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Raubkopieren


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...Mit der neuen Novelle soll das Kopieren "offensichtlich rechtswidrig genutzter Vorlagen" illegal werden; künftig soll demnach gelten: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse etwa angesichts des noch gar nicht gestarteten Kino-Blockblusters oder einer aktuellen Hit-Single klar ersichtlich ist, dass es sich um ein illegitimes Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon erstellen. Um die "Schulhöfe" nicht zu kriminalisieren, will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries allerdings quasi das "Naschen" aus Peer-2-Peer-Netzen im Rahmen der "Bagatellklausel" für private Zwecke straffrei halten. Dagegen läuft insbesondere die Filmindustrie Sturm.

Natürlich laufen die dagegen Sturm, 90% aller Filme schaut man sich nur einmal an. Wenn man schnuppern kann geht man für diese Filme nicht mehr ins Kino weil sie nicht gut genug sind. 50% aller Filme sind darüber hinaus so schlecht dass man schon beim Schnuppern vorzeitig abbricht :dozingoff:

Diese Zahlen sind kein Witz - es sind Erfahrungswerte aus meinen Sneak Preview Kinobesuchen.

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Die Filmindustrie schätzt die Chancen und Risiken der Tauschbörsen meiner Meinung nach völlig falsch ein. Auf manche Filme wird man erst aufmerksam, weil sie in einer Tauschbörse zu haben sind. Filme die schlecht sind, wird man sich in den meisten Fällen auch nicht im Kino ansehen, da man jemanden kennt, der schon drin war und der und Urteil zu dem Film abgeben kann. Speziell hier in Deutschland, wo die Filme ja immer Monate nach dem Filmstarts in den USA erst erscheinen (bis auf wenige Ausnahmen) hat man ja schon die "Kundenwertung" aus den USA. (Auch wenn der Geschmack der breiten Masse in den USA nicht zwingend identisch ist mit dem Geschmack der breiten Masse in Deutschland.)

 

Die Musikindustrie liegt mit der Verteufelung der P2P Netzwerke meines Erachtens ebenso daneben. Auch hier kann man auf manche Künstler erst mal aufmerksam werden (ja, ich kenne die Bedenken, wie man auf jemanden aufmerksam werden soll, wenn man nicht danach sucht; über Titelsuche ist das jedoch sehr leicht möglich). Ausserdem zwigt das Beispiel "Schnappi" recht eindrucksvoll, dass P2P Netzwerke auch den Grundstein für den Erfolg eines Songs legen können. Das Lied wurde massenweise gekauft, auch wenn es bereits seit Jahren (und zwar legal!!!) kostenfrei im Netz erhältlich ist.

 

Es ist völlig Hirnrissig seitens der Musik- und Filmindustrie, finanzielle Misserfolge allein auf Tauschbörsen zu schieben, anstatt auch eigene Fehler zu suchen und zu beheben. Irgendwann ist das 95. Cover eines schon damals nicht sehr erfolgreichen Liedes einfach nicht mehr interessant. ...und über die völlig überzogene Preispolitik muss man ja auch nicht mehr reden. Würden Alben nur die Hälfte kosten und nicht diese dämlichen Kopierschutzmechanismen enthalten sein (die in vielen Fäller eher "Abspielsperren" sind, weil sich nicht in jedem Player laufen) würden die Umsätze und Gewinne sicher nach oben schnellen.

 

Viele Grüße

Harry

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Aber die Filmindustrie übertreibt hemmungslos. Sie postulieren 20 Schulhofraubkopien und kommen so auf Milliarden kopierter Filme. :lachen: Deutsche Schüler versorgen die Weltbevölkerung mit Raubkopien. Logisch.

 

Und was soll ich mit dem aktuellen Kinoprogramm auf DVD? Wann soll man das denn alles gucken?

 

Dann dienen die Tauschbörsen auch noch als Schuldige für schlecht besuchte Filme. So sagte ein Kinobetreiber in einem Interview, dass die Internetkopien von Matrix II und III schuld daran waren dass sowenig Zuschauer kamen. Seitdem ist bei mir dieser Lokalredakteur durchgefallen, denn bei dem Unsinn hätte er einharken müssen.

 

Aktuell zeigen allerdings zwei Dinge, dass die P2P-Netzwerke nicht den Niedergang der MAFIA (Music and Film Industrie Association, vom wem hier im Forum war das noch?) verursachen (naja es ist nur die Musik):

 

Letztes Jahr stiegen die Umsätze der Plattenindustrie dank der Bands mit den mit den Gitarren-spielenden Jungs und ihren deutschsingenen Frontmädels. Denn das war mal endlich was neues und nicht immer wieder allzu offensichtlich geklonter Casting-Show-Schei... Und das konsumieren wir Idioten ja auch gerne, weil es authentisch wirkt oder sogar ist.

