Zum Inhalt springen

Anderthalbhänder mit der Fertigkeit Langschwert geführt


Empfohlene Beiträge

Nun, der Anderthalbhänder mag schwerer sein, weswegen der Einhandkämpfer ja auch eine Stärke von mindestens 81 benötigt. Beim normalen Langschwert sind es ja nur 31. Da aber für das einhändige Führen des Anderthalbhänders mindestens Grundkenntnisse für Einhandschwerter notwendig sind, wird der Anderthalbhänder in diesem Fall zu einer Einhandwaffe. Er kann also einhändig geführt werden. Aber was ist der Unterschied zwischen Zuschlagen und Zuschlagen? Laut Beschreibung der Waffen kämpft man nämlich sowohl mit Anderthalbhänder als auch mit Langschwert so.
Mit dem Krummsäbel schlägt man auch zu. Jedoch anders...

 

Wenn ein besonders starker Langschwertkämpfer statt eines normalen Langschwertes auch ein besonders schweres Langschwert (60% mehr Gewicht) benutzen darf, wieso darf dann ein Bihänderkämpfer nicht statt eines normalen Bihänders einen etwas leichteren Bihänder (20% weniger Gewicht) benutzen?

 

Hi!

 

Ich glaube Tony hat hier den Finger auf einen der wenigen wirklich wunden Punkte des Midgardsystems gelegt. Wenn ich die Sache realistisch betrachte sollte es wirklich nur ein paar Stunden Übung benötigen um mich an die geringfügig anderen Dimensionen der waffe zu gewöhnen, ich kann mir keine Angriffsmöglichkeiten des Bihänders vorstellen die nicht auch mit dem Anderthalbhänder durchgeführt werden können.

 

Ich habe es auch schon immer unrealistisch gefunden, dass man zb Streitkolben mit +16 beherrscht, Keule aber immer noch mit +4, dafür sind die Kampfstile einfach zu ähnlich.

 

@Prados: Kann man das Thema 'verwandte Waffen' in die ToDo's für M5 einkippen'? Bei Sprachen hat man es ja auch geschafft.

 

Gruss

 

Chaos

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 92
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Die Regelung macht schon Sinn, weil sonst jeder einfach nur die billigste Waffe hochlernen würde, um dann verwandte Waffen zu benutzen, die sonst viel teurer wären.

 

Bei einem solchen System müßte man die Lernkosten drastisch erhöhen bzw. auf komplette Waffengattungen ausdehnen. Das macht allerdings das Überleben von Grad 1-Abenteurern deutlich schwerer.

 

Hornack

Link zu diesem Kommentar

@Lord Chaos: Würdest Du dann innerhalb von ein paar Stunden eine andere Waffengröße adaptieren kannst, warum haben dann Sportler in vielen Sportarten solche Probleme ihre persönliche Waffe äh ihr Sportgerät zu finden?

 

Ich glaube nicht, dass jemand mit der Fertigkeit Keule sich so schnell umstellen kann, dass er bei einer Hand- oder Streitaxt dann richtig mit der Schneide trifft. Dafür ist der Griff einfach zu unterschiedlich.

 

Prados Argumentation ist davon geleitet, dass die Beschreibungen für Langschwert und Anderthalbhänder bis auf die Klingenlänge einen sehr ähnlichen Kampfstil enthalten und zusätzlich eine Regelpassage die einhändige Führung des Anderthalbhänders beschreibt.

 

Dies ist sehr speziell und läßt sich nicht auf die anderen Waffen ausdehnen.

 

Solwac

Link zu diesem Kommentar

Also ich bin dafür, "offiziell" vom Regelwortlaut auszugehen und für eine Waffe immer den Erfolgswert anzunehmen, den man dafür gelernt hat.

Also Anderthalber mit EW:Anderthalber, egal ob ein- oder zweihändig.

