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Feudalsystem und feudale Titel


Massel

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Ja, Eike, das mag hinkommen. Vielleicht liegt es auch einfach daran, dass Historiker sich einfach besser verstehen. wink.gif

Wir sind in vielem wirklich dicht beieinander. In Lars und Deinen Ausführungen wirkt das albische Königtum sehr stark in Richtung "Operettenkönigtum" und überpointiert die Rolle der Clans (als politisches Gebilde). Ich dagegen billige dem Königtum eben durchaus eigenes politisches Gewicht zu. Es ist imo ein natürlich gewachsenes (wenn nicht gewuchertes) Verhältnis von konkurrierenden und z.T. einander wiedersprechenden Kompetenzen entstanden. Wobei der zentralistische Gedanke (natürlich) ein sehr neuer ist. Die denzentralen Strukturen sind in der Überzahl.

Vor allem geht es aber um die Frage, welche Funktion und Rechte Regalien (hier im Sinne: königliche/ feudale Titel) in Alba mit sich bringen. Während ihr (in meiner Wahrnehmung) diese Titel eben auf mehr oder minder Schmückfunktion ohne Rechte reduziert, sehe ich in ihnen eben durchaus einen eigenen Rechtsanspruch. In wie weit dieser ausgefüllt werden kann,und in wie weit dieser aus sich selbst heraus bestand behält, ist eine andere Frage...

Bearbeitet von Kazzirah
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ah ich sehe jetzt deinen Standpunkt auch klarer. Danke.

Ich denke mitnichten, dass ein Feudaltitel "nur" Schmückwerk ist. Ich habe mich nur ausdrücklich gegen die Meinung gewendet, der noch recht schwache albische König könne Clanland, welches im Besitz von Clanadel ist so ohne weiteres annektieren und als Lehen an einen königstreuen Angehörigen eines anderen Clans vergeben.

Daß in Alba z.Z. ein starkes Durcheinander im Bezug auf Herrschaftsausübung herrscht ist im QB m.E. ausrechend klar dargestellt.

Ich beharre halt nur auf meine Meinung, dass das Königtum und die feudale Struktur in Alba noch sehr schwach ist. Im QB steht auch (leider jetzt keine genaue Fundstelle), dass der König seine Macht auch hauptsächlich aus seinem Clan zieht. Aus diesem GRund werden die kÖNIGE ja auch ausschließlich von den großen Clans gestellt.

Natürlich hat ein Feudalherr Macht in seinem Gebiet. Nur gehe ich, wie Lars auch, davon aus, dass die Titel an Personen gehen, die schon über beträchtliche Macht verfügen und dass das belehnte Land entweder aus Neueroberungen (Nordmarken) oder aus Clanland welches dem belehnten zum größten Teil eh schon zusteht besteht.

 

Übrigens diskutiere ich lieber mit Historikern als mit Naturwissenschaftlern. Schon mal probiert ein SciFi-Abenteuer mit lauter E-Technikern und Physikern zu machen? Der reinste Horror.

 

Gruß

Eike

Bearbeitet von Kazzirah
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[OT=On]Nein, habe ich zum Glück nicht. wink.gif Aber mir eichen schon die Informatiker, die in jeder Handlung erst einmal die dahinter liegende Verschwörung suchen müssen...

Ja, mit Historikern ist es halt leichter zu diskutieren, sie denken eher in Graustufen denn Binär. biggrin.gif [OT=Off]

 

Siehst Du, ich habe auch nie behauptet, dass der König so etwas könnte. Im Gegentum!

Und es ist ja auch nicht so, dass die Regalien nur an Königstreue vergeben würden. Schliesslich war ein Rathgar Vorgänger von Eorcan MacTilion als Flottenwart. Und es gibt da noch ein paar andere, die nicht die Wunschkandidaten des Königshauses sein dürften.

(Auch die Deutschen Könige haben nie nur nach Treue belehnt. Sonst wäre Heinrich der Löwe z.B. nie Herzog der Bayern und der Sachsen geworden. Nicht, dass der König es nicht zu verhindern gesucht hätte...)

 

Ebenso ist klar, das Titel an Personen gehen, die bereits über eine eigene Machtbasis verfügen. Schliesslich muss die Person ja das Amt auch ausfüllen und behaupten können. (Was ich übrigens schon mehrfach geschrieben habe. wink.gif)

 

Wir haben im Grunde nur aus verschiedenen Blickwinkeln die gleiche Sache betrachtet, wobei notwendigerweise gewisse unterschiedliche Wichtungen in der Argumentation vorkommen.

