Einherjar Geschrieben 9. April report Geschrieben 9. April (bearbeitet) Hallo! Die Frage aus dem Strang hier aufgegriffen. Ich habe in den Werken nichts gefunden oder überlesen. Das ein Barde kein Thaumagral nutzen kann ist verständlich, aber der Skalde kann halt auch Zauberrunen und die lassen sich in Thaumagrale einweben. So dies für den Skalden möglich ist, wie würde man ihn sehen bei der Erlangung eines solchen Thaumagrals? Ähnlich dem Runenschneider und dem Ordenskrieger? Was meint Ihr? Bin gespannt auf die Ideen. Grüße E. Bearbeitet 9. April von Einherjar
Muahdib Geschrieben 9. April report Geschrieben 9. April (bearbeitet) Ars Armorum ... "Es gelten die Regeln für Barden ausser es wird extra erwähnt" Mysterium "Ordenskrieger und Tiermeister können als Glaubenskämpfer Thaumagrale besitzen. Andere zauberkundige Kämpfer wie Barden, Ermittler, Magister und Schattengänger müssen auf diese Art magischer Artefakte verzichten." von daher ist ein Skalde ein Glaubenskämpfer wenn nein dann nein. Tante Edith sagt ... ansonsten wären ja auch viele andere magisch begabte Klassen aussen vor .. Bearbeitet 9. April von Muahdib 2
Einherjar Geschrieben 9. April Autor report Geschrieben 9. April (bearbeitet) Am 9.4.2024 um 21:22 schrieb Muahdib: Ars Armorum ... "Es gelten die Regeln für Barden ausser es wird extra erwähnt" Mysterium "Ordenskrieger und Tiermeister können als Glaubenskämpfer Thaumagrale besitzen. Andere zauberkundige Kämpfer wie Barden, Ermittler, Magister und Schattengänger müssen auf diese Art magischer Artefakte verzichten." von daher ist ein Skalde ein Glaubenskämpfer wenn nein dann nein. Tante Edith sagt ... ansonsten wären ja auch viele andere magisch begabte Klassen aussen vor .. Ah, diesen Passus hatte ich überlesen. Hm, schade, aber so mag es dann sein, auch wenn ich es wie Bro sehe. Im Ars Armorum steht nichts zu einem Thaumagral für Skalden. Ob sie dann als zauberkundiger Kämpfer eine Blutswaffe bekommen können? Bearbeitet 22. April von Einherjar
Berengar Drexel Geschrieben 9. April report Geschrieben 9. April Ich wüsste nicht, dass ein Skalde bez. eines Thaumagrals anders als ein Barde behandelt würde. In jeden Fall kann ein Skalde eine /(AA S.142ff) Blutswaffe erwerben.
Muahdib Geschrieben 9. April report Geschrieben 9. April @Bro daher ja das was im Ars steht ... und ich sehe keinen Bezug zu einem Glaubenskämpfer... ansonsten wäre es dort aufgeführt und nicht der Hinweis eingegangen das die Regeln für Barden gelten. Aber Gegenfrage wie ist das bei einem Fian ? Ich für meinen Teil sage auch hier nein, weil ja ein Fian auf Reisen eigentlich seinen Glaubensbund verlassen musste .. Zur Blutswaffe ja können alle ausser welche die ein Thaumagral haben
Einherjar Geschrieben 9. April Autor report Geschrieben 9. April (bearbeitet) Am 9.4.2024 um 21:34 schrieb Berengar Drexel: Ich wüsste nicht, dass ein Skalde bez. eines Thaumagrals anders als ein Barde behandelt würde. In jeden Fall kann ein Skalde eine /(AA S.142ff) Blutswaffe erwerben. Ja, die Zeilen zu Blutswaffen las ich auch gerade, daher änderte ich den Strangtitel gleich wieder in seinen Ursprung. Das ein Skalde ein Thaumagral erwerben könnte, kam mir halt durch die Möglichkeit der Zauberrunen, die einem Barden ja nicht zur Verfügung stehen. Aber da auch Magister und dergl. keine Thaumagrale bekommen können, ist das halt so. Bearbeitet 22. April von Einherjar
Silkster Geschrieben 22. April report Geschrieben 22. April Am 9.4.2024 um 21:36 schrieb Muahdib: Aber Gegenfrage wie ist das bei einem Fian ? Ich für meinen Teil sage auch hier nein, weil ja ein Fian auf Reisen eigentlich seinen Glaubensbund verlassen musste Das stimmt so nicht ganz. Ein Fian kann durchaus noch aktiv zur Gemeinschaft gehören. Er kann auf einer besonderen Mission sein oder zu Aufklärungszwecken unterwegs sein. Ich würde dem Fian einen Thaumagral zugestehen. für einen druidischen Glaubenskämpfer kommt natürlich nur ein Dweomerstecken in Betracht, den er wie einen Kampfstab führen kann. Ist halt nur ziemlicher Nonsens für einen Fian. Blutswaffen sind deutlich sinnvoller. Grüße, Silkster
Muahdib Geschrieben 22. April report Geschrieben 22. April @Silkster im M4 Kompendium und Ars Armorum wird erwähnt das ein Fian auch auf Wanderschaft gehen kann ja, bedeutet aber eigentlich das man zurück kehrt und immer mal wieder seinen Dienst tut, ansonsten wird davon ausgegangen das man durch eine Verletzung aus dem Dienst ausgeschieden ist. Was ich eher für passend halte für eine Spielfigur. Er erhält aber weiter Unterstützung vom Bund und wäre damit wohl immer noch ein Glaubenskämpfer. Aber ja eine Blutswaffe macht bei ihm mehr Sinn.
seamus Geschrieben 22. April report Geschrieben 22. April (bearbeitet) MYS S.105 sagt Glaubenskämpfer wie Or, Tm können eins erwerben Für mich ist ein Fi genauso Glaubenskämpfer wie obige 2, aber wenn M4 schon nö sagte, wird da mit 2erlei Mass gemessen;-) Bearbeitet 22. April von seamus
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