Rana Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Mir fällt noch etwas ein: Wer zuerst agiert, hängt von der Gw ab. Aber doch von der zu Rundenbeginn "aktiven" Gw. Also die Frage lautet dann doch: Wieviel Gw hat ein zu Boden geschleuderter? Die Hälfte? Somit wäre der Ablauf folgender: Kontrahenten Adam (Gw 90), und Eva (Gw 80). Beispiel 1: Adam schlägt und Eva fällt, Evas Aktion verfällt. Adam schlägt +4, Eva steht auf. Beispiel 2: Adam schlägt, Eva schlägt und Adam fällt. Eva schlägt Adam +4, Adam steht auf. Wäre das nicht korrekt? Gruß Rana
Solwac Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Wann Aufstehen stattfindet, ist meiner Ansicht nach nicht fest geregelt, daher halte ich beide Möglichkeiten fürregelkonform. Aufstehen braucht eine ganze Runde, unabhängig von der Gw (DFR S.221). Solwac
posbi Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Wieviel Gw hat ein zu Boden geschleuderter? Die Hälfte? Das steht meines Wissens nirgends. Die Hälfte hat jemand, der sich in der Runde mehr als 1 Feld bewegt und dann erst zuschlägt. (Aus der Erinnerung ohne nachzuschlagen) Bei der Hälfte hast du eine Mischform: Bei GW90 und GW 80 kann der Langsamere noch mit +4 zuschlagen. Bei GW 90 und GW 40 steht Adam auf, bevor Eva zuschlägt aufsteht. Ist dir das lieber, als die Gw eines am Boden liegenden gleich auf 0 zu setzen? Für mich wäre das eine Hausregel.
posbi Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Aufstehen braucht eine ganze Runde, unabhängig von der Gw (DFR S.221). Abgesehen davon, dass ich genau dieses schon in #44 zitiert habe: Es gibt mehrere Aktionen, die eine ganze Runde benötigen, deren Auswirkungen aber dann stattfinden, wenn man laut Handlungsrang dran ist. Beispielsweise [gelöscht]Nahkampf oder[/gelöscht] Fernkampf. Aus der Stelle kann ich nicht überzeugend ableiten, dass Aufstehen am Rundenende stattfindet.
Rana Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Das mit der Hälfte Gw war wirklich als Frage gemeint, deshalb das Fragezeichen Ich habe das Regelbuch nicht hier, dennoch bin ich mir sicher, im DFR steht etwas davon, das gewisse Aktionen von Spielfiguren vom Spielleiter entsprechend gewertet werden sollen. Als Beispiel sollte das Öffnen einer Tür zu lesen sein. Und Aufstehen dürfte zeitlich in etwa gleich lange dauern. Deshalb meine Vermutung mit halber Gw. Aber das ist müßig. Ich habe das Buch nunmal nicht da und kann erst heute Abend nachschauen. Gruß Rana
Detritus Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Ich seh schon, warum meine Charaktere Akrobatik lernen.
posbi Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 @Rana: Das Beispiel mit der öffnen der Tür gibt es. Aber das öffnen der Tür dauert ca. 5 Sekunden, deswegen hat man danach/davor noch die halbe Bewegeungsweite. Und wenn man sich bis zur halben B bewegt hat, halbiert sich der Handlungsrang. Aufstehen dauert aber die ganze Runde. Aufstehen gehört folglich zu den Handlungen, bei denen der Handlungsrang der Gw entspricht (DFR S. 220f)
posbi Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Akrobatik Da stellt sich mir spontan die Frage: Wenn eine SpF am Boden liegt und mit Akrobatik aufspringt, wann ist sie dann mit dem spontan Hieb dran? Handlungsrang=Gw würde ich sagen. Und bei Rana natürlich am Ende der Runde. Damit sollte die ursprüngliche Frage nach dem Ablauf der Situation aber wirklich erschöpfend behandelt worden sein. (Oder will jetzt jemand noch diskutieren, was passiert, wenn einer der Beteiligten beschleunigt ist? )
Einskaldir Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Akrobatik ist genau das Stichwort. Jemand der Akrobatik beherrscht, kann nämlich explizit in der selben Runde noch aufspringen UND zuschlagen. Spontan zwar, also mit leichtem Abzug, aber alles zum Zeitpunkt seine Handlungsranges. Deshalb, Rana, sehe ich auch keinen Bedarf für eine Hausregel. Das würde einfach die schöne Fertigkeit Akrobatik (und man vergesse nicht die AEP ) entwerten.
