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Angebote bei eBay


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sollte nicht mehr als 25 EUR bringen, angesichts der Tatsache, dass man es für diesen Preis hier auch neu bekommt.

Aah. Sehr gut. Die Bestände kaufe ich alle auf und dann verkaufe ich sie für horrendes Geld bei ebay. :devil:

 

Wenn ich noch dran denke, was ich damals bezahlt habe :thud:

 

Gruß

Frank

Geschrieben
Sollte nicht mehr als 25 EUR bringen, angesichts der Tatsache, dass man es für diesen Preis hier auch neu bekommt.

 

Tja, da hätten die Leute wirklich mal das Internet bemühen sollen. 25 fand ich grad noch im Rahmen und es kam ohne jegliche Macke oder Knick bei mir an.

 

Das Ebay Angebot ist schon bei 43 ... amüsant.

 

lendenir

Geschrieben
@ lendenir

 

25 ist doch ein sehr fairer Preis dafür. Das Problem ist aber doch oft, dass bei vielen Händlern viele Produkte gelistet werden ohne das sie wirklich (noch) vorrätig sind. Hier hat es löblicherweise mal gestimmt

 

Gruß

Bernd

 

Keine Ahnung ... keine Erfahrung damit. Ich kaufe eher selten Rawindra-Quellenbücher.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Wie sieht es hier eigentlich mit der Buchpreisbindung aus?

 

Das ist Neuware, die von einem Gewerbetreibenden angeboten wird (nicht nur das verlinkte DFR, sondern noch viele weitere Artikel). Da kann man sich doch nicht einfach über die Buchpreisbindung hinweg setzen, oder gibt es seit dem 01.01.08 irgendwelche neuen Bestimmungen?

Geschrieben
Wie sieht es hier eigentlich mit der Buchpreisbindung aus?

 

Das ist Neuware, die von einem Gewerbetreibenden angeboten wird (nicht nur das verlinkte DFR, sondern noch viele weitere Artikel). Da kann man sich doch nicht einfach über die Buchpreisbindung hinweg setzen, oder gibt es seit dem 01.01.08 irgendwelche neuen Bestimmungen?

 

Das ist eine Versteigerung, da gilt die Buchpreisbindung nicht (meine ich). Warum jemand (wenn es wirklich Neuware ist) das DFR so billig loswerden will, scheint mir nicht logisch, schließlich macht er damit ein Verlustgeschäft, während er an Pegasus trotzdem dem vollen Preis entrichten musste.

 

 

Mfg Yon

Geschrieben (bearbeitet)
Wie sieht es hier eigentlich mit der Buchpreisbindung aus?

 

Das ist Neuware, die von einem Gewerbetreibenden angeboten wird (nicht nur das verlinkte DFR, sondern noch viele weitere Artikel). Da kann man sich doch nicht einfach über die Buchpreisbindung hinweg setzen, oder gibt es seit dem 01.01.08 irgendwelche neuen Bestimmungen?

 

Das ist eine Versteigerung, da gilt die Buchpreisbindung nicht (meine ich). Warum jemand (wenn es wirklich Neuware ist) das DFR so billig loswerden will, scheint mir nicht logisch, schließlich macht er damit ein Verlustgeschäft, während er an Pegasus trotzdem dem vollen Preis entrichten musste.

 

 

Mfg Yon

 

Bei Neuware gilt mWn die Buchpreisbindung. Deshalb haben auch schon Händler "Privatleute" verklagt, die die BPB unterlaufen.

 

Komisch, ich dachte, als "Neu" kann man nur noch als Gewerblicher einstellen

 

Gruß

Bernd

Bearbeitet von Nanoc der Wanderer
Geschrieben

Na augenscheinlich ist "er" Gewerbetreibender: die Firmierung als 'Schicksalsberg GbR' und passendem eBay-Shop lassen darauf schließen.

 

Warum jemand (wenn es wirklich Neuware ist) das DFR so billig loswerden will, scheint mir nicht logisch, schließlich macht er damit ein Verlustgeschäft, während er an Pegasus trotzdem dem vollen Preis entrichten musste.

 

Na, ob nicht doch der normale Preis erreicht wird, steht ja noch aus. Ich habe schon die tollsten Dinge bei eBay erlebt. Aber als Gewerbetreibender wird er die Sachen bei Pegasus zu irgendeinem Ek-Preis bekommen der einiges unter dem "bindenden" Vk-Preis liegt.

