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Kirgh Albi und Mönchtum


Kazzirah

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Da die Diskussion bei Priester Irindars langsam aber sicher weg von der Ausgangsfrage hin zur globalen Betrachtung der Situation der Kirgh Albi in Alba abdriftet, eröffne ich hier einmal einen passenden neuen Strang.

 

Hier der Stand der Dinge:

Zitat[/b] (Barmont @ Juli. 09 2002,13:35)]Die Sache mit der Trennung von Priester und Ordenskrieger ist nicht ganz unproblematisch. Ich glaube Kazzirah war es, der auf den Zusammenhang von Priestern und Mönchen und der nicht immer möglichen Trennung der Begriffe verwiesen hat. Zumindest historisch sind die Ordensritter in der Nachfolge von Hugo de Payens formal Mönche, nur eben mit einem etwas anderen Dienst. Damit waren sie aber auch formal wie Priester einzustufen.

 

Im Alba Quellenbuch wird lediglich die Existenz der beiden Kriegerorden erwähnt, nicht aber ihre Stellung in der Kirgh. Da sie wohl kaum als einfache Tempelwachen verstanden werden wollen, müßte man sich also mal gedanken machen, ob der Ordenskrieger (zumindest in Alba) nicht nur eine besondere Form des Priesters ist. Und wo liegen dann die unterschiede zur Irindarpriesterschaft? Das meine ich jetzt nicht regeltechnisch, sondern in den Aspekten ihres Selbstverständnisses und der innerkirghlichen Organisation und Struktur.

 

Zitat[/b] (Eike @ Juli. 09 2002,13:44)]Da die Kirgh in Alba sozusagen wie ein eigenständiger Clan gilt, muss sie auch Truppen zur Landesverteidigung stellen.

Aus diesem Grund wurden die beiden Kriegerorden gegründet.

 

Somit handelt es sich wohl um Kämpfer mit dem Status einfacher Mönche.

Des weiteren steht im QB zu Alba, dass Mönche weit unter Priestern stehen und im Nomalfall (also keine Or sind) über keine Wundertaten verfügen.

 

Quellennachweis folgt bei Lust und Laune biggrin.gif

 

Zitat[/b] (Kazzirah @ Juli. 09 2002,13:49)]@ Barmont:

Da bringst Du was durcheinander. Im Christentum gibt es schon eine strikte Trennung zwischen Mönchtum und Priesterschaft. Es gibt eine gewisse Schnittmenge, aber weder ist jeder Mönch Priester noch umgekehrt.

Für die Ordensritter des Mittelalter gilt das noch strikter. Zwar sind die meisten Ritterorden als Mönchsorden organisiert, doch haben die dort organisierten Ritter keine priesterlichen Aufgaben. Dafür bestallen sie eigene Priester, die nicht zur kämpfenden Fraktion des Ordens gehören.

Konstitutiv für den Priester ist die Priesterweihe. Für den Mönch (und Ordenskrieger) das Gelübde.

Für einen Albai wird in jedem Falle offensichtlich sein, ob jemand Ordenskrieger oder Priester ist. Hier ist die Trennlinie eindeutig.

Einem Ordenskrieger wird ein Albai andere Dienste antragen als einem Priester. Ersterer wird eindeutig eher mit Kampfaktivitäten konfrontiert werden als letzterer, dafür wird niemand von ihm seelsorgerische Aktivitäten von ihm einfordern. Letzerer wird in der Regel eher seelischen und moralischen Beistand leisten dürfen.

 

Zitat[/b] (Barmont @ Juli. 09 2002,13:35)]

Und wo liegen dann die unterschiede zur Irindarpriesterschaft?

 

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass ein Priester nicht in erster Linie selbst kämpft, sondern die notwendigen Riten für den nötigen göttlichen Beistand leitet, während ein Ordenskrieger in erster Linie mit dem Schwert/der Lanze seinem Glauben Ausdruck verleiht.

 

Zitat[/b] (Aris @ Juli. 09 2002,14:37)]
Zitat[/b] (Eike @ Juli. 09 2002,13:44)]

Des weiteren steht im QB zu Alba, dass Mönche weit unter Priestern stehen und im Nomalfall (also keine Or sind) über keine Wundertaten verfügen.

 

...mmmh, das glaube ich nicht so ohne weiteres: schließlich wählen die Mönche eines Klosters den Abt, der dann auch zuständig ist für die Tempel in denen die Priester arbeiten.

IMHO scheinen Mönche und Priester eher auf gleicher Stufe zu stehen aber natürlich unterschiedliche Aufgaben zu haben.

 

@Barmont und Eike: Es steht ausdrücklich im QB Alba, daß die Mitglieder der Kriegerorden kämpfende Mönche sind. Sie haben aber nicht nur die Aufgabe der Landesverteidigung, sondern auch, den Willen der Kirgh durchzusetzen.

 

@Kazzirah: Ich vermute, daß Barmont bzgl. der Gleichheit von Priestern und Mönchen nicht auf das reale Christentum abzielte, sondern auf eine spieltechnische Anmerkung deinerseit in einem alten Thread. (Der arme Barmont muß ja  lernen read.gif und kann wohl nicht hier antworten wink.gif

 

Die Aufgaben eines Priesters unterscheiden sich von den Aufgaben eines Ordenskriegers sicherlich. Das sieht man auch daran, daß die Wundertaten eines Or eher auf den SC selbst gerichtet sind, wohingegen der Priester auch auf Andere wirken kann (siehe "Segnen").

 

Zitat[/b] (Eike @ Juli. 09 2002,14:48)]
Zitat[/b] (Aris @ Juli. 09 2002,14:37)]schließlich wählen die Mönche eines Klosters den Abt, der dann auch zuständig ist für die Tempel in denen die Priester arbeiten.

Wie kommst du darauf, dass in Alba die Äbte durch die Mönche des Klosters gewählt werden?

Das hört sich eher nach christl. Mönchen und deren Klosterstruktur an.

 

In Alba sind Äbte eher so etwas wie Kardinäle.