Tuor Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Akrobatik ist genau das Stichwort. Jemand der Akrobatik beherrscht, kann nämlich explizit in der selben Runde noch aufspringen UND zuschlagen. Spontan zwar, also mit leichtem Abzug, aber alles zum Zeitpunkt seine Handlungsranges. Deshalb, Rana, sehe ich auch keinen Bedarf für eine Hausregel. Das würde einfach die schöne Fertigkeit Akrobatik (und man vergesse nicht die AEP ) entwerten. Stimmt, an Akrobatik habe ich nicht gedacht. Ich gebe dir Recht. Man benötigt keine Hausregel.
Fimolas Geschrieben 28. September 2007 report Geschrieben 28. September 2007 Hallo! Moderation : Nach langem Kopfzerbrechen und der Unmöglichkeit, die einzelnen Themen sinnvoll zu trennen, habe ich nun den Titel allgemeiner formuliert (alter Titel: "Wehrlos nach Sturz?"). Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!
Merl Geschrieben 27. März 2008 report Geschrieben 27. März 2008 Hallo, Ich möchte mal folgende Argumente in die Runde werfen. Der Handungsrang ist auf S88 definiert Dieser ist direkt abhängig von der zur Verfügung stehenden Bewegungsweite. Ein am Boden liegender Abenteurer hat sein komplette B schon verbraucht (Er kann sich ja nicht mal einen Meter weit bewegen, da er ja aufstehen will) Also folgt daraus, dass er Handlungsrang 0 hat. D.h. der Stehende bekommt auf jedenfall +4. Dies hätte dann sogar zur Folge, dass der Abenteurer mit der höheren GW bei einem kritischen Fehler beim Angriff, oder bei einem kritischen Erfolg seines Gegners bei der Abwehr 2 x mit +4 angegriffen werden kann. Und zwar in der Runde wo er hinfällt, da er ja liegt und sein Gegner noch dran ist und in der Runde wo er aufsteht. Dies erscheint mir allerdings auch nicht gerecht. Genauso wenig, wie die bereits von euch poszulierten Variante, wo die Figur mit der höheren GW bevorteilt ist. Vermutlich ist es am besten, man läst der Einfachheit halber einen Schlag mit +4 gegen den Liegenden unabhängig von der Gewandtheit in der selben oder in der folgenden Runde zu, je nachdem wann Gegner seinen nächsten Angriff hat. Es ist einfach ein strategischer Vorteil, den man im Kampf errungen hat. Grüsse Merl
Prados Karwan Geschrieben 28. März 2008 report Geschrieben 28. März 2008 Der Handungsrang ist auf S88 definiert Dieser ist direkt abhängig von der zur Verfügung stehenden Bewegungsweite. Ein am Boden liegender Abenteurer hat sein komplette B schon verbraucht (Er kann sich ja nicht mal einen Meter weit bewegen, da er ja aufstehen will) Also folgt daraus, dass er Handlungsrang 0 hat. D.h. der Stehende bekommt auf jedenfall +4. [...] Diese Argumentation zäumt das Pferd von hinten auf. In einer Kampfrunde wird die Bewegungsphase vor der Handlungsphase abgewickelt. Aufstehen ist eine Handlung, gehört also in die Handlungsphase und kann ausschließlich dann ausgeführt werden, wenn der Abenteurer sich vorher um maximal 1 Meter bewegt hat. Damit entspricht der Handlungsrang eines liegenden Abenteurers den Regeln gemäß seiner Gewandtheit, wie man aus der Tabelle auf Seite 88, DFR, entehmen kann. Grüße Prados 2
Shadow Geschrieben 28. März 2008 report Geschrieben 28. März 2008 Also bei uns verliert ein Gestürzter nur eine Handlung. Wenn er das nächste Mal dran ist, muss er halt aufstehen und das war´s dann. Ich finde die Regel völlig sinnlos, das jemand der gestürzt ist und in der laufenden Runde noch dran kommt, nicht sofort aufstehen darf, sondern seine Handlung verliert und erst nächste Runde aufstehen darf. Da er damit zwei Handlungen "verliert" haben wir das geändert. Der Vorteil des Gegners, dass er nicht angegriffen wird, weil die SpF aufstehen muss, reicht m.e. völlig aus.
