Zum Inhalt springen

Haben Spielsteine ein Copyright?


Empfohlene Beiträge

Moin zusammen :wave:

Dass das geschriebene Wort und Regelwerke zu Spielen etc. unter dem Schutz des Copyrights stehen, ist mir klar. Was mir in letzter Zeit aber öfter aufgefallen sind, sind z.B. Würfel die gezielt für bestimmte Spiele produziert werden, und zwar nicht vom Spielehersteller. Daher die Frage: lassen sich Spezialwürfel und z.B. Counter von Strategiespielen mit dem Copyright schützen oder fällt das unter (so mal gelesen) "Der Text ist geschützt, aber die Regelmechanik kann nicht geschützt werden".

Konkreter Fall: Die Raumkampfsimulation von AGEMA zu PR. Aus den 90er, die Regelwerke sind noch in gutem Zustand, aber die Counter eher weniger oder gar unvollständig. Dürfte man die nachproduzieren lassen und OHNE die Hefte anbieten? Die Hefte haben Copyright soweit so klar, aber die Counter?

Ich freue mich auf Eure Gedanken bevor ich darüber nachdenke, Geld in einen Anwalt zu investieren. ;)

Bearbeitet von Octavius Valesius
Link zu diesem Kommentar
vor 9 Minuten schrieb Eleazar:

Bei deinem Vorhaben sehe ich aber mit meinem laienhaften Menschenverstand vergleichsweise schwarz:

Ich sehe da auch eher dunkel, aber vielleicht hat da jemand andere Infos. ^^

Die nächste Frage die sich mir stellen würde: Wer hält das Copyright? VPM? AGEMA ist insolvent gegangen und einen Nachfolger hat es nie gegeben. Ggf. könnte ich einfach mal eine Mail an VPM losjagen, aber wem schreibt man da?

Link zu diesem Kommentar
vor 40 Minuten schrieb Eleazar:

Es können sich zwar noch mal die Rechtsanwälte hier dazu äußern, aber mir erscheint die Sache eigentlich ziemlich klar.

 

 

Ich kann nur für mich sprechen, aber ich würde mir trotz Zulassung und bestehender Berufshaftpflicht nicht zutrauen, eine sehr spezielle Fachfrage zu einem konkreten Sachverhalt zu beantworten, die nicht in meinen Bereich fällt.

Insbesondere wenn darauf abgezielt wird, gewerblich tätig zu werden. Beide möglichen Alternativen meiner Beratung (Ich halte jemanden von einer solchen Tätigkeit wegen einer falschen Einschätzung ab - Jemand wird wegen meiner Einschätzung tätig und sieht sich plötzlich Schadenersatzforderungen ausgesetzt oder anderem juristischen Unbill) lassen mich von einer "Ich haue mal einen raus"- Antwort Abstand nehmen.

Ich empfehle gerne die Kollegen von Schneiders & BehrendtDr. Schneiders ist hoch kompetent in seinem Fachbereich.

 

 

Bearbeitet von Einskaldir
  • Like 2
  • Thanks 4
Link zu diesem Kommentar

Und weil hier im Forum eine Laien-Meinung nicht fehlen darf, hau ich mal ganz heimlich und klamm raus:

Spoiler

https://i.ebayimg.com/images/g/ENcAAOSwBQZleF8S/s-l1600.jpg

Die gezeichneten Piloten, oder was das sind, dürften die Schöpfungshöhe erreichen, die darfst Du so nicht kopieren. Natürlich können Logos etc. als Marke o. ä. geschützt sein (und dieser Schutz nicht abgelaufen), aber Du hast ja nach "Copyright", also Urheberrecht, gefragt. :)

Stellt sich mir persönlich die Frage, ob sich der Aufwand für eine kommerzielle Auflage lohnt. Gibt es wirklich so viele Leute da draußen, die die Counter nachkaufen möchten, aber nicht können? :whatsthat:

Disclaimer: Ohne Gewähr.

Dies ist keine Rechtsberatung. Der Spielleiter hat verdeckt für mich einen EW:Rechtskunde gewürfelt und habe ich keine Ahnung, ob/wie gut der gelungen ist. :notify:

Bearbeitet von dabba
  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar

Ich empfehle an dieser Stelle einfach mal folgende Lektüre, da in diesem Strang gegen das RDG verstoßen wird.

Mir ists egal, weil unentgeltlich Laienberatung nur unter besonderen Voraussetzungen unter Strafe steht.

Nichtsdesto trotz wird hier gegen § 6 RDG verstoßen.

Aus dem Artikel (Hervorhebung durch mich):

Zitat

Tatsächlich fällt wohl ein Großteil der „Online-Rechtsberatung“ in solchen Communities unter die letzte Kategorie.
Viele Kommentatoren beschränken sich zwar auf Verweise auf einschlägige Websites oder Rechtsanwaltsempfehlungen.
Es findet sich jedoch unter nahezu jeder Fragestellung mindestens eine Person, die versucht, den Sachverhalt unter ihre (oft fehlerhafte) Rechtsauffassung zu subsumieren und dabei konkrete Empfehlungen beziehungsweise Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise gibt.

Wie gesagt, mir ist egal, was hier empfohlen wird oder ob jemand sich als Laie berufen fühlt, gegen das RDG zu verstoßen.

Aber den Versuch zur Sensiblisierung im Hinblick auf die Gesamtthematik möchte ich nicht unterlassen haben.

 

Bearbeitet von Einskaldir
  • Thanks 5
Link zu diesem Kommentar

Die Frage von damals konnte ich inzwischen klären @Yon Attan^^

Mir geht es such um keine Rechtsberatung, mehr um: was könnte man für Fragen in dem Zusammenhang einem Anwalt stellen.

