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Kosten für Steigern von KiDo u. Zaubern?


Tuor

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Geschrieben

Ich habe am Wochenende ein wenig im alten KanThaiPan QB geblättert. Dabei drängte sich mir folgende Verständnisfrage auf:

 

Verstehe ich richtig, dass KiDo für KD und Or eine Grundfähigkeit ist und sie daher auch das Steigern der Fähigkeit nur ½ Kosten von Zaubern kostet? Für Zauberer gilt Zaubern im M4 nämlich als Standardfähigkeit.

 

Verstehe ich in diesem Zusammenhang M4 richtig, dass Kr die später Zaubern lernen die doppelten Kosten die Steigerung von Zaubern haben, weil es für sie eine Ausnahmefähigkeit ist?

 

Da ich über die Suchfunktion hierzu nichts gefunden habe (was mich wunderte) :confused: , wäre es nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Geschrieben

Es gibt einen Unterschied zwischen KiDo und Zaubern: Wenn ein Krieger Zaubern lernt, dann ändert sich seine Klasse (bzw. er wird ein Doppelcharakter) und deshalb steigert er den Erfolgswert für Zaubern anschließend zu den angegebenen Standardkosten. Ein Zauberer mit KiDo hingegen ist nach wie vor Zauberer und steigert deshalb zu Ausnahmekosten.

 

Solwac

 

P.S. Mal sehen, wie die M4-Version von KiDo aussieht. :sigh:

Geschrieben
Wenn ein Krieger Zaubern lernt, dann ändert sich seine Klasse (bzw. er wird ein Doppelcharakter) und deshalb steigert er den Erfolgswert für Zaubern anschließend zu den angegebenen Standardkosten.

 

:patsch: Ist ja logisch. Da hätte ich auch ohne Regelwerk draufkommen müssen.

 

Danke!

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben
Zu KiDo:

 

 

Ja, du hast Recht, oder besser: So habe ich es bisher auch gemacht.

 

Zu Kriegern und Zaubern:

 

Kann ich ohne Regeln nichts genaues sagen.

 

Viele Grüße

hj

 

Ups. Ich habe den KiDoKa dann wohl zuviel FP abgeknöpft. Bei mir haben sie die Techniken für den halben Preis bekommen, musste zur Steigerung von KiDo aber immer den vollen Preis zahlen. Werde ich meine Praxis wohl ändern müssen.

Geschrieben
Wenn ein Krieger Zaubern lernt, dann ändert sich seine Klasse (bzw. er wird ein Doppelcharakter) und deshalb steigert er den Erfolgswert für Zaubern anschließend zu den angegebenen Standardkosten.

 

:patsch: Ist ja logisch. Da hätte ich auch ohne Regelwerk draufkommen müssen.

 

Danke!

 

Viele Grüße

hj

 

dto. :patsch:

Geschrieben
Ups. Ich habe den KiDoKa dann wohl zuviel FP abgeknöpft. Bei mir haben sie die Techniken für den halben Preis bekommen, musste zur Steigerung von KiDo aber immer den vollen Preis zahlen. – Werde ich meine Praxis wohl ändern müssen.
Naja, soo viel kostet das zumindest in niederen Graden ja nicht ;)

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben

Wenn ich das richtig sehe kann man es so zusammenfassen:

 

KD erhält KiDo (Steigerung wie Zaubern), Lernen der HoHo => halbe Koste.

 

Waffenloser Kampf => volle Kosten (in der Neuauflage wohl nur noch halbe Kosten)

 

Ggf. können dem Abenteurer der GS Kostenanteil erlassen werden, wenn er in einer Organisation eingebunden ist, die ihn kostenlos unterrichtet. In diesem Fall wird die Organisation aber von Zeit zu Zeit seine Dienste ebenfalls kostenlos anfordern. Der SL erhält damit einen gewissen Einfluss auf den Char. (Vergleichbar mit der Orden der Tanathurgen.)

 

Alles in allem scheint mir die Überarbeitung des KiDoKa absolut überfällig. M.E. wird er von vielen in seinen Fähigkeiten völlig überschätzt. Letztendlich bekommt er für den völligen Verzicht auf die Zaubersprüche des Or nur eine höhere Anzahl an APs. Die HoHo sind von ihrer Anwendungsmöglichkeit nahezu vollständig auf den Kampf beschränkt. Bedenkt man zudem, dass auch Or aus KanThaiPan KiDo für den halben Preis bekommen, ist der KiDoKa von seiner Anlage her eher ein schwacher, denn ein starker Charakter. (Jedenfalls verglichen mit dem Or)

 

Na ja, ich schweife wohl vom Thema ab. Die Frage scheint mir geklärt zu sein. Vielleicht ist das Thema insgesamt besser in KanThaiPan Strang aufgehoben.

Geschrieben
Erwähnt sei vielleicht noch, dass die GFP nur in EPs aufgebracht werden dürfen.

 

Du meinst für den Fall, dass er in einer Organisation ist - oder?

Geschrieben
Erwähnt sei vielleicht noch, dass die GFP nur in EPs aufgebracht werden dürfen.

 

Du meinst für den Fall, dass er in einer Organisation ist - oder?

 

Ja. Wobei man KiDo nirgends sonst lernen kann. Also gehts immer nur für EPs.

 

Siehe Seite 112 Quellenbuch.

Geschrieben

Genau das ist der Punkt, der für mich unklar ist. Genauer gesagt war er für mich zunächst klar. Kidokas zahlen 1/4 der ausgewiesenen FP - wenn sie in ihrer Organisation lernen, wovon auszugehen ist - diese aber immer mit FP und nicht mit GS. Beim Studium des Forums hatte ich den Eindruck gewonnen, dass die nach QB aufzubringenden Punkte vom Kidoka zur Hälfte und nur mit FP zu zahlen sind.

 

Ich habe mir die Sache erst heute nocheinmal im QB angeschaut und kam dann wieder zu dem Schluß: Jeder der KiDo lernen will muss hierzu ausschließlich FP und kein Gold aufbringen. Ist Kido Grundfähigkeit zahlt man die Hälfte von der Hälfte, sprich 1/4 der ausgewiesenen Kosten und als Standardfähigkeit 1/2 der ausgewiesenen Kosten. Alles immer mit FP nicht mit Gold.

Geschrieben
Genau das ist der Punkt, der für mich unklar ist. Genauer gesagt war er für mich zunächst klar. Kidokas zahlen 1/4 der ausgewiesenen FP - wenn sie in ihrer Organisation lernen, wovon auszugehen ist - diese aber immer mit FP und nicht mit GS. Beim Studium des Forums hatte ich den Eindruck gewonnen, dass die nach QB aufzubringenden Punkte vom Kidoka zur Hälfte und nur mit FP zu zahlen sind.

 

Ich habe mir die Sache erst heute nocheinmal im QB angeschaut und kam dann wieder zu dem Schluß: Jeder der KiDo lernen will muss hierzu ausschließlich FP und kein Gold aufbringen. Ist Kido Grundfähigkeit zahlt man die Hälfte von der Hälfte, sprich 1/4 der ausgewiesenen Kosten und als Standardfähigkeit 1/2 der ausgewiesenen Kosten. Alles immer mit FP nicht mit Gold.

 

Die Sache mit dem "Hälfte der Hälfte" also praktisch die Grundkosten nochmal zu halbieren ist ja , glaube ich, falsch.

 

So verstehe ich Harald Popp zumindest in dem oben genannten Strang. Das ist missverständlich in den Regeln ausgedrückt. Da gebe ich dir absolut Recht.

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