Merl Geschrieben 28. März 2008 report Geschrieben 28. März 2008 Hallo Prados, vielleicht hast du mich falsch verstanden. Ich hatte folgende Überlegung angestellt. Bewegung: - Komplette Bewegung verbraucht, da man ja nichts zurücklegen kann. Handlung: - Aufstehen mit Handlungsrang 0 (man hat seine B ausgeschöpft und liegt im Kontrollbereich des Gegners, ohne einen eigenen zu haben). [ich glaube es gibt irgendwo einen Hinweis das man allgemein mit 4m/Runde kriechen kann: 24m (normale Bewegung) - 4m (max. kriechende Bewegung) = 20m (automatisch verbrauchte). Im Ergebnis müsste man also auch hier einen Malus auf seinen Handlungsrang hinnehmen.] Nun ja, aber vermutlich ist das eine zu "freie" Regelinterpretation. Mich würde eine offizielle Stimme dazu interessieren. Evtl. ist es ja auch eines Erata würdig, eine Zusatzregel zu machen: "Liegende Abenteurer haben Handlungsrang 0 oder GW/2 oder what ever. #### Wer es realistischer haben will, nimmt den sekundengenauen Ablauf. Abenteurer der liegt = A; Abenteurer der steht = B Variante A: A und B schaffen ihren PW: GW 1 sec: A legt weniger als 1 m zurück und steht auf. 5 sec: A kniet 10 sec: A steht 1 sec: B legt weniger als einen Meter zurück und schlägt zu. 3 sec: Schlag von B trifft A in noch nicht knieender Position mit +4 8 sec: evtl. 2ter Schlag? (dann aber normal) 10 sec: B konzenriert sich auf den nächsten Schlag Variante B: A schafft seinen PW: GW und B nicht: 1 sec: A legt weniger als 1 m zurück und steht auf. 5 sec: A kniet 10 sec: A steht 1 sec: B legt weniger als einen Meter zurück und schlägt zu. 4 sec: W6 = 1; Schlag von B trifft A in noch nicht knieender Position mit +4 5 sec: W6 = 2; Schlag von B trifft A in knieender Position mit +2 (70cm höher) 6 sec: W6 = 3; Schlag von B trifft A in knieender Position mit +2 (70cm höher) 7 sec: W6 = 4; Schlag von B trifft A in knieender Position mit +2 (70cm höher) 8 sec: W6 = 5; Schlag von B trifft A ohne Modifikation 9 sec: W6 = 6; Schlag von B trifft A ohne Modifikation 10 sec: B konzentriert sich auf den nächsten Schlag Variante C: A und B schaffen ihren Prüfwurf nicht. Siehe ähnlich Variante B Variante D: A schafft den PW nicht und B schafft ihn. Siehe ähnlich Variante A. Grüsse Merl
Prados Karwan Geschrieben 30. März 2008 report Geschrieben 30. März 2008 Hallo Prados, vielleicht hast du mich falsch verstanden. Ich hatte folgende Überlegung angestellt. Bewegung: - Komplette Bewegung verbraucht, da man ja nichts zurücklegen kann. Handlung: - Aufstehen mit Handlungsrang 0 (man hat seine B ausgeschöpft und liegt im Kontrollbereich des Gegners, ohne einen eigenen zu haben). [ich glaube es gibt irgendwo einen Hinweis das man allgemein mit 4m/Runde kriechen kann: 24m (normale Bewegung) - 4m (max. kriechende Bewegung) = 20m (automatisch verbrauchte). Im Ergebnis müsste man also auch hier einen Malus auf seinen Handlungsrang hinnehmen.] Nun ja, aber vermutlich ist das eine zu "freie" Regelinterpretation. Mich würde eine offizielle Stimme dazu interessieren. Evtl. ist es ja auch eines Erata würdig, eine Zusatzregel zu machen: "Liegende Abenteurer haben Handlungsrang 0 oder GW/2 oder what ever. [...] Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass wir die Situation in der Runde betrachten, in der ein Abenteurer bereits am Boden liegt, also in einer der vorhergehenden Runden zu Boden gefallen ist, und in der laufenden Runde aufstehen möchte. Unter diesen Bedingungen ist die Situation völlig eindeutig und wie oben beschrieben. Der zu Boden Gefallene hat eine gewisse Bewegungsweite, wobei es egal ist, ob B4, B6 oder B24. Er darf, um die Handlung Aufstehen zu wählen, nicht mehr als 1 Meter zurücklegen, dadurch entspricht sein Handlungsrang seiner Gewandtheit. Ein zu Boden Gestürzter 'verliert' keine Bewegungsweite, sondern hat lediglich eine der Situation entsprechende veränderte maximale Bewegunsweite, von deren Wert aus alle Berechnungen gemäß der Handlungstabelle vorgenommen werden. Diese Aussage würde ich auch in den braunen offiziellen Kasten oder als Regelantwort schreiben, wenn ich dazu aufgefordert würde, denn diese Auslegung entspricht den grundlegenden Regeln rund um Bewegung und Kampf. Grüße Prados
