Zum Inhalt springen

Verhindern von Bannen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Erfahrung sammeln, im Grad aufsteigen und damit einen höheren EW: Zaubern erlangen.

Ansonsten gibt es sicherlich die Möglichkeit, Siegel anzubringen, die jemanden zumindest vorübergehend daran hindern können zu zaubern.

In einen Kampf verwickeln, Beschuss, Verwirren, Wahnsinn und andere Zauber können das verhindern.

 

  • Like 1
Geschrieben

Möglichst den eigenen Zauberwert erhöhen durch z.B. Gottesgabe, Segnen, Dämonische Zaubermacht oder Zaubermacht (Thaumagral).

Zauberschild und Umkehrschild lassen keine Magie hindurch, also auch nicht die Bannmagie. Diese Sprüche können ja auch auf Artefakte aufgeprägt werden...

Dweomerzauber verwenden, denn die können nicht (oder nur unter bestimmten Umständen) gebannt werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Serdo:

Möglichst den eigenen Zauberwert erhöhen durch z.B. Gottesgabe, Segnen, Dämonische Zaubermacht oder Zaubermacht (Thaumagral).

 

Ich glaube nicht, dass das was bringt. Ein Zauberduell wird ja nicht gegen den ursprünglichen festen erwürfelten Zauberwert ausgeführt, sondern man würfelt den Zauberwert des Erschaffers gegen den des Bannenden, wenn ich das Zauberduell richtig verstanden habe. Und zwar gegebenfalls bei mehreren versuchen auch immer wieder neu.

Bearbeitet von Einskaldir
Geschrieben (bearbeitet)

selbst gut zaubern,

Schutzartefakte, die verhindern das man bemerkt, dass jemand überhaupt verwandelt wurde.

Mit Auren jemand verwirren, "göttlich"? Oder "Dweomer" , die Aura ist doch gar nicht  zu bannen...

Gegenzaubern? Ach gibt es bei M5 nicht mehr

Siegel, Thaumgramm, was dich immer wieder in die Zielform verwandelt. Wenn du dann bebannt wurdest, spricht das Thaumagramm an und verwandelt dich sofort wieder. Das Thaumagramm muss dann permanent mit Pulver aktiv sein.

 

X - Verwandeln - Tiger -> dann Verkleinern (zu Hauskatze) -> dann Pulver der Zauberbindung...

Der Bannende sieht dann eine Katze, wenn er sie als verwandelt, will er Hauskatze zurückverwandeln, geht aber nicht... oder Blendwerk, bzw. Zauberwirklichkeit drauf...  

Das mit dem Heimsteingebimmele ist natürlich ein Nachteil

Bearbeitet von Panther
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Einskaldir:

Ich glaube nicht, dass das was bringt. Ein Zauberduell wird ja nicht gegen den ursprünglichen festen erwürfelten Zauberwert ausgeführt, sondern man würfelt den Zauberwert des Erschaffers gegen den des Bannenden, wenn ich das Zauberduell richtig verstanden habe. Und zwar gegebenfalls bei mehreren versuchen auch immer wieder neu.

Ja und? Wenn mit dem figürlichen Zauberwert +18 und einem zusätzlichen Bonus von +x durch Magie gezaubert wurde, dann würfelt man das Zauberduell doch gegen 18+x. bei Artefakten soll man doch auch notieren, welchen Zauberwert es hat, damit man resistieren kann. Also sollte man doch für den Zauber, der dann gebannt werden soll, den Zauberwert der damaligen Wirkung notieren. Und dann findet das Zauberduell gegen den richtigen Wert statt.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
14 minutes ago, Jürgen Buschmeier said:
1 hour ago, Einskaldir said:

Ich glaube nicht, dass das was bringt. Ein Zauberduell wird ja nicht gegen den ursprünglichen festen erwürfelten Zauberwert ausgeführt, sondern man würfelt den Zauberwert des Erschaffers gegen den des Bannenden, wenn ich das Zauberduell richtig verstanden habe. Und zwar gegebenfalls bei mehreren versuchen auch immer wieder neu.

