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Geas - mehrere möglich?


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Geschrieben

Was bedeutet das für viele Abenteuer, in denen die Abenteurer ein Geas auferlegt bekommen, um auf gar keinen Fall etwas zu verraten?

Nach dem ersten Geas wären keine weiteren mehr möglich, was bei einem erneuten Versuch, ein Geas aufzuerlegen, sicherlich bemerkt würde, oder nicht?

Denn dann würde es bedeuten, dass die Gruppe die Geheimnisse weiter verraten könnte, oder sie würde gleich umgebracht, wenn man die Gegenspieler konsequent spielte.

 

Viele Grüße

Ticaya

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Und deshalb mein Nachhaken ;)

 

Ok, danke schon mal für die Antwort! :) Ich bin fast zufrieden ;)

 

Für Kontrollzauber wie Macht über die belebte Natur, Macht über Menschen, usw. ist es mir jetzt klar. Unklar bleibt mir aber dennoch die folgende Konstellation in Bezug auf Geas:

(1) Zauberer A zaubert erfolgreich Geas X auf Opfer o

(2) Zauberer B zaubert Geas Y auf Opfer o (bzw. versucht es zu zaubern)

 

Was passiert bei (2)?

 

Zauberduell? Zweiter Geas schlägt generell fehl? Andere Möglichkeit?

Geschrieben

Wenn kein erneutes Verzaubern möglich ist, müsste der Zauber generell fehlschlagen bzw. gar nicht erst anschlagen.

 

Bei einem Zauberduell hingegen bestünde die Möglichkeit, dass sich der 2. Zauber durchsetzen könnte, was aber nicht möglich ist (da eben kein erneutes Verzaubern geht).

 

Viele Grüße

Ticaya

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Mir persönlich gefällt diese Auslegung von wiederholtem Verzaubern nicht wirklich.

 

Jeder vernüftige Spieler würde sich freiwillig ein Geas auferlegen lassen, das ihm z.B. verbietet Myrkdags das Fleisch von Albino-Mörderpinguinen zu essen und wäre von da an immun gegen den Spruch.

 

Als Lösung stelle ich hier zwei andere Auslegungen zur Diskussion:

 

1. Jedes einzelne Verbot und Gebot wird als einzigartiger Zauber angesehen. Ein Spieler kann also nur nicht 2 mal das gleiche Verbot/Gebot auferlegt bekommen um doppelten Schaden durch Nichtbeachtung zu erhalten, wohl aber durch nichtbeachtung verschiedener Geasa.

 

2. Das auferlegte Ge-/Verbot wird als Auslöser des eigentlichen Zaubers gesehen, der das Opfer (nach einem Schlüsselereignis) dahinsiechen lässt: sobald der Betroffene gegen eines seiner Geasa verstoßen hat wirken sich weitere Verstöße (gegen das gleiche oder ein anderes Ge-/Verbot) nicht weiter aus, weil der Betroffene ja bereits durch den Zauber dahin siecht.

 

Mir persönlich gefällt Version 2 besser.

Geschrieben

 

2. Das auferlegte Ge-/Verbot wird als Auslöser des eigentlichen Zaubers gesehen, der das Opfer (nach einem Schlüsselereignis) dahinsiechen lässt: sobald der Betroffene gegen eines seiner Geasa verstoßen hat wirken sich weitere Verstöße (gegen das gleiche oder ein anderes Ge-/Verbot) nicht weiter aus, weil der Betroffene ja bereits durch den Zauber dahin siecht.

 

Mir persönlich gefällt Version 2 besser.

 

Wenn jedoch ggegen zwei Ge/Verbote verstoßen wurde, müssen auch für beide die entsprechende Buße abgelegt werden, bevor das "Dahinsiechen" endet.

Geschrieben

 

Wenn jedoch gegen zwei Ge/Verbote verstoßen wurde, müssen auch für beide die entsprechende Buße abgelegt werden, bevor das "Dahinsiechen" endet.

Selbstverständlich, weil in dem Moment in dem das erste Geas "zufriedengestellt" ist, das nächste Geas sukzessiv greift.

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