Wenn einem das zu unsauber ist (oder nicht flexibel genug), kann man ja die (alte?) Regelung zusätzlich annehmen, Waffen aus der gleichen Waffengattung mit EW-4 zu führen. Hat man also Langschwert gelernt und ist stark genug, kann man auch Anderthalber mit EW-4:Langschwert führen, oder (ohne Stärkeproblem) Krummsäbel mit EW-4:Langschwert.

(Ist das eine Regel, die ich noch aus M2 kenne, oder war das damals schon unsere Hausregel?)

Link zu diesem Kommentar
@Lord Chaos: Würdest Du dann innerhalb von ein paar Stunden eine andere Waffengröße adaptieren kannst, warum haben dann Sportler in vielen Sportarten solche Probleme ihre persönliche Waffe äh ihr Sportgerät zu finden?

 

Ich glaube nicht, dass jemand mit der Fertigkeit Keule sich so schnell umstellen kann, dass er bei einer Hand- oder Streitaxt dann richtig mit der Schneide trifft. Dafür ist der Griff einfach zu unterschiedlich.

 

Prados Argumentation ist davon geleitet, dass die Beschreibungen für Langschwert und Anderthalbhänder bis auf die Klingenlänge einen sehr ähnlichen Kampfstil enthalten und zusätzlich eine Regelpassage die einhändige Führung des Anderthalbhänders beschreibt.

 

Dies ist sehr speziell und läßt sich nicht auf die anderen Waffen ausdehnen.

 

Solwac

 

@Solwac: Bei Sportlern geht es um absolute Spitzenleistungen, also hunderstel Sekunden, bzw mm.

 

Ich habe nirgends gesagt, dass man verwandte Waffen mit einem ebensohohen Erfolgswert beherrscht, ich dachte an Abzüge von -4 oder -6 für verwandte Waffen. Und jemand der Streikolben +16 beherrscht sollte sich mit Schlagwaffen allgemein gut genug auskennen um auch eine Keule oder Handaxt ungelernt mit +10 oder +12 zu beherrschen. Um diese Waffen zu steigern muss ein Sc aber analog zu Sprachen wieder bei +4 beginnen.

 

@Hornack: Aufgrund der annähernd exponetial ansteigenden Waffenlernkosten bei Midgard kann ich Deinem Einwand nicht ganz folgen. Ich habe das Regelwerk jetzt nicht bei mir, aber soweit ich mich entsinnen kann haben verwandte Waffen meist relativ ähnliche Lernkosten. Ich gebe Dir aber recht, dass bei einer derart einschneidenden Veränderung der Waffenregeln die möglichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. daher habe ich auch keine neue Hausregel sondern ein generelles Nachdenken darüber vorgeschlagen.

 

Eine Bitte an einen Admin: Da wir (v.a. ich) uns meilenweit vom ursprünglichen Thema entfernt haben bitte in einen entsprechenden Strang verschieben.

 

Gruss

 

Chaos

Link zu diesem Kommentar
Also ich bin dafür, "offiziell" vom Regelwortlaut auszugehen und für eine Waffe immer den Erfolgswert anzunehmen, den man dafür gelernt hat.

Also Anderthalber mit EW:Anderthalber, egal ob ein- oder zweihändig.

Wenn einem das zu unsauber ist (oder nicht flexibel genug), kann man ja die (alte?) Regelung zusätzlich annehmen, Waffen aus der gleichen Waffengattung mit EW-4 zu führen. Hat man also Langschwert gelernt und ist stark genug, kann man auch Anderthalber mit EW-4:Langschwert führen, oder (ohne Stärkeproblem) Krummsäbel mit EW-4:Langschwert.

(Ist das eine Regel, die ich noch aus M2 kenne, oder war das damals schon unsere Hausregel?)

Um es völlig eindeutig zu formulieren: Nach den Regeln ist es selbstverständlich so, dass ausschließlich der EW:Anderthalbhänder genutzt wird, auch wenn man der Sonderegelung gemäß einhändig angreift.

