HarryW Geschrieben 14. September 2002 report Geschrieben 14. September 2002 HI! Wie sieht es eigentlich mit den Gesetzen und der Rechtssprechung in den Küstenstaaten aus? Ich meine außer dem magischen bereich (also Mord usw.). Hat jeder Staat seine eigenen Gesetze und Form der Rechtssprechung oder ist die für die ganzen Küstenstaaten geregelt?
Glenn Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 Hi! Ich denke, daß es in den Küstenstaaten schon ein recht ausgefeiltes Rechtssprechungssystewm mit Gerichten und vielleicht auch schon Anwälten gibt. Auch eine ausgeformte, schriftlich festgelegte Rechtsfixierung dürfte vorhanden sein. Vermutlich, da ja eigentlich alle Staaten sich als souverän empfinde, haben sie auch jeweils eigene Gesetze und Vorschriften bzw. Verfahrensweisen und Bestrafungen. Allerdings dürften Unterschiede wohl kaum auffallen, Diebstahl z.B. bleibt strafbar, allenfalls die Strafe mag unterschiedlich sein. Glenn
Wiszang Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 Hi! Abgesehn davon, dass das QB uns da hoffentlich mit Infos versorgt, bin ich fast sicher, das es Unterschiede gibt. Es sind ja alles mehr oder weniger eigene Staaten. Einige wurden ja auch schon von Schariden erobert - da fließen auch deren Gesetze und Vorstellungen in das heutige Leben ein! Alles Gute Wiszang
Glenn Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 Ja, ich denke, daß es da definitiv Unterschiede geben wird. Aber wir harren der Dinge und erhoffen weise Antworten vom allwissenden QB! Oh QB, erleuchte uns! Glenn
Kazzirah Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 Vorbehaltlich des QB gehe ich davon aus, dass die Rechtgrundlage in den Küstenstaaten sehr einheitlich sein wird und mit der in Valian identlisch ist. In den einzelnen Staaten dürfte es eigene Rechtsschulen geben, die sich aber vor allem mit der Interpretation des überkommenen Rechts auseinandersetzen. Ansonsten vermute ich, dass etwas adäquates wie das Corpus Iuris Civile existiert, in der die gültigen Klageformeln zusammengetragen sind, und die eher abstrakt gehalten sind, und damit fast alle möglichen Streitfälle in wenigen Formeln zusammenfassen. Nur in Fällen, wo diese überkommene Rechtsordung keine Lösung anbietet, werden die Rechtsschulen eigene Formeln schaffen. Ich denke auch, dass diese Rechtsschulen "international" trotz strenger Konkurrenz einen recht engen Austausch pflegen, so dass die Rechtsprechung in den Küstenstaaten vergleichsweise einheitlich sein wird.
HarryW Geschrieben 16. September 2002 Autor report Geschrieben 16. September 2002 Kennt jemand die Buchreihe "Die Farben des Stahls"? Dort gibt es in einer Stadt eine nette Art der Rechtssprechung: Die Anwälte duellieren sich mit dem Degen (je nach härte des Verbrechens bis zum Tod) und der Klient des Gewinners hat recht. Das ist recht gut geschildert in dem 1. Teil der Reihe (der Held ist Anwalt). Sowas könnte ich mir in einer der Städte in den Küstenstaaten gut vorstellen, vor allem verwirrend für die Ausländischen Abenteuer die das erste mal dort vor Gericht stehen oder so
Kazzirah Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 @ HarryW: Nein, in den Küstenstaaten könnte ich mir das aufgrund der Verbindung zu Valian nicht vorstellen. Ansonsten handelt es sich bei dem von Dir beschriebenen Modell um ein ganz normales Gottesurteil...
DiRi Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 Hallo miteinander! In Valian liegt die gesamte Rechtsprechung in Händen des Culsu-Kultes, d.h. alle val. Richter sind zugleich auch Culsupriester. In den Küstenstaaten ist dies ganz anders gelagert. Die Rechtsprechung ist keinewegs einheitlich, sie ist im Gegenteil sogar sehr uneinheitlich. Jedenfalls untersteht die weltliche Rechtsprechung nicht mehr der Culsupriesterschaft (im QB lässt sich sogar finden, warum das so ist ...), obschon es durchaus noch eine geistliche Gerichtsbarkeit gibt, die von der Culsupriesterschaft wahrgenommen wird. Außerdem gibt es so etwas wie eine arkane Gerichtsbarkeit durch den Konvent, die dort, wo der Konvent selbst Landbesitzer ist, zudem noch eine weltliche ist. Des weiteren gibt es in Rechtsfragen wieder ein mal eine deutliche Trennung zw. Stadt und Land. In den Städten ist die Rechtsprechung kodifiziert, wobei die Händlerrepubliken, die Duganate genannt werden, ähnlich strukturiert sind, jedoch durchaus unterschiedliche Rechtsschulen aufweisen (die Grundlage ist nicht das religiös motivierte val. Recht! ). Auf dem Lande ist die Rechtsprechung Sache des jeweiligen Fürsten und insgesamt sehr uneinheitlich. Es reicht von einer kodifizierten Rechtsprechung bis hin zu reiner Willkür. Manche Fürsten sind nichts anderes als Raubritter und damit sogar für die meisten Vrebrechen in ihrem Herrschaftsbereich verantwortlich. Nichtsdestotrotz untersteht ihnen die Gerichtsbarkeit ... In Corua - hier in den Städten - gibt es sogar Schlichtduelle (in zivilen Streitfällen (nicht bei Strafsachen), die in die von Harry W. angesprochene Richtung gehen und im wahrsten Sinne des Wortes ausgefochten werden. Ciao, Dirk.