 

Und Schnappi zeigt auch, dass was nettes und neues vom Kunden gekauft wird, auch wenn es vorher als mp3 kostenlos zu haben war.

 

Kommt ein Produkt, dass den Leuten so "wertvoll" erscheint, dann lassen sie dafür auch Geld da. Der Rest langt allemal als mp3, denn dazu ist sind diese 08/15-Songs zu schnell durchgehört.

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Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Gejammere grosser Konzerne wie beispielsweise Sony, die über dramatische Umsatzeinbußen bei den Plattenverkäufen klagen (klingt ja fast wie die Deutsche Bank :rotfl: ), aber auf der anderen Seite abartige Gewinne beim Absatz von Rohlingen verzeichnen. Und was wird da wohl drauf gebrannt??? :motz:

 

Gruß

Marcell

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Hat Sony nicht auch Brenner im Angebot? :sly: Die unterschlagen auch die Gewinne durch Klingeltöne. Damit wurde meines Wissens letztes Jahr mehr Umsatz gemacht als mit Singele-CDs. Aber auch die MI muss lernen, dass jeder Euro von der Kundschaft nur einmal ausgegeben werden kann.

 

Und wenn doch das CD-Kopieren so schlimm ist, warum bringen die dann nicht wieder die gute alte Vinyl-LP heraus? Die ist analog, verschleißt und ne LP-Presserei wird sich keiner für Zuhause anschaffen. Echte Raubkopien (also Kopien die gemacht werden um sie zu verkaufen) durch Privatleute fallen damit schonmal aus. :D

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Ja, weil Raubkopieren an sich keine Straftat ist. Das ist es nur im gewerblichen Umfeld. Unentgeltliche, private Raubkopien (wobei der Raub eine ganz andere rechtliche Dimension hat, und hier nicht zutrifft, ganz gleich, was die FI/MI uns weis machen will) sind keine Straftat und können nur zivilrechtliche (monetäre) Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Und das wollen die Politiker wohl gerade ändern, und das ist völlig überzogen.

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Wie hoch ist denn die Schädigung durch Tauschbörsen wirklich?!

Würde ich alles an Musik kaufen, was ich ggf. herunterlade? Auf keinen Fall (noch nicht einmal Ansatzweise). Insbesondere die heutigen Longplayer der "Retorten"-Bands sind eine Zumutung.

Was sich also geändert hat zu früher: damals habe ich die Musik aus dem Radio aufgenommen, jetzt gibt es sie im Internet.

Na ja, und ob ich früher häufiger ins Kino gegangen wäre? In meiner Jugend ja, aber gewisse Filme sehe ich eigentlich nie im Kino. Aus meiner Sicht können sich also eher die TV-Sender (Werbeeinnahmen - da ich den Film jetzt vielleicht nicht mehr im TV sehe) oder die Videoverleiher beschweren. Von denen habe ich auf jeden Fall noch keine Kritik gelesen ....

 

Kan'thar

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Und was soll ich mit dem aktuellen Kinoprogramm auf DVD? Wann soll man das denn alles gucken?

Na, die ganzen Arbeitslosen haben doch endlos Zeit. :dozingoff:

Die würden aber mangels Geld das auch nicht kaufen können. :sly: Einnahmen sind aus der Richtung nicht zu erwarten.

 

