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Handgemenge einleiten


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Geschrieben

Hallo Nanoc!

 

Da müsste sich schon jemand stark an sein Schwert klammern oder sehr gewandt sein um das zu schaffen meiner Meinung nach. Abgesehen davon würde er wohl kaum etwas anderes machen können außer das Schwert festhalten.
Ich habe nie etwas anderes behauptet, doch ist es eben prinzipiell möglich.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben

Hi lendenir,

 

Du hast recht, hast Du geschrieben. Ich bezog mich mehr auf Fimolas, das Schwert nicht einsetzen können sagt noch nicht viel darüber aus, was sonst erlaubt ist. Aber wenn er sich auf Dich bezogen hat, sind wir ja doch alle einer Meinung :silly:

 

Aber: Eigentlich müsste man doch Mali einbauen, wenn jemand mit bloßer Hand/Dolch in Hand jemanden mit einer längeren Waffe in ein HG verwickeln möchte. Immerhin muss man an der Waffe vorbei kommen.

 

Gruß

Bernd

 

P.S.: @ Einskaldir: Danke für den Link, ich hab zwar die Suchfunktion benutzt, diesen Thread aber wohl übersehen. Werde ihn direkt mal lesen, meine Frage bewegt sich ja auch dahin mittlerweile

Geschrieben

Hallo Nanoc!

 

Eigentlich müsste man doch Mali einbauen, wenn jemand mit bloßer Hand/Dolch in Hand jemanden mit einer längeren Waffe in ein HG verwickeln möchte. Immerhin muss man an der Waffe vorbei kommen.
Genau deshalb besteht das Risiko des Freischlags.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben
Hallo Nanoc!

 

Eigentlich müsste man doch Mali einbauen, wenn jemand mit bloßer Hand/Dolch in Hand jemanden mit einer längeren Waffe in ein HG verwickeln möchte. Immerhin muss man an der Waffe vorbei kommen.
Genau deshalb besteht das Risiko des Freischlags.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

 

Kling absolut sinnvoll. O.k., geklärt ;)

 

Gruß

Bernd

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

 

meine Frage passt zumindest perfekt zum Titel:

 

Kann man mit einem verletzten, unbrauchbaren Arm (nach krit. Treffer)

ein Handgemenge einleiten und darin kämpfen?

 

Wenn Nein, aufgrund welcher Regel?

 

Wenn Ja, mit welchen Mali (if any) beim EW: Raufen und im Handgemenge selbst?

 

Danke - Parathion

Geschrieben

Wenn der Arm noch nicht geschient etc. is: sicher nein. Mit einem frisch gebrochenen Arm geht man nicht in ein Handgemenge. Steht zwar wohl nirgends, ergibt sich aber trotzdem rein aus der Logik.

 

Bei einem verarzteten Arm: Nunja, man muss beide Arme frei haben (oder zumindest nur ein Messer halten) um ein Handgemenge einzuleiten. Wie sehr die Beweglichkeit durch den mittelalterlichen "Gips" eingeschränkt is, weiß ich zwar nicht, da der Arm aber als unbrauchbar gilt, würd ich mindestens WM-4 geben. Tendentiell mehr.

Vom Rollenspielerischen her würd ich meinen, dass ein Charakter mit gebrochenem Arm ein Handgemenge sicher nach möglichkeit meiden wird. Das tut einfach weh.

 

Keine Ahnung ob's dazu genauere Regelpassagen gibt.

 

Grüße,

Arenimo

Geschrieben

Da für das Einleiten eines Handgemenges entweder Raufen oder waffenloser Kampf notwendig ist, braucht man hierfür beide Hände.

 

Wenn jetzt ein Arm verletzt ist, steht somit nur noch ein Arm zur Verfügung. Ich habe zwar auswendig keine Regel hierzu im Kopf, aber ich würde wie bei einem Angriff mit der "falschen" Hand WM-6 auf den EW:Raufen geben.

 

Wenn der Verletzte sich nur gegen das Einleiten eines Handgemenges wehrt, kann er das mit seiner ganz normalen Abwehr tun, d.h. ohne Abzug.

 

Im Handgemenge würde ich dem Verletzten den Bonus von +4 auf Angriff nicht zugestehen, da er durch den verletzten Arm behindert wird und daher keinen Vorteil durch das Handgemenge hat. Dies gilt auch für Versuche sich loszureißen oder aus dem Handgemenge zu lösen. Dabei hat der Verteidiger nämlich normalerweise auch +4 auf seinen EW:Raufen.

