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Turmschilde und Magie


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Geschrieben
Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 21 Mai 2004,19:58)]@ Prados: Woher stammt denn der Gedanke aus deinem vorletzten Beitrag, das Opfer habe hinter dem Schild keine Resistenz gegen Umgebungszauber. Ich kann diesen Gedanken den Regeln nicht entnehmen: Laut Arkanum, S. 20 entfällt die Resistenz nur bei wehrlosen oder völlig ahnungslosen Opfern. Sofern der Schildträger den Zauberer aber vor dem Losmarschieren gesehen hatte, ist er sich der Gefahr bewusst und nicht "völlig ahnungslos". Man darf ja schließlich auch die Angriffe von Unsichtbaren abwehren.

 

Grüße,

 

Hendrik

ich bin natürlich nicht Prados.. aber:

 

wenn ich mir die situation mit dem schild vorstelle, ist es so, dass die person sehr langsam und in voller deckung vorankommen muss, damit man gar nichts von ihr sieht. sonst stolpert sie nämlich sehr schnell.

 

 

dies bedeutet für mich, dass die person keine resi gegen umgebungszauber hat. denn dazu müsste sie aus dem wirkungsberich springen oder bei blitzen sich ducken.

 

ich betone hierbei, dass ich den passus zu "unbewusster gegenmagie" als kompletten humbug erachte. ich kenne kein irgendwie geartetes beispiel, wo die resi darüber funktionieren soll. letztlich springt immer jemand weg oder weicht aus.

 

wenn ich jemanden am baum fixiere, wird der nicht einem umgebungszauber resistieren.

 

 

sollte dir irgendein beispiel aus den regeln dazu bekannt sein, bin ich gerne bereit darüber zu diskutieren, aber ich kenne keins.

 

deshalb keine resi für den kriechenden schildträger. natürlich nur in diesem extrembeispiel.

 

 

 

 

Geschrieben
Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 21 Mai 2004,19:58)][...]

 

@ Prados: Woher stammt denn der Gedanke aus deinem vorletzten Beitrag, das Opfer habe hinter dem Schild keine Resistenz gegen Umgebungszauber. Ich kann diesen Gedanken den Regeln nicht entnehmen: Laut Arkanum, S. 20 entfällt die Resistenz nur bei wehrlosen oder völlig ahnungslosen Opfern. Sofern der Schildträger den Zauberer aber vor dem Losmarschieren gesehen hatte, ist er sich der Gefahr bewusst und nicht "völlig ahnungslos". Man darf ja schließlich auch die Angriffe von Unsichtbaren abwehren.

 

Grüße,

 

Hendrik

Oh, dieser Gedanke lässt sich vortrefflich aus dem Regelwerk entnehmen: Der Spielleiter entscheidet über Wehrlosigkeit.

 

Ein vom Schild gedeckter Kämpfer, der zwar weiß, dass sich vor ihm ein Zauberer befindet, der aber aus freier Entscheidung nicht nachschaut, was der Zauberer macht oder was für Magie auf ihn zukommen könnte, hat  meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Resistenz. Er ist faktisch ahnungslos, was vor ihm passiert.

 

Grüße

Prados

Geschrieben
Zitat[/b] ]wenn ich mir die situation mit dem schild vorstelle, ist es so, dass die person sehr langsam und in voller deckung vorankommen muss, damit man gar nichts von ihr sieht. sonst stolpert sie nämlich sehr schnell.

 

Ich bin mir da nicht so sicher...überlege mal, wenn jemand in gerader Linie zu einem Gegner steht und folgendes macht:

- den Schild vor sich hält

- den Kopf senkt

- und dann stürmt?

Wenn er dann es noch schafft, den Schild vom Körper wegzuhalten, dann kann man nicht mal seine Stiefelspitzen sehen.

 

Aber wenn ich mal beim Thema "Deckung" bin...wie sieht es aus, wenn Bogenschützen auf Ziele schießen? Bekommen sie einen Malus von -2 bis -4 je nach größe des Schildes? Ich fand nichts im Regelwerk  cry.gif

Geschrieben
Zitat[/b] (Mr. Fluffy @ 23 Mai 2004,23:29)]
Zitat[/b] ]wenn ich mir die situation mit dem schild vorstelle, ist es so, dass die person sehr langsam und in voller deckung vorankommen muss, damit man gar nichts von ihr sieht. sonst stolpert sie nämlich sehr schnell.