Ändert das alles irgendetwas an der Tatsache, daß Raubkopieren eine Straftat ist ?
Raubkopieren im engeren Wortsinne ist nicht erlaubt, denn es bedeutet, dass ich unerlaubt Kopien ziehe und die verkaufe. Die MI versucht aber nun jede Vervielfältigung außerhalb ihrer heiligen Hallen als Raubkopie darzustellen, was nunmal so nicht stimmt.
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Würde ich alles an Musik kaufen, was ich ggf. herunterlade? Auf keinen Fall (noch nicht einmal Ansatzweise).
Eben. Und bei den Einnahmerückgängen blendet die MI aus, dass nunmal Wirtschafts"krise" ist und warum sollte sie davon verschont bleiben?
Na ja, und ob ich früher häufiger ins Kino gegangen wäre? In meiner Jugend ja, aber gewisse Filme sehe ich eigentlich nie im Kino.
Ich wüsste gar nicht wann ich die Filme alle sehen sollte (obwohl ich arbeitslos bin ;) ). Wenn weniger Leute ins Kino kommen, dann liegt das meiner Meinung nach daran, dass sie durch die "Vorabinfos" ;) , wissen dass einige Filme wie halt Matrix II und III einfach sich nicht lohnen.
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Ja, weil Raubkopieren an sich keine Straftat ist. Das ist es nur im gewerblichen Umfeld.
Raubkopieren im engeren Wortsinne ist nicht erlaubt, denn es bedeutet, dass ich unerlaubt Kopien ziehe und die verkaufe. Die MI versucht aber nun jede Vervielfältigung außerhalb ihrer heiligen Hallen als Raubkopie darzustellen, was nunmal so nicht stimmt.
Hier handelt es sich um ein verbreitetes Großstadtmärchen, es ist aber trotzdem nicht wahr. Grundsätzlich ist jede Weiterveröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Material verboten. Das trifft auf Tauschbörsen eindeutig zu, sie sind öffentlich zugänglich -- ungefähr so als wenn auf dem Marktplatz eine Grabbelkiste stände in die jeder Kopien von seinen CDs einlegt und dafür dann andere Kopien mitnähme. Das Urheberrecht bietet lediglich einige Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot: Für Lehre & Forschung, das Zitat und eben die Privatkopie.

 

Rein rechtlich gesehen ist jede Vervielfältigung außerhalb der im Urheberrechtsgesetz genannten Ausnahmen gesetzeswidrig, dies wird im Volksmund (und der Musik- und Softwareindustrie) auch raubkopieren genannt, genaugenommen heißt es Urheberrechtsverletzung. Urheberrechtsverletzung sind Straftaten und können dementsprechend verfolgt werden, im Regelfall werden Verfahren gegen Privatkopierer aber wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dies ändert aber nichts daran dass sie grundsätzlich strafbar wären. Außerdem sind Urheberrechtsverletzung kein Kapitaldelikt, sie werden also nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Zusätzlich zum Strafverfahren (und nicht etwa stattdessen) können Geschädigte den Verletzer ihres Urheberechts zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.

 

Verwirrung entsteht hier meistens aufgrund der zwei Bedeutungen des Wortes Privat in der deutschen Sprache, welches sowohl nicht-öffentlich als auch nicht-gewerblich bedeuten kann. Im Urheberrecht ist aber ausdrücklich von der privaten, nicht-öffentlichen Nutzung die Rede.

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@Belchion: Natürlich hast Du da recht, daß es um den nicht-öffentlichen Bereich geht. Mit "gewerblich" habe ich da definitiv zu kurz gegriffen. :blush:

 

Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen im UrhG, und dazu zählen halt auch die Privatkopierer - natürliche Personen, die zum eigenen Gebrauch ohne Erwerbszwecke kopieren. Solange die Vorlage zur Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig ist, ist die Sache ja keine Straftat mehr, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. :argue:

Es ist ja auch eine öffentliche Wiedergabe eines Werkes erlaubt, wenn der Urheber dafür eine angemessene Vergütung erhält. Aber auch hier kann man wohl trefflich streiten, was dort angemessen ist, was wiederum aber kein Strafprozess wäre. ;)

 

Nichtsdestotrotz sind illegale Kopien sicher ein Problem für die Urheber. Aber deshalb gleich alle Kopien und alle Tauschbörsen zu kriminalisieren, wie es von der MI/FI betrieben wird, ist völlig überzogen und führt letzten Endes wohl nur zu erhöhter Kriminalität und sinkenden Umsätzen. Und gegen diese Politik sollte man auch ganz klar Stellung beziehen. :sly:

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Nichtsdestotrotz sind illegale Kopien sicher ein Problem für die Urheber. Aber deshalb gleich alle Kopien und alle Tauschbörsen zu kriminalisieren, wie es von der MI/FI betrieben wird, ist völlig überzogen und führt letzten Endes wohl nur zu erhöhter Kriminalität und sinkenden Umsätzen. Und gegen diese Politik sollte man auch ganz klar Stellung beziehen. :sly:
Wenn auf reinen Tauschbörsen aus privaten Kopien öffentlich zugängliche Kopien werden ist das kriminell. Punkt.

Deswegen kann man diese reinen Tauschbörsen ohne weiteres kriminalisieren.

 

Wenn jemand das komplette Midgardregelwerk einscännte und im Netz verteilte, Frankes bzw. der Verlag dadurch pleite machte und Midgard am Ende wäre, würdest du dich doch auch nicht darüber freuen oder?