 

Ist allerdings alles ohne Regeln nachgelesen zu haben. Da ich mich vor kurzem aber erst intensiv mit dem Thema Handgemenge beschäftigt habe, wäre mir eine entsprechende Regel sicherlich noch in Erinnerung.

 

Gruß

Shadow

Geschrieben
Da für das Einleiten eines Handgemenges entweder Raufen oder waffenloser Kampf notwendig ist, braucht man hierfür beide Hände.

 

Wenn jetzt ein Arm verletzt ist, steht somit nur noch ein Arm zur Verfügung. Ich habe zwar auswendig keine Regel hierzu im Kopf, aber ich würde wie bei einem Angriff mit der "falschen" Hand WM-6 auf den EW:Raufen geben.

 

Wenn der Verletzte sich nur gegen das Einleiten eines Handgemenges wehrt, kann er das mit seiner ganz normalen Abwehr tun, d.h. ohne Abzug.

 

Im Handgemenge würde ich dem Verletzten den Bonus von +4 auf Angriff nicht zugestehen, da er durch den verletzten Arm behindert wird und daher keinen Vorteil durch das Handgemenge hat. Dies gilt auch für Versuche sich loszureißen oder aus dem Handgemenge zu lösen. Dabei hat der Verteidiger nämlich normalerweise auch +4 auf seinen EW:Raufen.

 

Ist allerdings alles ohne Regeln nachgelesen zu haben. Da ich mich vor kurzem aber erst intensiv mit dem Thema Handgemenge beschäftigt habe, wäre mir eine entsprechende Regel sicherlich noch in Erinnerung.

 

Gruß

Shadow

 

Hm, es gibt wohl tatsächlich keine Regelung dazu?!

 

Da man im Handgemenge (wie auch beim Waffenlosen Kampf) beide Hände und Füße einsetzt, wäre ein kompletter Malus von -6 beim Raufen bzw. Verlust der +4 beim Angriff doch ein wenig heftig. Schließlich ist nur 1/4 der "Angriffsmöglichkeiten" betroffen, ok, die Koordination leidet auch ein wenig, abgesehen vom Schmerz.

 

Aber das wären alles Hausregeln, die ich mir auch selbst zurechtlegen kann. Vorher würde ich gerne noch wissen, ob nicht einer der Regelfüchse doch noch etwas passendes aus dem heiligen Buch ausgräbt (nicht falsch verstehen, ich hab auch schon gegraben :))

Geschrieben

Wenn ein Abenteurer eine Fertigkeit einsetzen möchte, für die er den kritisch verletzten Arm normalerweise benötigen würde, erhält er einen Abzug von -6 auf den Erfolgswurf (S. 246, DFR). Also werden sämtliche infrage kommenden Erfolgs- oder Widerstandswürfe im Handgemenge um diesen Wert erschwert.

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Das würde ja bedeuten, dass er im Handgemenge tatsächlich -2 hat (-6 wg. Arm und +4 wg. Handgemenge). Naja, auf der anderen Seite ist es wohl relativ leicht jemanden zu überwältigen, der einen gebrochenen Arm hat.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Im Handgemenge darf man ja nur entweder Raufen bzw. WaLoKa oder einen Dolch verwenden. So weit, so gut.

 

Doch wie ist die korrekte Vorgehensweise beim Einleiten eines Handgemenges?

 

a) Für den WaLoKa braucht man ja beide Hände frei. Muss ich da erst einen gezogenen Dolch wegstecken (1. Runde), dann das Handgemenge einleiten (2. Runde) und den Dolch wieder ziehen (3. Runde), bevor ich wieder angreifen darf (4. Runde).

 

b) Dolch in der Hand behalten, mit der anderen Hand raufenderweise das Handgemenge einleiten (mit -6, weil falsche Hand) und in Runde 2 im Hangemenge mit dem Dolch angreifen?

 

c) Mit Dolch in einer Hand und ohne Modifikationen den Gegner raufenderweise anspringen und ins Handgemenge reißen und in Runde 2 im Handgemenge mit dem Dolch angreifen?

 

Was ist nun richtig und warum?

Geschrieben

Steht sogar im allerersten Satz beim Einleiten eines Handgemenges und nochmal fettgedruckt am Rand.

 

In etwa : "darf nichts in den Händen halten, was länger als ein Dolch ist"

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