Agadur Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 21 2002,13:25)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Äh... Die Preisbindung ist seit dem 01.10.2002 PFLICHT. Oder wir deklarieren ein solches Buch als Spiel und zahlen statt 7 % 16 % Mehrwertsteuer. Wäre dir das lieber? Rainer<span id='postcolor'> Dann gibt es sicherlich eine simple Erklärung dafür, warum http://www.shop.elbenschwert.de das preisgebundene "Kompendium" zu 22 Euro anbietet. Agadur
Detritus Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Agadur @ Okt. 24 2002,15:16)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 21 2002,13:25)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Äh... Die Preisbindung ist seit dem 01.10.2002 PFLICHT. Oder wir deklarieren ein solches Buch als Spiel und zahlen statt 7 % 16 % Mehrwertsteuer. Wäre dir das lieber? Rainer<span id='postcolor'> Dann gibt es sicherlich eine simple Erklärung dafür, warum http://www.shop.elbenschwert.de das preisgebundene "Kompendium" zu 22 Euro anbietet. Agadur<span id='postcolor'> Oh-oh! Da ist die brennende Fackel unterwegs zum Zauberölsee.... Und ich bin weg! Detritus
Agadur Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Hups, nur weil ich recherchiert habe, wo es für mein (echtes) jüngstes Söhnchen das preiswerteste Rollenspielmaterial gibt, und dabei über Elbenschwerter gestolpert bin? Was hab' ich da bloß wieder getan? Agadur
Bart Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Das Kompendium gibt's bei Dragonworld.de für 21,90. Und natürlich ohne Versandkostenanteil. Gruß Eike Angebot Kompendium
Abd al Rahman Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Naja, in wie weit sich Händler an geltendes Recht halten bleibt natürlich den Händlern überlassen. Viele Grüße hj
Bart Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (hjmaier @ Okt. 24 2002,15:56)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Naja, in wie weit sich Händler an geltendes Recht halten bleibt natürlich den Händlern überlassen. Viele Grüße hj<span id='postcolor'> Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die so offensichtlich im Internet dagegen verstoßen. Muss noch nen anderen Grund dafür geben. Vielleicht gibt's ja Rabattmöglichkeiten. oder so. Gruß Eike
Rosendorn Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Buchpreisbindung heißt, dass das Buch nur zu dem vom Verlag festgelegtem Preis verkauft werden darf. Da gibt's keine Rabatte oder ähnliches. Ich würde bei den genannten Angeboten einfach darauf tippen, dass die angesprochenen Händler keine Ahnung haben, dass das Kompendium erstens als Buch (nicht als Spiel) anzusehen ist, und dass es somit zweitens unter das von Olafsdottir genannte neue Gesetz fällt. Ihr müsste bedenken, dass es diese Preisbindung bei Pegasus bis zum 1.10. nicht gab. Trotzdem brechen die Händler geltendes Gesetz und sollten ihr Angebot schleunigst ändern. Unwissenheit schützt normalerweise nicht vor Strafe... Grüße... Der alte Rosendorn
Bart Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Na ja, dem Kunden kann es ja eigentlich egal sein. Aber den Wettbewerb verzerrt es trotzdem. Ich werde mal Dragonworld darauf hinweisen. Gruß Eike
Olafsdottir Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Man hätte in Essen Scharen von Rechtsanwälten glücklich machen können, indem man sie einfach von Stand zu Stand hätte ziehen und nach Preisen hätte fragen lassen können. Die gleichen Anwälte könnte man glücklich machen, wenn man sie bei den genannten Online-Läden einkaufen ließe. Es sei denn, diese Läden böten nur Exemplare an, die bedauerlicherweise alle beim Transport herunter gefallen sind und nun eine angestoßene Ecke haben, was einen ermäßigten Verkauf als Remittendum ermöglichen würde. Oder jemand hat die eine oder andere Seite heraus gerissen, dann geht das auch, weil beschädigt. Ist die Ware aber unbeschädigt, empfiehlt sich die Lektüre der neuen Bestimmungen. Rainer