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Ich bitte darum zu differenzieren:

Der Anteil an legalen Kopien in solchen Tauschbörsen ist nicht unerheblich. Insbesondere BitTorrent wird für die legale Verteilung von Software, Musik, Videos, ... verwendet.

Das ist jetzt kein fadenscheiniger Vorwand, sondern Fakt. Die Tauschbörsen sind also nicht kriminell, sondern vielmehr ein Teil ihrer Nutzer.

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Wenn auf reinen Tauschbörsen aus privaten Kopien öffentlich zugängliche Kopien werden ist das kriminell. Punkt.

Deswegen kann man diese reinen Tauschbörsen ohne weiteres kriminalisieren.

Das ist genauso ein Argument wie: "Da viele Kriminelle sich über das Telefon absprechen, ist das Telefon kriminell und gehört verboten."

 

Das Problem bei den Tauschbörsen ist halt, daß Du an der Datei selbst nicht erkennen kannst, daß es eine rechtswidrige Vorlage ist. Es wird ja auch durchaus viel legales Material über Tauschbörsen verbreitet. Die MI/FI will aber den Leuten weis machen, daß alles, was mit Tauschbörsen zu tun hat kriminell ist. Das stimmt schlicht nicht.

 

Natürlich ist es schädlich, wenn die Filme schon vor dem Kinostart im Netz stehen. Natürlich geht der MI/FI da Geld verloren. Aber das ist bei weitem nicht so viel, wie die Eintreiber dort uns Glauben machen wollen. Dort wird jede unberechtigte Kopie als entgangenes Geld gerechnet. Aber auch wenn jemand 100 Dateien herunter lädt, heißt es doch nicht, daß er diese 100 Stücke auch gekauft hätte. Er hätte vielleicht 2 oder 3 Stücke gekauft, und oft genug tut er das ja auch, weil das Stück gut ist. Da ist kein Verlust für die MI/FI zu sehen, der die Vorgehensweise der MI/FI rechtfertigt.

Am Besten wären wohl pauschale Abgaben auf Internet-Verbindungen, und Peer-to-Peer Netzwerke pauschal über GEMA, etc. zu vergüten. Da wäre dann ein Beitrag von 1-5€ pro Monat pro Internet-Anschluß pauschal fällig. Dazu kommen noch die Abgaben auf CD-Brenner, Drucker, PCs, Scanner, etc. und die MI/FI bekommt den Ausfall ersetzt und hat zusätzliche Werbung für ihre Produkte, die nicht einmal etwas kostet.

Das wäre imho ein wesentlich gangbarerer Weg auf lange Sicht, als es der aktuelle konfrontationskurs der MI/FI mit ihren Kunden ist. Oder läßt Du Dir gerne von Deinen Lieferanten vorwerfen, daß Du ja eigentlich kriminell sein könntest, und sie sich mit allen Mitteln vor Deinen Machenschaften schützen müssen, damit Du auch ja wirklich kriminell wirst, wenn Du den Schutz umgehst, und Du das auch noch über die Produktkosten bezahlen mußt? :angry:

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Natürlich ist es schädlich, wenn die Filme schon vor dem Kinostart im Netz stehen. Natürlich geht der MI/FI da Geld verloren. Aber das ist bei weitem nicht so viel, wie die Eintreiber dort uns Glauben machen wollen. Dort wird jede unberechtigte Kopie als entgangenes Geld gerechnet. Aber auch wenn jemand 100 Dateien herunter lädt, heißt es doch nicht, daß er diese 100 Stücke auch gekauft hätte. Er hätte vielleicht 2 oder 3 Stücke gekauft, und oft genug tut er das ja auch, weil das Stück gut ist. Da ist kein Verlust für die MI/FI zu sehen, der die Vorgehensweise der MI/FI rechtfertigt.

Am Besten wären wohl pauschale Abgaben auf Internet-Verbindungen, und Peer-to-Peer Netzwerke pauschal über GEMA, etc. zu vergüten. Da wäre dann ein Beitrag von 1-5 pro Monat pro Internet-Anschluß pauschal fällig. Dazu kommen noch die Abgaben auf CD-Brenner, Drucker, PCs, Scanner, etc. und die MI/FI bekommt den Ausfall ersetzt und hat zusätzliche Werbung für ihre Produkte, die nicht einmal etwas kostet.

