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Diskussionen zu Moderationen


Abd al Rahman

Empfohlene Beiträge

Am 7.6.2018 um 22:52 schrieb Bro:

Kann bitte endlich mal ein freundlicher Moderstor den Nordlichtcon-Bekanntmachungsstrang abschließen, bevor stefanie einen Herzinfarkt bekommt, weil hier zu ciele Leute es nicht raffen, nicht dort zu schreiben? Bittebitte?

Ich möchte bitte so bald wie möglich wieder in meinem Strang
https://www.midgard-forum.de/forum/topic/33852-9-nordlichtcon-1010-141018/
schreiben können.

Mir ist egal, ob ich die Berechtigung erhalte, darin zu schreiben, obwohl er abgeschlossen ist. 

Mir ist egal, ob er wieder aufgeschlossen wird und dann auch andere darin schreiben können

Ich muß dieser Tage Dinge verkünden und der NordlichtCon-Schwampf ist ja nun wirklich nicht der richtige Platz dafür, der wird von den meisten bestimmt nicht mal gelesen.

 

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@DiRi

Du hast mitbekommen, dass der Beitrag 5min vorher schon moderiert wurde? (hätte besser per PN nachgefragt, sorry)

bezieht sich auf Aura von Abenteurertypen -nur bestimmte Vollzauberer ab Grad 11? (& sich darauf bezogener vorbeitrag (4 davor): comment=2908897).

 

Generelle Nachfrage auf Grund obigem Beitrag von dir bzgl. legitimes Zitieren:

vor 19 Stunden schrieb DiRi:

...Leute, ich bitte darum, sich zu überlegen, ob das Zitieren von ganzen Regelpassagen, nicht auch im Midgardforum eine Urheber- bzw. Copyrightverletzung bedeuten...

1-3 volle Sätze sind aber schon i.d.R. in Ordnung (sofern die Sätze nicht schon allein eine halbe Regeltext-Spalte füllen), oder ?

 

 

Moderation:

Dieser und der folgende Beitrag wurden aus dem Aurenstrang auf Wunsch von seamus in diesen - richtigen- Strang verschoben.

Vielen Dank für die Eigenmeldung, @seamus. :)

EinMODskaldir


Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
Bearbeitet von Einskaldir
überarbeitet auf Grund DiRis Antwort
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vor 15 Stunden schrieb seamus:

@DiRi

Du hast mitbekommen, dass der Beitrag 5min vorher schon moderiert wurde?

1-3 volle Sätze sind aber schon i.d.R. in Ordnung (sofern sie nicht gerade schon allein ne halbe Text-Spalte füllen)?

Du hast ganz sicher nicht mitbekommen, dass ich meinen Beitrag getippt habe, bevor oben moderiert wurde, Einskaldir aber erheblich fixer beim Abfassen seiner Moderation war als ich - aber egal.

Deine Äußerung in Satz 2 lässt im Übrigen den nicht zutreffenden Schluss zu, im moderierten Beitrag oben wären nur ein oder zwei Sätze zitiert worden. Dem war ganz sicher nicht so. Es war vielmehr eine ganze Textpassage aus eher zehn oder gar mehr Sätzen (ich habe sie nicht gezählt). Deinem zweiten Satz möchte ich daher entschieden entgenhalten, dass dies nicht ok ist bzw. war!

Moderation: DiRi

Ansonsten: Diskutieren von Moderationen bitte im entsprechenden Strang.


Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
Bearbeitet von DiRi
  • Sad 1
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Am ‎14‎.‎06‎.‎2018 um 18:57 schrieb DiRi:

Eine Bitte um Selbstreflektion und um nachgesteuertes eigenverantwortliches Handeln...

