. Vorbereitung der SPF auf das nächste Abenteuer, wo diese Eigenschaft/Fähigkeit besonders wichtig ist

2. Zugang zu (magischen) Fähigkeiten, die sonst nicht (innerhalb der Spielweltlogik) (so leicht) zu erwerben sind

3. Steigern der Erfolgswerte auf Spitzenwerte (Lehrer für Höchstwerte, sollten selten sein)

 

Was ich nicht schätzen würde wäre die "Lernmöglichkeit" auf Dinge die dem Charakter nicht wichtig sind oder zu ihm nicht passen.

 

Waffenfertigkeiten sollten/dürften Standard mäßig als Belohnung gelern werden (können) - andererseits sollte die Lernmöglichkeit auch zum Auftraggeber passen - Teezerimonie wird wohl kaum einem Albischen LAird etwas sagen ;) - auch wenn sie der SApieler gerne hätte.

 

PS mir scheint euer SL ist unnötig "geizig"... Wie ists bei euch mit dem Zwergenhort...

Geschrieben

Ich finde, für Auftraggeber sind Lernmöglichkeiten und Unterkunft dazu häufig billiger als z. B. ein Amulett. Fürsten, Dörfer, Städte, Zauberer, Tempel, reiche Händler, haben meist Kontakte und können Gefallen einfordern oder ihre jeweiligen Angestellten/Untergebenen dazu abstellen. Ein Hofzauberer, Tempel, Magiergilde könnte vielleicht ein Artefakt herstellen.

Und letztlich,wenn Fürst einem das Lernen auf seine Kosten erlaubt, ist es eine besondere Ehre. Nicht jeder darf beim Hanchain oder Hofmagus lernen.

  • Like 1

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