 

Zitat[/b] (Kazzirah @ Juli. 09 2002,16:0)]Also, eher schon mit Bischöfen. Und die werden in der Regel gewählt durch den lokalen Klerus. (Zumindest in der kath. Kirche.) Und dass diese sancta ecclesia in vielem Vorbild zur Kirgh war, finde ich ziemlich evident.

Wenn ich mich recht entsinne, steht übrigens auch im QB, dass die Äbte gewählt werden, und zwar von den jeweiligen Mönchen. Weswegen es für eine Karriere innerhalb der Kirgh unabdingbar sei, einem Kloster anzugehören.

 

Zitat[/b] (Kazzirah @ Juli. 09 2002,14:48)]@ Aris:

Jein, er bezog sich nun einmal auf ein RL-Beispiel, das m.E. auch recht gut zur Kirgh paßt. Ich habe meine Aussage von zuvor auch präzisiert, in dem Sinne, dass es sehr wohl Unterschiede zwischen einfachen Mönchen und Priestern gibt. Darin hat Barmont m.E. Recht. Nicht Recht hat er, wenn er streng zwischen Mönchtum und Priesterschaft trennt. Denn im QB steht m.W. auch explizit, dass die Mehrzahl der Priester in einem Kloster leben, womit sie nun einmal Mönche sind. Allerdings welche, die zugleich die Priesterweihe haben, was sie zu regeltechnischen Priestern erhebt.

Ein Mönch muss nicht (und wird in der Regel auch nicht) zum regeltechnischen Typus PRI gehören.

 

Natürlich sind Ordenskrieger in Alba Mönche, sie haben das Mönchsgelübde abgelegt. Aber sie unterscheiden sich elementar von anderen Mönchen: Sie sind in der Lage, die Interessen der Kirgh mit physischen Mitteln durchzusetzen. Ein normaler Mönch, wie es die Mehrzahl ist, kann und wird dies nicht tun. Ein PRI wird dies ebenfalls nicht oder in seltenen Ausnahmefällen tun. (SCs dürften da die ungeliebte Ausnahme sein. <!--emo&wink.gif )

 

Zitat[/b] (Barmont @ Juli. 09 2002,15:49)]Ok, ich habs nicht gewusst! Ich war der Meinung, dass die Kirgh - wie die Kirche im Mittelalter - die zu stellenden Truppen aus den auf ihren Ländereien lebenden Bauern stellt. Das die Orden dieser Aufgabe dienen war mir nicht wirklich klar.

 

Haben die Orden in Alba eigenes Land?

 

Zitat[/b] (Eike @ Juli. 09 2002,15:55)]

Ja haben sie.

Insbesondere die Erzäbte stehen den großen Lairds in kaum etwas nach.

Deswegen auch der Titel Kirgh-Laird

 

Zitat[/b] (Kazzirah @ Juli. 09 2002,16:0)]Das ist aber das Land der Kirgh, bzw. der Abteien. Die beiden Ritterorden haben m.E. kein eigenes Territorium.

Und der Titel Kirgh-Laird bezieht sich weniger auf deren Landbesitz, sondern auf deren Macht. Genauso, wie ein Laird sich über seine Clansmitglieder definieren dürfte, und nicht über seinen Grundbesitz.

 

Zitat[/b] (Aris @ Juli. 09 2002,16:28)]Das mit dem Land ist auch meine Meinung: leider habe ich trotz intensiver Suche im QB Alba keinen Hinweis gefunden, daß die Kriegerorden Land haben. Das paßt auch zu der Tatsache, daß die Orden zum größten Teil von der Kirgh finanziert werden. Wenn dem so ist, brauchen die beiden Orden kein Land. Es gibt aber im QB Alba auch keinen Satz  der ausdrücklich sagt, daß die Kriegerorden kein Land haben.

[...]

<span style='font-size:5pt;line-height:100%'>PS @Eike: es steht tatsächlich im QB Alba, daß die Mönche die Äbte wählen.</span>

 

Zitat[/b] (Jakob Richter @ Juli. 09 2002,16:31)]@kazzirah

 

Insgesamt eine sehr plausible Argumentation zum Thema Priester/Mönche/Ordensritter. Rein regeltechnisch sehe ich aber nicht, warum Ordensritter nicht auch normale Mönche sein könnten (vielleicht sogar automatisch sind?). Da Mönch keine Charakterklasse ist, steht das Mönchstum meiner Meinung nach allen albischen Priestercharakterklassen, den Ordenskriegern - eventuell sogar ganz anderen Charakterklassen (Laienorden???) offen. Ob für eine Karriere in der Kirgh tatsächlich die Chrakterklasse "Priester" konstitutiv ist, finde ich jedenfalls nicht klar.

 

Ebensowenig bin ich mir über die Modalitäten der Abtwahl in klaren. Das das völlig demokratisch abgeht, halte ich für unwahrscheinlich. Hochadlige werden sicher eher Abt in Moranmuir, als Unfreie... Und dann wäre da natürlich noch die beliebte Frage der Investitur... durch den obersten Kirgh-Laird? Durch den König?? Durch beide??? Gar nicht????

 

Zitat[/b] (Aris @ Juli. 09 2002,16:47)]
Zitat[/b] (Jakob Richter @ Juli. 09 2002,16:31)]

Insgesamt eine sehr plausible Argumentation zum Thema Priester/Mönche/Ordensritter. Rein regeltechnisch sehe ich aber nicht, warum Ordensritter nicht auch normale Mönche sein könnten (vielleicht sogar automatisch sind?).

 

nun ja: ich denke, sie sind auf jeden Fall Mönche. Aber Mönche mit anderen Mitteln, denn ein normaler Mönch wird nicht Anderthalbhänder als Spezialwaffe mit +7 nach Ablegen seines Gelübdes erlernen können.

 

Zitat[/b] (Jakob Richter @ Juli. 09 2002,17:48)]Mmmh... ja natürlich, können sie als Mönche noch Fertigkeiten ihrer Charakterklasse lernen. Ich meinte aber etwas anderes: Ordenskrieger sehe ich normalerweise als Mitglieder eines der beiden bekannten Ritterorden - die in gewisser Weise Mönchsartig organisiert sind.