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  • 3 Monate später...

Ich möchte die Diskussion wieder aufgreifen, weil mir einge Dinge noch nicht klar sind.

Ein Syre up nn bedeutet, das ein bestimmter Boden diesem Syre zugeordnet wird. Dieser Syre ist höchster Herrscher und berichtet an seinen Laird, den er selbst erwählt.

Da ein Syre aus dem Herrschaftstrukt "personelle Bindung" stammt,

wären ja nur die Clanmitglieder "hörig". Das ist aber nicht so.

 

Ich habe den QB so verstanden, dass seit 250 Jahren feudale "territoriale Bindung"  als System eingeführt wurde. Das bedeutet, das die Strukt der Syre ausstirbt. Dabei werden alle Titel (Seite 55; 3 Absatz; 1 Satz) vom König verliehen.

 

Beispiel: Ohne Quellennachwei wäre nun Deorsteasd eine Baronie, d.h. die Stadt ist ein Lehen des amtierenden Königs an Eorcan MacTilion. Es ist kein Clanland und wenn Eorcan ein Syre ist, so muß er es über ein anderes Territrorium sein.

 

Stimmt mir hier jemand zu ?

 

Jlsur

ein Fragender wow.gif

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Hallo Jlsur!

Die beiden Herrschaftsstrukturen bestehen parallel nebeneinander. Jenseits der Städte hast Du es wohl mit relativ homogenen Clansstrukturen zu tun, so dass beide Herrschaftsformen faktisch die gleichen Personengruppe betreffen.

Deorstead ist definitiv Clansland, da die Stadt SItz des Lairds der Tilions ist. Eorcan dürfte Syre up Deorstead sein, und später für seine Verdienste um das Reich durch den König mit dem Titel eines Barons geehrt worden sein. Es ist zu vermuten, dass sich langfristig das Feudalsystem durchsetzen wird, aber momentan ist gerade im Norden noch die alte Clansstruktur vorherrschend.

Man kann Deorstead eigentlich als ersten Vorboten des Feudalsystems ansehen, das aber alles andere als gefestigt ist.

Die Autorität erreicht Eorcan jedenfalls mit Sicherheit nicht aufgrund seiner Reichswürden, sondern aufgrund seiner Machtposition innerhalb des Clans Tillion.

 

Ansonsten: Ein Syre ist kein "höchster Herrscher". Es sind einfach Herren. Sie haben eine auf Loyalität basierende Machtposition, sind sicher keine unbeschränkten Herrscher. Und ihr "Volk" ist in seiner Masse wohl sicher nicht als "hörig" zu bezeichnen. Es dürften überwiegend Freibauern sein.

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Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.

 

In Bezug auf Deorstead frage ich mich, auf welche Quelle beziehst Du die Behauptung, dass der König dem Eorcan den Titel des Barons verliehen hat, gleichzeitig Deorstead aber Clanland ist und damit KEIN Lehen des Königs?

 

Im Prinzip macht das doch wenig Sinn. Wenn Eorcan bereits Syre up Deorsteadt wäre und auch noch Laird der Tilions, dann stellt sich doch die Frage, warum sollte er einen solchen Titel annehmen, wenn er doch die Herrschaft über die Stadt bereits inne hat.

 

Deorsteadt ist möglicherweise Clansitz, weil zufällig Eorcan der Laird ist. Damit muß die Stadt nicht zwangläufig Clanland sein.

 

Wie Du siehst, ist das alles recht kompliziert.

 

Syres sind keine einfachen Herren:

 

"Der albische Hochadel der Syres ..." (S.54, 5 Absatz, 1 Satz) sagt klar, dass es sich um den Hochadel (daher höchste Herren) handelt. Außer dem Laird steht niemand über dem Syre. Damit ist klar, dass es sich um den Hochadel andelt.

 

Alle Thaens,Hirdmaens, und  Clanmaens folgen diesem.

Ist ein Fyrd auf Cland, so folgt er dem Syre nicht zwangläufig.

 

Ich stimme Dir zu, dass beide strukturen parallel existieren. Ist aber eine Grundherrschaft festgelegt bzw. durchgesetzt worden die versehen ist mit einem Titel: Baron, Graf, Herzog, so ist das kein Clanland mehr, obwohl TEile der Bevölkerung noch einem Syre folgen.

