Patrick Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 Hallo, mal eine Frage zum Thema Rüstungstragen. Ab KR verliert man Abwehrboni und ab PR Gewandtheit. Wenn man nun 40 Punkte Gewandtheit verliert (Tragen von PR) und hat bspw. eine GW von 50, dann würde man in den negativen Bereich beim Abwehrbonus fallen. Wirkt sich dieser Abwehrverlust aus (auch wenn der Abwehrbonus ja eigentlich schon in der Spalte "Verlust von persönlichen Boni" behandelt wird) oder bezieht sich das nur auf die Kampfreihenfolge? Mit freundlichen Grüßen, Patrick 1
dabba Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 (bearbeitet) Das wird nicht 100 % eindeutig im Text geklärt. Zu M4-Zeiten gab es die Frage schon mal. Die Teil-Frage, ob man bestimmte Fertigkeiten trotzdem noch einsetzen kann, kannst Du unter M5 vergessen. Bearbeitet 23. April 2020 von dabba 2
seamus Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 (bearbeitet) Nur als Zusatz-Hinweis bzgl. einer Auslegung: Diverse Fertigkeiten -bspw. Akrobatik, Balancieren, Schwimmen- listen explizit Malus (-4) für PR/VR (&somit erst Recht RR) auf. Wenn man Gw nur für die Kampfreihenfolge reduziert, schwächt es diesen Malus natürlich ziemlich ab (bei sehr hoher Gw bzw. niedriger, die dann ggf. nicht in weiteren Malus rutscht). Bearbeitet 23. April 2020 von seamus
Drachenmann Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 Am 29.6.2007 um 14:59 schrieb Prados Karwan: Es wird lediglich und ausschließlich ein positiver Bonus verringert, ansonsten hat das Tragen einer Rüstung keine weiteren Auswirkungen in diesem Bereich. Ein normaler Kämpfer mit AbB0 erhält keine weiteren Abzüge, ein tollpatschiger Kämpfer mit AbB-2 bleibt bei diesem niedrigem Wert. Grüße Prados 5
seamus Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 (bearbeitet) Das mag vielleicht/sicherlich noch seine Berechtigung haben, genauso weiter unten PW:Gw, aber eine offizielle Regelantwort ist das ganze M4!-Thema ja nu nicht. Ich finde es unschön bei Tag "m5 regeltext" einfach komnentarlos einen einem passenden Einzelbeitrag aus dem entsprechenden m4-Thema zu zitieren. Mit Blick nach unten: Das bezieht sich auf Drachenmanns Beitrag, du listest M4 ja auf und zig Stunden nachdem ich was beitrug, motz ich nicht plötzlich rum @dabba Bearbeitet 23. April 2020 von seamus Blick nach unten
dabba Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 5 hours ago, dabba said: Das wird nicht 100 % eindeutig im Text geklärt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn Du eine offizielle Auslegung möchtest, frag unter der bekannten Adresse. Ich habe die M4-Diskussion verlinkt, weil die Regel unter M4 identisch war. 1
Drachenmann Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb seamus: Das mag vielleicht/sicherlich noch seine Berechtigung haben, genauso weiter unten PW:Gw, aber eine offizielle Regelantwort ist das ganze M4!-Thema ja nu nicht. @Patrick hat ja auch keine offizielle Regelantwort angefragt, sondern eine Regelfrage an das Forum gestellt. Dazu hat @dabba die ähnliche Diskussion verlinkt, und ja, die ist schon was älter. Wie aber Dabba schreibt, hat sich der Regeltext von M4 zu M5 in dieser Hinsicht nicht verändert. Deshalb passt das Zitat auch hier, ich wollte Patrick einfach die Mühe ersparen und gleichzeitig die immer noch gültige Aussage Prados' hierhinziehen. Denn imho beantwortet diese Aussage Patricks eigentliche Frage erschöpfend. Und kommentiert habe ich Prados' Zitat aus zwei Gründen nicht: 1. halte ich es für ersichtlich, dass es aus Dabbas verlinktem Thread stammt, 2. wäre mein Kommentar gewesen: " @Prados Karwan Danke für die klare Info." Das habe ich mir 13 Jahre, nachdem er seinen Post verfasst hat, einfach mal gespart. Aber generell fände ich ein kommentarloses Zitat genauso irritierend und auch unhöflich wie du in diesem Fall, @seamus Beim nächsten Mal schreibe ich wenigstens eine kurze Erklärung dazu, die frisst ja schließlich kein Brot. Bearbeitet 23. April 2020 von Drachenmann 1 1
