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Geas - mehrere möglich?


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Regelantwort von Midgard-Online:

Meines Erachtens wird hier in einigen Fällen übersehen, dass der Zauber Geas einige schwer wiegende Beschränkungen auf der Ebene des Rollenspiels besitzt. Insbesondere zählt dazu die Aussage auf Seite 125 unten, dass ein Geas "nur unter außergewöhnlichen Umständen verhängt werden" darf. Ein Geas ist also nicht alltäglich, der Fall eines doppelten Geas daher wohl ausgesprochen selten. Keinesfalls aber wird ein Geas 'einfach so' verhängt, um gegen ein anderes zu immunisieren.

 

Konkret aber gibt Seite 29 des Arkanums auf die Eingangsfrage die Antwort: Solange ein Spruch noch wirkt, hat das wiederholte Verzaubern mit diesem Zauber keine Auswirkung. Es ist nicht möglich, auf einen Geasträger ein zweites Geas zu wirken, denn die Wirkungsdauer des Geas ist unendlich oder bis der Auftrag erfüllt ist.

 

Da ein Geas nur von rollenspielerisch normalerweise stark gebundenen Charakterklassen gelernt werden darf, ist ein Missbrauch des Zaubers eher selten zu erwarten.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Skar, lies so was doch bitte mal nach, bevor Du postest. ;)

 

Zum einen muß der Verzauberte nur zustimmen, verzaubert zu werden aber nicht, daß er ein bestimmtes Geas auferlegt bekommt. Das Erschleichen der Einwilligung kann also auch geschehen.

Zum anderen kann ein mächtiger Zauberer (Graddifferenz Zauberer-Opfer >6) ein Geas auch ohne Einwilligung seines Opfers aufzwingen.

 

Und außerdem kann ein Geas alleine schon problemlos dazu genutzt werden, jemanden umzubringen: z.B. Verbot Luft zu atmen. (Irgendwann wird beim Wasseratmen schon die 1 fallen ;) )

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@Christoph

 

Danke, das hatte ich mir schon gedacht. Halte ich auch für sinnvoll. Das Verbot zum Beispiel Schweinefleisch zu essen sollte an keiner Stelle durch ein Geas abgesichert werden. Wie soll ein Gläubiger, bei dem dieses Verbot bestandteil seines Glaubens ist, seinen Glauben und seine Treue unter beweis stellen, wenn er gegen dieses Verbot gar nicht verstossen kann?

 

Wenn also ein zweiter Zauberer versucht, einer Figur ein zweites Geas aufzuerlegen, scheitert er automatisch. Die spannende Frage die sich mir dabei stellt ist: merkt der Zauberer das?

 

Viele Grüße

Harry

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Zum einen muß der Verzauberte nur zustimmen, verzaubert zu werden aber nicht, daß er ein bestimmtes Geas auferlegt bekommt.

Hm, ein wesentlicher Bestandteil des Geas ist der Gegenstand des Geas. Meiner Meinung nach muss das Opfer im "Freiwilligen-Fall" dem Gegenstand des Geas zustimmen. Allerdings wäre das eine ganz andere Frage als die Ausgangsfrage. Wenn sie weiter verfolgt werden soll, dann mach doch bitte einen neuen Strang auf.

 

Viele Grüße

Harry

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Wenn also ein zweiter Zauberer versucht, einer Figur ein zweites Geas aufzuerlegen, scheitert er automatisch. Die spannende Frage die sich mir dabei stellt ist: merkt der Zauberer das?
Nein, wie sollte er? Er merkt ja auch nicht, ob ein anderer Zauber unbedingt funktioniert hat. Das Opfer kann ja auch durchaus resistiert haben. Und ein EvZ würde ihm da auch keine Informationen bringen.
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Zum einen muß der Verzauberte nur zustimmen, verzaubert zu werden aber nicht, daß er ein bestimmtes Geas auferlegt bekommt.

Hm, ein wesentlicher Bestandteil des Geas ist der Gegenstand des Geas. Meiner Meinung nach muss das Opfer im "Freiwilligen-Fall" dem Gegenstand des Geas zustimmen. Allerdings wäre das eine ganz andere Frage als die Ausgangsfrage. Wenn sie weiter verfolgt werden soll, dann mach doch bitte einen neuen Strang auf.