 

Das QB ist aber auch widersprüchlich. "Ein Großteil des Clandlandes untersteht dem Syre",

es sagt auch: "Grund und Boden" gehöt dem Clansmaens selbst.

 

Für mich ergibt sich daraus auch eine Grundherrschaft, die für den Syre aber eingeschränkt ist: "Der jeweilige Grundherr hat über den Clansmaen nur sehr bescheidene Rechte".

 

Bei der Feudalstruktur spielt das dann keine Rolle mehr. Der HErrscher wird gestärkt, denn dieser wird Grundherr über allen Boden! Damit hat er mehr Rechte.

 

Und jetzt wo ich das geschrieben habe ist mir wieder einiges klar.

 

Das heißt Du hast recht: Es lohnt sich für Eorcan den Titel des Barons anzunehmen. Dennoch wüßte ich gerne die Quelle.

 

Jlsur

der jetzt wenig klarer sieht.

 

 

 

 

colgate.gif

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Nun, als Quellen bieten sich alle einschlägigen Abenteuer an, die in Deorstead handeln. Insbesondere:

"Der Frosthexer"

"Der Pfeiffer von Daongaed"

 

Eorcan ist z.B. erst im Laufe der midgardianischen Zeitgeschichte Laird der Tillions geworden, sein Vorgänger, Laird Dughal saß aber ebenfalls in Deorstead. (siehe "Pfeiffer von Daongaed")

 

Eorcan ist auch nachweislich ("Die Rache des Frosthexers" u.a.) der erste Baron von Deorstead. Die Stadt ist aber sicher deutlich älter. Sie dient schon vorher als Sitz des Clans, so schwach sind die Tillions auch nicht, dass der König so nebenbei Clansland in Königsland umwandeln kann, wenn dort zugleich der Clanssitz liegt. Und vor allem: Warum sollte er dies bei einem königstreuen Clan tun?

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Ich denke mal des Feudalsystem steckt halt noch in den Kinderschuhen und die Vergabe von feudalen Titeln hat als Hauptzweck die Bindung von Persönlichkeiten des Clanadels an die Krone und eine Stärkung der Krone an sich.

 

Vor diesem Hintergrund kann man ersehen, dass z.B. der Baron auch ermächtigt ist, im Namen des Königs in königlichen Angelegenheiten Gericht zu halten.

So kann ich mir vorstellen, dass ein Hobbit in Deorstead nach Königsrecht zu behandeln ist und unter die Gerichtsbarkeit des Barons fällt und nicht unter die des Syre oder Laird. Dass dies in Deorstead die gleiche Person in Personalunion ist, ist ja nicht für alle weiteren Lehen bindend.

 

Falls der aspekt der Rechtsprechung nicht zutreffend sein sollte bitte ich um aufklärung.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass bei einem so großen Land wie Alba, alle Königsrechtangelegenheiten direkt vor Ort an Hofe verhandelt werden, sondern eben durch durch Lehensadlige vor Ort.

 

Gruß

Eike

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Hallo Kazzirah!

 

Die Abenteuer-Titel kenne ich nicht, aber es soll mir genügen.

 

So kann man sagen: Die Feudalstruktur wird sukzessive über die Clanstruktur gesteckt, abhängig davon welche Bedürfnisse ein Laird oder Syre hat, wie stark der König ist !

 

Somit komme ich zum nächsten Punkt:

 

Ein Clansmaens besitzt Land.

 

Ein Thaen besitzt ebenso Land. Ist der Clansmaen dem Thaen unterstellt?

Erhält der Thaen seinen Titel vom Syre, kann dieser über ihn in Friedenszeiten gebieten?

 

Was ist mit den Söhnen?

 

Fragen über Fragen

 

Weiß auch dort jemand Rat?

 

Jlsur

immer noch unwissend

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Hm, so langsam kommen wir immer mehr ab vom eigentlichen erwarteten Thema des Fadens... Aber irgendwie passt es doch noch.

 

Also:

Ein Clansmaens besitzt Land.

 

Ein Thaen besitzt ebenso Land. Ist der Clansmaen dem Thaen unterstellt?

 

Spontan: Nein. Ein Clansman ist allein seinem Laird verpflichtet. Sein Verhältnis zum Syre und/oder Laird dürfte mit diffizil am besten beschrieben sein. Die Macht des albischen Adels ist alles andere als umfassend.