Ja und? Wenn mit dem figürlichen Zauberwert +18 und einem zusätzlichen Bonus von +x durch Magie gezaubert wurde, dann würfelt man das Zauberduell doch gegen 18+x. bei Artefakten soll man doch auch notieren, welchen Zauberwert es hat, damit man resistieren kann. Also sollte man doch für den Zauber, der dann gebannt werden soll, den Zauberwert der damaligen Wirkung notieren. Und dann findet das Zauberduell gegen den richtigen Wert statt.

Stimmt, eigentlich ein netter Gedanke. Wenn der Erschaffer eines Artefaktes im entscheidenden Moment bspw. den Zaubern-Wert +22 (inkl. aller Zuschläge) hatte, dann muss exakt dieser Zaubern-Erfolgswert ins Artefakt eingebrannt werden. ;)

Es hat keinen Sinn, dass da der aktuelle Wert des Erschaffers greift. Der kann zwischenzeitlich durch Gradanstiege etc. längst weiter gestiegen oder durch den Tod des Zauberers gar nicht mehr vorhanden sein. Das ist dem Artefakt ja piepegal.

Bearbeitet von dabba
  • Sad 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Jürgen Buschmeier:

Ja und? Wenn mit dem figürlichen Zauberwert +18 und einem zusätzlichen Bonus von +x durch Magie gezaubert wurde, dann würfelt man das Zauberduell doch gegen 18+x. bei Artefakten soll man doch auch notieren, welchen Zauberwert es hat, damit man resistieren kann. Also sollte man doch für den Zauber, der dann gebannt werden soll, den Zauberwert der damaligen Wirkung notieren. Und dann findet das Zauberduell gegen den richtigen Wert statt.

 

Also verstehe ich dich richtig, dass du meinst, man würfelt dann mit dem damals temporären Zauberwert das Duell, also meinetwegen +22, aber auch du bist der Ansicht, dass die damals erwürfelten bspw. 35 nicht für immer feststehen, sondern dann beim aktuellen Zauberduell der Bannende seinen aktuellen Wert (ggflls. auch gepuscht) gegen den damaligen (gepuschten) Zauberwert des Erschaffers würfeln läßt?

Bearbeitet von Einskaldir
  • Like 2
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Einskaldir:

 

Also verstehe ich dich richtig, dass du meinst, man würfelt dann mit dem damals temporären Zauberwert das Duell, also meinetwegen +22, aber auch du bist der Ansicht, dass die damals erwürfelten bspw. 35 nicht für immer feststehen, sondern dann beim aktuellen Zauberduell der Bannende seinen aktuellen Wert (ggflls. auch gepuscht) gegen den damaligen (gepuschten) Zauberwert des Erschaffers würfeln läßt?

Ich stimme dem zu.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Einskaldir:

 

Also verstehe ich dich richtig, dass du meinst, man würfelt dann mit dem damals temporären Zauberwert das Duell, also meinetwegen +22, aber auch du bist der Ansicht, dass die damals erwürfelten bspw. 35 nicht für immer feststehen, sondern dann beim aktuellen Zauberduell der Bannende seinen aktuellen Wert (ggflls. auch gepuscht) gegen den damaligen (gepuschten) Zauberwert des Erschaffers würfeln läßt?

Ja

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Einskaldir:

 

Also verstehe ich dich richtig, dass du meinst, man würfelt dann mit dem damals temporären Zauberwert das Duell, also meinetwegen +22, aber auch du bist der Ansicht, dass die damals erwürfelten bspw. 35 nicht für immer feststehen, sondern dann beim aktuellen Zauberduell der Bannende seinen aktuellen Wert (ggflls. auch gepuscht) gegen den damaligen (gepuschten) Zauberwert des Erschaffers würfeln läßt?

Finde ich zwar nicht gut, aber so hab ich es immer verstanden.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Tattin Goldfeuer:

Ist das nicht in den Ergänzungen? 

Danke:

Zitat

Gegen Gesten- oder Wortzauber, die er selbst gelernt hat, kann ein Zauberer bewusst mit Gegenzaubern vorgehen und damit sich und seine Gefährten schützen. Er selbst verzichtet dabei freiwillig auf seinen WW:Resistenz.

