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Angriff in ein Handgemenge mit einhändig geführtem Anderthalbhänder


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Hallo,

beim Angriff mit zweihändigen Hiebwaffen in ein Handgemenge hinein wird laut Kodex (S.85) zufällig ausgewürfelt wen der Angriff trifft.

Wie ist das bei einem Anderthalbhänder zu bewerten, der dank ausreichender Stärke einhändig geführt wird?

Ich würde es so handhaben dass es sich dabei unverändert um ein Zweihandschwert handelt, egal wie es geführt wird.

Oder kommt es weniger auf die Größe der Waffe an sondern den Kampfstil? Da ja in dem Fall die Fertigkeit Einhandschwerter statt Zweihandschwerter genutzt wird, spräche das dafür dass sich auch der Kampfstil unterscheidet und man im Handgemenge den gewünschten Gegner doch gezielt treffen kann?

Streng ausgelegt bezieht sich der Regeltext aber auf die Waffe, nicht die genutzte Waffenfertigkeit. Also Zweihandschwert, oder?

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Ja, ich sehe es auch so, dass hier die Waffenfertigkeit entscheidet. Einhandschwerter und Zweihandschwerter unterscheiden sich in den Regeln meines Wissens nur über die eingesetzte Fertigkeit - und damit ist ein Anderthalbhänder beides, je nach Einsatz.

Analog gilt das ja auch bei Stangenwaffen, die stechend eingesetzt vollumfänglich als Spießwaffe zählen - sonst ergäbe der erhöhte Schaden beim Sturmangriff zum Beispiel keinen Sinn.

Umgekehrt kann mit einem einhändig geführten Anderthalbhänder natürlich auch kein Rundumschlag geführt werden und der Kämpfer hat keine zwei Felder Platzbedarf. Und der einhändig geführte Anderthalbhänder kann auch mit Buckler, Parierdolch, Kampfstab und kleinem Schild abgewehrt werden.

Liebe Grüße
Saidon

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Ergänzend und bestätigend: Der Anderthalbhänder taucht im Kodex sowohl in der Liste der Einhandschwerter als auch in der Liste der Zweihandschwerter auf (KOD5, S.42-43). Es zählt, mit welcher Fertigkeit du ihn führst.

(Und ja, es ist kontraintuitiv, dass meine Kontrolle über ein schweres Schwert schlechter wird, wenn ich die zweite Hand zur Hilfe nehme - aber das ist ein Opfer, dass man für die Systematik bringt.)

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Noch ein weiterer Punkt: Wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist, dann hebt es doch die Stimmung am Spieltisch, wenn ich für und nicht gegen die SpielerInnen entscheide. Wenn also einer unbedingt von außen auf die Ringenden einkloppen möchte, dann soll er das doch bitte tun. Der Würfelgott wird darauf schon bald eine passende Antwort finden.

(Man kloppt sowieso nicht von außen drauf, sondern greift beherzt zum Dolch und schließt sich an!)

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Es war ja nicht gesagt dass der Angreifende ein Spieler ist, es kann ja genauso ein Gegner versuchen einen im Handgemenge befindlichen Spieler zu treffen. Dann wäre es ja von Vorteil für die SpielerInnen wenn es als Zweihandwaffe behandelt würde.

Aber danke für die Antworten, es ist also logischer und konsistenter die Waffe nach der genutzten Fertigkeit zu beurteilen und nicht nach der Größe.

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