 

Ich bin mir da nicht so sicher...überlege mal, wenn jemand in gerader Linie zu einem Gegner steht und folgendes macht:

- den Schild vor sich hält

- den Kopf senkt

- und dann stürmt?

Wenn er dann es noch schafft, den Schild vom Körper wegzuhalten, dann kann man nicht mal seine Stiefelspitzen sehen.

 

Aber wenn ich mal beim Thema "Deckung" bin...wie sieht es aus, wenn Bogenschützen auf Ziele schießen? Bekommen sie einen Malus von -2 bis -4 je nach größe des Schildes? Ich fand nichts im Regelwerk  cry.gif

dann mach das mal.. lol.gif

 

bin gespannt, wie lange du es schaffst, nicht hinzufallen.

Geschrieben

ich denke doch, wenn du nur 50 cm weit vor ein schild guckst.

 

im übrigen wist du schnell mangels orientierung die richtung ändern und ich glaube nicht, dass deine armlänge ausreicht, um den schild soweit vorzustrecken, dass man gar nichts mehr von dir sieht. denn nicht mal ein öhrchen darf zu erkennen sein.

Geschrieben

@Mr. Fluffy

bei einem großen Schild oder Hindernis, dass den Körper mehr als zu einem viertel verdeckt erhält der Bogenschütze einen Malus von -4.

(Genau weiß ichs nicht, da gerade kein Regelwerk zur Hand)

 

Gruß

Geschrieben

Hi.

Ohne dass ich die spezifische Regel-Ecke zitieren konnte,

hat sich mein Gedanke bestätigt, dass man einen verdeckten Menschen eben nicht direkt verzaubern kann. Das mit der Wehrlosigkeit gegen Umgebungszauber sehe ich auch so.

Ich schließe mich damit uneingeschränkt der Aussage von Prados an und freue mich, dass ich es im Falle eines Falles "richtig" gemacht hätte (soweit es sowas wie "richtig" beim Rollenspiel gibt.

 

Danke und bis zur nächsten Diskussion.

 

Gruss,

S.

Geschrieben
Zitat[/b] (Einskaldir @ 23 Mai 2004,21:54)][...] wenn ich mir die situation mit dem schild vorstelle, ist es so, dass die person sehr langsam und in voller deckung vorankommen muss, damit man gar nichts von ihr sieht. sonst stolpert sie nämlich sehr schnell.

 

 

dies bedeutet für mich, dass die person keine resi gegen umgebungszauber hat. denn dazu müsste sie aus dem wirkungsberich springen oder bei blitzen sich ducken.

 

ich betone hierbei, dass ich den passus zu "unbewusster gegenmagie" als kompletten humbug erachte. ich kenne kein irgendwie geartetes beispiel, wo die resi darüber funktionieren soll. letztlich springt immer jemand weg oder weicht aus. [...]

1) In dem hier beschriebenen, sehr speziellen Fall des Turmschildes könntest du Recht haben: Das Opfer ist in der Tat bewegungsunfähig und damit wehrlos, wenn es sich zum Ausweichen nicht hinter dem Sichtschirm hervor bewegen darf. Mir geht es aber viel allgemeiner darum, ob ein Opfer dann wehrlos ist, wenn es den Angriff nicht sehen kann. Und das ist nach den Regeln definitiv nicht so!

 

2) Ich bin ein wenig irritiert, dass du eine ausdrückliche Regelpassage anzweifelst, nur weil kein ausdrückliches Beispiel für sie vorhanden ist. Ich behaupte, dass in jedem Beispielsfall neben der Ausweichbewegung eine unterbewusste Gegenmagie zum Tragen kommt. Die Regelpassage wurde im Übrigen m. W. ausdrücklich dafür geschaffen können, um den Resistenzwurf bei mangelnder Ausweichmöglichkeit rechtfertigen zu können.

