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Fehlende Organe eines Toten und Hören der Geister


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Geschrieben

Hallo,

wenn einem Toten Augen, Zunge und/oder andere Organe entfernt werden. Fehlen sie diesem dann auch im Totenreich? Wie weit gehen da entsprechende Totenkultvorstellungen?

 

Die eigentliche Frage, die auf diesen vorher gestellten Fragen aufbaut, ist: Kann man bei einem entsprechenden Leichnam z.B. Augen und Zunge entfernen, sodass er A) Blind im Reich der Toten umherwandel muss (in diesem Zusammenhang wäre vielleicht eine Strafe der landestypischen "Kirche" denkbar) und B) nicht mehr mit eventuellen Beschwörern sprechen kann, die "Hören der Geister" auf ihn anwenden?

 

 

viele Grüße

Gindelmer

Geschrieben

Also rein regeltechnisch sollte man sogar mit Geistern reden können, die im Leben stumm waren (dass diese Geister mangels Gewohnheit Probleme haben können ist etwas anderes).

 

Was die verschiedenen Totenkulte und deren Auswirkungen angeht, so wird dies von Region zu Region unterschiedlich sein. So kann ich mir bei einer Leiche ohne Sinnesorgane auch gut vorstellen, dass ein Zauberer aus Land A aufgrund seiner Herkunft nicht an die Möglichkeit einer Kommunikation glaubt, während ein Zauberer aus B kein Problem sieht.

 

Solwac

Geschrieben

Bei den Kanthais gilt es sogar als unmenschlich, verstümmelten Straftätern nicht das abgeschnitte Organ mitzugeben.

 

 

Was ihnen nämlich bei der Beerdigung fehlt, soll ihnen auch später fehlen...

 

Obs stimmt... :dunno:

 

;)

Geschrieben

In einem Buch von David Gemmel gibt es eine Tote, der in die entsprechenden Sinnesorgane Goldnägel geschlagen wurden, um diese für den Geist unbrauchbar zu machen.

Ich denke, es bleibt dem Spielleiter üerlassen, wie er das für "stimmungsvoller" hält.

 

lendenir

Geschrieben

Hallo!

 

Ich denke, es bleibt dem Spielleiter üerlassen, wie er das für "stimmungsvoller" hält.
Im Bestiarium wird in einem separaten Kasten auf Verständigung mit Geistern eingegangen (Midgard - Das Bestiarium, Seite 112). Dort werden unterschiedliche Varianten vorgestellt und diverse Faktoren beschrieben, so dass letztlich auch Lendenirs Fazit übrig bleibt:

 

Es kann individuell vom Spielleiter festgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!
Geschrieben
Bei den Kanthais gilt es sogar als unmenschlich, verstümmelten Straftätern nicht das abgeschnitte Organ mitzugeben.

 

 

Was ihnen nämlich bei der Beerdigung fehlt, soll ihnen auch später fehlen...

 

Obs stimmt... :dunno:

 

;)

 

ich denke Einsi hat für einen KTP Geist wahrscheinlich recht. Allerdings gibt es auch in KTP Varianten. Man bedenke, daß sich Zauberer bewußt verstümmeln um ihre Zauberkräfte scheinbar zu steigern, da sie nicht ein Gleichgewicht der Kräfte wollen sondern bestimmte Kräfte fördern wollen.

 

Andererseits wiederum benutzen dei Adepten andere Methoden um Ahnen für immer zu eliminieren, wie zum Beipiel den Seelennamen oder das entziehen von Teilen der Seele. Ob das allerings ein Widerspruch zu Einsi ist, vermag ich nicht zu beurteilen und wioll es nur mal anmerken.

 

Ich schliesse mich den Vor-Schreibern an , es bleibt SL Willkür, bin aber in KTP eher dafür.

 

Euer Dengg

Geschrieben

Ich wäre damit vorsichtig..., ich meine, was macht ihr, wenn jemand durch ne Falle oder so regelrecht zerfetzt wird oder von nem Drachenhauch erwischt wird?

 

Dann ist im Totenreich doch auch kein einzelner Kopf oder so...

 

Aber ich denke, dass das immer auf die geforderte Situation ankommt.

 

mfG

Anomen

Geschrieben

Ich vermute eine hinnehmbare Lösung wäre:

 

Wer daran glaubt, daß ihm fehlende Organe auch nach dem Tod fehlen, dem fehlen sie auch als Geist, bzw. der wird dann auch zum Geist weil sie ihm fehlen.

 

Denn die "kopflosen" Geister auf Kopfjagd gibt es doch auch nur bei den Twyneddin, oder täusche ich mich da?

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