Tuor Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Ich versuche es mal aus dem Kopf: Der Runenstab wird auf eine Person geprägt und kann nur von dieser Benutz werden. Bei Verwendung wird der Runenstab zerbrochen und kann folglich nur einmal angewendet werden. Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)
Bart Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Einen Runenstab kann prinzipiell nur der herstellende Thaumaturg benutzen. Ausnahme sind die geprägten Runenstäbe, die von einer ganz bestimmten Person benutzt werden können, nämlich derjenigen, auf die der Stab geprägt wurde. Allerdings ist der Zauber stark abgeschwächt. Genaueres findest du im Arkanum.
Antalus Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Wenn es allerdings ein Runenbolzen oder -pfeil eines hochgradigen Thaumaturgen ist, dann kann ihn ihm Prinzip jeder benutzen, aber auch das steht im Arkanum unter "Runenpfeile" beschrieben...
Raistlin Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Ich versuche es mal aus dem Kopf:Lieber nicht. Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)Falsch. Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt. Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert.
Tuor Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Ich versuche es mal aus dem Kopf:Lieber nicht. Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)Falsch. Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt. Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert. Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest?
Einskaldir Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Ich versuche es mal aus dem Kopf:Lieber nicht. Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)Falsch. Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt. Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert. Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest? Benutzt du auch noch das alte BGB vor der Schuldrechtreform?
Tuor Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Ich versuche es mal aus dem Kopf:Lieber nicht. Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)Falsch. Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt. Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert. Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest? Benutzt du auch noch das alte BGB vor der Schuldrechtreform? Ja, bei entsprechend alten Verträgen. In der Ausgangsfrage wurde auf M3 Bezug genommen. Daher ging ich auch von M3 aus.
Raistlin Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest?Bei M3 ist der signifikante Unterschied, daß es keinen ABW gibt, sondern der EW:Zaubern der Grad des Thaumaturgen+Zauberbonus des Anwenders ist. Die ZEP teilen sich in M3 auf Anwender und Thaumaturg auf, wobei die AP nur vom Benutzer aufzubringen sind. Aber wozu denn noch M3?
Prados Karwan Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Ich fände es wirklich sehr nützlich, wenn Antworten auf Regelfragen nicht aus dem häufig doch sehr trügerischen Gedächtnis beantwortet würden. Die anschließenden Richtigstellungen blähen den Strang nämlich unnötig auf. Auch sollte möglichst die Regelgundlage angegeben werden, wenn sie, wie im hier vorliegenden Fall, mehrdeutig ist. Nach M4 stimmen Raistlins Antworten, nach M3 noch keine Antwort so ganz. Nach M3 kann ein Thaumaturg einen Runenstab für eine während des Rituals anwesende Person herstellen. Die AP-Kosten werden erst beim Zerbrechen des Runenstabs fällig und müssen vom Benutzer aufgebracht werden, die anfallenden ZEP teilen sich Ausführender und Thaumaturg. Nach M4 kann ein Thaumaturg einen geprägten Runenstab für eine während des Rituals anwesende Person herstellen. Die AP-Kosten muss der Thaumaturg aufbringen, die anschließende Verwendung kostet keine AP mehr. Dafür gibt es auch keine ZEP mehr. Grüße Prados
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