Nein, lies mal die Passage mit der Einwilligung in der Spruchbeschreibung. Wenn jemand in den "Gegenstand" des Geas einwilligen müßte, würde die keinen Sinn mehr machen.
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Zum einen muß der Verzauberte nur zustimmen, verzaubert zu werden aber nicht, daß er ein bestimmtes Geas auferlegt bekommt.

Hm, ein wesentlicher Bestandteil des Geas ist der Gegenstand des Geas. Meiner Meinung nach muss das Opfer im "Freiwilligen-Fall" dem Gegenstand des Geas zustimmen. Allerdings wäre das eine ganz andere Frage als die Ausgangsfrage. Wenn sie weiter verfolgt werden soll, dann mach doch bitte einen neuen Strang auf.

Nein, lies mal die Passage mit der Einwilligung in der Spruchbeschreibung. Wenn jemand in den "Gegenstand" des Geas einwilligen müßte, würde die keinen Sinn mehr machen.

Wie gesagt, bitte mach für diese Frage einen neuen Strang auf!

 

Viele Grüße

Harry

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Ich würde mehrere Geas auf dieselbe Person zulassen. Die Regel über wiederholtes Verzaubern scheint mir ihrem Sinn nach hier nicht einschlägig zu sein: Die Regel will nämlich nach dem Regeltext nur verhindern, dass die Zauberwirkung "verstärkt oder verlängert" wird. Das ist nicht der Fall bei Zaubern, die verschiedene Wirkungen hervor rufen können.

 

Nehmen wir als einfaches Beispiel den Feenzauber: Ich halte es für sinnvoll zuzulassen, dass mit diesem Zauber derselbe Gegenstand erst gereinigt und dann (noch während der Wd des ersten Zaubers) klebrig gemacht und dann vielleicht sogar noch verwandelt oder verdoppelt wird. Das sind alles unterschiedliche Wirkungen, da wird keine Wirkung verstärkt oder verlängert. Die Regel über wiederholtes Verzaubern will nur potenzierte Wirkungen verhindern. Da es hier zu solchen Potenzierungen nicht kommt, kann man die mehrfache Anwendung problemlos zulassen.

 

Bei zwei Geas mit verschiedenen Aufträgen muss ebenfalls nur eine etwaige Potenzierung der Wirkungen verhindert werden: Das bedeutet in diesem Fall lediglich, dass nur ein einziges Zauberduell gewürfelt wird, wenn Geistesmagie den Geasträger an der Erfüllung beider Aufträge zugleich hindern sollte (vgl. ARK, S. 125. l. Sp., 2. Abs.). Ansonsten decken sich die Wirkungen nicht, so dass man das wiederholte Verzaubern bedenkenlos zulassen kann. Ich halte dieses Ergebnis für wesentlich stimmiger, da man sich somit nicht - wie bereits richtig angesprochen - mit einem Geas vor anderen Geas schützen kann.

 

Grüße,

 

Hendrik

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Also ein Fall den ich mir vorstellen könnte wo zwei Geas aufeinanderprallen ohne dass das beabsichtigt ist wäre folgender:

 

"Unternimm nichts, was einem Anhänger Deines Glaubens schadet"

"Töte XYZ"

 

Das kann für einen Ordenskrieger der einen Feind des Glaubens verfolgen soll durchaus sinnvoll sein. Was passiert aber, wenn XYZ zu dem Glauben konvertiert?

 

Also aus regeltechnischer Sicht würde ich die beiden Geas durchaus zulassen. Wenn oben genannter Fall eintritt gibt es ja immernoch die Möglichkeit das Geas von demjenigen der das Geas auferlegt hat, auch zurück nehmen zu lassen. Für jemandem der einen anderen durch 2 sich widersprechende Geas umbringen will, sollte auch andere Möglichkeiten geben den tot des Charakters zu erreichen, schliesslich muss er 7 Grade höher sein und 30 Sekunden ungestört zaubern können. Und falls er doch mit dieser subtilen Möglichkeit des langsamen Siechens jemanden umbringen will, dann würde ich als SL überlegen, ob da nicht der Gott des Verzauberten vielleicht in letzter Sekunde eingreift :satisfied:

 

Insofern, ich würds zulassen, glaube aber kaum, dass es oft vorkommt...