sayah Geschrieben 16. September 2002 report Geschrieben 16. September 2002 Hi Leute, im Abenteuer 'Todeslicht' (ich glaube jedenfalls das es so heisst) wird doch ein Prozess wegen Mordes gegen die Abenteurer durchgeführt. Ich denke das ist ein guter Anhaltspunkt. Ich erinnere mich daran dass hauptsächlich Zeugen und deren Leumund über den Ausgang des Prozesses bestimmen und weniger Beweise oder Aussagen der Beteiligten selbst. es grüsst Sayah el Atir al Azif ibn Mullah
HarryW Geschrieben 16. September 2002 Autor report Geschrieben 16. September 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (DiRi @ Sep. 16 2002,15:06)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Hallo miteinander! In Valian liegt die gesamte Rechtsprechung in Händen des Culsu-Kultes, d.h. alle val. Richter sind zugleich auch Culsupriester. In den Küstenstaaten ist dies ganz anders gelagert. Die Rechtsprechung ist keinewegs einheitlich, sie ist im Gegenteil sogar sehr uneinheitlich. Jedenfalls untersteht die weltliche Rechtsprechung nicht mehr der Culsupriesterschaft (im QB lässt sich sogar finden, warum das so ist ...), obschon es durchaus noch eine geistliche Gerichtsbarkeit gibt, die von der Culsupriesterschaft wahrgenommen wird. Außerdem gibt es so etwas wie eine arkane Gerichtsbarkeit durch den Konvent, die dort, wo der Konvent selbst Landbesitzer ist, zudem noch eine weltliche ist. Des weiteren gibt es in Rechtsfragen wieder ein mal eine deutliche Trennung zw. Stadt und Land. In den Städten ist die Rechtsprechung kodifiziert, wobei die Händlerrepubliken, die Duganate genannt werden, ähnlich strukturiert sind, jedoch durchaus unterschiedliche Rechtsschulen aufweisen (die Grundlage ist nicht das religiös motivierte val. Recht! ). Auf dem Lande ist die Rechtsprechung Sache des jeweiligen Fürsten und insgesamt sehr uneinheitlich. Es reicht von einer kodifizierten Rechtsprechung bis hin zu reiner Willkür. Manche Fürsten sind nichts anderes als Raubritter und damit sogar für die meisten Vrebrechen in ihrem Herrschaftsbereich verantwortlich. Nichtsdestotrotz untersteht ihnen die Gerichtsbarkeit ... In Corua - hier in den Städten - gibt es sogar Schlichtduelle (in zivilen Streitfällen (nicht bei Strafsachen), die in die von Harry W. angesprochene Richtung gehen und im wahrsten Sinne des Wortes ausgefochten werden. Ciao, Dirk.<span id='postcolor'> Hui... klingt gut Deckt sich ungefähr mit meinen bisherigen Vorstellungen soweit ich das jetzt erfasse
Wiszang Geschrieben 18. September 2002 report Geschrieben 18. September 2002 Hi Dirk! Ja, da hatte ja sogar ich ein wenig Recht! Prima! Danke aber schon mal für die ausführlichen Infos. Alles Gute Wiszang
Tiano Prudense Geschrieben 21. Oktober 2004 report Geschrieben 21. Oktober 2004 Irgendwann demnächst wird ein Artikel im Gildenbrief veröffentlicht werden, der nähere Auskunft über das Rechtssystem (zumindest in Teilaspekten) Lidraliens (der Küstenstaaten) gibt.
Wiszang Geschrieben 22. Oktober 2004 report Geschrieben 22. Oktober 2004 Hi! Danke für die Info! Wiszang
SMH Geschrieben 18. Oktober 2010 report Geschrieben 18. Oktober 2010 (bearbeitet) Frage zu den Advocati Rettores: Welche Kompetenz der Rechtsprechung haben die Reitenden Rechtsgelehrten in Corua eigentlich? Sie arbeiten in ländlichen Gebieten "überwiegend als Ankläger, Verteidiger und Richter in einer Person." (GB #54 S. 19) Heißt das, dass ihre Kompetenzen in Städten durch die örtliche Gerichtsbarkeit beschnitten sind? Wo beginnen und wo enden die Befugnisse eines Advocato Rettore bzgl. der Rechtsprechung? Vielen Dank. Bearbeitet 18. Oktober 2010 von Slasar
DiRi Geschrieben 18. Oktober 2010 report Geschrieben 18. Oktober 2010 Heißt das, dass ihre Kompetenzen in Städten durch die örtliche Gerichtsbarkeit beschnitten sind? Ja. Wo beginnen und wo enden die Befugnisse eines Advocato Rettore bzgl. der Rechtsprechung? Das hängt davon ab, wie mächtig die jeweilige Stadt ist, ist also von Fall zu Fall bzw. Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ansonsten: Die Reitenden Rechtsgelehrten aus GB 54 sind ein GB-Beitrag ohne Buchsymbol und damit nicht verbindlich für das O-Midgard. Ciao, Dirk
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