Das wäre imho ein wesentlich gangbarerer Weg auf lange Sicht, als es der aktuelle konfrontationskurs der MI/FI mit ihren Kunden ist. Oder läßt Du Dir gerne von Deinen Lieferanten vorwerfen, daß Du ja eigentlich kriminell sein könntest, und sie sich mit allen Mitteln vor Deinen Machenschaften schützen müssen, damit Du auch ja wirklich kriminell wirst, wenn Du den Schutz umgehst, und Du das auch noch über die Produktkosten bezahlen mußt? :angry:

Jo, besser wär das
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Das wichtigste meiner Ansicht nach ist erstmal, dass Tauschbörsen völlig legal sind. Schließlich handelt es sich hier um ein System zum Austausch von Daten - und niemand schreibt vor, dass nur kopiergeschützte Daten "getauscht" werden dürfen! WENN kopiergeschützte Daten "getauscht" werden, ist es m.E. kein Problem der Tauschbörsen - es handelt sich nur um eine Technologie wie das Telefonkabel, das ebenfalls benutzt wird, um an die Daten zu gelangen. Daher müssten Telefongesellschaften, die Internetanschlüsse anbieten, ebenso verfolgt werden wie Tauschbörsenanbieter, denn sie sind ebenfalls beteiligt, wenn irgendwas kopiergeschütztes transferiert wird. Diesen m.E. sehr wesentlichen Punkt sollte man erstmal klar stellen.

DANN kann man sich darüber unterhalten, was denn die bösen Kunden der MI/FI alles so tauschen.

 

Die Idee mit der pauschalen "Tauschbörsenzugangsabgabe" gefällt mir übrigens als Lösung für die Probleme der MI/FI, aber bis unsere Regierung mal auf so eine Idee kommt ... :uhoh:

 

/Randver MacBeorn.

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Ja, weil Raubkopieren an sich keine Straftat ist. Das ist es nur im gewerblichen Umfeld.
Raubkopieren im engeren Wortsinne ist nicht erlaubt, denn es bedeutet, dass ich unerlaubt Kopien ziehe und die verkaufe. Die MI versucht aber nun jede Vervielfältigung außerhalb ihrer heiligen Hallen als Raubkopie darzustellen, was nunmal so nicht stimmt.
[...]Rein rechtlich gesehen ist jede Vervielfältigung außerhalb der im Urheberrechtsgesetz genannten Ausnahmen gesetzeswidrig, dies wird im Volksmund (und der Musik- und Softwareindustrie) auch raubkopieren genannt, genaugenommen heißt es Urheberrechtsverletzung. Urheberrechtsverletzung sind Straftaten und können dementsprechend verfolgt werden, im Regelfall werden Verfahren gegen Privatkopierer aber wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dies ändert aber nichts daran dass sie grundsätzlich strafbar wären. Außerdem sind Urheberrechtsverletzung kein Kapitaldelikt, sie werden also nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Zusätzlich zum Strafverfahren (und nicht etwa stattdessen) können Geschädigte den Verletzer ihres Urheberechts zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.
Richtig, ich hatte das zu sehr verkürzt.

 

Nur zeichnet die aktuelle Kampagne mit dem Knast ein falsches Bild. Ich glaube nicht, dass man für eine CD mit aus "Tauschbörsen" gezogenen mp3-Dateien eingebuchtet wird. Und ich meine, dass man auch weiterhin Kopien seiner CDs ins Auto für den mobilen CD-Playser legen darf, damit der Autoknacker nicht die Originale hat. Und aus dem Radio mitschneiden darf ich meines Wissens auch noch. Aber die MI/FI-Kampagne versucht in meinen Augen den Eindruck zu erwecken dass das alles nicht erlaubt ist.

 

Was ist eigentlich mit einem Sampler, den ich aus meinen CDs zusammenstelle und den ich dann zwei- oder dreimal verschenke?

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Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen im UrhG, und dazu zählen halt auch die Privatkopierer
Das habe ich ja auch geschrieben: Es ist erlaubt eine Kopie für die nicht-öffentlich Nutzung zu erstellen, diese darf man sogar an Familie & Freunde weitergeben. Innerhalb einer Tauschbörse ist die Weitergabe aber öffentlich und damit eben nicht mehr durch das Recht auf Privatkopie gedeckt.

 

Solange die Vorlage zur Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig ist, ist die Sache ja keine Straftat mehr, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Nein: Solange die Vorlage nicht offensichtlich rechstwidrig oder kopiergeschützt war liegt überhaupt kein rechtliches Problem vor. Dann darfst du zu privaten Zwecken kopieren und verwenden, da kannst du auch zivilrechtlich nicht belangt werden. (Hier kann man natürlich trefflich darüber streiten was denn nun offensichtlich rechtswidrig ist...)