 

Mein Standpunkt entspringt rein meiner privaten Meinung, die ich für spielbar halte, da sie nur geringe Konsequenzen hat - wenn überhaupt welche. Es ist darüber hinaus auch nicht notwendig, die Schwäche meiner Argumentation aufzuzeigen, ich weiß um sie. Sie ist nicht konsequent, weil sie nicht konsequent sein kann, ohne zwanglos zu einer umfassenden Verallgemeinerung von Waffenfertigkeiten aufgrund ähnlicher Waffen zu kommen. Ich habe also die willkürliche Trennlinie, die das Regelwerk in Bezug auf Waffen setzt, an einer Stelle durchbrochen, um nur an dieser einen Stelle eine großzügigere Grenze zu ziehen. Weitere Grenzöffnungen sind von meiner Position weder vorgesehen noch sinnvoll, da die daraus entstehenden Konsequenzen tatsächlich zu groß wären.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

@Prados: Es stimmt, daß es keine großartigen Konsequenzen gibt. Wie Du schon sagtest, sind beide Waffenfertigkeiten ja gleich schwer zu lernen und auch der Schaden ist der selbe. Der einzige Vorteil ist doch, daß man wenn mal gerade kein Langschwert zur Verfügung steht, das schwerere Langschwert (den Anderthalbhänder) als Langschwert nutzen kann.

 

Wenn man das zuläßt, frage ich mich, wieso man nicht auch zulassen sollte mit der Fertigkeit Bihänder statt mit einem normalen Bihänder auch mal mit einem etwas leichteren Bihänder (Anderthalbhänder) zu kämpfen. Hier gibt es auch nur den o.g. Vorteil. Desweiteren gibt es bloß einen Nachteil: geringerer Schaden. Der Unterschied ist im übrigen auch nicht sonderlich groß. Der Kampfstil ist sehr ähnlich und der Bihänder ist nur ein wenig schwerer zu erlernen (20% teurer). Der Unterschied in der Länge liegt, wie auch zwische Langschwert und Anderthalbhänder, bei ca. 20%. Der Unterschied beim Gewicht der Waffe ist sogar niedriger, als zwischen Langschwert und Anderthalbhänder.

 

Also ich sehe wirklich nicht ein, wieso man diese unbedeutende Ausnahme nicht ebenso zulassen sollte wie die, die Du zuläßt. Ich bin aber offen für Argumente. Wäre nicht das erste mal, das ich mich täusche und am Ende meine Meinung ändere...

 

Gruß,

Tony

Link zu diesem Kommentar
@Prados: Es stimmt, daß es keine großartigen Konsequenzen gibt. Wie Du schon sagtest, sind beide Waffenfertigkeiten ja gleich schwer zu lernen und auch der Schaden ist der selbe. Der einzige Vorteil ist doch, daß man wenn mal gerade kein Langschwert zur Verfügung steht, das schwerere Langschwert (den Anderthalbhänder) als Langschwert nutzen kann.

 

Wenn man das zuläßt, frage ich mich, wieso man nicht auch zulassen sollte mit der Fertigkeit Bihänder statt mit einem normalen Bihänder auch mal mit einem etwas leichteren Bihänder (Anderthalbhänder) zu kämpfen. Hier gibt es auch nur den o.g. Vorteil. Desweiteren gibt es bloß einen Nachteil: geringerer Schaden. Der Unterschied ist im übrigen auch nicht sonderlich groß. Der Kampfstil ist sehr ähnlich und der Bihänder ist nur ein wenig schwerer zu erlernen (20% teurer). Der Unterschied in der Länge liegt, wie auch zwische Langschwert und Anderthalbhänder, bei ca. 20%. Der Unterschied beim Gewicht der Waffe ist sogar niedriger, als zwischen Langschwert und Anderthalbhänder.

 

Also ich sehe wirklich nicht ein, wieso man diese unbedeutende Ausnahme nicht ebenso zulassen sollte wie die, die Du zuläßt. Ich bin aber offen für Argumente. Wäre nicht das erste mal, das ich mich täusche und am Ende meine Meinung ändere...

 

Gruß,

Tony

Ich glaube nicht, daß Du Dich täuschst.

Genau aus diesem Grunde argumentiere ich ja dafür, die erste Ausnahme schon nicht zuzulassen.

