Elsch Geschrieben 20. Juli 2020 report Geschrieben 20. Juli 2020 Jedes Midgard ist anders, je nachdem wie SL und Gruppe die Beschreibung der Welt und ihre Regeln ausinterpretieren. Verursachen von Wunden ist schwarzmagisch, daran lässt sich nicht rütteln, der Ursprung ist schwarzmagisch, das ist eine "wissenschaftliche" Tatsache. Das stimmt aber auch für Kraft entziehen und Verfaulen. Da ich bei diesen beim besten Willen nicht sehen kann, weshalb sie gefährlicher als z.B. ein Todeszauber (dämonisch) sein sollen hat die dafür zuständige Autorität, bei meinem Alba das Konvent der albischen Gilden, eine Liste von verbotenen Zaubern, auf der schwächere schwarzmagische Zauber wie "Verursachen von Wunden" nicht draufstehen. Es wird zwar davon abgeraten diese Zauber zu nutzen, v.a. in der Öffentlichkeit, aber grundsätzlich dürfen Gildenmagier manche schwarzmagischen Sprüche anwenden. Dafür sind aber manche nichtschwarzmagischen Sprüche ebenso verboten weil sie zu mächtig, bösartig und grausam sind, Wahnsinn zum Beispiel. Für die Herstellung von Artefakten gellten dann auch noch mal strengere Regeln, denn man geht davon aus, dass ein "Macht über das Leben"-Stab zu gefährlich ist, als das er existieren darf. Das wird aber nicht den Bauernmob interessieren, der sieht wie ein Typ in Robe einen anderen anfasst und danach spuckt er Blut. Und meine Kirgh wird das meistens auch nicht kümmern. Das ist wie gesagt immer eine Auslegungssache wie ihr das in EURER Spielwelt haben wollt. In meinem Alba liegt das Recht eindeutig bei den Gilden, aber die Kirgh ist mächtig genug auch selber Zauberer zu verfolgen und je nach dem zuständigen Grundherren, und dem Einfluss der beiden Parteien, ist dieser mehr oder weniger gewillt die Kirgh und das einfache Volk, dazu zu zwingen sich an Gesetze zu halten.
Godrik Geschrieben 20. Juli 2020 report Geschrieben 20. Juli 2020 ARK S. 38 f. gibt im Abschnitt über Magiergilden einiges zu der Fragestellung her. 1
Panther Geschrieben 20. Juli 2020 report Geschrieben 20. Juli 2020 (bearbeitet) vor 10 Minuten schrieb Godrik: ARK S. 38 f. gibt im Abschnitt über Magiergilden einiges zu der Fragestellung her. Super! Das sagt alles sehr gut! Zitat Der Spielleiter hat hier viel Spielraum, sollte Zauberern unter den Spielern aber Hinweise geben, welche Konsequenzen das Ausüben von Magie in dem Land haben kann, in dem sich die Abenteurer überwiegend aufhalten. Reisen Magier in unbekannte Länder, so ist es allerdings ihr Problem, sich rechtzeitig Informationen über die dort herrschenden Sitten zu beschaffen. Landeskunde <da wo man ist> ist also anzuraten.... Oder mal jemand fragen... In jeder Spielrunde erfahren Sie dann so die "Regeln" in IHREM Midgard (hier speziell KüSta) Bearbeitet 20. Juli 2020 von Panther
Irwisch Geschrieben 20. Juli 2020 report Geschrieben 20. Juli 2020 21 hours ago, Lykke said: Nun stellt sich mir die Frage: Fällt "Verursachen von (schweren) Wunden" (Ursprung: sm) unter dieses Verbot oder ist das noch im akzeptierten Graubereich? Mir stellt sich die Frage wie man argumentativ sagen will das es nicht in dieses Verbot fallen würde oder ob wie es ein Graubereich sein könnte, da müsstest du schon einen Advocatus Diaboli involvieren. Für mich als SL und potentiellem Richter wäre die Sache aber glasklar. Ich erlaube mir an dieser Stelle die Frage wie du arguemtieren würdest um in diesn Graubereich zu kommen oder gar einen Freispruch zu bekommen? Die Argumentation "Aber andere zauber sind viel stärker,..." würde ich jedenfalls sehr fragwürdig ansehen. 21 hours ago, Lykke said: "Verursachen von Wunden" scheint fast harmlos und wäre gleichzeitig ein logischer Zauber für den Nahkampfnotfall. Meiner Meinung nach: Für den Nahkampfnotfall ist der Magierstab deutlich besser, funktioniert mit nur einem Würfelwurf (VvW braucht Ew:Zaubern und Ew:Angriff blose Hand+4) und sogar wenn ich keine Ap mehr Habe. Ggf macht der Magierstab sogar mehr schaden.