Ein Syre hat auf einen Clansman nur dann einen (geringen) rechtlichen Einfluss, wenn dieser auf dem Grundbesitz dieses Syres bebaut.

Die Standesgrenzen sind bei weitem nicht so gefestigt, wie dies im europäischen Hochmittelalter der Fall war. Selbst der Hochadel war wohl kaum mehr als besonders reiche Grundbesitzer.

 

Erhält der Thaen seinen Titel vom Syre, kann dieser über ihn in Friedenszeiten gebieten?

Nein, kann er nicht. Der Thaen ist genau wie der Clansman nur dem Laird waffenpflichtig. Der Syre hat da laut QB keine Aktien drin.

 

Was ist mit den Söhnen?

Der Älteste erbt den Titel und das Land, der Rest wird entweder Hirdman oder landet in der Kirgh Albi. (Wie's halt auch im europäischen Mittelalter üblich war, die nicht-erbberechtigten Söhne landeten in der Kirche...)

Bearbeitet von Kazzirah
Quote
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Ich meine irgendwo im Alba Band gelesen zu haben, das jeder freie einen Clan gründen kann und sich jeder freiwillig diesem Clan zurrechnen kann. Wenn sie Land anektieren und es halten können ist es dann Clanlland.

Unter anderem würde dies dafür sprechen, daß der König nicht die Macht über das Land hat, sondern eher einer Art Kriegerkönig ist, der für die militärischen Belange und die generelle Verwaltung des Landes zuständig ist.

 

Myrdin

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@ Myrdin: Stimmt in etwa. Wobei es regionale Unterschiede gibt. Im Süden entwickelt sich gerade ein klassisches Feudalsystem, in dem der König nominal Herr des Landes ist und mit diesem andere belehnt. Im Norden ist das alte System vorherrschend, in dem der König an der Spitzes eines Personenverbandsstaates steht.

Historisch ist das albische Königtum wohl vor allem Sakral- und Kriegskönigtum. Allerdings versuchen sie sich offensichtlich auch andere Funktionen zu erschliessen. (Z.B. Hohe Gerichtsbarkeit)

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Die Entwicklung vom Kriegerkönig hin zur aktuellen Situation kann ich weitesgehend nachvollziehen. Politisch kann man sich auch die Nord-Süd Verschiebung erklären. Bei der Begrifflichkeit des sakralen Königtums habe ich so meine Schwierigkeiten (ich bin allerdings auch kein Historiker wink.gif ). Eine göttliche bzw. heilige Legitimation des albischen Königs sehe ich nicht.

 

Myrdin

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" Seine Verbindung zu den religiösen Institutionen, die erhaltenen Weihen un Gebote haben dem König nemen der plitischen Verknüpfung eine Art sakrosankter Stellung eingebracht, die sich in Ehrenämtern in beiden Hauptkonfessionen Albas niederschlägt. Für den einfachen Mann ist ei ein geheiligter Mann.." Zitiert aus dem Quellenbuch Alba Seite 79.

 

Er muß bei seiner Inthronisierung unversehrt sein, und nimmt bei dieser den heiligen Speer(was sonst) un das Tome y Tome in die Hand, das Allerheiligste aller Priester Albas (siehe die veier heiligen Schätze Albas)

 

MFG

NOTU

 

in wie wiet man dieses als sakrale Fundamentierung der Macht Ansehen will oder nicht überlass ich jedem selbst.

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@ Myrdin:

[missverstehmodus=on]Ja, da hast Du recht, ein "säkulares" Königtum hat mit besagten Riten nichts zu tun. [missverstehmodus=off] biggrin.gif

 

Na ja, als guter Historiker würde ich den Interpretationsspielraum niemals zu eng sehen, dafür fehlt in den allermeisten Fällen die Datenbasis. (Mir gerade akut das QB, welches daheim herumliegt, aber das meinte ich eigentlich gar nicht, denn auch das QB ist alles andere als eindeutig und umfassend.)

Dennoch denke ich, dass das albische Königtum sakrale Züge enthält.

Dazu gehören im übrigen insbesondere die von Notu genannten Inthronisierungsriten. Bei einem rein säkularen Königtum wäre die inthronisierende Instanz eine weltliche, also in Alba die Lairds & Lairdies.