 

Grüße,

 

Hendrik

Geschrieben
Zitat[/b] (Prados Karwan @ 23 Mai 2004,22:32)]
Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 21 Mai 2004,19:58)][...]

 

@ Prados: Woher stammt denn der Gedanke aus deinem vorletzten Beitrag, das Opfer habe hinter dem Schild keine Resistenz gegen Umgebungszauber. Ich kann diesen Gedanken den Regeln nicht entnehmen: Laut Arkanum, S. 20 entfällt die Resistenz nur bei wehrlosen oder völlig ahnungslosen Opfern. Sofern der Schildträger den Zauberer aber vor dem Losmarschieren gesehen hatte, ist er sich der Gefahr bewusst und nicht "völlig ahnungslos". Man darf ja schließlich auch die Angriffe von Unsichtbaren abwehren.

 

Grüße,

 

Hendrik

Oh, dieser Gedanke lässt sich vortrefflich aus dem Regelwerk entnehmen: Der Spielleiter entscheidet über Wehrlosigkeit.

 

Ein vom Schild gedeckter Kämpfer, der zwar weiß, dass sich vor ihm ein Zauberer befindet, der aber aus freier Entscheidung nicht nachschaut, was der Zauberer macht oder was für Magie auf ihn zukommen könnte, hat  meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Resistenz. Er ist faktisch ahnungslos, was vor ihm passiert.

 

Grüße

Prados

Der Spielleiter entscheidet nur "im Zweifelsfall", Prados, und zwar über die "Wehrlosigkeit"; wir jedoch reden über "Ahnungslosigkeit", der auf S. 95 des DFR ein eigener Absatz gewidmet ist. Ahnungslos sind danach keineswegs Figuren, die den Angriff nicht sehen können; sie müssen vielmehr nur mit ihm rechnen. In unserem Beispiel rechnet die Figur hinter dem Turmschild sehr wohl mit Angriffen, sie wird diese lediglich sehr spät sehen (was ggf. einen Abzug auf die Abwehr rechtfertigt). Dürften Figuren gar nicht abwehren, die den Angriff nicht sehen können, so wäre keine Abwehr gegen Unsichtbare oder in völliger Dunkelheit möglich. Diese sind nach dem Regelwerk aber ausdrücklich (mit Abzügen) zugelassen.

 

Grüße,

 

Hendrik

Geschrieben
Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 24 Mai 2004,22:07)]
Zitat[/b] (Prados Karwan @ 23 Mai 2004,22:32)]
Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 21 Mai 2004,19:58)][...]

 

@ Prados: Woher stammt denn der Gedanke aus deinem vorletzten Beitrag, das Opfer habe hinter dem Schild keine Resistenz gegen Umgebungszauber. Ich kann diesen Gedanken den Regeln nicht entnehmen: Laut Arkanum, S. 20 entfällt die Resistenz nur bei wehrlosen oder völlig ahnungslosen Opfern. Sofern der Schildträger den Zauberer aber vor dem Losmarschieren gesehen hatte, ist er sich der Gefahr bewusst und nicht "völlig ahnungslos". Man darf ja schließlich auch die Angriffe von Unsichtbaren abwehren.

 

Grüße,

 

Hendrik

Oh, dieser Gedanke lässt sich vortrefflich aus dem Regelwerk entnehmen: Der Spielleiter entscheidet über Wehrlosigkeit.

 

Ein vom Schild gedeckter Kämpfer, der zwar weiß, dass sich vor ihm ein Zauberer befindet, der aber aus freier Entscheidung nicht nachschaut, was der Zauberer macht oder was für Magie auf ihn zukommen könnte, hat  meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Resistenz. Er ist faktisch ahnungslos, was vor ihm passiert.

