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Meinung - Gift und Anwendung im Kampf


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Merl:

Die LP Regelung gilt nur für Rüstungsträger

Jein. Wo fängt eigentlich Rüstung an? "Unbekleidet" würde wohl keine Rüstung sein, aber wo fängt sie an? Ein T-Shirt bedeckt, auch wenn es keinen Schadenspunkt abfängt. Ist das Rüstung? Oder ist eine Rüstung nur, was Schadenspunkte abfängt - also ab TR? 

Ich persönlich würde die Unterscheidung nicht machen. Was keinen Schadenspunkt macht, hat das Gift nicht "abgeliefert", "platziert", wie man es nennen will. Ich sehe, wie Du den Wortlaut so lesen kannst, aber ich würde das etwas weiter auslegen. Allerdings kommt Gift bei mir sehr selten vor - die genannten spielweltlichen Einschränkungen - deshalb ist der Fall nicht so relevant. 

Geschrieben

Zur Klärung: Das Regelwerk kennt die 'Rüstklasse OR' (Kodex, S. 72) und weist sie explizit nackten oder nur normale Kleidung tragenden Menschen zu. Vom Regeltext her hat also auch ein Mensch, der nackt ist, einen Rüstungsschutz von 0. Da der Passus beim Giftschaden auf den Rüstungsschutz verweist, gilt die 'kein LP-Verlust, also kein Giftschaden'-Regelung auch für die Rüstklasse OR.

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Prados,

naja, die Formulierung im Text sagt etwas anderes. Es wird nicht von der Rüstklasse, sondern von Rüstung und Rüstschutz gesprochen und auch davon das der Rüstschutz eine Wirkung haben soll, nämlich einen potentiellen LP Verlust verhindern. Wenn jemand keine Rüstung trägt, dann kann diese auch nicht helfen. Es bleibt natürlich dem Spielleiter überlassen, was er als Rüstung zählt (so wie Ma Kai schon sagte). Aber die Rüstklasse "OR" ausgesprochen "Ohne Rüstung" kann hier sicherlich einen Hinweis liefern.

Zitat /

In Rüstung bietet er weniger verwundbare Angriffsfläche. Erzielt der Gegner einen schweren Treffer, durch den der Getroffene dank seines Rüstungsschutzes keine LP verliert, wirkt das Gift nicht.

/ ZitatEnde

 

Grüße Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben (bearbeitet)

 

Als Ergänzung zu Sosukes Beitrag:

Am 22.4.2023 um 00:03 schrieb Sosuke:

Kodex S. 67 Gift im Kampfgeschehen: ... Wird ein Abenteurer im Kampf mit einer vergifteten Waffe, einem giftigen Biss oder einem Giftstachel angegriffen, schützt ihn seine Rüstung indirekt vor dem Gift. In Rüstung bietet er weniger verwundbare Angriffsfläche. Erzielt der Gegner einen schweren Treffer, durch den der Getroffene dank seines Rüstungsschutzes keine LP verliert, wirkt das Gift nicht. Wehrlose Abenteurer (s. S. 71) erleiden bei jedem Treffer Giftschaden, selbst wenn sie wie Bisse kleiner Gifttiere oder Blasrohrpfeile keine direkten LP-Verluste verursachen.

Kodex S. 144 Blasrohr: Die Pfeile selbst richten keinen Schaden an, ... man muss ein ungeschütztes Körperteil treffen. ... Ist der Körper des Opfers zum größten Teil durch Rüstung geschützt, kann der Spielleiter den EW:Angriff wie bei gedeckten Zielen (s. S. 82) durch Abzüge erschweren, da der Schütze einen ungeschützten Körperteil treffen muss. Gegen leichte (TR, LR) Rüstungen fällt ein Blasrohrangriff schwer (–2), gegen schwerere Rüstungen (KR, PR) sehr schwer (–4) und gegen den Körper weitgehend verhüllende Rüstungen (VR und besser) sogar besonders schwer (–6).

 

Der fette Satz ist ausschlaggebend. Denn hier wird explizit von einem LP-Verlust gesprochen. Diese Formulierung impliziert, dass ein LP-Verlust notwendig ist, damit das Gift wirken kann, das eine Wunde vorraussetzt.

Meine Schlussfolgerung ist: Erleidet ein Abenteurer, durch einen schweren Treffer mit einer vergifteten Waffe, einen schweren Schaden von 0LP, kann es keinen Giftschaden geben. Trotz eines schweren Treffers gibt es keinen schweren Schaden.

Ist ein schwerer Schaden mit einer vergifteten Waffe nicht möglich trifft das zweite Zitat von Sosuke zu. Implizit lässt sich aus diesem folgern, dass ein Erfolgswurf ohne Würfelmodifikation bei einer Rüstklasse von "ohne Rüstung = 0" stattfinden soll.

Bearbeitet von Gindelmer

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