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Durchqueren von Kontrollbereichen mit Akrobatik / Geländelauf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Markus,

 

es gibt keine 3 Alternativen. Wenn man den Text genau liest, gibt es nur 2, die man gegen das Durchqueren des Kontrollbereichs mit gelerntem Gländelauf hat.

 

A) Aufhalten

-> gelingt: bei WW: GW/10 + spontaner Schlag

-> misslingt: wenn WW: GW/10 misslingt + spontaner Schlag

 

=> sobald man aufhalten will, und jemand den Kontrollbereich durchquert, hat man immer einen spontanen Schlag (Ausnahme: kritischer Erfolg beim EW: Geländelauf)

 

 

B) Nicht Aufhalten und was anderes tun

-> in diesem Fall kein Hieb gegen den Geländelaufenden, sondern was auch immer derjenige tun will

 

 

Wie ich mir das vorstelle:

 

Der Geländelaufende täuscht an und beschäftigt mit diesem antäuschen, den Gegner so, dass dieser sich ihn in der selben Runde nicht mehr in Position für einen Schlag bringen kann.

 

So nun noch zu Deinem Beispiel:

Offensichtlich hat der Geländelaufende die Initiative gewonnen.

 

Er läuft durch den Kontrollbereich von A und B durch. Diese müssen sich nun entscheiden, ob sie ihn aufhalten wollen oder nicht. Wenn sie Ihn aufhalten wollen, dann versuchen sie sich Ihm in den Weg zu stellen und das machen sie mit Ihrer zur Verfügung stehenden B. Sie haben, dann aber auf jedenfall einen spontanen Hieb, bleiben jedoch an der Stelle stehen.

 

Wenn sie ihn lieber verfolgen und stellen wollen können sie das tun, sofern ihre B ausreicht. Sie haben aber keinen Hieb mehr.

(Anmerkung: das ist nicht ungewöhnlich, immerhin müssen sie aus dem Stand heraus Beschleunigen, während der Geländelaufende im vollem Lauf an Ihnen vorbeirennt - normalerweise würde man in dieser Situation sogar annehmen, dass sie ihn gar nicht mehr einholen können).

 

C hingegen hat noch seine volle B, er hat nicht gehandelt und wurde auch nicht durch den Geländelaufenden getäuscht. Er kann also versuchen den Geländelaufenden zu stellen. (Anmerkung: auch hier ist es eigentlich in eher unwahrscheinlich, dass C den Geländelaufenden überhaupt einholen kann. Aber in der rundenbasierten Welt ist das halt so)

 

Grüsse Merl

 

p.s. Ihr müsst es ja nicht nach Regeln spielen, wenn ihr es unlogisch findet. Eine andere Spielart ist dann aber eine Hausregel.

 

p.p.s. Ich gebe zu, die Textstelle ist saudoof geschrieben. Selbst Prados scheint davon auszugehen, dass zum spontanen Schlag ein gelungener WW notwendig ist. Ist er aber nicht.

Der Gegner kann ihn allerdings noch nach gelungenem WW angreifen, aber das wird später behandelt.
Bearbeitet von Merl
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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
p.s. Ihr müsst es ja nicht nach Regeln spielen, wenn ihr es unlogisch findet. Eine andere Spielart ist dann aber eine Hausregel.
:lol:

 

Du argumentierst hier nicht mit den Regeln (aus dem Stand losrennen usw.) sondern mit der Realität. Allerdings sind die Regeln hier relativ eindeutig. Dein Fall B gilt nur für den Moment des Geländelaufs wo eine Aktion quasi während der Bewegungsphase beschrieben wird. Über Aktionen nach der ganz normalen Bewegungsphase wird nichts ausgesagt.

 

Solwac

Geschrieben

Solwak, dann streich mein Beispiel einfach und bleib nur bei den Regelausführungen. Ich habe das Beispiel nur gebracht, weil Markus mich gefragt hat, wie man sich das vorstellen kann oder auch nicht ;-).

 

Natürlich wird etwas über Aktionen ausgesagt:

1. Es wird genauso gehandhabt als ob der WW scheitert.

2. Man darf dem Geländelaufenden keinen Hieb versetzen.

 

Sehr viel klarer kann man es nicht ausdrücken. Da steht nichts von "im Moment des Vorbeilaufens oder Ähnliches".

 

Wie kommst du darauf, dass das nur für den "Moment" gilt?

 

Grüsse Merl

Geschrieben
2. Man darf dem Geländelaufenden keinen Hieb versetzen.
Und? Nach dem Ende der Bewegungsphase kann ganz normal gehandelt werden, solange nicht von der Ausnahme in der Fertigkeitsbeschreibung Gebrauch gemacht wurde. Der Rundenablauf bei Midgard ist taktisch beschrieben, in der Handlungsphase interessiert nur noch, wie viel von der Bewegungsweite ausgenutzt wurde. Man könnte auch sagen, in der Bewegungsphase ist es ein "Geländelaufender", in der Handlungsphase nicht mehr.

 

Wie kommst du darauf, dass das nur für den "Moment" gilt?
Weil es so in den Regeln steht? :dunno:

 

Solwac

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Solwak,

 

wo ist da die Logik? Jemand der einen Geländelaufenden aufhalten will, schlägt spontan mit -4. Jemand der es nicht will, der darf normal zuschlagen?

