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Runenpfeile - Runenstäbe


Empfohlene Beiträge

Ich versuche es mal aus dem Kopf:

 

Der Runenstab wird auf eine Person geprägt und kann nur von dieser Benutz werden. Bei Verwendung wird der Runenstab zerbrochen und kann folglich nur einmal angewendet werden. Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)

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Einen Runenstab kann prinzipiell nur der herstellende Thaumaturg benutzen.

Ausnahme sind die geprägten Runenstäbe, die von einer ganz bestimmten Person benutzt werden können, nämlich derjenigen, auf die der Stab geprägt wurde. Allerdings ist der Zauber stark abgeschwächt. Genaueres findest du im Arkanum.

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Ich versuche es mal aus dem Kopf:
Lieber nicht. :plain:

 

Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)
Falsch. :nono:

Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt.

 

Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert.

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Ich versuche es mal aus dem Kopf:
Lieber nicht. :plain:

 

Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)
Falsch. :nono:

Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt.

 

Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert.

 

Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest?

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Ich versuche es mal aus dem Kopf:
Lieber nicht. :plain:

 

Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)
Falsch. :nono:

Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt.

 

Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert.

Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest?

 

 

Benutzt du auch noch das alte BGB vor der Schuldrechtreform?

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Ich versuche es mal aus dem Kopf:
Lieber nicht. :plain:

 

Die AP für den Zauber bringen zur Hälfte der Thaumaturge bei der Herstellung und zu anderen Hälfte der Verwender auf. (Wenn ich mich recht erinnere)
Falsch. :nono:

Die APs werden bei der Herstellung der Runenstabes verbraucht. Beim Benutzen werden keine AP mehr benötigt.

 

Der (auf eine Person) geprägte Runenstab hat eine ABW von 50, so daß nur maximal jeder 2. Runenstab funktioniert.

Bist du dir sicher, dass du vom M3 redest?

 

 

Benutzt du auch noch das alte BGB vor der Schuldrechtreform?

Ja, bei entsprechend alten Verträgen. ;)

 

In der Ausgangsfrage wurde auf M3 Bezug genommen. Daher ging ich auch von M3 aus.

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Ich fände es wirklich sehr nützlich, wenn Antworten auf Regelfragen nicht aus dem häufig doch sehr trügerischen Gedächtnis beantwortet würden. Die anschließenden Richtigstellungen blähen den Strang nämlich unnötig auf. Auch sollte möglichst die Regelgundlage angegeben werden, wenn sie, wie im hier vorliegenden Fall, mehrdeutig ist.

 

Nach M4 stimmen Raistlins Antworten, nach M3 noch keine Antwort so ganz.

 

Nach M3 kann ein Thaumaturg einen Runenstab für eine während des Rituals anwesende Person herstellen. Die AP-Kosten werden erst beim Zerbrechen des Runenstabs fällig und müssen vom Benutzer aufgebracht werden, die anfallenden ZEP teilen sich Ausführender und Thaumaturg.

 

Nach M4 kann ein Thaumaturg einen geprägten Runenstab für eine während des Rituals anwesende Person herstellen. Die AP-Kosten muss der Thaumaturg aufbringen, die anschließende Verwendung kostet keine AP mehr. Dafür gibt es auch keine ZEP mehr.

 

Grüße

Prados

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