posbi Geschrieben 30. Januar 2002 report Teilen Geschrieben 30. Januar 2002 Beim Thema Schnellschießen ergab sich folgende Regelfrage: Kann man mittels Dauerlauf auf einen Bogenschützen zurennen, während man beschossen wird? Sliebheinn: Steht so in den Regeln. (Korrigiere mich bitte, falls ich dich falsch wiedergebe.) Posbi: Dauerlauf gilt nur für nicht im Kampf befindliche Personen. Regelstellen: DFR83, Absch.2, 2. Satz: "In Ausnahmefällen kann der Spielleiter höhere Geschwindigkeiten zulassen." DFR87: "... Weit entfernte Personen ... Dauerlauf ..., um schneller ihren bereits im Kampf befindlichen Gefährten Hilfe leisten zu können. Entsprechend kann ein Wächter, der noch nicht in das Kampfgeschehen einbezogen ist, schnell zu einer Glocke spurten..." Die erste Stelle legt dar, dass Dauerlauf eine Ausnahme ist. Wenn es also nicht explizit erlaubt ist, geht es nicht. Die zweite Stelle redet nur von Personen, die nicht am Kampfgeschehen beteiligt sind. Meine Folgerung: Es geht nicht, wenn man ins Kampfgeschehen verwickelt ist, und dazu zähle ich auch das Beschossenwerden und Ausweichenmüssen. Selbstverständlich kann jemand ungeachtet der Gefahr schnell rennen; da dies von den Regeln aber nicht abgedeckt wird, entscheide ich als SL frei: Ich würde z.B. einen EW:Geländelauf verlangen, wenn er ausweichen will oder schwer getroffen wird, sonst stürzt er. Oder ich wähle die Regeln von panischer Flucht (+4 auf Angriffswurf) oder werte es als überstürzte Handlung, die analog zum überstürzten Angriff -2 auf Abwehr gerechtfertigt. Aber es geht mir weniger darum, wie es zu regeln wäre, sondern wie sich die Spielregeln sich zu diesem speziellen Fall äußern. Link zu diesem Kommentar
Prados Karwan Geschrieben 30. Januar 2002 report Teilen Geschrieben 30. Januar 2002 Hallo, posbi, da sind dir die Regeln meiner Meinung nach ziemlich durcheinander gekommen. Auf Seite 83 ist es wichtig, den Gesamtzusammenhang deiner Aussage zu beachten. Es ist von den relativen Geschwindigkeiten die Rede, bei denen es nur in Ausnahmefällen Sinn macht, sie zu ändern. Wenn also Charakter 1 im Dauerlauf Charakter 2 einholen will, dann ist es egal, ob ich die normalen oder die die verdoppelten Bewegungsweiten miteinander vergleiche. Grundsätzlich ist Dauerlauf erlaubt, siehe dazu die Fertigkeit 'Laufen'. Gleiches gilt für den Sprint. Dauerlauf ist 2xB, Sprint 3xB. Auch das Einbeziehen in eine Kampfhandlung ist eindeutig geregelt. Solange du dich nicht im Kontrollbereich eines Gegners befindest, im dem du ohne die Fertigkeiten 'Akrobatik' oder 'Geländelauf' stehen bleiben musst, kannst du dich vollkommen frei bewegen. Du kannst also auch unter Pfeilbeschuss einen Dauerlauf und sogar einen Sprint hinlegen. Du kannst unter diesen Bedingungen allerdings nicht mehr die Kampfoption 'Geschossen ausweichen' anwenden. Grüße Prados Link zu diesem Kommentar
Kazzirah Geschrieben 31. Januar 2002 report Teilen Geschrieben 31. Januar 2002 Ich sehe nicht, was einen Char daran hindern sollte, im Dauerlauf auf einen anderen zu zu laufen, solange sich ihm kein echtes Hindernis in den Weg stellt. Durch den Beschuss würde ich ihm vielleicht einen WW:Wk abfordern. Für jeden Treffer erneut. Link zu diesem Kommentar
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