Geschrieben

[...]

Aber interessant, auf welche Erklärungsversuche ihr hier kommt

 

:confused:

 

Ich habe mal heute ausgiebiger bei eBay "gesurft". Da wird "recht umfangreich" gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Scheint ja niemanden zu stören. Aber sicherlich interessieren sich bald ein paar Abmahnabzocker dafür.

Geschrieben

[...]

Aber interessant, auf welche Erklärungsversuche ihr hier kommt…

 

:confused:

 

Ich habe mal heute ausgiebiger bei eBay "gesurft". Da wird "recht umfangreich" gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Scheint ja niemanden zu stören. Aber sicherlich interessieren sich bald ein paar Abmahnabzocker dafür.

 

18 Monate nach dem Erscheinungstermin kann die Preisbindung aufgehoben werden (DFR, 2.Auflage ist immerhin 2005 erschienen :agadur:). Ich weiß allerdings nicht, ob Pegasus das gemacht hat, aber das wäre eine Möglichkeit, auch bei den anderen "Verstößen".

 

bis dann,

Sulvahir

Geschrieben

Natürlich nicht. Bei den Grundregelwerken wird die Preisbindung nicht aufgehoben. Nicht, solange das Spiel in dieser Auflage produziert wird. Pegasus hat die Preisbindung aber bei allem außer den drei Regelwerken und KanThaiPan aufgehoben. Die beim VFSF erscheinenden neuen Produkte behalten allesamt ihren Originalpreis.

 

Rainer

Geschrieben
Wie sieht es hier eigentlich mit der Buchpreisbindung aus?

Na wie soll's schon aussehen: Der Anbieter verstößt halt dagegen. :dozingoff:

 

Aber interessant, auf welche Erklärungsversuche ihr hier kommt

 

Claus

 

Ich hab noch eine: Der Laden ist pleite gegangen bzw. hat die Schotten dichtgemacht (ich gehe mal davon aus, dass es der Schicksalsberg in Köln ist) und verramscht nun die Lagerreste.

 

Gruß

bernd

Geschrieben

Für einige Titel, die bei Pegasus erschienen sind, wurde die Buchpreisbindung aufgehoben (u.a. diverse Abenteuer). Titel, die bei MIDGARD Press erschienen sind, unterliegen alle nach wie vor der Buchpreisbindung. Auch wenn der Laden von "Schicksalsberg" in Köln (Nanoc vermutet hier richtig) seit September 2007 geschlossen ist, kann der Inhaber nicht unter Missachtung der Buchpreisbindung sein Lager räumen und verramschen. Sollte sich der Fall wiederholen (ich habe keine Ahnung, wie viele Bücher er noch am Lager hat), muss er mit einer Abmahnung rechnen. Jetzt bekommt er nur ein informatives Schreiben von mir.

 

Vielen Dank für Euren Hinweis!

Geschrieben

Mein Ansinnen war auch ursprünglich dem eBay'ler einen "Anstoß" zu geben, bevor es zu einer Abmahnung kommt.

 

Den Anstoß erhält er jetzt ja :thumbs:

Geschrieben
...muss er mit einer Abmahnung rechnen. Jetzt bekommt er nur ein informatives Schreiben von mir...

 

Das finde ich gut! Jeder kann mal einen Fehler machen, aber immer gleich mit der Axt reinschlagen finde ich nicht gut. Zuerst ein informatives Schreiben und wenn er darauf nicht reagiert, hat er auch eine Abmahnung verdient! :thumbs:

Geschrieben

Vermutlich bietet er dann die anderen Bücher an als

 

Gebraucht, OVP, Top Zustand. :rotfl:

 

Ich würde abmahnen! Hier handelt es sich ja schließlich um einen gewerblichen Anbieter, der sich durch die Art des Verkaufs wirtschaftliche Vorteile verspricht. Bei einem privaten Anbieter würde ich es anders sehen.

Geschrieben

Ich bin inzwischen etwas mehr in die Materie eingedrungen: Da der Laden geschlossen ist und die Leute ihr Gewerbe wieder abgemeldet haben, ist ein Räumungsverkauf unter Aufhebung der Buchpreisbindung möglich. Man lernt nie aus ...

  • 2 Wochen später...

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