 

Aber deshalb gleich alle Kopien und alle Tauschbörsen zu kriminalisieren, wie es von der MI/FI betrieben wird, ist völlig überzogen [...] Und gegen diese Politik sollte man auch ganz klar Stellung beziehen. :sly:
Ja, hier stimme ich vollkommen zu. Andererseits lehnen sich aber einige Gegner der Musikindustrie ebensoweit aus dem Fenster und verbreiten ebenso hirnrissigen Unsinn, das gefällt mir auch nicht.

 

Am Besten wären wohl pauschale Abgaben auf Internet-Verbindungen. [...] Da wäre dann ein Beitrag von 1-5 pro Monat pro Internet-Anschluß pauschal fällig.
Toll, bei 5 Abgabe würden sich meine Internetkosten pro Monat mal eben verdoppeln ohne das ich dafür eine Gegenleistung bekäme... Ich bin von dieser Idee überhaupt nicht begeistert. Es ist auch nicht so, dass niemand auf die Idee kommt, vielmehr hat die Umsetzung auch so einige Tücken. (Leute wie ich sind da nur eine von)

 

Ansonsten möchte ich Randver MacBeorn zustimmen: Tauschbörsen sind in erster Linie eine Technologie mit der man dezentral Daten verteilen kann -- sie können aber, wie so vieles, zu kriminellen Zwecken mißbraucht werden.

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Das habe ich ja auch geschrieben: Es ist erlaubt eine Kopie für die nicht-öffentlich Nutzung zu erstellen, diese darf man sogar an Familie & Freunde weitergeben. Innerhalb einer Tauschbörse ist die Weitergabe aber öffentlich und damit eben nicht mehr durch das Recht auf Privatkopie gedeckt.
Auch das ist so nicht ganz korrekt. So dürfen z.B. zwei Jahre vergriffene Werke auch dort kopiert werden.

Außerdem fehlt afaik eine gültige Rechtssprechung zu der Tatsache, daß man Tauschbörsen zum Kopieren von Werken verwendet, die man selbst besitzt. So kann ich z.B. eine CD haben, und lade mir diese aus einer Tauschbörse im MP3 Format runter, um das dann im Auto zu verwenden, oder einem Freund zu schenken. Ich nutze sozusagen die unentgeltliche Möglichkeit der Tauschbörse eine private Kopie eines Werkes zu erstellen. Daß andere Leute, die das Werk nicht besitzen, sich da auch bedienen, ist wieder eine weitere Einschränkung der "Täterkreises" ;)

 

Nein: Solange die Vorlage nicht offensichtlich rechstwidrig oder kopiergeschützt war liegt überhaupt kein rechtliches Problem vor. Dann darfst du zu privaten Zwecken kopieren und verwenden, da kannst du auch zivilrechtlich nicht belangt werden. (Hier kann man natürlich trefflich darüber streiten was denn nun offensichtlich rechtswidrig ist...)
Das ist wohl der große Knackpunkt... Was ist offensichtlich rechtswidrig? Allein die Tatsache, daß es eine Datei aus einer Tauschbörse stammt, kann man ja nicht als offensichtlich rechtswidrig werten, da auch etliche legale Inhalte dort getauscht werden. Ich fürchte, hier helfen aber auch keine neuen Gesetze, sondern nur der gesunde Menschenverstand in jedem Fall getrennt weiter. Ein Film, der gerade im Kino anläuft, kann von der überwiegenden Mehrheit der Nutzer als offensichtlich rechtswidrige Kopie erkannt werden, während eine Produktion der 80er Jahre schon nicht mehr von jedermann als offensichtlich rechtswidrig einzustufen ist. :dunno:

 

Ja, hier stimme ich vollkommen zu. Andererseits lehnen sich aber einige Gegner der Musikindustrie ebensoweit aus dem Fenster und verbreiten ebenso hirnrissigen Unsinn, das gefällt mir auch nicht.
Es geht weniger darum, daß jemand Gegner der Musikindustrie ist, sondern nur darum, daß die Musikindustrie mit ihrer Lobbyarbeit den völlig falschen Weg beschreitet, und man als Kunde das noch zahlen darf. :plain:

 