Meine Arbeitsweise ist: Input bekommen, recherchieren, entscheiden ob sich ein Anwalt lohnt oder das Projekt gleich in die Tonne gehört, Anwalt fragen und ggf seine Berufshaftpflicht nutzen ^^

Link zu diesem Kommentar
vor 58 Minuten schrieb Einskaldir:

Ich empfehle an dieser Stelle einfach mal folgende Lektüre, da in diesem Strang gegen das RDG verstoßen wird.

Mir ists egal, weil unentgeltlich Laienberatung nur unter besonderen Voraussetzungen unter Strafe steht.

Deswegen heißt es in den bekannt-berüchtigen Foren mitunter, dass man die eigene Frage fiktionalisieren soll:

"Stellt Euch mal vor, eine frei erfundene Person, die mir überhaupt nicht ähnlich ist, hätte dieses rechtliche Problem. Würde ich gerade so ganz spontan ohne konkreten Anlass wissen, was sie machen könnte. Ach ja: Ich frage für einen Freund. :hjhatschonwiederwas: "

Bearbeitet von dabba
  • Haha 2
Link zu diesem Kommentar
vor 6 Minuten schrieb Octavius Valesius:

Die Frage von damals konnte ich inzwischen klären @Yon Attan^^

Mir geht es such um keine Rechtsberatung, mehr um: was könnte man für Fragen in dem Zusammenhang einem Anwalt stellen.

Meine Arbeitsweise ist: Input bekommen, recherchieren, entscheiden ob sich ein Anwalt lohnt oder das Projekt gleich in die Tonne gehört, Anwalt fragen und ggf seine Berufshaftpflicht nutzen ^^

Mir ging es nicht um die Frage von damals, sondern darum, dass - und darauf hat dich Einskaldir auch schon hingewiesen - du erneut Rechtsfragen an Nicht-Juristen stellst und diese dadurch ggf. animierst, durch eine Antwort selbst gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen. 

Ein guter Anwalt wird die Sache mit dir umfassend besprechen. Im Zweifel wird eher der Anwalt dir noch Fragen stellen, um die Informationen zu erhalten, die aus rechtlicher Sicht relevant sind. 

Abgesehen davon, hast du nicht nach "Fragen" gefragt, sondern nach "Gedanken" der anderen User zu ganz expliziten Rechtsfragen zu einem "konrekten Fall". 

vor 4 Stunden schrieb Octavius Valesius:

Daher die Frage: lassen sich Spezialwürfel und z.B. Counter von Strategiespielen mit dem Copyright schützen oder fällt das unter (so mal gelesen) "Der Text ist geschützt, aber die Regelmechanik kann nicht geschützt werden".

Konkreter Fall: Die Raumkampfsimulation von AGEMA zu PR. Aus den 90er, die Regelwerke sind noch in gutem Zustand, aber die Counter eher weniger oder gar unvollständig. Dürfte man die nachproduzieren lassen und OHNE die Hefte anbieten? Die Hefte haben Copyright soweit so klar, aber die Counter?

Ich freue mich auf Eure Gedanken bevor ich darüber nachdenke, Geld in einen Anwalt zu investieren. ;)

Mfg   Yon

Bearbeitet von Yon Attan
Link zu diesem Kommentar
vor 8 Minuten schrieb dabba:

Deswegen heißt es in den bekannt-berüchtigen Foren mitunter, dass man die eigene Frage fiktionalisieren soll:

"Stellt Euch mal vor, eine frei erfundene Person, die mir überhaupt nicht ähnlich ist, hätte dieses rechtliche Problem. Würde ich gerade so ganz spontan ohne konkreten Anlass wissen, was sie machen könnte. Ach ja: Ich frage für einen Freund. :hjhatschonwiederwas: "

Das ist mir schon klar.

Hier hieß es aber:

vor 6 Minuten schrieb Yon Attan:

Konkreter Fall: Die Raumkampfsimulation von AGEMA zu PR. Aus den 90er, die Regelwerke sind noch in gutem Zustand, aber die Counter eher weniger oder gar unvollständig. Dürfte man die nachproduzieren lassen und OHNE die Hefte anbieten? Die Hefte haben Copyright soweit so klar, aber die Counter?

Was aber den Gesamttenor des Artikels nicht schmälert.

Link zu diesem Kommentar
vor 4 Stunden schrieb Octavius Valesius:

Agema ging an den Lizenzbedingungen pleite

Das erinnert mich gerade an eine Doku über die Computerspiele-Plattform GOG.com. Ein Markenkern dieser Plattform ist es, wie die einstige Bedeutung "Good Old Games" suggeriert, alte PC-Spiele erneut digital für schmales Geld zum Kauf anzubieten. Dazu muss GOG.com die Rechte haben.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert, muss GOG.com herausfinden, wer die Rechte stattdessen hat. Dann werden mitunter Kinder oder Ehepartner von Entwicklern heraus gefunden und angerufen - um dann herauszufinden, dass die Frau schon längst eine Ex-Frau ist und/oder das Kind den Kontakt zu den Eltern abgebrochen hat. Oder es werden vermutliche Rechteinhaber gefunden - und es stellt sich kurz darauf heraus, dass derjenige die Rechte gar nicht hatte.
Letzteres ist GOG.com tatsächlich einmal passiert, und sie hatten Glück: Der echte Rechteinhaber hat auf dem kurzen Dienstweg aufgefordert, das Spiel nicht mehr anzubieten, statt direkt rechtliche Schritte einzuleiten.

Aber das nur am Rande erzählt. :read:

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...