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Zaubersiegel auf "beweglichen" Gegenständen


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Hallo,

 

ich frage mich gerade, ob es möglich ist :

- Zaubersiegel auf "bewegliche" Gegenstände zu malen, z.B. auf die Innenseite eine kleinen Schildes oder schlicht auf kleine Holzscheiben oder so? Ich stelle mir z.B. vor ein kleines Schild mit dem Siegel Handauflegen. Das sollte länger halten als auf der blossen Haut, aber genauso schnell auszulösen sein (man muss halt nur seinen Schild anfassen). Oder bekommt dann quasi der Schild AP zurück?

 

- Oder auch ein kleines Plättchen mit einem Bannsphäre oder so drauf, dass ich einfach aus der Tasche ziehe, auf den Boden lege und aktiviere...  und wenn es auf einem an sich "beweglichen" Gegenstand ist, ist dann vielleicht sogar beweglich (sofern der Zauber an sich es zulässt...)?

 

- Ein Schwert mit dem Siegel Flammenkreis, mit dem man Untote im wahrsten Sinne des Wortes "In die Flucht schlagen" kann? Oder wirk das wirklich nur auf den Zauberer und nicht auf das Schwert?

 

- Kamm man "In weiser vorraussicht" z.B. ein Schild mit "Bannen von Zauberwerk" präparieren um ein "Rost" gleich zu neutralisieren, oder auch einen Mitstreiter mit Bannen von Zauberwerk z.B. von "Versteinern" (ist er dann ein "Gegenstand"?) zu befreien?

 

Ich weiss... viele dumme fragen, aber es ist das erste mal dass ich mit Thaumaturgen zu tun habe (als Spieler und als SL...)

 

Danke für Eure antworten!

 

Anta

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Hi!

 

Soweit ich mich erinnern kann, ist ein großes Siegel nur auf einer festen Unterlage zu malen, die dann noch maximal einen Meter bewegt werden darf.

 

Du meinst aber die ganz normalen Siegel, nicht? Da steht doch im Arkanum, dass sie auf der Haut 2 Stunden oder so halten, während sie auf festen Flächen bis zu 24 Stunden halten. Für die genauen Daten müßtest Du nachschaeun, die habe ich nicht im Kopf. Malst Du das Siegel Handauflegen auf den Schild, bekommt der Schild AP zurück, malst Du Dir das Siegel auf die Haut, dann bekommst Du die AP. Aber wieso has Du als Thaumaturge einenn Schild?

 

Für das Schwert gibt es den Zauber "Zauberschmiede" und  mit über das BEispiel mit dem Flammenkreis kann man geteilter Meinung sein. Es stehen über die Siegel aber fast eine ganze Seite im Arkanum, dort wird ein Großteil geklärt.

 

Für den Rest gilt bei mir als SL: Wenn die Idee gut ist und die Regeln das her geben, ohne dass ich sie groß beugen muss, dann geht das.

 

Noch eine Frage an die Mods hier: Gab es so einen Thred nicht schon?

Alles Gute

Wiszang

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Es gibt noch Schutzrunen (Arkanum S. 215). Diese können auf beweglichen Gegenständen angebracht werden und wenn diese gegen den Willen des Th berührt werden, werden die Runen ausgelöst. Sie müssen jedoch auf einem magischen Gegenstand oder auf Alchimistenmetall angebracht sein und es gibt nur ein paar Zaubersprüche in dieser Form.

Soweit ich weiß gibt es weder Bannspähren, Handauflegen, Flammenkreis noch Bannen v. Z. Somit sind deine Beispiele damit leider nicht durchführbar.

 

Wie Wiszang sagte sind Große Siegel nicht transportierbar.

 

Die normalen Siegel halten sich nur beschränkt. Außerdem wirken sie soweit ich weiß auf das worauf sie gemalt sind und der Th muss sie sehen können oder berühren um sie auszulösen. Der Handauflegen würde also auf den Schild wirken und wäre damit nicht wirkungsvoll. Du könntest ihn jedoch auf dich selbst (oder andere SCs/NSCs) malen und dann jederzeit auslösen, wobei diese Handlung als zaubern zählt inklusive Zauberdauer 1sec und AP Verlust.

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@Wiszang

Ich meine keine großen Siegel sondern "ganz normale" Siegel, wie sie jeder Thaumaturg jeden Tag malt... insofern dürfen die auch vom Grundsatz her bewegt werden...