 

Grüße

Prados

Der Spielleiter entscheidet nur "im Zweifelsfall", Prados, und zwar über die "Wehrlosigkeit"; wir jedoch reden über "Ahnungslosigkeit", der auf S. 95 des DFR ein eigener Absatz gewidmet ist. Ahnungslos sind danach keineswegs Figuren, die den Angriff nicht sehen können; sie müssen vielmehr nur mit ihm rechnen. In unserem Beispiel rechnet die Figur hinter dem Turmschild sehr wohl mit Angriffen, sie wird diese lediglich sehr spät sehen (was ggf. einen Abzug auf die Abwehr rechtfertigt). Dürften Figuren gar nicht abwehren, die den Angriff nicht sehen können, so wäre keine Abwehr gegen Unsichtbare oder in völliger Dunkelheit möglich. Diese sind nach dem Regelwerk aber ausdrücklich (mit Abzügen) zugelassen.

 

Grüße,

 

Hendrik

Lieber Hendrik, ich danke dir für den Hinweis, aber der Spielleiter entscheidet nun einmal in Zweifelsfällen und das ist einer. Auch wäre mir neu, dass wir über "Ahnungslosigkeit" reden würden, denn das tun wir nicht. Wir diskutieren darüber, ob einer Person in einer bestimmten beengten Situation noch ein WW:Resistenz gegen gewisse Zauber zusteht.

 

Die Möglichkeit, auch gegen unsichtbare Gegner abwehren zu dürfen, dürfte eher ein regeltechnischer Schutzmechanismus für die Spielfiguren sein, da sich nicht immer entscheiden lässt, ob eine Abwehr möglich wäre oder nicht. Also entscheidet man im Zweifelsfall für den Angegriffenen.

 

Wenn aber ein Spieler in vollem Bewusststein eines magischen Angriffs entschließt, seine Figur nicht mehr hingucken zu lassen, was vor ihr passiert, dann nehme ich ihr unter bestimmten Umständen, also bei bestimmten Zaubern, das Recht auf Resistenz. Ansonsten erhält man nämlich wirklich paradoxe Situationen - man möge dafür deinen Gedankengang in aller Konsequenz weiterdenken.

 

Grüße

Prados

 

 

 

 

Geschrieben
Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 24 Mai 2004,22:01)]2) Ich bin ein wenig irritiert, dass du eine ausdrückliche Regelpassage anzweifelst, nur weil kein ausdrückliches Beispiel für sie vorhanden ist. Ich behaupte, dass in jedem Beispielsfall neben der Ausweichbewegung eine unterbewusste Gegenmagie zum Tragen kommt. Die Regelpassage wurde im Übrigen m. W. ausdrücklich dafür geschaffen können, um den Resistenzwurf bei mangelnder Ausweichmöglichkeit rechtfertigen zu können.

ich werde dazu einen eigenen strang aufmachen.

 

sonst sind wir off-topic.

Geschrieben

@ Prados: Dein vorletzter Beitrag endete mit den Worten: "Er ist faktisch ahnungslos, was vor ihm passiert." Ich dachte daher, es ginge dir um Ahnungslosigkeit.

 

Ich scheine allerdings in letzter Zeit häufiger an anderen Leuten vorbei zu denken. Ich nehme mir daher vorläufig einmal eine Auszeit bei den Regeldiskussionen - berufliche und andere Verpflichtungen lassen mir einfach zu wenig gedankliche Freiheiten. Ich möchte betonen, dass mein Rückzug keineswegs durch irgendwelche Beiträge aus diesem Forum veranlasst ist, und ich hoffe, dass er auch nicht unhöflich wirkt. Wer unbedingt mir mir noch etwas Regetechnisches klären möchte, möge mich bitte in Bacharach oder über den Forums-Boten ansprechen.

 

Grüße,

 

Hendrik

Geschrieben

@HN

Ah, ich verstehe. Ja, du hast Recht, das war ein klassisches und von mir nicht vorgesehenes Missverständnis. Ich hatte das "ahnungslos" nicht als Terminus technicus gebrauchen wollen.

 

Aber ich möchte noch darauf hinweisen, dass du regeltechnisch, also vom puren Wortlaut der Regeln her, Recht hast. Der Turmschildträger erhält einen WW:Resistenz, da er sich frei bewegen kann und weiß, dass er Ziel eines magischen Angriffs werden kann. Meine Auslegung ist reines Privatvergnügen.

 

Grüße

Prados

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