Eleazar Geschrieben 23. April 2020 report Geschrieben 23. April 2020 vor 6 Stunden schrieb Patrick: Hallo, mal eine Frage zum Thema Rüstungstragen. Ab KR verliert man Abwehrboni und ab PR Gewandtheit. Wenn man nun 40 Punkte Gewandtheit verliert (Tragen von PR) und hat bspw. eine GW von 50, dann würde man in den negativen Bereich beim Abwehrbonus fallen. Wirkt sich dieser Abwehrverlust aus (auch wenn der Abwehrbonus ja eigentlich schon in der Spalte "Verlust von persönlichen Boni" behandelt wird) oder bezieht sich das nur auf die Kampfreihenfolge? Mit freundlichen Grüßen, Patrick Ich denke, dass du der Regelantwort von Prados in dem Link vertrauen kannst. Das geht auch aus der Argumentationsweise der Regeltexte hervor. Der Gw-Abzug wird als Nachteil der Rüstung auf S. 73 ausdrücklich genannt, aaaaber gleichzeitig wird noch mal ausdrücklich erwähnt, dass man Teile seines Abwehrbonusses oder gleich den ganzen verliert. 1.) In den Midgardregeln gilt der Grundsatz, dass man wegen der gleichen Sache nicht zweimal bestraft werden kann: Eine Vollrüstung bewirkt die Streichung des ganzen Abwehrbonusses. Warum? Weil man in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist. Dann kann man das wegen der gesunkenen Gewandtheit nicht ein zweites Mal abziehen. 2.) Sollte sich der Abzug der Gewandtheit allgemein auf die Abwehr (und gewisse Fertigkeiten) auswirken, dann hätte man in den Regeln einen tollen, eleganten Mechanismus, den man überall nutzen könnte: Ich reduziere die GW wegen der Rüstung und wende den Wert auf den Abwehrbonus und die Leiteigenschaft Gw an. Das hat bei PR-RR bei Gw genau den gleichen Effekt bei Entziehung der Boni auf Abwehr. Für die Kettenrüstung müsstest du nur einen Gw-Abzug von -15 eintragen und du hättest die Boni auf gleiche Weise entzogen. Und du hättest für einige Schwergerüstete außerdem auch das Abrutschen in negative Abwehr- oder Gw-Leiteigenschaftsboni. Eine ziemlich elegante Lösung, die aber genau so nicht gewählt wurde. 3.) Im Kodex wird sich viel Mühe gegeben, die Nachteile der verschiedenen Rüstungstypen sehr gezielt darzustellen: Beim Reiten oder Reiterkampf gibt es keinen Abzug für Rüstungen. Ist ja auch kein Wunder: Gerade der stolze Ritter soll nicht wackelig auf seinem Pferd anreiten und sich beim Pflügen durchs Kampfgeschehen aufs Maul legen . Bei Balancieren* und Akrobatik* schon, bei Geländelauf nicht. Beim Schleichen kann ich mit Kampf in VR die höheren Nachteile für eine PR oder VR ausgleichen, den geringeren einer KR aber nicht. Dieses ganze wohl überlegte Instrumentarium würdest du massiv verschieben, wenn du darüber noch mal die Soße eines allgemeinen Gw-Abzuges gießen würdest. *Mit Kampf in VR kann man den Nachteil wieder ausgleichen. 4.) Midgardhistorisch ist der Abzug der Gw der alte Abzug auf den Reaktionswert, der für die Reihenfolge im Kampf, aber weder für die Abwehr noch für andere Fertigkeiten eine Auswirkung hatte. Deshalb bleibt übrig, dass bei Midgard die Nachteile einer Rüstung nicht über allgemeine, übergeordnete Regeln, sondern sehr speziell und detailliert geregelt werden. Der Abzug an Gw hat zwei Funktionen: Er regelt die Reihenfolge im Kampf und wird auf möglich PW:Gw angerechnet. Auswirkungen auf die Abwehr werden in der Tabelle auf Seite 73 geregelt. Auswirkungen auf einzelne Fertigkeiten stehen im jeweiligen Text der Fertigkeit oder bei der Fertigkeit Kampf in VR. 4
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