Leute, ich bitte darum, sich zu überlegen, ob das Zitieren von ganzen Regelpassagen, nicht auch im Midgardforum eine Urheber- bzw. Copyrightverletzung bedeuten. Sollte man hier in Zweifel geraten, bitte ich darum, die eigenen Beiträge (gilt heute auch für andere Stellen im Forum) entsprechend durch Editieren selbst hin zu einer rechtlich weniger problematischen Situation zu bereinigen, andernfalls könnte man sich genötigt sehen hier im 1. Schritt zu löschen.

Ich jedenfalls werde mir dies hier dann anschauen und ggf. in

Moderation: DiRi

 grün


Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

reagieren.

@Camlach

rein "rechtlich" würde ich (vordergründig) kein Problem sehen.

Weil

Zitat: (Österreichisches Urheberrechtsgesetz - ich gehe mal davon aus, dass das deutsche ähnliche - wenn nicht Gleiche Rehgelungen aufweist).

§ 42f. (1) Ein veröffentlichtes Werk darf zum Zweck des Zitats vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

                     

1.

einzelne Werke nach ihrem Erscheinen in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der in § 2 Z 3 bezeichneten Art oder ein Werk der bildenden Künste darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden;

2.

veröffentlichte Werke der bildenden Künste bei einem die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen oder belehrenden Vortrag bloß zur Erläuterung des Inhaltes öffentlich vorgeführt und die dazu notwendigen Vervielfältigungsstücke hergestellt werden;

3.

einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden;

4.

einzelne Stellen eines veröffentlichten Werkes der Tonkunst in einer literarischen Arbeit angeführt werden;

5.

einzelne Stellen eines erschienenen Werkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden.

(2) Für die Zwecke dieser Bestimmung ist einem erschienenen Werk ein Werk gleichzuhalten, das mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit in einer Weise zur Verfügung gestellt wurde, dass es für die Allgemeinheit zugänglich ist.

 

Das ist die "rein rechtliche" Situation.

 

Allerdings - wenn es den "Inhabern des Urheberrechtes" nicht "recht" ist, dass wir in Regeldiskussionen/-Fragen/-Meinungen "zitieren", so will ich nicht auf Konfrontationskurs gehen ;)

Allerdings wäre es mir schon recht, wenn wir bei einer "Zitierungsbeschränkung" seitens des Verlags eine "Guideline" bekommen könnten was "akzeptabel" wäre und was nicht...

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vor 17 Minuten schrieb Camlach:

rein "rechtlich" würde ich (vordergründig) kein Problem sehen.

Weil

Zitat: (Österreichisches Urheberrechtsgesetz - ich gehe mal davon aus, dass das deutsche ähnliche - wenn nicht Gleiche Rehgelungen aufweist).

§ 42f. (1) Ein veröffentlichtes Werk darf zum Zweck des Zitats vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

                     

1.

einzelne Werke nach ihrem Erscheinen in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der in § 2 Z 3 bezeichneten Art oder ein Werk der bildenden Künste darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden;

2.

veröffentlichte Werke der bildenden Künste bei einem die Hauptsache bildenden wissenschaftlichen oder belehrenden Vortrag bloß zur Erläuterung des Inhaltes öffentlich vorgeführt und die dazu notwendigen Vervielfältigungsstücke hergestellt werden;

3.

einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden;

4.

einzelne Stellen eines veröffentlichten Werkes der Tonkunst in einer literarischen Arbeit angeführt werden;

5.

einzelne Stellen eines erschienenen Werkes in einem selbstständigen neuen Werk angeführt werden.

(2) Für die Zwecke dieser Bestimmung ist einem erschienenen Werk ein Werk gleichzuhalten, das mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit in einer Weise zur Verfügung gestellt wurde, dass es für die Allgemeinheit zugänglich ist.

 

Das ist die "rein rechtliche" Situation.

 

Allerdings - wenn es den "Inhabern des Urheberrechtes" nicht "recht" ist, dass wir in Regeldiskussionen/-Fragen/-Meinungen "zitieren", so will ich nicht auf Konfrontationskurs gehen ;)

Allerdings wäre es mir schon recht, wenn wir bei einer "Zitierungsbeschränkung" seitens des Verlags eine "Guideline" bekommen könnten was "akzeptabel" wäre und was nicht...