Dafür spricht, dass der König qua Amtes Hohe Ämter in den beiden Reichskirchen innehat, was im Falle eines rein säkularen Königtums schlicht undenkbar wäre. Das Amt des Königs schliesst in Alba priesterliche Funktionen mit ein!

Dafür spricht auch, dass ein König nur aus wenigen Clans stammen darf. Eine solche generelle Einschränkung ist ohne sakralen Hintergrund nicht zu rechtfertigen. Und wenn mich meine historischen Albakenntnisse nicht täuschen, führen die Albai dieses Tabu auch auf alte toquinische Zeiten zurück, ein weiteres Zeichen für einen sakralen Hintergrund.

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Ich sehe es wie Kazzirah. Es ist aus meiener sicht kein sakrales königtum doch trägt es Eindeutig sakrale Züge, vor allem mit der Übergabe des Tone y Tome, das bei der Krönung unbedingt vor Ort sein muß fundiert die Machtstellung des Königs auch in der Kirche und andersrum auch die Macht der Kirche im Königtum.

 

Man denke da an irdische Beispiele (Köln, Mainz,Trier) und die Macht die von ihnen Ausging. Im England der Plantagnet kenne ich mich nicht gut genug aus, um mich auf sie beziehen zu können.

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Ich muß leider vom Thema etwas abweichen, da ich als Nicht-Historiker mit der Definition des albischen Königtums doch so meine Schwierigkeiten habe. Ich denke aber, dass wir in Alba ein eine Königswürde haben, die sich auf eine breite Mehrheit des Bevölkerung stützt. Die großen Clans, die Kirgh Albai und die Zwerge entscheiden über die Wahl des Königs. Sie vergeben die Königswürde! Damit sind alle bedeutsamen gesellschaftlichen Gruppen Königsmacher! Damit schließe ich mich der Meinung von Notu an.

 

Mein Problem ist aber mehr praktischer Natur. Wenn ich Kazzirah richtig verstanden habe, so gebietet ein Syre nicht über einen Clansmaen, ebensowenig wie ein Thaen.

 

Das bedeutet die Unterscheidung Syre, Thaen, Clansmaen ergibt sich nur auf ihren Einfluß auf den Laird, sowie auf die Größe Ihrers Grundbesitzes.

 

Ein Syre gebietet über Hörige auf seinem Land.

Wäre er aber ein feudaler Herrscher, so gebietet über alle Menschen.

 

Kazzirah sagt, ein Clansmaen und THaen folgt im Krieg nur einem Laird. Kann es nicht sein, dass er auch dem Syre folgt oder gar nur diesem?

Welche Streitmacht soll denn der Syre aufbringen, wenn der Laird zum Kriege ruft? Wo rekrutiert er seine Mannen? Hörige kann er nicht nehmen.

 

Jlsur

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Jlsur @ Juni. 04 2002,17:43)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich muß leider vom Thema etwas abweichen, da ich als Nicht-Historiker mit der Definition des albischen Königtums doch so meine Schwierigkeiten habe. Ich denke aber, dass wir in Alba ein eine Königswürde haben, die sich auf eine breite Mehrheit des Bevölkerung stützt. Die großen Clans, die Kirgh Albai und die Zwerge entscheiden über die Wahl des Königs. Sie vergeben die Königswürde! Damit sind alle bedeutsamen gesellschaftlichen Gruppen Königsmacher! Damit schließe ich mich der Meinung von Notu an.<span id='postcolor'>

Okay, lassen wir den Teil zur Form des Königtums. Nur so viel: Es schliesst sich nicht aus, dass ein König gewählt wird und zugleich sakrale Funktionen innehat. Es ist eine Mischform zwischen Heereskönigktum und Sakaralkönigtum, wobei die Elemente des Heereskönigtum überwiegen. Wir können das gerne in einem anderen Faden ausdiskutieren. wink.gif

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Mein Problem ist aber mehr praktischer Natur. Wenn ich Kazzirah richtig verstanden habe, so gebietet ein Syre nicht über einen Clansmaen, ebensowenig wie ein Thaen.

