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Was ist noch Bewegung / Was ist schon Handlung? ist Bewegung nur laufen?


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In der Suche unter M5 nichts gefunden.

Wenn im Kampf in der Bewegungsphase einmal ein etwas von mittlerer Höhe übersprungen oder überklettert werden muss z.B eine Kiste , ein Stuhl ein Geländer von z.b. 80cm Höhe oder z.b. ein Sprung 1,50m in die Tiefe notwendig ist, dann würde ich das (insbesondere mit Rüstung und gezogenen Waffen) als Handlung bis 5 sec bewerten und nicht als Teil einer normalen Kampfbewegung. Also quasi alles was über normales laufen, umlaufen von Dingen oder Treppenstufe steigen hinaus geht. Damit wäre dann in der Runde auch bei unter halber B keine andere Handlung mehr möglich - insbesondere ein Angriff.

 Liege ich da richtig oder wie regelt ihr das?

Bearbeitet von arnok
Geschrieben (bearbeitet)

Hilfreiche Angaben dazu findest du unter der Fertigkeit Geländelauf auf S. 112 im Kodex. (Hierbei ist zu beachten, dass jeder Abenteurer Geländelauf zumindest mit +6 beherrscht).

Wenn ein Kampfschauplatz also voller nöckeliger Nervereien wie Stühle, Kisten, Säcke, Zäune oder (maßvolle wie dein 1,50-m-Graben) Unebenheiten ist, kann man einen EW: Geländelauf machen und im Erfolgsfall sich mit voller B fortbewegen, ansonsten mit halber B.

Meine Deutung der verstreuten Regeln zum Thema ist, dass ein Geländeläufer gerade nicht kämpft (Ausnahmen: Salto durch Kontrollbereich). Vielleicht könnte man ihm nach erfolgreichem Geländelauf einen spontanen Hieb zugestehen oder nach gescheitertem oder gar nicht versuchtem Geländelauf noch einen überstürzten Hieb.

Wenn man unter dem Stichwort Geländelauf weiterliest, erfährt man, dass ein hohes Hindernis von bis zu 70 cm und ein Weitsprung bis 2,5 Metern überhaupt keine besonderen Aufgaben für Abenteurer sind, also für einen Nahkämpfer, der seine halbe B ausschöpfen möchte, praktisch nicht vorhanden.

 

Bearbeitet von Rulandor
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Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Rulandor:

Meine Deutung der verstreuten Regeln zum Thema ist, dass ein Geländeläufer gerade nicht kämpft (Ausnahmen: Salto durch Kontrollbereich). Vielleicht könnte man ihm nach erfolgreichem Geländelauf einen spontanen Hieb zugestehen oder nach gescheitertem oder gar nicht versuchtem Geländelauf noch einen überstürzten Hieb.

Ja das wäre genau der Punkt. Normale Bewegung bei B24 wäre im schwierigen Gelände B/2 = 12. Bis 6 m wäre Nahkampf noch normal möglich. 

Geländelauf erfolgreich ermöglicht volle Bewegung und Springen mit Anlauf bis 70 cm Höhe ist da vermutlich inkludiert.

Ab 80 cm braucht es aber unabhängig vom schwierigen Gelände einen EW ob der Sprung überhaupt gelingt. Das wäre dann aus meiner Sicht der Punkt wo es nicht eigentlich nur Bewegung, sondern analog öffnen einer Tür eine Handlung innerhalb einer Bewegung ist. 

Sprung nach unten wird nicht aufgeführt, aber abi 1,5 m nach unten würde ich das ähnlich behandeln.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Hornack Lingess:

Ein Blick ins Ars Armorum lohnt sich auch. Da gibt es Sonderfertigkeiten mit denen man sich z.B. vom Kristallleuchter schwingen und trotzdem noch angreifen kann.

Danke werde ich prüfen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Muahdib:

Wobei bei einem Sprung in die Tiefe dann eher Akrobatik von nützen wäre ... bei der Höhe sogar noch eher instinktiv also wärend der Bewegung

Auch ein Ansatz. Dann wäre zwar ein EW fällig und bei Erfolg der Sprung ein Teil der Bewegung, bei Misserfolg dann aber was?

Geschrieben

Kodex Seite 54 bei Akrobatik wird immer ein EW gemacht.

Wenn erfolgreich halt Fallhöhe reduziert (2m) wenn nicht dann Fallhöhe normal .. wird doch nicht für die Bewegung gelten ...

Wobei es im Kodex auch ungelernt geht zumindest wenn man absichtlich in die Tiefe springt..

Also am Ende Handlung da man sich anschaut wie man runter springen will und wie landen ...

Hilft nur beim Aufstehen wenn hingefallen/geworfen ..

 

Geschrieben (bearbeitet)

Um mal einen irdischen Vergleich reinzubringen:

Überlegt mal ,was man in den 10 Sekunden einer Kampfrunde alles tun kann.