 

Anta

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Also ein Fall den ich mir vorstellen könnte wo zwei Geas aufeinanderprallen ohne dass das beabsichtigt ist wäre folgender:

 

"Unternimm nichts, was einem Anhänger Deines Glaubens schadet"

"Töte XYZ"

 

Das kann für einen Ordenskrieger der einen Feind des Glaubens verfolgen soll durchaus sinnvoll sein. Was passiert aber, wenn XYZ zu dem Glauben konvertiert?

Außerdem ist XYZ sobald er konvertiert ist, ein neuer Mensch und der alte XYZ ist "gestorben" - sprich Geas 2 erfüllt ;):D

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Also ein Fall den ich mir vorstellen könnte wo zwei Geas aufeinanderprallen ohne dass das beabsichtigt ist wäre folgender:

 

"Unternimm nichts, was einem Anhänger Deines Glaubens schadet"

"Töte XYZ"

 

Das kann für einen Ordenskrieger der einen Feind des Glaubens verfolgen soll durchaus sinnvoll sein.

Ich halte beide Beispiele nicht für ein Geas würdig. Dann müsste demnächst ja jeder x-beliebiger Auftrag per Geas abgesichert werden. Sorry, das halte ich für Unfug.

 

Viele Grüße

Harry

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...Das Verbot zum Beispiel Schweinefleisch zu essen sollte an keiner Stelle durch ein Geas abgesichert werden.

@Harry

Dieses Verbot ist z.B. explizit im Arkanum genannt (Zitat:"Beispiele wären ... das Verbot, Schweinefleisch zu essen ..."). Ergo wäre ein weiteres "zulässiges" Geas das Verbot, Alkohol zu trinken. Unabhängig davon, ob diese 2 Verbote für Dich (und mich) sinnvolle Geasanwendungen wären oder nicht, sollen sie nur symbolisieren, dass es mehrere Geas geben kann, die nicht im Widerspruch zueinander stehen, noch sich potenzieren und dass es daher zulässig sein sollte, dass ein Abenteurer auch mehr als einen Geas auferlegt bekommen kann.

 

Ein weiteres Beispiel, dem Du hoffentlich nicht so widersprichst wären:

1. Geas: "Sprich niemals über die Vorfälle, die Du in XYZ miterlebt bzw. gesehen hast"

2. Geas: "Ruht nicht eher, bis die Mörder meiner Familie tod oder im Gefängnis sind"

 

Das grundsätzliche Problem ist doch, dass man mit einem Geas eine lebenslange Wirkung erzielen kann (Verbot). Würde jedes Geas klar durch ein Ereignis terminieren (z.B. Beschaffung eines Objekts), dann könnte man gleichzeitig nur ein Geas zulassen und erst nach dessen Erfüllung, die der Abenteurer ja zügig herbeiführen muss, wäre dann wieder Platz für ein neues Geas.

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Ich gehe davon aus, daß mehrere Gease? möglich sind. Wenn die sich widersprechen, hat derjenige hat Pech gehabt.

 

Die Rücknahme des Geas ist ein Option, die Antalus bereits genannt hat. Wie ist es aber, wenn derjenige, der das nicht erfüllbare Geas ausgesprochen hat bereits tot ist?

 

(Ich würde das dann in einem Tempel versuchen zu regeln, dass ein Gott eventuell das Geas aufheben könnte, ist aber im Arkanum nicht vorgesehen)

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Vom reinen Regeltext her, kann niemand zwei Geas gleichzeitig haben. Denn auf S. 29 wird rein davon gesprochen, dass niemand vom selben SPRUCH verzaubert werden kann, wenn der erste SPRUCH noch wirkt. Da ist es unerheblich, welche genaue Wirkung der Zauber hat.

 

Alle anderen Regelungen sind daher Hausregeln. Teilweise sinnvolle.

 

Hornack

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...Das Verbot zum Beispiel Schweinefleisch zu essen sollte an keiner Stelle durch ein Geas abgesichert werden.