 

Also mit dem Schild und Handauflegen bin ich eigentlich Eurer meinung... aber was ist z.B. mit dem "Rostschutz" der soll ja auf das Schild wirken?!?

 

Anta

 

 

 

 

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Hi!

 

Noch zu Flammenkreis: Aber ihr könnt mehreren Leuten das Siegel aufmalen und dann mit dem Untoten "fangen" spielen... Er ist...  biggrin.gif  

 

Tut mir Leid, da ging meine Phantasie mit mir durch....

 

Um noch was Sinnvolles zu sagen: Das Beispiel mit dem versteinerten Menschen geht definitiv.

 

Alles Gute

Wiszang

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Zitat[/b] (Wiszang @ 18 Apr. 2004,17:41)]Um noch was Sinnvolles zu sagen: Das Beispiel mit dem versteinerten Menschen geht definitiv.

Hmm... so einfach ist es nicht. Denn erstens kann ein Thaumaturg nur Zauber von Objekten Bannen. Wobei bei mir bis jetzt versteinerte Personen als Objekte durchgegangen sind, wobei ich mit da nicht sicher bin (ist die Anima noch da?). Das zweite Problem ist, dass das Siegel höchstwahrscheinlich mit versteinert wird und dabei seine Wirksamkeit verlieren wird, denke ich mal. Aber um das genauer zu diskutieren bräuchten wir ein eigenes Topic. Hier wird das zu speziell.

 

Auch das andere Beispiel mit Rost und B. v. Z. ist schwierig. Ich würde als SL sagen, dass sich der Th vor dem Auftragen des Siegels entscheiden muss, welchen Zauber er Bannen will. Das heißt der Th müsste vorher der Spruch Rost festlegen und dann auch noch erkennen, dass dieser auf seinen Schild gezaubert wird.

 

Aber zurück zum Thema. Bei normalen Siegeln gibt es soweit ich weiß keinerlei Einschränkungen im Transport. Jedoch müssen manche Siegeln an bestimmte Stellen gemalt werden, z. B. Sehen in Dunkelheit um die Augen.

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Zitat[/b] (Valinor @ 19 Apr. 2004,20:38)]
Zitat[/b] (Wiszang @ 18 Apr. 2004,17:41)]Um noch was Sinnvolles zu sagen: Das Beispiel mit dem versteinerten Menschen geht definitiv.

Hmm... so einfach ist es nicht. Denn erstens kann ein Thaumaturg nur Zauber von Objekten Bannen. Wobei bei mir bis jetzt versteinerte Personen als Objekte durchgegangen sind, wobei ich mit da nicht sicher bin (ist die Anima noch da?). Das zweite Problem ist, dass das Siegel höchstwahrscheinlich mit versteinert wird und dabei seine Wirksamkeit verlieren wird, denke ich mal. Aber um das genauer zu diskutieren bräuchten wir ein eigenes Topic. Hier wird das zu speziell.

 

Auch das andere Beispiel mit Rost und B. v. Z. ist schwierig. Ich würde als SL sagen, dass sich der Th vor dem Auftragen des Siegels entscheiden muss, welchen Zauber er Bannen will. Das heißt der Th müsste vorher der Spruch Rost festlegen und dann auch noch erkennen, dass dieser auf seinen Schild gezaubert wird.

 

Aber zurück zum Thema. Bei normalen Siegeln gibt es soweit ich weiß keinerlei Einschränkungen im Transport. Jedoch müssen manche Siegeln an bestimmte Stellen gemalt werden, z. B. Sehen in Dunkelheit um die Augen.

Hi!

 

Einspruch:

 

Auf die versteinerte Person kann nachher auch ein Siegel aufgemalt werden, was ja dann auch wirkt (analog zum Zauber).

 

Es steht niergendwo, dass der Zauberer sagen muss, welche Art von Magie bannen möchte, es reicht zu sagen, dieses Objekt/Wesen(?) von Magie zu befreien. Manchmal weiss er ja gar nicht, was jetzt wirkt. (Weiss er auch bei Bannen von Gift nicht, welches Gift sich jetzt in der grünen Flüssigkeit am Dorn befindet).

 

Bei normalen Siegeln gibt es gewisse Haltbarkeitsdauern bei verschiedenen Materialien. Es hält auf Haut glaube ich 2 Stunden und da man davon ausgehen kann, dass der Träger sich bewegt, können die kleinen Siegel transportiert werden. Bei anderen Materialien ist die Haltbarkeit länger, wobei ich ein Taschentuch oder so nicht akzeptieren würde, es muss schon eine feste Fläche sein.