<span id='postcolor'>

Ja, das hast Du einigermaßen richtig verstanden, wobei auch hier die Tücke im Detail liegt.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Das bedeutet die Unterscheidung Syre, Thaen, Clansmaen ergibt sich nur auf ihren Einfluß auf den Laird, sowie auf die Größe Ihrers Grundbesitzes. <span id='postcolor'>

Jein. Der bedeutendeste Unterschied zwischen einem Syre und anderen Freien liegt darin, dass sie zum Kreis der Mächtigen gehören. Sie wählen schliesslich den Laird. Viele Clansmaen haben keinen oder nur wenig eigenen Boden und bestellen als Freie Boden eines Grundbesitzers, zumeist wohl eines Syres, wodurch sie in eine gewisse Abhängigkeit zu diesem geraten.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Ein Syre gebietet über Hörige auf seinem Land.

Wäre er aber ein feudaler Herrscher, so gebietet über alle Menschen.<span id='postcolor'>

Richtig, denn die alte Clansstruktur ist keine Feudalstruktur, die Mächtigen (i.e. Syres) erlangen ihre herausragende Position vor allem aus ihrem (ererbten) Charisma, einem Freien steht es dabei weitgehend frei, ob er sich einem Syre unterordnet oder nicht. Er ist nur dem Laird seines Clans verpflichtet. Der wichtige Unterschied liegt in dem Wort "gebietet". Ein Clansman und auch ein Thaen werden in der Regel einem Syre folgen, er kann sie aber nicht dazu zwingen, es ist eine weitgehend freiwillige Gefolgschaft.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Kazzirah sagt, ein Clansmaen und THaen folgt im Krieg nur einem Laird. Kann es nicht sein, dass er auch dem Syre folgt oder gar nur diesem?<span id='postcolor'>

Alle Mitglieder eines Clans sind laut QB ihrem Laird (und nur diesem) gefolgschaftspflichtig. Allein der Laird hat einen mehr oder minder konstitutionell gesichterten Zugriff auf seinen "Untergebenen". Alle anderen müssen analog zu dem frühgermanischen Adligen ihre Gefolgschaft durch ihr Charisma an sich binden. Ein Clansman kann (und wird) einem Syre folgen, aber  nur, wenn dieser ihm im Gegenzug Vorteile verschafft (wie bebaubares Land, Kriegsbeute...).

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Welche Streitmacht soll denn der Syre aufbringen, wenn der Laird zum Kriege ruft? Wo rekrutiert er seine Mannen? Hörige kann er nicht nehmen<span id='postcolor'>

Zur Not wird er sogar diese nehmen, da gibt es genügend historische Beispiele. wink.gif

Nein, ein Syre wird zunächst einmal, ähnlich wie ein Thaen sich und seine waffenfähigen Familienmitglieder aufbieten, da er auf diese direkten Zugriff hat. Hinzu kommen dann eventuell noch andere, die ihm folgen. In der Regel werden das all die sein, die auf seinem Grund und Boden leben. Er kann sie nur nicht dazu zwingen, dort zu bleiben.

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  • 1 Jahr später...

Hallo, wir spielen seit einiger Zeit Midgard, und das hauptsächlich in Alba.

Bisher war das Feudalsystem für uns eher unwichtig,

aber bei den nächsten Szenarien bräuchte ich eine kurze Beschreibung davon; ich will mir allerdings denn auch nicht das Quellenbuch holen, da wir das meiste davon eh nicht brauchen werden.

Was ich zudem konkret wissen möchte, ist, ob

1. Jeder ab dem Mittelstand aufwärts einen Clannamen trägt

2. Dies auch für Nichtmenschen gilt

3. Nur der Clanname angenommen werden darf, den der Laird des jeweiligen Gebiets hat.

(Naja, McBeorn oder McRathgar ist nicht unbedingt schlecht, aber wenn jeder zweite so heisst...?)

Ausserdem wären ein paar generelle Infos über die Dorf- und Städteverwaltung sowie Zauberer und deren Behandlung ganz nett.

 

Kann mir irgendjemand helfen? confused.gif

 

Schon mal danke im Voraus!

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Hi,

willkommen im Forum!

 

Klingt jetzt blöd, aber wenn das meiste aus dem Quellenbuch doch uninteressant ist, dann könnt ihr Euch doch auch das Feudalsystem selber stricken. Merkt auch keiner (wenn' s doch keinen interessiert)  .

 

Ich bevorzuge da gerne komplizierte Geflechte aus Lehnsherrn, Wahl-Königtum, Freien Städten und Lehnseidleistern, damit das ganze so undurchsichtig ist, dass es regelmäßig zu Konflikten aller Eskalationsstufen kommt biggrin.gif .