Generell gilt aber die Einschränkung, dass ein Zauberer einen Gegenzauber nur dann einsetzen darf, wenn er auch einen Gestenzauber auf seinen Gegner anwenden könnte, denn er muss seine Hände frei bewegen können.

Geht also das Bannen von Zauberwerk gegen Ihn? Muss er einen WW:Resistenz machen? Nein! Also kein Gegenzaubern möglich

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb jul:

ich komme da max auf +25   Zaubern 18  +2 wegen hohes ZT  +1 Segen und +4  kritische Zaubermacht

geht da noch mehr?

kritischer Segen?

Artefakte gehen immer... Batracho hat einen Ring +1 auf Zaubern

 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb jul:

ich komme da max auf +25   Zaubern 18  +2 wegen hohes ZT  +1 Segen und +4  kittische Zaubermacht

 

geht da noch mehr

Spezialgebiet eines Magiers +2

Wenn es ein Seemeister war, kann sein Zt>100 sein. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb jul:

+4  kittische Zaubermacht

Nach Ark.S.17 muss ein Widerstandswurf scheitern für doppelte Wirkung als Wahl, daher kann nur +2 & 1/2APkosten erlaubt sein.

Bei Segen o.ä. verzichtet man ja freiwillig auf seinen WW, ob das Thaumagral als Objekt das auch darf ...

Bearbeitet von seamus
  • Confused 1
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb jul:

ich komme da max auf +25   Zaubern 18  +2 wegen hohes ZT  +1 Segen und +4  kittische Zaubermacht

 

geht da noch mehr

Bitte bedenkt die Regelungen zum wiederholten Verzaubern, hier besonders der Hinweis, dass sich gleichartige Effekte nicht addieren (S. 19, Arkanum). Bei Segnen, dämonische Zaubermacht und einem Ring, der +1 auf Zaubern gibt, wird lediglich der höchste Einzelwert berücksichtigt.

  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb seamus:

Nach Ark.S.17 muss ein Widerstandswurf scheitern für doppelte Wirkung als Wahl, daher kann nur +2 & 1/2APkosten erlaubt sein.

Diese Interpretation halte ich für nicht richtig.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb seamus:

Nach Ark.S.17 muss ein Widerstandswurf scheitern für doppelte Wirkung als Wahl, daher kann nur +2 & 1/2APkosten erlaubt sein.

Bei Segen o.ä. verzichtet man ja freiwillig auf seinen WW, ob das Thaumagral als Objekt das auch darf ...

Nein, das ist nicht zutreffend. Es wäre logisch unsinnig, das Eintreten einer Bedingung (kritischer Erfolg) an den Erfolg oder Misserfolg einer erst nachträglich eintretenden zweiten Bedingung zu knüpfen. Kritische Erfolge beim Zaubern sind immer kritisch, der Zauberer kann sich die gesteigerte Wirkung entsprechend aussuchen. Ein eventueller Widerstandswurf entscheidet dann lediglich darüber, ob sich die Wünsche des Zauberers erfüllen lassen.

  • Thanks 2
Geschrieben

Man kann noch anmerken, dass das Regelwerk bei kritischen Erfolgen nur die Verdopplung von Schaden, Wirkungsbereich oder Reichweite explizit vorsieht. Nicht die Verdoppelung sonstiger nummerischer Effekte wie Zuschläge auf Fertigkeiten. (ARK5, S. 17)

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb dabba:

Man kann noch anmerken, dass das Regelwerk bei kritischen Erfolgen nur die Verdopplung von Schaden, Wirkungsbereich oder Reichweite explizit vorsieht. Nicht die Verdoppelung sonstiger nummerischer Effekte wie Zuschläge auf Fertigkeiten. (ARK5, S. 17)

Die Regelstelle kam auch gestern bei uns vor. Die Verdopplung der Wirkung eines Heilzaubers scheiterte daran. :(

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Octavius Valesius:

Die Regelstelle kam auch gestern bei uns vor. Die Verdopplung der Wirkung eines Heilzaubers scheiterte daran. :(

Die Wirkung von Heilzaubern lässt sich verdoppeln. Es gab mal eine entsprechende Regelanfrage, angerichteter Schaden ist analog zur 'angerichteten' Heilung.

  • Thanks 4

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...