 

Alles Gute

Wiszang

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Zitat[/b] (Wiszang @ 20 Apr. 2004,11:00)]Es steht niergendwo, dass der Zauberer sagen muss, welche Art von Magie bannen möchte, es reicht zu sagen, dieses Objekt/Wesen(?) von Magie zu befreien. Manchmal weiss er ja gar nicht, was jetzt wirkt. (Weiss er auch bei Bannen von Gift nicht, welches Gift sich jetzt in der grünen Flüssigkeit am Dorn befindet).

Dicker Einspruch:

 

Ohne jetzt das Arkanum vorliegen zu haben, bin ich mir ziemlich sicher, dass in der Spruchbeschreibung von "Bannen von Zauberwerk" steht, das der Zauberer sagen muss, von welchem "Effekt" er das Objekt/das Wesen "befreien" möchte.

 

Gruß

Rana

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Zitat[/b] (Wiszang @ 20 Apr. 2004,12:38)]Hi!

 

Das steht so direkt bei Bannen von Gift, nicht bei B.v.Z.. Aber ich schaue daheim nach, auswendig bin ich mir nicht sicher.

 

Alles Gute

Wiszang

Es ist genau umgekehrt: Bei Bannen von Gift muss der Zauberer keine weitere Information angeben, da der Wirkungsbereich das vergiftete Wesen ist. Bei Bannen von Zauberwerk hingegen muss angegeben werden, wen oder was der Zauberer von welchem magischen Effekt befreien will.

 

Grüße

Prados

 

<span style='color:green'>Einwurf des Mods: Und nun bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.</span>

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Zitat[/b] (Wiszang @ 19 Apr. 2004,12:00)]Einspruch:

 

Auf die versteinerte Person kann nachher auch ein Siegel aufgemalt werden, was ja dann auch wirkt (analog zum Zauber).

Im Nachhinein aufmalen ist natürlich kein Problem. Es ging jedoch um das Auftragen im vorraus, so dass man sich, z. B. im Kampf, die recht lange Zeit zum Auftragen des Siegels (1min, glaub ich) spart. Dies ist grundsätzlich möglich unter den bereits genannte Einschränkungen (Th muss Siegel sehen bzw. berühren zum Auslösen und die Siegel sind nur begrenzt haltbar).

Das Problem ist, dass das Siegel B. v. Z. im Gegensatz zum Zauberspruch nur auf Objekte wirkt. Es wirkt also nur wenn die Person zu einem Objekt wird. Was ich wie gesagt bei Versteinern durchgehen lassen würde, auch wenn der Stein eine Seele besitzt. Wurde das eigentlich nicht schon mal irgendwo diskutiert?

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Hallo zusammen!

 

Meiner Meinung nach ist es problemlos möglich, Zaubersiegel auf Gegenstände aufzutragen. Ausnahmen davon bilden die Zaubersiegel, die auf eine bestimmte Stelle gemalt werden müssen, wenn das in der Spruchbeschreibung verlangt wird.  Das kann man z.B. bei der Anmerkung Thaumaturgie bei den Zaubern Anziehen, Automat schaffen, Bannen von Zauberwerk, Befestigen, Blendwerk, Deckmantel, Erkennen von Zauberei, Feuerlauf, Feuerschild, Fliegen, Freundesauge (um nur einige zu nennen) etc. finden.

 

Es spricht nichts dagegen, z.B. das Siegel Handauflegen auf einer Waffe, einem Schild oder einem sonstigen Gegenstand vorsorglich anzubringen; wenn jemand allerdings von der Wirkung des Siegels profitieren soll, muss er das Siegel berühren und der Thaumaturg muss das Siegel ebenfalls entweder sehen oder berühren können, um es auszulösen. Und ja, ich würde ein Siegel sogar auf einem Taschentuch zulassen - siehe den Hinweis für die Haltbarkeit von Zaubersiegeln auf Kleidung oder regelmäßig benutzten Gegenständen auf S. 36 im Arkanum.

 

Für die Großen Siegel gelten allerdings wieder andere Vorschriften, insbesondere dadurch, dass sie lediglich um einen Meter bewegt werden können, ohne dass der Zauber gebrochen wird.

 

Grüße,

Yarisuma

 

 

 

 

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