Das ist für mich aber etwas anderes, als Mönch in einem Kloster zu sein. Meine Argumentation war, dass eigentlich jeder, in jedem Lebensalter - unter bestimmten Bedingungen - Mönch werden können sollte. D.h. natürlich umgekehrt nicht, dass jeder immer einem Ritterorden beitreten kann. Ich wollte argumentieren, dass es in normalen Klostern so etwas wie Laienbrüder und ausgebildete (Priester-?) Brüder geben könnte.

 

Daraus ergäben sich interessante Konstellationen für Abenteuer: Was wenn der freundliche Mönch gar keinen einzigen Heilzauber kann, obwohl es alle erwarten, sondern vielmehr ein ins Kloster eingetretener reuiger Raubritter ist?

 

Zitat[/b] (Kazzirah @ Juli. 09 2002,20:52)]@ Jakob:

Ich gebe Dir vollkommen recht, was die Möglichkeit eines Ordenskriegers angeht, Mönch zu sein. Die meisten Ordenskrieger dürften m.E. auch nicht zur fahrenden Sorte des Abenteurers gehören. Na ja, und jedes Mitglied der Kirgh wird sicher irgendwann einmal in Klausur leben dürfen, mehr oder minder freiwillig.

Was die Wahl angeht, gebe ich Dir ebenfalls recht. Allerdings mit der Ergänzung, dass von vorne herein nur ein begrenzter Kandidatenpool zur Verfügung stehen wird. Und die Wahl sicher üblicherweise durch Donationen von außerhalb ...ähm... motvierter wird. <!--emo&wink.gif

Da dürften Kirchenleute ohne finanzkräfige und einflussreiche Familie wenig Aussichten haben.

Weiter denke ich schon, dass Abt nur werden kann, wer die Priesterweihe hat. Das muss nicht identisch mit der Charakterklasse PRI sein, wird dies aber in aller Regel.

Ich denke sogar, dass die Mehrzahl der Mönche keine Magie zu wirken in der Lage sind.

 

Zitat[/b] (Aris @ Juli. 10 2002,10:20)]Außenstehende/Laien als Mönche? warum nicht. Es gibt sicherlich sehr viele Klöster und Orden, von denen bestimmt ein Teil auch sehr gern Laien aufnimmt. Und auch  hier kann eine Donation von extern vielleicht helfen ... Na ja: die ganzen Klöstergebäude, Tempel und Schreine müssen ja auch irgendwie erhalten bleiben, oder wink.gif

 

Zumindest diese Laien sind sicherlich nicht in der Lage, Wunder zu wirken. Bei den anderen sollte es jedoch möglich sein, daß sie Wunder ähnlich den in der Charakterklasse PRI wirken können.

 

Zur Abtwahl: Ein zukünfiger Abt muß auch zeigen, daß er in der Lage ist, für das Kloster und die Kirgh einzustehen. Und jemand, der selbst eine größere Spende erbringt, oder erwirkt, daß sie  von extern erbracht wird, hat sicherlich eine bedeutend größere Chance Abt zu werden, als jemand anderes.

 

Zur Investitur: Ist es problematisch, wenn ein Abt gar nicht offiziell eingesetzt wird? Ich hatte mir bisher vorgestellt, daß die Wahl alleine reicht und eine Investitur erst ab dem Rang eines Kirghlairds nötig ist. (Der Kirghthing schlägt vor und der König setzt den neuen Kirghlaird offiziell ein). Schließlich hat ja gemäß QB Alba der König eine hohe Stellung in der Kirgh.

 

<span style='color:green'>Link korrigiert, Hornack</span>

 

 

 

 

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Zur Investitur denke ich, dass diese Klosterintern durchgeführt wird. Es wird eine Weihezeremonie geben, zu der natürlich entsprechend des Klosterranges alle passenden Honoratioren geladen sind. Bei Fillialklöstern dürfte bei einer Wahl allerdings noch eine Bestätigung durch das Hauptkloster erforderlich sein.

 

Wunderfähigkeit bei Mönchen: Diese sehe ich nur bei Mönchen, die regeltechnisch als PRI behandelt werden, die mithin die Priesterweihe erlangt haben, oder aber regeltechnische Or sind. Alle anderen sind Laien und/oder zauberunfähige Ordenskrieger und können jeglichen anderen Charakterklassen angehören. (Oder natürlich auch gar keiner.)

 

Als Beispiel für eine sehr kleine Klostergemeinschaft kann durchaus das Nonnenkloster aus Druidenmond dienen. Da ist auch nur die Vorsteherin magiefähig.

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jo, danke Kazzirah, ich glaube die Fadenstrennung war wohl nötig.

Druidenmond ist hier beschrieben, aber da Barmont es nicht lesen darf, darf ich es wohl auch nicht cry.gif

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Barmont @ 10.07.2002,11:17)</td></tr><tr><td id="QUOTE">

Es ist bekannt, dass z.B. dem Deutschritterorden nur Adelige als Vollbrüder beitreten konnten. ... Daneben nahm man jedoch auch einfache Männer auf. ... Dann wurden sie mindere Brüder des Ordens. Sie trugen graue einfache kleidung un d waren sozud´sagen das Dienstpersonal für die Herren Ritter. Waffendienste leisteten sie nicht und Ämter bekleideten sie auch nicht.

<span id='postcolor'>

So weit würde ich bei der Chancenungleichheit jedoch für die beiden albischen Kriegerorden (zumindest für den Sonnenorden) nicht gehen. Schließlich meine ich mich zu erinnern, daß im QB Alba auch steht, daß jedem die Tür für eine Karriere in der Kirgh Albai offensteht. Das wie im RL einige gleicher sind als andere würde ich höchstens für die hohen Ämter gelten lassen wollen.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Juli. 10 2002,11:47)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Zur Investitur denke ich, dass diese Klosterintern durchgeführt wird. Es wird eine Weihezeremonie geben, zu der natürlich entsprechend des Klosterranges alle passenden Honoratioren geladen sind. Bei Fillialklöstern dürfte bei einer Wahl allerdings noch eine Bestätigung durch das Hauptkloster erforderlich sein.