Ibla Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Eike @ Okt. 24 2002,17:14)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich werde mal Dragonworld darauf hinweisen.<span id='postcolor'> Moin, bitte nicht vor morgen Nachmittag, ich muß da wohl noch hinfahren. ;-) mfg Ulf
Triton Schaumherz Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Thema Buchpreisbindung: Waren QBs und Regelwerke bei Pegasus früher nicht mal Spiele? Ist Pegasus neuerdings ein Buchverlag? Im Lechvelian-Thread hatte Olafsdottir jedenfalls mal auf meine dumme Frage </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Triton Schaumherz @ Aug. 25 2002,20:28)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Das ist jetzt vielleicht eine dumme Frage, aber warum hat man sich, bei solchen Bedingungen, für den Blitz-Verlag entschieden? Hätte die Romanreihe nicht z.B. bei Pegasus erscheinen können?<span id='postcolor'> folgendes geantwortet: </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Aug. 27 2002,16:41)</td></tr><tr><td id="QUOTE"> Blitz war der einzige Interessent. Pegasus ist kein Bücherverlag. Bücher haben völlig andere Vertriebswege und Produktionsbedingungen. Wer keine Buchproduktion und keinen Buchvertrieb hat (wie Pegasus), bringt keine Bücher heraus. Rainer<span id='postcolor'> ??? Triton
alexandra Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 24 2002,17:17)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Man hätte in Essen Scharen von Rechtsanwälten glücklich machen können, indem man sie einfach von Stand zu Stand hätte ziehen und nach Preisen hätte fragen lassen können. Die gleichen Anwälte könnte man glücklich machen, wenn man sie bei den genannten Online-Läden einkaufen ließe. Es sei denn, diese Läden böten nur Exemplare an, die bedauerlicherweise alle beim Transport herunter gefallen sind und nun eine angestoßene Ecke haben, was einen ermäßigten Verkauf als Remittendum ermöglichen würde. Oder jemand hat die eine oder andere Seite heraus gerissen, dann geht das auch, weil beschädigt. Ist die Ware aber unbeschädigt, empfiehlt sich die Lektüre der neuen Bestimmungen. Rainer<span id='postcolor'> Also, jetzt will ich es aber entgültig wissen: Sind die MIDGARD-Regelbücher nun Bücher und an die Buchpreisbindung gebunden oder gelten sie als Spiele? In Lechvelian schreibst Du, dass es Spiele und keine Bücher sind. Also, nun Karten auf den Tisch
alexandra Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Ups, da war doch Triton tatsächlich um 4 min. schneller als ich Alexandra
Tharon Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Hab´ ich mich auch gefragt, während ich in steigender Spannung den thread zuende gelesen hab´. Ich will´s auch wissen! Tharon.
Florian Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Okt. 23 2002,20:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">möchte nur kurz erwähnen, dass ich meine beschwerdemail an pegasus gerade abgeschickt habe. bin gespannt auf die antwort.... wenns denn eine gibt....<span id='postcolor'> Du meinst wegen des zu hohen Preises? Was willst du damit erreichen?
Einskaldir Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Florian @ Okt. 24 2002,20:20)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Okt. 23 2002,20:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">möchte nur kurz erwähnen, dass ich meine beschwerdemail an pegasus gerade abgeschickt habe. bin gespannt auf die antwort.... wenns denn eine gibt....<span id='postcolor'> Du meinst wegen des zu hohen Preises? Was willst du damit erreichen?<span id='postcolor'> was ich damit erreichen will ? ich will, dass die nächsten produkte ein angemessenes preis/leistungsverhältnis haben. was glaubst du denn, was ich will. das ist doch wohl bis hier hin deutlich geworden oder nicht.
