Argol Geschrieben 7. Mai 2001 report Teilen Geschrieben 7. Mai 2001 Ich habe in einem anderen Threat was vom Waffenherstellen gelesen. Hier meine Frage: Ich stelle eine Waffe her, nicht mit Waffeverzaubern sondern mit Binden. ZB: Langschwert und Zauber Schw"ache Der ABW sei hier egal aber: Mit welchem Erfolgswert kann das Schwert nun Schw"ache zaubern wenn es gegen einen Gegner eingestzt wird ? a) Vorschlag: Erfolgswert f"ur Zaubern ohne den Zauberbonus b) alternativ: mit Zauberbonus c) alternativer: konstanter Wert,so wie der EW:Zaubern. Hat den Nachteil, dass man nicht mehr W"urfelt, sondern nur noch einen festen Wert bei der Resi schaffen muss. vieleicht auch nur kleiner/gleich Zauberwert, wenn man das beim Binden denn so will. Ich bevorzuge a) mit der Bemerkung. Argol Link zu diesem Kommentar
Raldnar Geschrieben 8. Mai 2001 report Teilen Geschrieben 8. Mai 2001 Mit dem kompletten Zaubernwert des Herstellers natürlich: Bsp.: Raldnar, der Thaumaturg, stellt ein Schwert mit dem Zauber Schwäche[i/] her. Zuerst überprüft er seinen EW:Berufserfolgswert als Waffenschmied. Nach Gelingen des ersten EWs folgt das Einfügen des Siegels. Sein Zaubernwert (mit Boni) ist +20. Damit verfügt das Schwert ab jetzt die Fähigkeit mit dem Erfolgswert Zaubern+20. Marek Link zu diesem Kommentar
Rochnal McLachlan Geschrieben 16. Mai 2001 report Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 Quote: <span id='QUOTE'>Zitat von Argol am 6:48 pm am Mai 7, 2001 Mit welchem Erfolgswert kann das Schwert nun Schw"ache zaubern wenn es gegen einen Gegner eingestzt wird ? </span> Ich würde sagen mit +20 weil im Artefakt gebunden, ist aber eher so ausm Bauch heraus. Marek hat vielleicht auch recht. Rochnal! Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 16. Mai 2001 report Teilen Geschrieben 16. Mai 2001 +20 wird nur dann angenommen wenn der echte Zaubernwert des Erschaffers des Artefaktes nicht bekannt ist. Ansonsten, wenn der Erschaffer des Artefaktes z.B. der Thaumaturg der Gruppe ist, wird sein Erfolgswert genommen. Das ganze steht im Arkanum und auch in den alten Regeln. Leider hab ich beides im Moment nicht zur Hand und kann deswegen auch nicht nachschauen und die Seitenzahlen nennen. Viele Grüße HJ Link zu diesem Kommentar
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