Erstmal ist die deutsche Regelung wohl die folgende:

§51

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Dann weiß ich nicht ganz, worauf du hinauswillst. Auch bei mehrmaligem Lesen der von dir zitierten Vorschrift, ist für mich nicht ersichtlich, worunter ein zitat im Forum fallen soll. Ich nehme nicht an, dass du das Forum oder den einzelnen Beitrag, in dem zitiert wird ernsthaft unter ein "selbständiges neues Werk" subsumierst.

Bearbeitet von Einskaldir
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vor 10 Minuten schrieb Einskaldir:

Erstmal ist die deutsche Regelung wohl die folgende:

§51

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Dann weiß ich nicht ganz, worauf du hinauswillst. Auch bei mehrmaligem Lesen der von dir zitierten Vorschrift, ist für mich nicht ersichtlich, worunter ein zitat im Forum fallen soll. Ich nehme nicht an, dass du das Forum oder den einzelnen Beitrag, in dem zitiert wird ernsthaft unter ein "selbständiges neues Werk" subsumierst.

Nein - ich beziehe mich auf den ersten Satz. Der zweite Satz stellt keine aufzählende "Erlaubnis" dar, sondern eine "beispielhafte" - dies wird durch das Wort "insbesondere" ausgedrückt.

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vor 6 Minuten schrieb Camlach:

Nein - ich beziehe mich auf den ersten Satz. Der zweite Satz stellt keine aufzählende "Erlaubnis" dar, sondern eine "beispielhafte" - dies wird durch das Wort "insbesondere" ausgedrückt.

Und du meinst, nach der Regelung kannst du ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Zitat selbst, ein solches "Kleinzitat" in deinen Beitrag aufnehmen?

Bearbeitet von Einskaldir
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vor 39 Minuten schrieb Einskaldir:

Und du meinst, nach der Regelung kannst du ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Zitat selbst, ein solches "Kleinzitat" in deinen Beitrag aufnehmen?

Nein - aber das detailliert auszuführen würde den Rahmen sprengen ... (wenn du das "nichtöffentlich" - pn etc. weiterdiskutieren willst, (un)gerne)

 

Aber

ich will das eigentlich nicht,

weil

ich ja sowieso "freiwillig" auf die volle Nutzung des "Rechts zum Zitats" zu verzichten bereit bin.

Ich hab jetzt noch einmal die relevanten Stränge rauf und runtergelesen und, wenn

mein Post (Stein des Anstoßes) - so wie von dir moderiert als Beispiel für "erwünschten "maximalen" Zitierungsumfang" dient, dann kann ich damit (sehr gut) Leben (und das Originalzitat war ja wirklich etwas arg lang - aber das liegt daran, dass ich es - von berufs wegen - gewöhnt bin möglichst Umfangreich Informationen zur Verfügung zu stellen.)

Ich gelobe also Besserung beim Zitieren (weniger)

Damit wäre auch meine "ersuchen" um Definition was erwünscht ist (Reaktion auf DiRis Post) als erüllt uzu betrachten...

Peace...

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  • 2 Wochen später...
vor 2 Stunden schrieb Randver MacBeorn:

Eine (externe) Betrachtung zum Thema "Moderation":

Trolle und Hass in Online-Foren: "Eine einzige Kloake" | heise online

https://heise.de/-4092354

Fazit: Alles gut im Midgard- Forum und vielen Dank an das gesamte Moderatorenteam! :clap:

Die Kommentare unter dem Artikel bestätigen traurigerweise den Artikel. 😞

Ohne die Leistung des Moderationsteams schmälern zu wollen, aber ich denke, dass es hier besser läuft, liegt auch daran, dass man sich gegenseitig mehr oder weniger kennt, weil man sich immer wieder mal auf Cons, Messen und privat trifft. Da ist die Gefahr des über die Stränge schlagens kleiner.