Drachenmann Geschrieben 20. Juli 2020 report Geschrieben 20. Juli 2020 (bearbeitet) Am 19.7.2020 um 16:12 schrieb Lykke: Hallo, vor Kurzem bin ich im "Die Welt" Regelwerk über die Zeilen mit dem absoluten Schwarzmagieverbot in den Magiergildenkreisen Valians und der Küstenstaaten gestolpert. Nun stellt sich mir die Frage: Fällt "Verursachen von (schweren) Wunden" (Ursprung: sm) unter dieses Verbot oder ist das noch im akzeptierten Graubereich? Im Arkanum steht zwar eine Reihe von Zaubern mit schwarzmagischem Ursprung, allerdings wird nur bei einigen explizit ihre gesellschaftliche Unverträglichkeit herausgehoben (z.B. "böser Blick"); zumal das Mehr an harter Schwarzmagie im Dunkle Mächte steht - "Verursachen von Wunden" scheint fast harmlos und wäre gleichzeitig ein logischer Zauber für den Nahkampfnotfall. Danke im Voraus für Meinungen. Strenggenommen stellst du damit IMHO eine politische Frage. In den KüSta besitzt der magische Konvent, der Covendo Mageo, die Deutungshoheit darüber, welche Zauberkundige welche Zauber wohl zu welchem Zweck eingesetzt haben. Ein Ermittler des Konvents mit eindeutigem Auftrag wird daher anders bewertet als ein Feld-Wald-Wiesen-Magier. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht Dasselbe... edit: Andererseits... Wo kein Kläger, da kein Richter. Jemand muss erstmal erkennen, welcher Zauber gewirkt wurde. Und dann muss derjenige auch noch um die Herkunft des Zaubers wissen und außerdem über den nötigen inneren Antrieb verfügen, die zauberkundige Figur auch noch beim Konvent anzuzeigen... Bearbeitet 20. Juli 2020 von Drachenmann
Mogadil Geschrieben 21. Juli 2020 report Geschrieben 21. Juli 2020 vor 9 Stunden schrieb Drachenmann: Strenggenommen stellst du damit IMHO eine politische Frage. In den KüSta besitzt der magische Konvent, der Covendo Mageo, die Deutungshoheit darüber, welche Zauberkundige welche Zauber wohl zu welchem Zweck eingesetzt haben. Ein Ermittler des Konvents mit eindeutigem Auftrag wird daher anders bewertet als ein Feld-Wald-Wiesen-Magier. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht Dasselbe... edit: Andererseits... Wo kein Kläger, da kein Richter. Jemand muss erstmal erkennen, welcher Zauber gewirkt wurde. Und dann muss derjenige auch noch um die Herkunft des Zaubers wissen und außerdem über den nötigen inneren Antrieb verfügen, die zauberkundige Figur auch noch beim Konvent anzuzeigen... Das ändert aber nichts daran, dass die Anwendung des Spruchs verboten ist. Das ist in meinen Augen eindeutig (und im Sinne der Frage die einzige mögliche Antwort). 2
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