@Harry

Dieses Verbot ist z.B. explizit im Arkanum genannt (Zitat:"Beispiele wären ... das Verbot, Schweinefleisch zu essen ...").

 

Du hast recht, es gibt Gründe, die es rechtfertigen, ein solches Verbot als Geas auszusprechen. Beispiel: Ein in der Hierarchie hoch stehender Priester hat echte Schwierigkeiten, das Gebot seine Gottes, kein Schweinefleisch zu essen, einzuhalten. Ihm wurde wiederholt die Chance gegeben sich zu bessern, ist aber immer gescheitert. Er hat nun die Wahl entweder seine Karriere zu vernichten oder einem Geas zuzustimmen.

 

Ergo wäre ein weiteres "zulässiges" Geas das Verbot, Alkohol zu trinken.

 

Das wäre unter den oben genannten Gründen für Alkohol ebenso gültig wie für Schweinefleisch. Allerdings ist es kein Grund zum Beispiel einen Alkoholiker von seiner Alkoholsucht zu heilen. Zum Einen gibt es effektivere Methoden der Therapie (evtl. ein durch GG geboostetes Heilen von Krankheit oder Allheilung; der entsprechenden Kreativität der Spieler würde ich keinen Riegel vorschieben), zum Anderen ist es bei einem Alkoholiker recht egal, ob er sich selbst mit seinem Dämon zugrunde richtet oder das Geas dies für ihn erledigt.

 

Unabhängig davon, ob diese 2 Verbote für Dich (und mich) sinnvolle Geasanwendungen wären oder nicht, sollen sie nur symbolisieren, dass es mehrere Geas geben kann, die nicht im Widerspruch zueinander stehen, noch sich potenzieren und dass es daher zulässig sein sollte, dass ein Abenteurer auch mehr als einen Geas auferlegt bekommen kann.

 

Nun, die offizielle Regelauffassung sagt es anders. Dies legt ein stärkeres spieltechnisches Gewicht auf ein Geas und betont, dass es ein Zauber sein soll, der nur in den allerseltensten Ausnahmefällen angwendet wird. Jemand dürfte auch nur dann einen Lehrmeister für das Geas finden, wenn der Lehrmeister sicher ist, dass der Schüler dies nicht für eigensinnige Zwecke mißbraucht. Das Geas ist so wie eine Göttliche Strafe, es ist nicht leichtfertig zu verwenden.

 

Ein weiteres Beispiel, dem Du hoffentlich nicht so widersprichst wären:

1. Geas: "Sprich niemals über die Vorfälle, die Du in XYZ miterlebt bzw. gesehen hast"

2. Geas: "Ruht nicht eher, bis die Mörder meiner Familie tod oder im Gefängnis sind"

Das sind zwei exzellente Beispiele, insbesondere letzteres. Hier kann das Geas sogar dafür sorgen, dass es über den Tod des Trägers des Geas hinaus wirkt. Wenn man sich überlegt, welche Macht ein Geas so entwickeln kann, sollte einem langsam klarwerden, dass weder gängige Glaubensgrundsätze noch kleinere Aufträge mal eben durch ein Geas abgesichert werden dürfen.

 

Das grundsätzliche Problem ist doch, dass man mit einem Geas eine lebenslange Wirkung erzielen kann (Verbot).

 

Wie bereits oben dargelegt, kann ein Geas sogar über den Tod hinaus wirken. Dies sollte dafür sensibilisieren, dass ein solches nicht leichtfertig ausgesprochen wird.

 

Würde jedes Geas klar durch ein Ereignis terminieren (z.B. Beschaffung eines Objekts), dann könnte man gleichzeitig nur ein Geas zulassen und erst nach dessen Erfüllung, die der Abenteurer ja zügig herbeiführen muss, wäre dann wieder Platz für ein neues Geas.

 

Man kann auch dann nur ein Geas gleichzeitig zulassen, wenn ein Geas lebenslang wirken kann. Man muss eben in der Spielwelt nur entsprechend damit umgehen.

 

Viele Grüße

Harry

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Ich halte beide Beispiele nicht für ein Geas würdig. Dann müsste demnächst ja jeder x-beliebiger Auftrag per Geas abgesichert werden. Sorry, das halte ich für Unfug.