Daher gebührt der Dank auch den verständnisvollen und gesitteten Forumsnutzern.

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  • 1 Monat später...

Ich finde die Löschung der Beiträge im Strang zur deutschen Innenpolitik nicht gut!

Da kommt Aussage A und wird nach einigen Minuten zur Aussage B geändert. Nur weil jetzt aber einige auf A geantwortet haben (sie haben ihre Beiträge zu schreiben begonnen bevor die Änderung zu B abgesendet wurde) und jetzt nicht nur diese Antworten zu löschen (weil sich der Autor von A bzw. B anscheinend wünscht die Diskussion ungeschehen zu machen), sondern auch noch die Beiträge zu Aussage B, das entzieht sich meinem Verständnis.

Oder darf ich, wenn mir eine Diskussion über einen Beitrag von mir nicht mehr gefällt, auch eine Löschung von meinem (den könnte ich ja selber mit einem Leertext editieren) UND den Antworten der anderen anfordern? Wo sind da die Grenzen? Diese Art der Diskussionskultur gefällt mir gar nicht. Wer etwas schreibt und später (und das kann bei Tippfehlern schon eine Sekunde später sein) ändert, der läuft Gefahr vor der Korrektur zitiert zu werden. Steht in Zitaten etwas, was man da nicht mehr stehen haben will, dann hat früher auch der Appell "bitte korrigiert das" geholfen. Aber hier ging es ja teilweise nicht um das Zitat, es ging um die Antwort. Wenn ich jetzt also dasselbe nochmal schreiben würde, dann müsste es konsequenterweise auch gelöscht werden. Und das auch wenn ich meine Meinung in einem Monat schreiben würde.

Ich bitte daher um eine Korrektur der Moderation um auch die anderen Beitragsschreiber zu berücksichtigen.

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Auch wenn ich den Löschungswunsch Alas Vens nachvollziehen kann, bin ich bei Solwac.

Ich frage mich, wenn ich falsch verstanden werde, wäre es legitim, Euch Moderatoren um eine Löschung der Beiträge zu bitten, die mich falsch interpretieren (mit oder ohne meinem Ausgangsbeitrag)?

Natürlich ist die Bitte legitim, ich meine, müsst ihr dann löschen oder wäre das ein freiwilliger Service?

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vor 15 Minuten schrieb Jürgen Buschmeier:

Auch wenn ich den Löschungswunsch Alas Vens nachvollziehen kann, bin ich bei Solwac.

Ich frage mich, wenn ich falsch verstanden werde, wäre es legitim, Euch Moderatoren um eine Löschung der Beiträge zu bitten, die mich falsch interpretieren (mit oder ohne meinem Ausgangsbeitrag)?

Natürlich ist die Bitte legitim, ich meine, müsst ihr dann löschen oder wäre das ein freiwilliger Service?

Bitten kann man immer. Ich sehe aber eine daraufhin tatsächlich erfolgende Löschung weder als Pflicht noch als freiwilligen Service der Moderatoren. Es geht da nämlich um die (legitimen und im richtigen Thema geposteten) Beiträge anderer User (die sich nichts vorwerfen lassen müssen). Ich fände es sehr seltsam, wenn in so einem Fall durch Moderatoren Beiträge gelöscht würden.

Nochmal: Es steht jedem frei, sich persönlich an andere User zu wenden und sie zu bitten, Postings zu editieren, weil man selber sein Ausgangsposting geändert hat. Das steht aber allein im Ermessen des jeweiligen anderen Users und hat nichts mit Moderation zu tun.

Mfg      Yon

PS: Ich lese Jürgens Posting so, dass er grundsätzlich auch diese Meinung vertritt, mir kommt es hier aber vor allen Dingen darauf an klar zu stellen, dass für mich (!) solche Löschungen durch Moderatoren auch kein (begrüßenswerter) freiwilliger Service wären sondern dass ich mir explizit wünsche, dass Moderatoren in so einem Fall überhaupt nicht tätig werden, da es in meinen Augen Aufgabe des editierenden Users ist, die andere User zu überzeugen, ihre Postings ebenfalls zu editieren.