 

Wunderfähigkeit bei Mönchen: Diese sehe ich nur bei Mönchen, die regeltechnisch als PRI behandelt werden, die mithin die Priesterweihe erlangt haben, oder aber regeltechnische Or sind. Alle anderen sind Laien und/oder zauberunfähige Ordenskrieger und können jeglichen anderen Charakterklassen angehören. (Oder natürlich auch gar keiner.)

 

Als Beispiel für eine sehr kleine Klostergemeinschaft kann durchaus das Nonnenkloster aus Druidenmond dienen. Da ist auch nur die Vorsteherin magiefähig.<span id='postcolor'>

@kazzirah

 

bei der Frage wer Wunder wirken kann - ob als Mönch oder nicht - sind wir einer Meinung. Das ist durch die Chrakterklassen geregelt. Das "Nonnenkloster" aus Druidenmond ist in der Tat ein gutes Beispiel.

 

Bei der Investitur bin ich aus zwei Gründen anderer Meinung.

 

Ersten sehe ich Alba als einen "Staat", in dem höchst verschiedene Herrschaftsformen sehr vermischt nebeneinander her existieren (Personenverbände, Adelsherrschaft, Ständeorganisation...). Ich halte es deshalb für höchst unwahrscheinlich, dass die Kirgh ein einheitliches Verfahren (schon in ihren eigenen Reihen, aber erst Recht nach außen) hat durchsetzen können. Meiner Vorstellung nach ist die Frage der Investitur des Abtes von Kloster zu Kloster höchst unterschiedlich geregelt: Vielleicht gibt  es vom Lehrnsherren abhängige Klöster, vielleicht gibt es Klöster mit Vetorecht von außen, vielleicht gibt es Klöster die Kirghthing unmittelbar sind, vielleicht gibt es Klöster die auf Grund ihrer Größe ihr eigener Kirghthing sind (ggf. mit Filationsklöstern). Das scheint mir mehr der verwickelten albischen (Gesellschafts-) Struktur zu entsprechend.

 

Zweitens finde ich es aus abenteuertechnischen Gründen wichtig, dass es Unterschiede gibt. Z.B. könnte ein Kloster im Machtkampf mit einem Lehnsherrn die Priester/Ordenskrieger unter den Abenteuern beauftragen nach kleine schmutzigen "Leichen im Keller zu suchen". Oder der König schickt adlige Abenteuer als seine "Botschafter" zu einer bestimmten Abtwahl... Wenn das alles einheitlich geregelt ist, sind mir das zu wenig Möglichkeiten.

 

Gruß

 

Jakob

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Nun ja, aus dem, was ich aus dem QB mitgenommen habe, scheint mir als Regelfall die klosterinterne Variante die wahrscheinlichste zu sein.

 

Okay, ich präzisiere:

Dass es daneben noch eine Vielzahl weiterer Varianten gibt, halte ich persönlich durchaus für evident und vermeinte ich auch angedeutet zu haben, als ich auf die Filiationsklöster Bezug nahm.

 

Vor allem wird es, da sind wir uns sicher einig, neben der formalen Investitur noch informelle geben. Wenn z.B. jemand ein Kloster mehrheitlich sponsort, wird er auch ein Mitspracherecht bei der "Vorstandswahl" einfordern. Es wird wohl diverse Formen des "Sitzrechtes" geben, also überkommene, nie angezweifelte usurpierte Rechtsformen.

Alle Deine Beispiele halte ich jedenfalls für zulässig. (Na ja, "Lehnsherr" eines Klosters vielleicht nicht direkt, aber "Stifter" o.ä. trifft es ja auch ganz gut.)

 

Zumal ich aus dem QB entnommen zu haben meine, dass die Juristerei auch erst in den Kinderschuhen steckt. Die wird einigen angestammten Rechtstitelinhabern noch Mores lehren. Wenn ein (königlicher oder kirchlicher) Jurist ihnen erst einmal die Nichtigkeit ihres Anspruches auseinandersetzt. devil.gif

 

Ich würde gerade bei schriftlich fixierten Rechtstiteln eh von einer hohen (Ver-)Fälschungszahl ausgehen. Aber das nur am Rande. wink.gif

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Juli. 10 2002,15:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Wenn ein (königlicher oder kirchlicher) Jurist ihnen erst einmal die Nichtigkeit ihres Anspruches auseinandersetzt. devil.gif

 

Ich würde gerade bei schriftlich fixierten Rechtstiteln eh von einer hohen (Ver-)Fälschungszahl ausgehen. Aber das nur am Rande. wink.gif<span id='postcolor'>

Darin sehe ich ein Andeutung, dass die MacBeornsche Schenkung von 1785 für nicht Rechtens gehalten wird! Das ist eine infame Lüge! Natürlich gehört der Kirgh das Patrimonium St. Esberni und damit ganz Beornanburgh!

 

 

Gruß

 

Walden von Harkfast

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Jakob Richter @ Juli. 11 2002,16:43)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Darin sehe ich ein Andeutung, dass die MacBeornsche Schenkung von 1785 für nicht Rechtens gehalten wird! Das ist eine infame Lüge! Natürlich gehört der Kirgh das Patrimonium St. Esberni und damit ganz Beornanburgh!

 

 

Gruß

 

Walden von Harkfast<span id='postcolor'>

Ich weiß zwar nicht was verstorbene hier zu suchen haben, aber dem Satz ist voll und ganz zuzustimmen!

 

Gruß

 

Yorric von Deorstead

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An Barmont:

Laut Albaquellenbuch sind die Ordenskrieger "kämpfende Mönche" S. 70/71 das letzte und das erste Wort, was ich persönlich witzig finde.

 

Mönche gibt es wesentlich mehr als Priester, also sind die Priester vermutlich weisungsbefugt.

Ich denke auch, daß sich die Ordenkrieger von den Mönchen und Nonnen etwas abheben ohne offiziell höhergestellt zu sein.

"Schließlich ist der Ordenskrieger eine Charakterklasse."

 

Ich gehe mal davon aus, daß die "Leitenden Angestellte" der Kirgh Albai Priester und Äbte sind, auch wenn es so nicht genau im QB steht. Schließlich müssen die Oberhäupter Gottesdienste  und Weihen abhalten.