 

Da kann man dann prima Abenteuer herum stricken. Beispielsweise kann eine adelige Spielfigur was erben - oder enterbt werden, oder so.

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Zitat[/b] (Lord Morbid @ 04 Feb. 2004,22:35)]Hallo, wir spielen seit einiger Zeit Midgard, und das hauptsächlich in Alba.

Bisher war das Feudalsystem für uns eher unwichtig,

aber bei den nächsten Szenarien bräuchte ich eine kurze Beschreibung davon; ich will mir allerdings denn auch nicht das Quellenbuch holen, da wir das meiste davon eh nicht brauchen werden.

Was ich zudem konkret wissen möchte, ist, ob

1. Jeder ab dem Mittelstand aufwärts einen Clannamen trägt

2. Dies auch für Nichtmenschen gilt

3. Nur der Clanname angenommen werden darf, den der Laird des jeweiligen Gebiets hat.

(Naja, McBeorn oder McRathgar ist nicht unbedingt schlecht, aber wenn jeder zweite so heisst...?)

Ausserdem wären ein paar generelle Infos über die Dorf- und Städteverwaltung sowie Zauberer und deren Behandlung ganz nett.

 

Kann mir irgendjemand helfen? confused.gif

 

Schon mal danke im Voraus!

1. Einem Clan anzugehören bedeutet Sicherheit, da der Clan gerade im Norden der einzige ist, der sich um deine Rechte kümmert. Theoretisch steht es jedem frei, seinen Clannamen abzulegen, doch wird das natürlich keiner machen. Tatsächlich dürfte quasi jeder Albai, der sich einem Clan zugehörig fühlt (also außer Priester, Ordenskrieger etc.) zumindest ab der Mittelschicht ein Mac sein.

2. Nur die Zwerge haben im Volksmund, wo sie MacAblach genannt werden, einen Clannamen. Die Zwerge gelten auch rechtlich als ein von den Albai anerkannter Clan. Andere Nichtmenschen tragen im allgemeinen keinen Clannamen und gehören auch keinem an.

3. In einem Gebiet, über das ein Laird herrscht, kann es durchaus Einwohner verschiedener Clans geben. Das lässt sich bei den nicht so seltenen Clanfehden, die irgendwann häufig eine Grenzverschiebung zur Folge haben, nicht vermeiden. Welchen Status die Zugörigen eines Clans X in einem fremden Clangebiet Y haben ist unterschiedlich. Sie könnten wie Unfreie behandelt werden (nur wenn der Clan X keine Macht mehr hat, so dass Clan y nichts zu befürchten hat) oder aber auch wie gleichberechtigte Freunde.

Natürlich hat da dann aber auch noch der Feudalherr ein Wörtchen mitzureden, im Süden mehr als im Norden.

 

Hoffe, geholfen zu haben.

Tede

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Zitat[/b] (Lord Morbid @ 04 Feb. 2004,22:35)]Was ich zudem konkret wissen möchte, ist, ob

1. Jeder ab dem Mittelstand aufwärts einen Clannamen trägt

2. Dies auch für Nichtmenschen gilt

3. Nur der Clanname angenommen werden darf, den der Laird des jeweiligen Gebiets hat.

(Naja, McBeorn oder McRathgar ist nicht unbedingt schlecht, aber wenn jeder zweite so heisst...?)

Ausserdem wären ein paar generelle Infos über die Dorf- und Städteverwaltung sowie Zauberer und deren Behandlung ganz nett.

 

Kann mir irgendjemand helfen? confused.gif

 

Schon mal danke im Voraus!

Zu 1:

Nicht nur ab Mittelstand. Jedes freie Clanmitglied wird den Clannamen tragen. Das schließt auch den Stand Volk mit ein.

 

Zu 2:

Ja. Nur die Zwerge gelten rechtlich als ein Clan.

 

Zu3:

Der Clanname hat etwas mit der Geburt und der Vererbung zu tun und abslout nichts damit, in welchem Gebiet man sich befindet. Ein gebürtiger Mac Tilion bleibt auch ein MAc Tilion wenn er den rest seines Lebens auf Land der Mac Rathgars lebt. Ein nachträgliches Annehmen eines Clannamens dürfte nur über eine Adoption gehen. Ob das wiederrum möglich ist, wenn der aufzunehmende bereits einem anderen Clan angehört ist ein weiteres fragliches Detail.

 

Hoffe geholfen zu haben.

 

Eike

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