Hiram ben Tyros Geschrieben 31. März 2008 report Geschrieben 31. März 2008 Also bei uns verliert ein Gestürzter nur eine Handlung. Wenn er das nächste Mal dran ist, muss er halt aufstehen und das war´s dann. Ich finde die Regel völlig sinnlos, das jemand der gestürzt ist und in der laufenden Runde noch dran kommt, nicht sofort aufstehen darf, sondern seine Handlung verliert und erst nächste Runde aufstehen darf. Da er damit zwei Handlungen "verliert" haben wir das geändert. Der Vorteil des Gegners, dass er nicht angegriffen wird, weil die SpF aufstehen muss, reicht m.e. völlig aus. So handhaben wir das in aller Regel auch. Auch wenn wir uns damit über den Regeltext hinwegsetzen. Das Schema: Handlung vor Rundenbeginn ankündigen und dann ist keine Änderung mehr möglich ist in manchen Situationen für mein Empfinden zu starr. Die Situation des in einer Kampfrunde gestürzten Abenteurers gehört dazu.
Einskaldir Geschrieben 31. März 2008 report Geschrieben 31. März 2008 Also bei uns verliert ein Gestürzter nur eine Handlung. Wenn er das nächste Mal dran ist, muss er halt aufstehen und das war´s dann. Ich finde die Regel völlig sinnlos, das jemand der gestürzt ist und in der laufenden Runde noch dran kommt, nicht sofort aufstehen darf, sondern seine Handlung verliert und erst nächste Runde aufstehen darf. Da er damit zwei Handlungen "verliert" haben wir das geändert. Der Vorteil des Gegners, dass er nicht angegriffen wird, weil die SpF aufstehen muss, reicht m.e. völlig aus. So handhaben wir das in aller Regel auch. Auch wenn wir uns damit über den Regeltext hinwegsetzen. Das Schema: Handlung vor Rundenbeginn ankündigen und dann ist keine Änderung mehr möglich ist in manchen Situationen für mein Empfinden zu starr. Die Situation des in einer Kampfrunde gestürzten Abenteurers gehört dazu. Dass der Spieler die Handlung "Aufstehen" nicht ausführen kann, nachdem er in der gleichen Runde stürzte, hat aber nichts mit der vorher angekündigten Handlung zu tun. Die kann man m.e. sowieso ändern, wenn man per Handlungsrang an der Reihe ist. Das gilt nur nicht für Aktionen, die ansonsten Modifikationen für Gegner bedeuten würden. Er verliert die Handlung, weil man nach einem unabsichtlichen Sturz sämtlichen Handlungen für die Sturzrunde verliert. Es ist also nicht: Ich kann nicht aufstehen, weil ich vor dem nicht geplanten Sturz nicht ankündigen konnte, aufzustehen. Sondern: Ich kann nicht aufstehen, weil ich nach dem Sturz ALLE Handlungen verliere. Egal welche geplant war.
Hiram ben Tyros Geschrieben 1. April 2008 report Geschrieben 1. April 2008 @Einskaldir Ich nehme an Du beziehst Dich auf S. 88 DFR auf die schon mehrfach verwiesen wurde. Nachdem ich ein wenig im DFR geblättert habe halte ich es für möglich, daß hier ein bisher unentdecktes Erratum steht. DFR, S.88:Verliert eine Person das Bewußtsein, stürzt sie zu Boden oder wird sie auf andere Art handlungsunfähig, bevor sie mit ihrer Handlung an der Reihe kommt, so verfällt ihre Aktion Wenn ich hier die Regeln zu Wehrlosigkeit hinzuziehe DFR, S. 95:Auch wehrlose Gegner, ... , können keinen WW:Abwehr machen. ... Wehrlos sind aber auch personen und Tiere in besonders beengten Verhältnissen, z.B. ein Oger, der in einem engen Gang stecken geblieben ist und weder vor noch zurück kann, ... Aus diesen beiden Regeln müßte man ableiten, daß ein gestürzter Abenteurer a) handlungsunfähig und b) auf Grund dieser Handlungsunfähigkeit wehrlos ist. Nun hat Prados aber an anderer Stelle in diesem Strang bereits darauf hingewiesen, daß diese Regel bei der Umstellung von M3 auf M4 gestrichen wurde. Ich vermute deshalb, daß der Halbsatz "stürzt sie zu Boden" möglicherweise bisher übersehen wurde und in der Aufzählung auf S. 88 zu streichen ist.