Wie im irdischen Mittelalter ist die kirchliche und weltliche Macht ja eindeutig nicht getrennt, was der Grundbesitz der Kirgh Albai deutlich macht.

 

Ein Priester, der im Kloster lebt ist höchstwahrscheinlich auch ein Mönch, denn die Ausbildung findet doch im Kloster statt, so daß der Karriereweg in der Kirgh Albai wohl vom Novizen über den Mönch zum Priester führt.

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Hm, ich denke nicht, dass ein Priester einem einfachen Mönch "weisungsbefugt" ist. Die Regeln für einen Priester sind laut QB wesentlich einfacher als für einen Mönch. Ich denke auch, dass eine streng lineare Hierarchie nicht weiterhilft.

Innerhalb eines Ordens wird es hierarchische Stufen geben, deren Abgrenzung aber nicht zwingend mit einer militärischen Hackordnung vergleichbar ist.

Für einen einfachen Orden würde ich als Regelfall die Initiationsstufen:

 

Novize - Mönch - geweihter Mönch (mit Priesterwürde) - Abt

 

voraussetzen. Daneben wird es je nach Größe des Klosters verschiedene aufgabenbezogene Posten geben, die in ihrem jeweiligen Bereich Leitungsfunktion haben.

 

Ein einfacher, nicht monastisch lebender Priester wird innerhalb der Kirchensoziologie normalerweise eher unterhalb eines einfachen Mönches stehen, außer er hat sich individuell ausgezeichnet.

 

Was Dich, Juergen, so an der Idee des kämpfenden Mönches amüsiert, verwundert mich etwas. Das Modell gibt es seit den Kreuzzügen im westeuropäischen Raum. Templer, Deutschritter, Malteser und Co. waren allesamt monastisch organisiert...

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (JuergenBuschmeier @ Juli. 16 2002,12:53)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Wie im irdischen Mittelalter ist die kirchliche und weltliche Macht ja eindeutig nicht getrennt, was der Grundbesitz der Kirgh Albai deutlich macht.<span id='postcolor'>

Ganz so mag ich das dann doch nicht stehen lassen. das gesamte Mittelalter hindurch war es durchaus ein großes theologisches Problem, dass die Kirche Grundbesitz und damit weltliche Macht ausüben müßte. In der Theorie gab es da eine scharfe Trennlinie, die in den meisten Fällen auch streng beachtet wurde. Zur Ausübung der weltlichen Herrschaftspflicht bestellte das jeweilige kirchliche Oberhaupt Vögte. Ähnliches würde ich auch für Alba vermuten. Ein Abt wird nicht selbst Gericht halten.

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Ich denke ebenfalls nicht, daß die Priester den Mönchen übergeordnet sind. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß es zwischen diesen beiden eine Hierarchisierung gibt. Sie dienen den Göttern des Dheis Albi auf unterschiedliche Weise: die Priester mehr durch Seelsorge und Arbeit in der Gemeinde, die Mönche durch die Art und Weise, wie sie  im Orden leben (Gebetspflichten, Bußepflichte, strenge Fastenvorschriften etc.).

 

Zur weltlichen Herrschaft:

Im QB Alba werden die beiden Kriegerorden als der "weltliche Arm der Kirgh" bezeichnet. Bisher hatte ich mir jedoch wirklich darunter nur vorgestellt, daß sie halt ausstehende Zehnte von säumigen Schuldnern eintreiben und für die Kirgh in den Krieg ziehen.

Meint ihr, daß sie da noch mehr zu tun haben? Gericht sitzen kann ich mir nicht vorstellen, denn daß tut die Kirgh wohl nur über die eigenen Mitglieder und da wird der lokale Abt sich wohl nicht die Butter von einem eingesetzten Vogt vom Brot nehmen lassen, oder?

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Hm, also so wie ich es mitbekommen habe, unterliegen Mönche und Nonnen und Klöstern strengeren Regeln als Priestern.

Auf der anderen Seite, ist wohl jeder Angehörige eines Mönchsordens, egal welchen Hintergrund er hat, z.B. Glücksritter, Krieger oder auch Priester, prinzipiell den anderen gleichgestellt.

Ich denke aber mal, dass geweihte Priester in den meisten Fällen, so sie denn in Klöstern Dienst tun die Leitung über zeremonielle Handlungen haben, da sie diese Tätigkeit jahrelang studiert haben.

Aus diesem Grund dürften wohl auch fast immer die Äbte aus dem Bereich der Priester gewählt sein. Nur bei einem Priester ist es wohl gewährleistet, dass er alle Riten und Kulthandlungen beherrscht und die tieferen Einsichten in den Kult erlangt hat.

 

Gruß

Eike

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Nun, mathematisch gesprochen ist Priesterschaft eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung, um in der Kirgh Albi aufzusteigen. Gleiches gilt allerdings nachweislich auch für das Mönchsein.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Eike @ Juli. 16 2002,14:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Nur bei einem Priester ist es wohl gewährleistet, dass er alle Riten und Kulthandlungen beherrscht und die tieferen Einsichten in den Kult erlangt hat.<span id='postcolor'>

Wohl eher weitergehend: Nur ein Priester hat die Befähigung, Kulthandlungen anzuleiten und durchzuführen. (Siehe analog den katholischen Gottesdienst. Auch in Klöstern leitet immer ein Priester den Gottesdienst.)