Bernward Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 @karu ich habe mich jetzt durch die Gesetze gewühlt und habe immer noch keine Definition von "Buch" sondern nur "was auch Buch ist" Vielleicht ist mein Ansatz auch zu mathematisch gewesen Dabei dachte ich, dass gerad ejuristen alles bis aufs kleinste festlegen müssen Gruß, Bernward
Olafsdottir Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Ist doch ganz einfach: Von der Umsatzsteuer her Bücher (deshalb ja auch keine Gimmicks mehr in den Luxusboxen). Vom Vertriebsweg aber Spiele. Will meinen, dass Pegasus nach wie vor nicht die Logistik für den Taschenbuchvertrieb hat. Und erklärt, warum man MIDGARD nicht im Buchhandel findet. Rainer
Olafsdottir Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Das Kompendium gilt von der Umsatzsteuer her als Buch, da es formal eines ist. Die alte Eschar-Luxusbox (die mit dem Skarabäus) galt nicht als Buch, weshalb sie in den 16%-Bereich fiel (was nicht jeden Händler so richtig gefreut hat). Also gilt für das Kompendium die Preisbindung. Und Pegasus hat immer noch keinen vertrieb für (Taschen-) Bücher (bzw. Zwischengrößen wie bei Lechvelian), gleichwohl sie technisch sicherlich in der Lage wären, Bücher zu produzieren (so sie denn wollten). Rainer
Tharon Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Sorry Olafsdottir, dass du so einer müden Made wie mir noch mal auf die Sprünge helfen musst: Was du hier jetzt geschrieben hast habe ich verstanden. Das heißt für mich, der allermeiste Rollenspielkram ist kein "Spielzeug", denn das sind ja meist nur Hefte/Bücher (ohne Skarabäus/20-er Würfel o. ä.). Aber im Lechvellian-thread hast du Triton erklärt, Pegasus könne Lechvellian nicht vertreiben, weil Pegasus ja ein Spiele-Versand ist, und kein Buchversand. Aber wenn nun die ganzen Abenteuer, Regelbücher und die meisten QB nicht als Spielkrams sondern als Bücher zählen... dann verstehe ich irgendwie das Argument nicht... dann vertreibt Pegasus doch Bücher, oder...? Tharon.
Olafsdottir Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Seufz. Pegasus vertreibt Bücher. Über die Vertriebswege des Spielehandels. Mit den Auflagen und den Rabattstaffeln, wie sie im Spielehandel üblich sind. Romane werden nicht primär über den Spielehandel vertrieben, sondern über den Buchhandel. Deshalb stehen Romane in der Regel in Buchläden, und Spiele stehen in der Regel in Spieleläden. Dass manche Buchverlage ihre Bücher auch in Spieleläden unterbringen, ist schön für diese Buchverlage, lässt aber nicht automatisch den Rückschluss zu. Romane nur über Spieleläden zu vertreiben, lohnt sich nicht. Um das zusammenzufassen: Es geht nicht um die Art des Produkts, sondern um den Vertriebsweg. Rainer
Tharon Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Lieber Rainer, ich hab´s verstanden. Ich bin weiß Gott kein Eingeweihter, aber auch ich wollte es verstehen. Jetzt ist das der Fall. Das freut mich. Möglicherweise auch dich. Manchmal ist ein klein bisschen Mehraufwand nötig, um ein Sachverhalt auch Nichteingeweihten deutlich zu machen. Ich hoffe, du nimmst mir das nicht krumm. Tharon.
alexandra Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 24 2002,21)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Pegasus vertreibt Bücher. Über die Vertriebswege des Spielehandels. Mit den Auflagen und den Rabattstaffeln, wie sie im Spielehandel üblich sind.<span id='postcolor'> Auflagen und Rabattstaffeln, heißt das, dass sie wie Spiele preiswerter angeboten werden dürfen oder unterliegen sie weiterhin der Buchpreisbindung? Aber bitte nicht explodieren Olafsdottir, dass ganze ist für mich Neuland. Wer hätte gedacht, wie kompliziert das ganze sein kann? <!--emo&
Hornack Lingess Geschrieben 24. Oktober 2002 report Geschrieben 24. Oktober 2002 Ein Produkt, das als Buch deklariert, d.h. definiert, wird, ist an die Buchpreisbindung gebunden. Dafür ist der Vertriebsweg egal. Allein die Klassifizierung als Buch ist ausschlaggebend. Hornack
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