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Geschrieben

Ich glaube dem Verkäufer auch nicht ganz, dass er ("wir") privat ist. Dann fehlt natürlich das Widerrufsrecht, der Gewärleistungsausschluss ist unzulässig und die Gefahr trägt er bei unversichertem Versand auch.

 

Außerdem verkauft er aktuelle Titel als "NEU", die noch der Buchpreisbindung unterliegen -- und zwar nicht zum Festpreis.

Geschrieben
Ich glaube dem Verkäufer auch nicht ganz, dass er ("wir") privat ist. Dann fehlt natürlich das Widerrufsrecht, der Gewärleistungsausschluss ist unzulässig und die Gefahr trägt er bei unversichertem Versand auch.
Ist er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch nicht. (vgl. c't 05/2006, S.96ff.)
[...]68 Verkäufe in einem Zeitraum von acht Monaten betrachtete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bereits als grenzwertig (Az. 6 U 149/04)[...]

 

Außerdem verkauft er aktuelle Titel als "NEU", die noch der Buchpreisbindung unterliegen -- und zwar nicht zum Festpreis.
Bei Internetauktionen von neuen Büchern gilt Preisbindung, auch für Privatauktionen! :notify:

 

Wenn also ein Anwalt Lust hat, dort abzumahnen, hat er wahrscheinlich gute Chancen. :dunno:

Geschrieben
Außerdem verkauft er aktuelle Titel als "NEU", die noch der Buchpreisbindung unterliegen -- und zwar nicht zum Festpreis.
Bei Internetauktionen von neuen Büchern gilt Preisbindung, auch für Privatauktionen! :notify:

 

Wenn also ein Anwalt Lust hat, dort abzumahnen, hat er wahrscheinlich gute Chancen. :dunno:

 

Meinst Du die hier?:

http://cgi.ebay.de/MIDGARD-Das-BESTIARIUM-HARDCOVER-NEU_W0QQitemZ300029815022QQihZ020QQcategoryZ8650QQrdZ1QQcmdZViewItem

 

http://cgi.ebay.de/MIDGARD-Das-ARKANUM-HARDCOVER-NEU_W0QQitemZ300029815430QQihZ020QQcategoryZ8650QQrdZ1QQcmdZViewItem

 

Gruß

Bernd

Geschrieben
Jepp, genau die waren mir aufgefallen. (Ob es noch andere gibt, weiß ich nicht; ich bin auch zu faul, nachzusehen, bei welchen nicht mehr ganz so aktuellen Titeln die Preisbindung abgelaufen ist.)
Geschrieben

Wir haben doch genug Anwälte hier. Will den denn keiner abmahnen? :D

 

Wegen Nichteinhaltung der Buchpreisbindung?

 

Und vorallem wegen des Gewährleistungsausschlusses, da es sich ganz sicher nicht um einen Privatmann handelt?

Geschrieben
Die Heldensagen des Nordlandes - 1943 :lol: :lol:
Diesher hier ist stark beschädigt, der Buchrücken fehlt ganz, aber die Seiten sind VOLLSTÄNDIG und sehr gut zu lesen! RARITÄT aus dem Weltkrieg, aus dem später das LEGENDÄRE ROLLENSPIEL MIDGARD ERWUCHS !
:rotfl: :rotfl:

 

Na, ob der weiß, was der da schreibt? :lachen:

 

Und für so einen Schinken will er sogar Geld haben. :rotfl: :rotfl: :silly:

 

" Der Band wurde bereits als Gebrauchter Band für über 2500 Euro verkauft!"

 

Muhaha! Das Ding kostet mit Versand in gutem Zustand keine 10 Euro... braucht jemand eins? ;-)

 

MfG

 

der Michi

Geschrieben
Nö.
Doch.

 

Nun dann müssen wohl die Anwälte, die sich auf Ebay rumtreiben, um Angebote nach Fehlern zu durchforsten und damit Abmahngebühren zu kassiere und über die ich kürzlich noch einen Bericht gesehen habe, irgendwas falsch machen. Vielleicht sagt denen das mal einer.

 

Oder irgendwas anderes stimmt hier nicht. :dunno:

 

Oder sie mahnen schon mal ab und gehen dann petzen. Was weiß ich. Aber sie arbeiten so.

 

Hier ein paar Beispiele.

 

Vor allem für das Fehlen der Widerusbelehrung reicht es wohl, wenn man Anwalt irgendeines Verkäufers ist, nehme ich mal an.

  • 1 Monat später...

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