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Aris @ Juli. 16 2002,14:38)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Im QB Alba werden die beiden Kriegerorden als der "weltliche Arm der Kirgh" bezeichnet. Bisher hatte ich mir jedoch wirklich darunter nur vorgestellt, daß sie halt ausstehende Zehnte von säumigen Schuldnern eintreiben ...<span id='postcolor'>

Hm, interessanter Aspekt. Ein de Soel oder gar ein de Sanguere als Geldeintreiber. Wahrscheinlich unterhalten die beiden Orden extra eine Abteilung, unter Leitung von Luigi de Soel bzw. Scarface de Sanguere. lol.giflol.gif

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Aris @ Juli. 16 2002,14:38)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Meint ihr, daß sie da noch mehr zu tun haben? Gericht sitzen kann ich mir nicht vorstellen, denn daß tut die Kirgh wohl nur über die eigenen Mitglieder und da wird der lokale Abt sich wohl nicht die Butter von einem eingesetzten Vogt vom Brot nehmen lassen, oder?<span id='postcolor'>

Natürlich haben sie mehr zu tun: Pilgerwege beschützen zum Beispiel, Heldentaten zum höheren Ruhme der Dheis Albi begehen... wink.gif

Was das Gericht angeht, vermischst Du da zwei Schienen. Die Gerichtsbarkeit innerhalb der Kirgh, also über deren Angehörige, wird kirchenintern geregelt sein, ohne dass da irgendwelche weltlichen Gerichte etwas mit zu tun haben.

Aber der Abt ist formal auch Gerichtsherr über die ansässige Bevölkerung auf seinem Land. Und da wird er eben Vögte einsetzten. Diese sind dann auch für den Schutz der jeweiligen Bevölkerung zuständig und für die ordnungsgemäße Abgabenleistung an die Herrschaft. Ein Beispiel für so einen Vogt, wenn auch nicht unter diesem Namen, ist im Abenteuer Die Steinerne Hand zu finden.

Ansonsten: Der Vogt wird doch vom Abt eingesetzt und er kann ihn jederzeit wieder absetzen. Das Problem ist doch nur, dass er (der Abt) nicht selbst in eigener Hand die betreffenden Handlungen anweisen wird.

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mmh..

also für mich tun Priester keinen Dienst in Klöstern (das tun Mönche), sondern in Tempeln. Priester leiten eine Gemeinde (oder sie suchen eine, oder wollen missionieren, oder sind in fremden Ländern auf Fortbildung - was für Abenteurer besser geeignet ist, als die Gemeindearbeit wink.gif ). Deswegen denke ich auch nicht, daß die  von Kazzirah genannte Karriereleiter so weiterhilft. Sicherlich gibt es eine Hierarchie in Klöstern, aber ich denke nicht, daß die Priesterweihe eine Stufe dazu ist. Meines Erachtens sieht  die Hierarchie eher so aus:

 

Novize - Mönch - langjähriger Mönch - sehr langjähriger Mönch - Abt.

(wobei der Abt nicht unbedingt vorher lange ein Mönch gewesen sein muß)

 

Darum meine ich auch nicht, daß die Priesterschaft notwendige Bedingung für die Karriere ist. Das ist nur das Mönchstum, denn schließlich steht auch im QB Alba, daß die gesamte  Organisation der Kirgh Albai auf den Klöstern aufbaut.

Da aber die Klöster für die Verwaltung der Tempel zuständig sind, kann es aus diesem Grunde eine Hierarchisierung zwischen Priestern und Mönchen geben.

Wie Kazzirah sagte: </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ 16.07.2002,13:23)</td></tr><tr><td id="QUOTE">

Daneben wird es je nach Größe des Klosters verschiedene aufgabenbezogene Posten geben, die in ihrem jeweiligen Bereich Leitungsfunktion haben.<span id='postcolor'>

Hat ein Ordensmann im Tempel die Aufgabe der "Aufsicht über die Einhaltung der Richtlinien der Kirgh Albai" (oder so ähnlich), so hat er sicherlich eine Weisungsbefugnis, mithin eine höhere hierarchische Stellung, gegenüber den Priestern des Zuständigkeitsbereiches seines Klosters. Aber ich denke nicht, daß ein Mönch in einem Kloster generell eine Weisungsbefugnis oder höhere hierarchische Stellung hat (also z.B. der für ein Jahr aufgenommene Glücksritter, der plötzlich sein spirituelles Leben entdeckt hat). Jedoch auch nicht umgekehrt.

 

Wenn es nur darum geht, einigen Ordensleuten/Mönchen Wundertaten zuzugestehen, brauche ich sie nicht unbedingt in eine gemeinsame Hierarchie zu pressen. Ich stelle mir vor, daß Mönche, die Wunder wirken können, einfach spieltechnisch der Charakterklasse "Priester" zuzuordnen sind (damit der SL weiß, welche Zauber er einem NSC Bruder Soundso geben kann), ohne, daß sie wirklich Priester sind.

 

Die Fähigkeit Wunder zu wirken, sollte auch nicht automatisch ab einer gewissen Zeit der Zugehörigkeit zu einem Orden gegeben sein, sondern oder nur bei von den Göttern bevorzugten Menschen durch die Götter gewährt werden. Und dies sowohl bei Priestern, wie auch bei Mönchen.

 

Zu der Gerichtsbarkeit:

Manchmal vergißt man einfach, daß auf dem Land der Kirgh auch noch Leute leben blush.gif

 

 

 

 

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@ Aris:

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen regeltechnischer Klasse PRI und soziologischem Typus Priester. Hier bin ich eigentlich nur auf letzteres eingegangen. Und ich halte es aus verschiedenen, hier auch schon mehrfach dargelegten Gründen für evident, dass es in Alba auch Priester geben wird, die Mönche sind, und dass nur aus dieser Schnittmenge die Kirchenoberhäupter gewählt werden können. Denn ein Priester definiert sich nun einmal dadurch, dass er die sozial bestätigte (Weihe) Befähigung hat, Kontakt mit den Göttern aufzunehmen und die dazu notwendigen Riten zu leiten. Dies ist auch Teil der essentiellen Aufgabenbeschreibung eines Abtes und erst recht eines Kirghlairds. Also kann ein einfacher Mönch ohne Priesterweihe niemals Abt werden, und sei er noch so lange Mönch, so lange er nicht zuvor zum Priester geweiht ist.

Die Priesterweihe muss dabei nicht zwingend erst nach dem Eintritt ins Kloster vollzogen werden. Es gibt unbestreitbar eine Vielzahl Priester, die nicht einem Kloster angehören, aber ebenso unbestreitbar welche, die einem Kloster angehören. Beide Akte, das Annehmen der Mönchskutte und die Priesterweihe sind zwei unabhängige Akte, die aber durchaus in einer Person vereint sein können.