 

Geländelauf spielt hier als Fertigkeit ganz klar in die Handlungsphase hinein. Das Anwenden von Geländelauf ist eine Handlung. In diesem Fall nur eine vorgezogene, die benötigt wird um die Bewegung durchzuführen.

Der Gegner wird im Gegenzug unter bestimmten Umständen in seiner Handlungsphase auch eingeschränkt.

 

Nach Phasen betrachtet würde der "Spontane Hieb" im Falle eines misslungenen WW ja auch nicht im Moment des Vorbeilaufens erfolgen. Sondern erst dann, wenn der Geländeläufer vermutlich schon ein paar Felder weiter weg steht. Auch hier "wirkt" die Fertigkeit also in die Handlungsphase hinein.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

Wenn sich der Geländelaufende nicht allzu nah am Gegner mit seiner Bewegungsphase endet, dann gibt es ja nur einen überstürzten Angriff. Die -6 sind gegenüber den -4 schon ein Nachteil, so dass der Gegner in so einem Fall lieber den spontanen Hieb gemäß DFR S. 144 wählen wird.

 

Dieser spontane Hieb sollte auch vor den anderen Handlungen erfolgen, sonst können weitere Probleme auftauchen. Wenn z.B. der Gw/10 misslingt, der spontane Angriff aber den Geländelaufenden zu Fall bringt, wo liegt der dann?

 

Solwac

Geschrieben (bearbeitet)

Interessante Frage "wo er liegt?", auf die ich keine Antwort habe. Vielleicht kann Prados hier weiterhelfen oder auch sonst noch mal seinen Senf dazugeben. Die Diskussion ist hier festgefahren.

 

Nach nochmaligem durchlesen, fällt mir nun nur noch ein abgeleiteter Grund ein.

 

Der Feind kann mir einem WW: GW/10 versuchen, ..., wenn er in der laufenden Runde auf Handlungen verzichtet

 

Daraus lässt sich ableiten, dass er nur dann überhaupt spontan schlagen kann, wenn er sonst keine Handlung mehr durchführt (also alles versucht dies zu tun). Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn er eine andere Handlung durchführt, darf er nicht schlagen. (Schaut man sich historisch die Fomulierung in M3 an, dann steht dieser Umkehrschluss dort etwas klarer.)

 

Ich bin ausserdem der Meinung, dass ein Gegner unter den von Dir beschriebenen Umständen nie den spontanen Hieb wählen würde, sondern immer den Überstürzten. Da er sich in der Folgerunde auf jedenfall im Nahkampf mit dem Geländeläufer befindet.

 

How Ever einer von uns beiden sitzt auf dem falschen Dampfer, ohne eine klare (offizielle) Regelansage kommen wir hier nicht weiter.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

Es regelt die Frage zwar auch nicht eindeutig, aber mir ist aufgefallen, dass in den Regeln stets nur das Vorbeilaufen bzw. der Vorbeilaufende angesprochen wird. Das und die unterschiedliche Formulierung zu M3 sind für mich Indizien, dass die Regelung bewusst nur für den Zeitpunkt gilt, an dem der Geländeläufer an seinem Gegner vorbeiläuft.

 

CU

FLo

Geschrieben (bearbeitet)

Regelantwort von Midgard-Online:

Merl hat mich per PN um eine offizielle Antwort gebeten. Hier ist sie. Zuvor noch eine Begriffsklärung: Mit Läufer ist Geländeläufer gemeint, mit Kämpfer derjenige, durch dessen Kontrollbereich sich der Läufer bewegt.

 

 

Ein Kämpfer kann einen Läufer, der durch seinen Kontrollbereich läuft, aufzuhalten versuchen. Wenn der Kämpfer diese Entscheidung trifft, hat er anschließend in dieser Runde keinerlei Bewegungs oder Handlungsoption mehr. Dabei ist es irrelevant, ob der Angriff erfolgreich ist oder nicht.

(Anmerkung: Merl hat vollkommen Recht mit seiner obigen Annahme, ich hätte mich in meinem drei Jahre alten Beitrag geirrt. Für einen erfolgreichen Angriff des Kämpfers ist kein erfolgreicher WW notwendig.)

 

Wenn der Kämpfer sich allerdings dagegen entscheidet, den Läufer aufzuhalten, so stehen ihm, dem Kämpfer, anschließend alle Bewegungs- und Handlungsoptionen offen, die noch möglich sind. Insbesondere kann er also, sofern bestimmt wurde, dass der Kämpfer sich erst im Anschluss bewegen solle, dem Läufer nachsetzen und ihn möglicherweise sogar noch erreichen und dann auf jeden Fall noch überstürzt angreifen, möglicherweise auch ohne Abzüge oder spontan; das hängt von den Umständen ab.

 

Ein Läufer, der durch den Angriff einen Kämpfers zu Boden stürzt, liegt selbstverständlich zu Füßen des Kämpfers in dessen Kontrollbereich.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Bearbeitet von Prados Karwan
  • 4 Jahre später...
Geschrieben

Hallo,

 

bei Akrobatik steht explizit dabei, dass der Akrobat auf "eigene Handlungen" verzichtet.

Bei Geländelauf fehlt dieser Hinweis. Was meint ihr, kann eine Geländeläufer, nachdem er einen Kontrollbereich erfolgreich durchquert hat noch eine Handlung durchführen, sofern es seine noch ungenutzte Bewegungsweite zulässt?

 

Grüsse Merl

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