Prados Karwan Geschrieben 1. April 2008 report Geschrieben 1. April 2008 Ich verstehe nicht, wie zu Boden stürzen und Handlungsunfähigkeit zusammenhängen sollen. Die Kampfregeln geben doch im Gegenteil sogar Anleitungen, welche Handlungen ein am Boden liegender Abenteurer noch durchführen kann. Die drei von dir zitierten Möglichkeiten, die Handlung zu verlieren, sind Alternativen, keine Erklärungen ihrer selbst. Grüße Prados
Einskaldir Geschrieben 1. April 2008 report Geschrieben 1. April 2008 Ich schließe mich Prados vorbehaltslos an.
Hiram ben Tyros Geschrieben 1. April 2008 report Geschrieben 1. April 2008 (bearbeitet) Auf S.88 heißt es ...oder wird sie auf andere Art handlungsunfähig Aus der Formulierung "wird sie auf andere Art handlungsunfähig schließe ich, daß sie nach den vorgenannten Beispielen ebenfalls handlungsunfähig sein soll. Dies dürfte zumindest für das erste Beispiel (verliert das Bewußtsein) zutreffen um so mehr würde es mich überraschen, wenn es für das zweite Beispiel (stürzt zu Boden) dann gerade nicht der Fall sein solte. P.S. Ich gebe allerdings zu, daß ich keine allgemeingültige Definition von Handlungsunfähigkeit nach Midgard-Regeln kenne. P.P.S Eben gerade weil bei den Kampfregeln Handlungsmöglichkeiten für liegende Abenteurer genannt werden verstehe ich nicht, warum sie nach dem Sturz handlungsunfähig sein sollten. Und wenn sie nicht Handlungsunfähig sind verstehe ich nicht, wieso sie ihre Handlung in der Runde in der sie stürzen verlieren sollen. Deshalb halte ich diese Regel für einen Fehler im DFR. Bearbeitet 2. April 2008 von Hiram ben Tyros P.P.S ergänzt
rashomon76 Geschrieben 5. April 2008 report Geschrieben 5. April 2008 Betrachten wir mal das Ganze. Was ist geschehen? Jemand ist gestürzt! Durch einen Kritischen Fehler oder Kritischen Erfolg des Gegners oder durch Zauberei, bzw. hat sich sogar selber hinfallen lassen Folgen? In der laufenden Rund verfallen alle seine Aktionen und zählt somit als Handlungsunfähig. Alle Gegner, die in Reichweite sind und noch Handeln können, dürfen nun mit +4 auf ihn einprügeln. In der nächste Runde, darf der Liegende aufstehen, was eine Runde dauert. Jeder der durch seinen HR vor dem gerade Aufstehenden dran ist, darf weiter auf ihn einprügelt und erhält +4 (liegt ja auch noch rum), bzw. die nach ihm handeln +2 (für Angriff aus erhöhter Position, auf Größe achten; Halbling, Gnom und Zwerg haben da halt Pech). Am Ende der Rund steht er und kann dann in der nächsten Rund wieder normal handeln. Kann der Betreffende Akrobatik bzw. KiDo HaschiBami – Zweig der Haselnuss, bekommen nur die vor ihm dran sind +4 auf ihren EW: Angriff. (alles schön erklärte auf Siehe 88, 220a, 221i, 224, 242fl.)