(Ich weiss nicht, inwieweit Du mit dem sozialen Aufbau eines christlichen Klosters vertraut bist, da sieht es genau so aus.)

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Aris @ Juli. 16 2002,16:11)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Hat ein Ordensmann im Tempel die Aufgabe der "Aufsicht über die Einhaltung der Richtlinien der Kirgh Albai" (oder so ähnlich), so hat er sicherlich eine Weisungsbefugnis, mithin eine höhere hierarchische Stellung, gegenüber den Priestern des Zuständigkeitsbereiches seines Klosters.<span id='postcolor'>

Richtig. Nur wird auch in der Kirgh Albi der Grundsatz herrschen, dass diese Funktion nur von jemandem ausgeübt werden kann, der die formale Befähigung dazu erlangt hat. Und dafür reicht auch ein langjähriges Mönchsein allein nicht aus. Dazu muss die Person zusätzlich Priester sein.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Aris @ Juli. 16 2002,16:11)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Novize - Mönch - langjähriger Mönch - sehr langjähriger Mönch - Abt<span id='postcolor'>

Das schliesst sich nicht aus. Denn ich sprach bewußt nicht von Hierarchiestufen, sondern Initiationsstufen. Während Du eher von einer informellen Rangordnung sprichst.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Juli. 16 2002,16:37)</td></tr><tr><td id="QUOTE">(Ich weiss nicht, inwieweit Du mit dem sozialen Aufbau eines christlichen Klosters vertraut bist, da sieht es genau so aus.)<span id='postcolor'>

Ich hab eben nochmal nachgeschaut:

Die Kirgh Albai ist nicht christlich! Und die Frage der Investitur hatten wir schon mal. Wir werden sie nicht endgültig klären können.

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Nein, sie ist nicht "christlich", aber der gesamte Aufbau, der einem aus dem QB entgegenschwallt, quillt geradezu über vor Analogien zum christlichen Klosterleben! Das Beispiel sollte es nur anschaulicher machen.

 

Die Definition von Priesterschaft ist ansonsten universell einsetzbar. Und danach ist nur ein Priester in der Lage, wichtige Kulthandlungen anzuleiten. Wenn sich Priesterschaft und Mönchtum ausschliessen würde, wie Du behauptest, dann wären die Mönche nicht in der Lage, Kulthandlungen durchzuführen. Oder aber Du stellst fest, dass jeder Albai, der als Mönch in ein Kloster eintritt qua Zugehörigkeit befähigt ist, Kulthandlungen anzuleiten. Wenn das nicht der Fall ist, wovon ich ausgehe, muss es auch im Kloster Personen geben, die sich durch diese Befähigung von ihren Brüdern abheben (damit ansonsten nicht zwingend über ihnen stehen). Diese Befähigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch Priesterschaft genannt.

 

In keiner gängigen Definition des Mönchtums ist meines Wissens ein Automatismus zur Befähigung für Kulthandlungen enthalten. Ein Mönch wird i.a. dadurch definiert, dass er ein zurückgezogenes, asketisches Leben zur Ehre der Gottheit und/oder zur Erlangung der göttlichen Weisheit/Erleuchtung führt. Das enthält i.d.R. auch die Teilnahme an Kulthandlungen, die Leitung dieser Kulthandlungen übernimmt aber m.W. überall ein entsprechend qualifizierter Priester (der durchaus selbst Mönch sein darf, aber eben ob seiner Priesterschaft leitet).

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Juli. 17 2002,11:45)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Wenn sich Priesterschaft und Mönchtum ausschliessen würde, wie Du behauptest, dann wären die Mönche nicht in der Lage, Kulthandlungen durchzuführen.<span id='postcolor'>

hab ich nie gesagt

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Irgendwie wird mir das hier zu "analogisch" zum Christentum des hohen Mittelalters, abwohl ich das eigentlich auch als Leitbild verstehe.

 

Ich sehe allerdings das Problem, dass wir durch eine zu genaue Orientierung an dem historischen Vorbild die Möglichkeiten der Charakterklassen Ordenskrieger (kämpfender Mönch) und Priester zu sehr einschränken. Bei Beachtung analoger Ordensregen würde ein Ordenskrieger fast keine Möglichkeit besitzen, sich außerhalb von krighlichen Aufgaben mit nicht der Hirarchie zugeordneten Abenteurern, möglicherweise auch noch fremden Glaubens(! ), auf den Weg zu machn und Abenteuer zu erleben. Für den Priester ist dies noch viel stärker ein Problem als für einen Mönch, da sein Aufgabengebiet sehr stark an der Seelsorge für die heimische Bevölkerung orientiert wäre. Die politisch-diplomatischen Aufgaben haben in der christlichen Kirche immer eher Personen mit einem nicht priesterlichen Hintergrund wahrgenommen und auch "Forschung", Lehre und Mission haben immer eher aus den Klöstern heraus stattgefunden. Besondere Aufträge wurden an bestimmte Orden, die teilweise sogar genau dafür gegründet wurden, deligiert. Domenikaner waren die Kerntruppe der Inquisition, die Jesuiten dienten (und dienen) der "Rückeroberung" verlorengegangenen Gaubensterrains. Priesterliche Aufgaben im landlläufigen Sinn haben die Jungs alle nicht wahrgenommen.

 

Auch die Welt der Christen ist eine andere als die der albischen Kirgh. Sie war ein grenzüberschreitentes Machtgebilde (und ist es noch), das ganz andere Möglichkeiten hatte, sich im politischen Alltag zu etablieren, als es eine Kirgh Albai, mit ihrer Gebundenheit an ein Land und eine (wenn auch sehr große) Bevölkerungsgruppe.