Und das Verbot Schweinefleisch zu essen ist würdig? :rolleyes:

 

Naja, ist wohl Ansichtssache...

 

Anta

Ich gehe mal davon aus, dass du weisst, was ich meine und dich nur über meine mangelhafte Ausdrucksweise lustig machen willst. Das ist hier nicht der Schwampf.

 

Viele Grüße

Harry

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Ich halte beide Beispiele nicht für ein Geas würdig. Dann müsste demnächst ja jeder x-beliebiger Auftrag per Geas abgesichert werden. Sorry, das halte ich für Unfug.

Und das Verbot Schweinefleisch zu essen ist würdig? :rolleyes:

 

Naja, ist wohl Ansichtssache...

 

Anta

Ich gehe mal davon aus, dass du weisst, was ich meine und dich nur über meine mangelhafte Ausdrucksweise lustig machen willst. Das ist hier nicht der Schwampf.

 

Mitnichten wollte ich mich über Deine Ausdrucksweise lustig machen. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich das Verbot Schweinefleisch zu essen (auch wenn den von Dir erwähnten hohen Priester betrifft) meines Erachtens von deutlich geringerer Wichtigkeit ist, als zum Beispiel den Auftrag jemanden zu finden und töten, der dreidutzend Tempel verbrannt und 50 Priester erschlagen hat. Das wollte ich nicht einfach so als "Unfug" abgetan wissen...

 

Sorry dass es nur am Rande mit dem Thema zu tun hat, nächstes mal mach ichs auch per PM...

 

 

Anta, nuräusserstseltenschwampfer...

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als zum Beispiel den Auftrag jemanden zu finden und töten, der dreidutzend Tempel verbrannt und 50 Priester erschlagen hat. Das wollte ich nicht einfach so als "Unfug" abgetan wissen...

Du glaubst ernsthaft dass es sinnvoll ist, einen Trupp Ordenskrieger, dessen Orden das widerfahren ist, ein Geas aufzuerlegen? Wozu? Die Zornesflamme wird in den Burschen so dermaßen heiß brennen, dass sie vermutlich mehr "Kollateralschaden" anrichten, als am eigentlichen Ziel. Ein Geas hilft hier durchaus nicht, unbeabsichtigten Schaden zu vermeiden, wenn dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Geas ist. Ein Geas hingegen, den Mann zu finden ohne Unschuldige in Mitleidenschaft zu ziehen wäre wiederum sinnvoll. Andererseits auch wieder hinderlich, wenn der Täter Geiseln genommen hat.

 

Warum sollten wir vor allem jetzt plötzlich anfangen, Aufträge an Abenteurer per Geas abzusichern? Das haben wir bisher nicht getan und es wird auch in Zukunft nicht nötig sein, wenn die versprochene Belohnung stimmt. Bei den meisten ("x-beliebigen") Aufträgen ist es sehr wohl Unfug, diese per Geas abzusichern. Dass es Spezialaufträge gibt, bei denen das nicht nur sinnvoll, sondern auch Lebensnotwendig sein kann, wollte ich damit gar nicht gesagt haben.

 

Viele Grüße

Harry

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Du glaubst ernsthaft dass es sinnvoll ist, einen Trupp Ordenskrieger, dessen Orden das widerfahren ist, ein Geas aufzuerlegen? Wozu?

 

Wenn ich mich nicht täusche, schützt ein Geas vor diversen Zaubersprüchen. Das könnte m.E. eine Grund sein, warum ein Priester einem OK ein solches Geas auferlegen könnte: nicht um ihn/sie zu zwingen sondern zu schützen.

 

Im übrigen möchte ich mich denen anschließen, die mehrer Geen ( :silly: ) für möglich halten. Allein zum Schutz meiner Spielfiguren! Es gibt des öfteren Vorfälle, in die diese verwickelt sind, die von der ein oder anderen Seite, für so sensibel gehalten werden, daß deren Geheimhaltung durch ein Geas abgesichert werden muß. In so einem Fall heißt es dann: "Schweig oder stirb!". Wenn ein zweites (drittes...) Geas nicht möglich wäre, bliebe nur die spontane Entsorgung der Charaktere. Da ist mir ein weiteres Geas durchaus lieber.

 

Tschö,

Markus

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