Toll, bei 5 € Abgabe würden sich meine Internetkosten pro Monat mal eben verdoppeln ohne das ich dafür eine Gegenleistung bekäme... Ich bin von dieser Idee überhaupt nicht begeistert. Es ist auch nicht so, dass niemand auf die Idee kommt, vielmehr hat die Umsetzung auch so einige Tücken. (Leute wie ich sind da nur eine von)
Zum einen kann man die Abgabe ja nach Bandbreite und Tarif staffeln, wobei Bandbreiten ab DSL in Kombination mit einer Flatrate auf jeden Fall die höchsten Abgaben zu verzeichnen haben sollten, während herkömmliche Analoge Zugänge mit ein paar Cent im Monat davon kommen dürften. Sicher ist es schwieriger eine brauchbare Lösung für alle zu erarbeiten, als einfach nur hundertausende von Menschen zu kriminalisieren, aber ich denke, daß sich der Ausfwand doch auf lange Sicht hin lohnt. Das große Problem dürfte sein, daß die Verwertungsgesellschaften nur an den Provider heran treten können, und dieser dann eine entsprechende Umlage für seine Kunden zu zahlen hat. Bei fair gestaffelten Tarifen haben die Verwertungsgesellschaften aber keinen Einblick in die Kundenstruktur des Providers, bei durchschnittlich angenommenen Tarifen klagen die Provider über unterschiedlichen die Kosten zum Mitbewerb, der andere Kundenstrukturen aufweist, und bei einheitlich hohen Gebüren klagen die Leute, die die Möglichkeiten sowieso nicht nutzen (können). Außerdem kommen dann noch öffentliche Zugänge, wie Hochschulen hinzu, die auch nur sehr schwer in eine derartige Verwertungsstruktur zu fassen sind, da vieles dort ja auch noch für Forschung und Lehre sein kann.

Aber, statt das Geld in Klagen, Kampagnen und noch ausgefeiltere Schutzmechanismen zu pumpen, könnte die MI/FI doch einfach mal die Preise anpassen, und mit den Verwertungsgesellschaften und ISPs zusammen arbeiten. Nur da erst einmal hin zu kommen wird noch ein langer Weg. :rolleyes:

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Auch das ist so nicht ganz korrekt. So dürfen z.B. zwei Jahre vergriffene Werke auch dort kopiert werden.
Nein, das stimmt nicht. Ganz egal wie lange ein Werk vergriffen ist, solange es urheberrechtlich geschützt ist darfst du es nicht veröffentlichen. Das Einstellen einer Datei in eine Tauschbörse ist aber eine Veröffentlichung und verstößt damit gegen das Urheberrecht.

 

Außerdem fehlt afaik eine gültige Rechtssprechung zu der Tatsache, daß man Tauschbörsen zum Kopieren von Werken verwendet, die man selbst besitzt.
Dies ist vollkommen ohne Belang, das unerlaubte Veröffentlichen der Inhalte ist strafbar:

Eindeutig strafbar sind ohnehin, wie bereits dargelegt, nur die Uploads kopiergeschützter Werke, nicht dagegen der Download zu privaten Zwecken.

Eine zweite, noch etwas schärfere Einschätzung findet sich hier: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm Selbst wenn du die Datei downloaden darfst, der Uploader darf sie nicht anbieten...

 

Schön übrigens dass du so viele weitere Schwierigkeiten für eine "Nutzungspauschale" gefunden hast, die wären mir gar nicht alle eingefallen. Ich hoffe nun ist aber wohl hoffentlich allen klar warum es so große Probleme gibt das als Gesetz einzuführen.

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Nein, das stimmt nicht. Ganz egal wie lange ein Werk vergriffen ist, solange es urheberrechtlich geschützt ist darfst du es nicht veröffentlichen. Das Einstellen einer Datei in eine Tauschbörse ist aber eine Veröffentlichung und verstößt damit gegen das Urheberrecht.
Das stimmt, aber wir haben hier verschiedene Themenkreise. Zum einen geht es um das unerlaubte Veröffentlichen, das bei nicht erwerbsmäßigem Handeln nur monetäre Konsequenzen hat, wenn der veröffentlicher dem Rechtinhaber keine angemessene Vergütung zahlt, und die (un)erlaubte Vervielfältigung im Rahmen der nicht-öffentlichen Privatkopie, die eine natürliche Person auf ihrem Heim-PC erstellt. Und für private Zwecke darf man sich zur Aufnahme in sein eigenes Archiv Werke kopieren, die seit zwei Jahren vergriffen sind.