 

Hinzu tritt noch das Problem, das Götter auf Midgard real sind. Man kann sich sicher sein, daß sie existieren, was sie durch die Wundertaten (und den häufigen Begegnungen mit irgendwelchen dahergelaufenen Abenteurergruppen dozingoff.gif ) ständig unter Beweis stellen. Insofern ist die Formulierung Glaubensgemeinschaft ehrer durch den Begriff Wissensgemeinschaft zu erstzen. Unter diesen Umständen greifen ganz andere Bedingungen. Schließlich muß sich ein Priester des Irindar auch der Existens eines Asvagr bewust sein. Das ist zwar ein Grund für einen (handfesten ! ) Glaubenswettstreit, aber ändert die Bedingungen gegenüber der Annahme der damaligen Christen, das es natürlich nur DEN Gott und seinen Sohn Jesus Chrisus gibt! Alle Anderen irren oder meinen mit ihren Göttern einen gefallenen Engel namens Luzifer.

 

Was macht also ein Priester oder Ordenkrieger, der nicht im Auftrag der Kirgh unterwegs ist in Wealand oder in Urruti? Wird er hinaus geworfen aus seiner heimatgebenden Organisation oder ist sein handeln sanktioniert. Ich finde letzteres sollte der Fall sein. Natürlich ist er in die Kirgh integriert und muß Auftrage für sie erledigen, dort hin zurückkehren wenn er oder sie lernen will, sowie sich ihrer Gerichtsbarkeit stellen. Aber nur innerkirghliche Aufgaben zu erledigen ist doch für ein Fantasyrollenspiel ein wenig einengend.

 

Also, laßt uns die christliche Kirche nicht zu sehr als Vorbild für die Kirgh Albai heran ziehen.

 

 

Barmont, abwägend.

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  • 3 Jahre später...
  • 4 Jahre später...

Wie ist ein Ordenskrieger hinsichtlich seiner Gebote und Verbote zu behandeln? Wie ein Priester oder wie ein Mönch? Insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob sie "keusch"* leben müssen/sollen (Mönche: ja; Priester: nein)?

 

Eigentlich bin ich der Meinung, dass sie eher wie Mönche zu behandeln sind - mich würde aber auch eure Meinung diesbezüglich interessieren.

 

*: wahrscheinlich ist das aber auch nicht so eng zu sehen, hatten die Geistlichen im Mittelalter doch auch hier und da ihre Liebschaften, auch wenn sie offiziell nicht zu ihnen stehen konnten (heiraten durften), hat sich doch niemand großartig daran gestört ...

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Wie ist ein Ordenskrieger hinsichtlich seiner Gebote und Verbote zu behandeln? Wie ein Priester oder wie ein Mönch? Insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob sie "keusch"* leben müssen/sollen (Mönche: ja; Priester: nein)?

 

GB #57 S. 38: "Es steht jedem Sonnenkrieger frei, zusätzlich zur Ordensregel den strengen Lebenwandel der albischen Mönche zu teilen."

 

Ich gehe davon aus, dass diese Option auch den Kriegern vom Heiligen Speer offensteht.

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  • 2 Wochen später...

Ich habe eine Frage zu den Priestern und dem Pantheon in Alba.

Bevor ich das QB zur Hand bekam dachte ich immer in Alba seien von den einzelnen Göttern jeweils irgendwo Tempel oder Häuser des Glaubens aufgebaut.

Im QB steht aber das alle Götter immer in einem Haus des Glaubens vertreten sind und auch der oder die dort ansässigen Priester nicht einzelnen Göttern folgen sondern dem ganzen Pantheon. Erstens wie unterscheide ich dann die einzelnen Priester (Herrschaft, Krieg, Schmiede, usw.). Zweitens, weiter hinten im Buch kommt dann eine Stelle wo eben doch die Priester aufgeteilt werden in die einzelnen Unterkategorien. Ich finde das ein wenig verwirrend. Einmal wird erklärt jeder Priester verehrt die Götter gleichermaßen und dann doch nicht ?

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@ Loonis:

 

Es ist nur auf den ersten Blick kompliziert:

 

1. Es gibt fast überall Tempel in Alba, wo Priester ihren Dienst verrichten (in Grundzügen quasi unserer Kirche vergleichbar), hier werden alle Götter verehrt. Hier kümmert man sich auch besonders um das Wohl der Gemeinde. Die Priester erweisen hier allen Mitgliedern des Pantheons Ehre und richten Gebete an sie. Trotzdem wählt i.d.R. jeder Priester einen Gott, dem er sich besonders verbunden fühlt (also regeltechnisch die passende Gottheit zu den Aspekten: Fruchtbarkeit, Handel, Herrschaft, Krieg, Meer, Tod).

 

2. An verschiedenen Orten gibt es außerdem Klöster, die (i.d.R.) einem Heiligen geweiht sind, welcher wieder in besonderer Nähe zu einem bestimmten Gott steht. In den Klöstern wird neben dem jeweiligen Heiligen aber natürlich auch wieder des ganzen Pantheons gedacht. Vor allem in den kleinen und mittleren Klöstern finden sich wohl (i.d.R.) v.a. oder gar ausschließlich Mönche die besonders dem Heiligen und dem ihm zugeordneten Gott anhängen (regeltechnisch sind sie wieder PRI einer bestimmten Spezialisierung). Die Klöster sind die Machtzentren der Kirgh und die Erzäbte und bestimmte einflussreiche Äbte herrschen als Kirghlairds wie Feudalherren und müssen dem König auch Truppen stellen. Die Priester der Tempel unterstehen also immer einem Abt oder direkt einem Erzabt.

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Letztendlich findest Du überall in Alba ein Haus der Dheis Albi vor.

In einer großen Stadt im geschützten Hinterland Albas auf einem Hügel, gesichert von entspannten, übergewichtichtigen und altgedienten Kampfmönchen Xans und Irundars, evtl gesichert von einer Eingreiftruppe.

Die Stadtwache ist nahe, die Bäuche fett.

 

Ganz anders in den Grenzgebieten:

Hier leben harte Siedler, gewohnt ihr Vieh mit Schwert und Hund zu verteidigen.

In diesen Gegenden müssen sich Priester und ihre Stellvertreter, die kämpfenden Mönche, den Respekt der harten und tiefgläubigen Ländler zuerst erarbeiten.

 

Jeder Verlust an Vieh, Übergriffe von Orken, zweiköpfige Geburten, Mißernten und Fehlgeburten jeder Art wird die SPF zu verantworten haben.

 

Grüße

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