Hiram ben Tyros Geschrieben 5. April 2008 report Geschrieben 5. April 2008 Nachdem ich nochmals über die Regelbeschreibungen nachgedacht habe komme ich zum Ergebnis, daß ich einem Fehlschluß aufgesessen bin. Die Tatsache, daß es Regeln für Handlungsmöglichkeiten am Boden liegender Charaktere gibt steht nicht im Widerspruch zur Aussage, daß gestürzte Charaktere in der Runde des Sturzes handungsunfähig sind. Ich habe mich von der Aussage des "Regelpapstes", daß gestürzte nach M4 nicht mehr wehrlos sind in die Irre führen lassen. Inzwischen interpretiere ich den Regeltext einfach so wie er dasteht und komme zum Ergebnis: - gestürzte Charaktere verlieren in der Runde des Sturzes ihre Handlungsfähigkeit => Sind sie auf Grund der GW nach dem Sturz mit der Handlung an der Reihe verfällt diese. - Auf Grund der Handlungsunfähigkeit erhalten Gegner die in der Runde des Sturzes nach dem Sturz angreifen +4 auf ihren Angriff, da der Charakter wehrlos ist. Dieser Bonus addiert sich nicht zu den +4 für den Angriff eines Stehenden gegen einen Liegenden, da es sich laut S.225 DFR um nicht additive Zuschläge handelt. - In der Runde nach dem Sturz kann der gestürzte Charakter aufstehen und entweder die Waffe wechseln (bei gelungenem PW: Gewandheit) oder einen Nahkampfgegener mit einem spontanen Hieb (mit EW-4: Angriff) angreifen. - In der Runde des Aufstehens können Gegner mit höherer GW als der Gestürzte diesen mit EW+4: Angriff angreifen (Angriff eines Stehenden gegen einen Liegenden). Gegner mit einer niedrigeren GW erhalten keinen Bonus auf den EW: Angriff. Dies schließe ich aus der Tatsache, daß aufstehen als mögliche Handlung im Nahkampf aufgelistet ist und daher zu dem Zeitpunkt erfolgen sollte zu dem der Charakter gemäß GW an der Reihe ist. Unterstützt wird diese Interpretation durch die Tatsache, daß dem Charakter neben dem aufstehen wietere Aktionen (Wafe ziehen, spontaner Angriff) möglich sind. Aus den Regeln ergibt sich also doch, daß Charaktere mit geringerer GW durch den Sturz gegenüber gewandteren Charakteren benachteiligt sind. Bei den wenigen Gelegenheiten bei denen ich leite werde ich von den Regeln abweichen und den gestürzten Charakter nicht handlungsunfähig werden lassen. Allerdings wird sich das Aufstehen über 10 sec hinziehen und erst nach dem nächsten Angriff des Gegner bei dessem Angriff der Charakter zu Boden stürzte beendet sein. Damit weiche ich zwar von der typischen Midgard-Runde- Systematik ab, aber meines Erachtens ist der Nachteil niedriger Gewandheit ansonsten zu groß und fördert nur das Powergaming bei den Basiswerten, da die Bedeutung einer hohen Gewandheit noch weiter steigt. Durch meine Hausregel erhalten alle Gegner einen Angriff mit +4 gegenden Gestürzten, während nach offizieller MIdgard-Regel manche Charaktere (mit einer GW zwischen der des Angreifers und der des gestürzten Charakters) sogar zweimal mit EW+4 angreifen dürften. Eventueller Diskussionsbedarf über diese Hausregel sollte allerdings in einen eigenen Strang ausgelagert werden. 1
rashomon76 Geschrieben 5. April 2008 report Geschrieben 5. April 2008 - In der Runde nach dem Sturz kann der gestürzte Charakter aufstehen und entweder die Waffe wechseln (bei gelungenem PW: Gewandheit) oder einen Nahkampfgegener mit einem spontanen Hieb (mit EW-4: Angriff) angreifen. - In der Runde des Aufstehens können Gegner mit höherer GW als der Gestürzte diesen mit EW+4: Angriff angreifen (Angriff eines Stehenden gegen einen Liegenden). Gegner mit einer niedrigeren GW erhalten keinen Bonus auf den EW: Angriff. Dies schließe ich aus der Tatsache, daß aufstehen als mögliche Handlung im Nahkampf aufgelistet ist und daher zu dem Zeitpunkt erfolgen sollte zu dem der Charakter gemäß GW an der Reihe ist. Unterstützt wird diese Interpretation durch die Tatsache, daß dem Charakter neben dem aufstehen wietere Aktionen (Wafe ziehen, spontaner Angriff) möglich sind. Da würde ich an deiner stelle auf Seite 220 i, 224 liegen und 225 das umrandete Kästchen nochmal nachlesen oder meinst du evtl deinen Hausregeln damit?
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