 

Dies ist vollkommen ohne Belang, das unerlaubte Veröffentlichen der Inhalte ist strafbar:
Ja, das stimmt. Wobei halt da strittig ist, was nun veröffentlicht wird. Aber das wird dann technisch haarspalterisch :disturbed:

Sicherlich macht sich der erste originäre Tauschbörsen-Anbieter eines urhebrrechtlich geschützten Werkes strafbar, keine Frage. :notify:

 

Selbst wenn du die Datei downloaden darfst, der Uploader darf sie nicht anbieten...
Das ist aber umgehbar. Gerade bei Tauschbörsen ist es ja oft so, daß verschiedene Teile einer Datei von verschiedenen Quellen kommen. Bietet jemand also gar nicht das vollständige Werk zum Download an, sondern nur Teile der Daten, dann handelt der "Anbieter" damit auch noch nicht wirklich rechtswidrig. :dunno:

 

Schön übrigens dass du so viele weitere Schwierigkeiten für eine "Nutzungspauschale" gefunden hast, die wären mir gar nicht alle eingefallen. Ich hoffe nun ist aber wohl hoffentlich allen klar warum es so große Probleme gibt das als Gesetz einzuführen.
Oh sicher ist es klar, aber das ändert doch nichts daran, daß die MI/FI auf dem falschen Weg ist, oder? :sly:
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Na ja, du machst es dir glaube ich etwas einfach mit dem Urheberrecht...

 

Veröffentlichung

Jede Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, ob als Ganzes oder in Teilen ist gemäß UrhG verboten und stellt eine Straftat da. Sollte dem Urheberrechtsinhaber durch die Veröffentlichung ein Schaden entstehen kann dieser zivilrechtlich eingeklagt werden (Schadenersatz).

 

Nach einhelliger juristischer Meinung stellt das Anbieten einer Datei in einer Tauschbörse ein Verstoß gegen das UrhG da, dabei ist es egal wie groß oder klein der angebotene Teil ist. Desweiteren ist es auch vollkommen unerheblich wer das Werk ursprünglich in Umlauf gebracht hat, jeder Anbieter verstößt gegen das UrhG (und nicht nur der Erste).

 

Ausnahme hier sind das Zitat, welches im angemessenen Rahmen und sinnwahrend auch ohne das Einverständnis des Urhebers verbreitet werden darf sowie der Verleih, welcher aber ebenfalls gesetzlich genau geregelt ist. Keine dieser beiden Ausnahmen trifft auf Tauschbörsen zu. Wie du siehst ist es nicht erlaubt ein urheberrechtlich geschütztes Werk öffentlich anzubieten, das Einstellen in eine Tauschbörse zu Download ist aber eine Veröffentlichung.

 

Vervielfältigung

Für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke gilt grundsätzlich das Gleiche wie für Veröffentlichungen, sie sind ohne Einverständnis des Rechteinhabers nicht gestattet. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen, nämlich die bereits früher angeführten Recht auf Privatkopie, Recht auf Kopie für eigenen Gebrauch wenn ein Werk seit mehr als zwei Jahren vergriffen ist, für Forschung und Lehre.

 

Unabhängig davon ob du dir unter Umständen das angebotene Material herunterladen darfstm, hat der Anbietet schlicht und ergreifend nicht das Recht es öffentlich anzubieten. Ich dürfte mir also von Prados (oder egal wem) Smaskrifter ausleihen und es kopieren oder einscannen, da es seit zwei Jahren vergriffen ist. Ich dürfte den Scan aber nicht auf meine Homepage packen oder in einer Tauschbörse veröffentlichen, es sei denn die Frankes und der Autor geben mir ihre Erlaubnis dafür. Es ist auch ganz egal wie groß der veröffentlichte Teil ist: Ansonsten könnten wir uns zusammentun, jeder packt die Hälfte des Scans auf seine Homepage und wir umgehen kurzerhand das UrhG. In dem Fall würden wir uns schlicht beide strafbar machen.

 

 

Zusätzlich gibt es im neuen UrhG noch einen Absatz über Kopierschutz. Das Umgehen eines technisch wirksamen Kopierschutzes ist nur für gewerbliche Zwecke strafbar, gegen Privatpersonen kann hier lediglich zivilrechtlich vorgegangen werden. Das hat aber herzlich wenig mit Tauschbörsen zu tun.

 

Und ganz egal wie falsch die Musikindustrie sich verhält: Das gibt uns keinesfalls das Recht ebenfalls alle Werte und Rechte zu ignorieren, ansonsten gäbe es bestenfalls einen Kreislauf Richtung Faustrecht. Es gibt ausreichend Methoden (etwa Boykott) die MI auf legale Weise unter Druck zui setzen.

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