Ich bin Basketballer, da gibt es eine 3/5/8/14-Sekunden Regel. In 5 Sekunden ist genug Zeit, um sich von der linken Seite des Spielfeldes auf die Rechte zu bewegen, dabei noch 2 Leuten auszuweichen und trotzdem einen Ball fangen und zielgenau zu passen oder zu werfen. 14 Sekunden ist die Zeit, die eine Mannschaft für einen kompletten Angriff hat. Das reicht im Normalfall um 1 bis 2 Spielzüge als Team zu durchlaufen.

Auf Midgard übertragen: So lange man bei der Geländelaufprobe nicht patzt, also so lange man nicht stolpert oder hinfällt, ist es aus meiner logischen Sicht kein Problem eine komplexere Bewegung mit einer Angriffsaktion zu verbinden.

Bearbeitet von TwistedMind
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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb arnok:

Ja das wäre genau der Punkt. Normale Bewegung bei B24 wäre im schwierigen Gelände B/2 = 12. Bis 6 m wäre Nahkampf noch normal möglich. 

Aus dem Bauch raus: ich mach das normal so, dass ich Geländelauf würfeln lasse, wenn’s klappt, kommt die Figur ans Ziel und kann handeln, wenn nicht, hat sich die beabsichtigte Handlung wahrscheinlich schon durch den Ort erledigt. 

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Geschrieben

Also realweltlich finde ich das eigentlich nicht schlüssig mit gezogen Waffen, Schild und in Rüstung einen großen Sprung über 80 cm zu machen, einige Meter um Hindernisse zu laufen und dann noch völlig konzentriert (nicht überhastet) zuzuschlagen. Regeltechnisch sind wir hier, wenn wir es richtig sehe, im Bereich der Auslegung. Es hat bisher keiner geschrieben, dass das eindeutig so oder so geregelt ist. 
Für ein befriedigendes heldenhaftes Gefühl sollte ich aber sowas großzügig entsprechend @Ma Kai auslegen und es von einem Wurf auf Geländelauf abhängig machen. Das gibt dann ja auch eine Chance auf einen PP oder ein tragisches Stolpern bei einem kritischen Fehler. Sowas macht die Sache ja auch spannender. 

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 11.12.2024 um 19:07 schrieb arnok:

In der Suche unter M5 nichts gefunden.

Wenn im Kampf in der Bewegungsphase einmal ein etwas von mittlerer Höhe übersprungen oder überklettert werden muss z.B eine Kiste , ein Stuhl ein Geländer von z.b. 80cm Höhe oder z.b. ein Sprung 1,50m in die Tiefe notwendig ist, dann würde ich das (insbesondere mit Rüstung und gezogenen Waffen) als Handlung bis 5 sec bewerten und nicht als Teil einer normalen Kampfbewegung. Also quasi alles was über normales laufen, umlaufen von Dingen oder Treppenstufe steigen hinaus geht. Damit wäre dann in der Runde auch bei unter halber B keine andere Handlung mehr möglich - insbesondere ein Angriff.

 Liege ich da richtig oder wie regelt ihr das?

Alles von dir oben beschriebene ist für mein Dafürhalten Bewegen; und du schreibst ja selbst "...in der Bewegungsphase...".   Unter Geländelauf im Kodex (Seite 112) steht im ersten Absatz "Der Abenteurer kann im schwierigen Gelände mit voller Geschwindigkeit (B) Hindernisse umkurven und über Zäune, Kisten oder Gräben springen. Ein normaler Abenteurer bewegt sich in solchen Situationen nur mit halber Geschwindigkeit (B/2)." Als Beispiel ist unter anderem eine Wirtshausschlägerei in einer Gaststube aufgeführt.   Im Kodex (Seite 74) steht unter Punkt 2. "...höchstens die Hälfte seiner Bewegungsweite..." dann folgend unter 2a. " mit einer Nahkampf- oder Wurfwaffe angreifen."  Daraus folgere ich, dass ein Abenteurer mit B24 und gelungenem Geländelauf sich 12m durch schwieriges Gelände bewegen und dann noch normal angreifen kann. Ein Abenteurer mit B24 und gescheitertem Geländelauf kann sich höchstens noch 6m weit bewegen (und verliert 1w6 AP) und kann dann noch normal angreifen. Sollte es nur um das überspringen einer Kiste mit 85cm Höhe gehen ist es für mich kein schwieriges Gelände, der EW:Geländelauf entscheiden dann nur, ob der Abenteurer über die Kiste kommt. Bei gelungenem Geländelauf kommt er über die Kiste.  Nur beim durchlaufen eines Kontrollbereiches (mittels Akrobatik oder Geländelauf) "...verzichtet dafür in dieser Runde auf eigene Handlungen." (Kodex Seite 101 - Akrobatik Absatz 3).  Eine getragene schwere Rüstung reduziert bereits die Bewegungsweite und die Gewandtheit!   

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