Bitte laß mich noch einmal ausdrücklich sagen, was Prados oben implizit gesagt hat: Die Meinung, die erste Ausnahme wäre zulässig, stammt von Prados persönlich, nicht von Christoph im Regelrahmen.

Link zu diesem Kommentar

@Tony

 

Das Problem ist, dass es da keine Möglichkeit gibt, sich zu täuschen. Es ist so ein typisches 'Schiefe-Ebenen-Argumentationsproblem'. In dem Moment, in dem man sich auf die Argumentation einlässt, diese schiefe Ebene also betritt, müsste man eigentlich ihrer Neigung folgen und bis zum Ende durchargumentieren, sofern man konsequent bleiben möchte. Andernfalls muss man die eigene Inkonsequenz zugeben und mitten auf der schiefen Ebene stehen bleiben, auch wenn es unlogisch erscheint.

 

Meine Grenze ist nun der erwähnte Fall. Es existieren keinerlei Regelargumente, die darüber hinaus gehen. Möchtest du also auch den Anderthalbhänder mit der Fertigkeit Bihänder führen, dann setzt du eine andere Grenze, die mit der gleichen Berechtigung steht wie meine, nämlich persönliche Überlegung oder Überzeugung. Darüber lässt sich nun aber nicht auf der Regelebene streiten.

 

Mit anderen Worten, es kann durchaus berechtigt sein, deinem Vorschlag zu folgen, nur würde ich persönlich das nicht tun. Dieser Schritt wäre mir unter dem Regelaspekt betrachtet einfach zu groß.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar
@Prados: Es stimmt, daß es keine großartigen Konsequenzen gibt. Wie Du schon sagtest, sind beide Waffenfertigkeiten ja gleich schwer zu lernen und auch der Schaden ist der selbe. Der einzige Vorteil ist doch, daß man wenn mal gerade kein Langschwert zur Verfügung steht, das schwerere Langschwert (den Anderthalbhänder) als Langschwert nutzen kann.

 

Wenn man das zuläßt, frage ich mich, wieso man nicht auch zulassen sollte mit der Fertigkeit Bihänder statt mit einem normalen Bihänder auch mal mit einem etwas leichteren Bihänder (Anderthalbhänder) zu kämpfen. Hier gibt es auch nur den o.g. Vorteil. Desweiteren gibt es bloß einen Nachteil: geringerer Schaden. Der Unterschied ist im übrigen auch nicht sonderlich groß. Der Kampfstil ist sehr ähnlich und der Bihänder ist nur ein wenig schwerer zu erlernen (20% teurer). Der Unterschied in der Länge liegt, wie auch zwische Langschwert und Anderthalbhänder, bei ca. 20%. Der Unterschied beim Gewicht der Waffe ist sogar niedriger, als zwischen Langschwert und Anderthalbhänder.

 

Also ich sehe wirklich nicht ein, wieso man diese unbedeutende Ausnahme nicht ebenso zulassen sollte wie die, die Du zuläßt. Ich bin aber offen für Argumente. Wäre nicht das erste mal, das ich mich täusche und am Ende meine Meinung ändere...

 

Gruß,

Tony

 

Für mich ist das Argument ganz klar, weil wenn man die eine Richtung zuläßt die andere Auch zulässig sein muss. Ich habe kein Problem damit Langschwert mit EW:Anderthalbhänder zuzulassen, wenn ein ESchwert beherrscht wird, aber Bihänder mit EW: Anderhalbhänder wäre ein enormer Vorteil (mehr schaden, höhere Lernkosten)

Link zu diesem Kommentar
Mit anderen Worten, es kann durchaus berechtigt sein, deinem Vorschlag zu folgen, nur würde ich persönlich das nicht tun. Dieser Schritt wäre mir unter dem Regelaspekt betrachtet einfach zu groß.

 

Grüße

Prados

Wieso ist Dir dieser Schritt zu groß? Ich empfinde ihn als höchstens genauso groß, wie Deinen. Was ist Deiner Meinung nach an dem Schritt größer? Genau dieses Argument fehlt mir bisher.