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vor 1 Minute schrieb Yon Attan:

Bitten kann man immer. Ich sehe aber eine daraufhin tatsächlich erfolgende Löschung weder als Pflicht noch als freiwilligen Service der Moderatoren. Es geht da nämlich um die (legitimen und im richtigen Thema geposteten) Beiträge anderer User (die sich nichts vorwerfen lassen müssen). Ich fände es sehr seltsam, wenn in so einem Fall durch Moderatoren Beiträge gelöscht würden.

Nochmal: Es steht jedem frei, sich persönlich an andere User zu wenden und sie zu bitten, Postings zu editieren, weil man selber sein Ausgangsposting geändert hat. Das steht aber allein im Ermessen des jeweiligen anderen Users und hat nichts mit Moderation zu tun.

Mfg      Yon

PS: Ich lese Jürgens Posting so, dass er grundsätzlich auch diese Meinung vertritt, mir kommt es hier aber vor allen Dingen darauf an klar zu stellen, dass für mich (!) solche Löschungen durch Moderatoren auch kein (begrüßenswerter) freiwilliger Service wären sondern dass ich mir explizit wünsche, dass Moderatoren in so einem Fall überhaupt nicht tätig werden, da es in meinen Augen Aufgabe des editierenden Users ist, die andere User zu überzeugen, ihre Postings ebenfalls zu editieren.

Du hast mich richtig verstanden und ich möchte keine solcher Löschungen und wollte letztlich auch eine Klarstellung bezüglich eures Service für alle.

Und auch ich halte deinen Vorschlag, wer eine Lawine losgetreten hat, dürfe sich gerne an andere wenden für angemessen.

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vor 17 Stunden schrieb Solwac:

Ich finde die Löschung der Beiträge im Strang zur deutschen Innenpolitik nicht gut!

Da @Alas Ven diesen Diskussionsabschnitt auch per Melde-Funktion gemeldet hatte und ich einem langen Streit aus dem Weg gehen wollte, auch um des Forums-Friedens Willen, habe ich die komplette Diskussion um ihren Beitrag kurzerhand gelöscht, da ich mir nicht die Arbeit machen wollte, einzelne Beiträge inhaltlich zu durchforsten. Ich sehe es - ganz ehrlich - nicht der Mühe wert, weil ein einzelnes Forumsmitglied eine kontroverse Aussage nachträglich geändert hat, deshalb einen Sturm los zu treten, bzw. diesen hier offen stehen zu lassen. Die Diskussion nebenan bei "Ton im Forum" finde ich übrigens von Alas Ven nicht gut und ärgere mich auch sehr darüber, da ich ihrem Wunsch nur entsprochen habe, damit die politischen Diskussionen nicht noch einmal mehr zum öffentlichen Zankapfel werden. Nun haben wir genau das....

  • Sad 1
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vor 3 Minuten schrieb Bruder Buck:

habe ich die komplette Diskussion um ihren Beitrag kurzerhand gelöscht

Hättest Du ihren Beitrag gelöscht, kein Problem.

So hast Du aber Teile der Diskussion über geänderte Beiträge stehen gelassen und Beiträge gelöscht, mit deren Löschung nur auf Wunsch anderer ich nicht einverstanden bin. Vor allem nicht mit der Art und Weise wie dies gelaufen ist.

Mir ist klar, dass Du Dir möglichst wenig Arbeit machen wolltest, aber so nicht. Ich bitte daher um sorgfältigeres Durchschauen der Beiträge und entsprechende (Teil-)Rücknahme der Moderation.

Wenn manche hier mit den Politdiskussionen nicht klar kommen, dann sollten nicht in der entsprechenden Gruppe sein, dafür wurde diese Möglichkeit ja geschaffen.

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