 

Gruß,

Tony

Link zu diesem Kommentar
Tony, würdest du bitte, bitte meine Beiträge ganz lesen, in diesem Fall auch die ersten beiden Absätze? Ich schreibe darin, warum es meines Erachtens müßig ist, nach Argumenten zu suchen. Daher ist es völlig sinnlos, dass du mich nun um Argumente bittest.

 

Grüße

Prados

Ich habe ihn gelesen und ich halte es eben nicht für müßig. Du hast bisher mit keinem Wort erklärt, wieso Du meinen Schritt als größer empfindest, als Deinen. Ich bin von meiner Auslegung ja noch gar nicht überzeugt und Gegenargumente könnten da helfen. Außerdem geht es mir auch darum, ob Du Dir sicher bist. Hälst Du meinen Schritt tatsächlich für größer? Solltest Du meinen, die sind eigentlich doch gleichgroß, ergäben sich daurch einige Konsequenzen auf die ich eigentlich hinaus will.

 

Gruß,

Tony

Link zu diesem Kommentar

Es ist keine Regelfrage, es ist eine Geschmacksfrage. Darüber lässt sich nicht diskutieren.

 

Die Regel ist eindeutig und untersagt beide Varianten. Warum akzeptiere ich nun die eine und lehne die andere ab? Weil in der Waffenbeschreibung zumindest die Möglichkeit des einhändigen Schlags erwähnt wird, wohingegen es außer Frage steht, mit dem Erfolgswert einer Waffe eine andere zu führen. Das ist ein minimaler gradueller Unterschied - die Erwähnung der Möglichkeit - , aber dies reicht mir, um in dieser Sache großzügig zu verfahren. Großzügig in einem Fall.

 

Dein Vorschlag ist nun, bildlich gesprochen, Schmierseife auf der schiefen Argumentationsebene. Sobald ich diesen Vorschlag akzeptiere, entferne ich mich so weit von der gedruckten Regel, dass ich keine Möglichkeit mehr habe, auch andere waffenübergreifende Erfolgswerte zuzulassen, bis es schließlich nur noch wenige allgemeine Waffenferfolgswerte gibt.

Link zu diesem Kommentar

Das wichtigste Argument ist doch aber die enorme Ähnlichkeit der Waffen, oder nicht? Sonst würdest Du ja auch zulassen den Anderthalbhänder mit EW:Krumsäbel zu führen. Der ist ja schließlich auch ein Einhandschwert, genauso wie das Langschwert.

 

Ich halte die starke Ähnlichkeit der Waffen für den einzigen guten Grund es zuzulassen, den Anderthalbhänder mit EW:Langschwert zu führen. Und wenn man daß tut, dann muß man konsequenterweise auch das andere zulassen.

 

Im übrigen gibt es ansonsten keine weiteren Waffen, die sich so sehr ähneln, also stimmt es nicht daß man, wenn man es in diesem Fall zuläßt auch in weiteren Fällen zulassen muß etc.

 

Ein anderer Ansatz:

 

Angenommen, der Anderthalbhänder wäre als Einhandschwert Kategorisiert worden und es würde da stehen, daß man ihn auch zweihändig führen kann, sofern man Zweihandschwerter beherrscht, wobei man dann 1W6+2 statt nur 1W6+1 Schaden machen würde. Das wäre doch gar nicht so anders als es jetzt ist, oder?

Dann könnte man mit Deiner Argumentation mit dem Anderthalbhänder auch mit EW:Bihänder angreifen. (Waffen ähnlich, bei Anderthalbhänder steht was von Zweihändig und Zweihandschwerter...) Ob wohl die Waffen nichtmal zur selben Gattung gehören würde könnte man es, obwohl man es so, da sie zur selben Gattung gehören nicht darf.

 

Gruß,

Tony

Link zu diesem Kommentar
Es ist keine Regelfrage, es ist eine Geschmacksfrage. Darüber lässt sich nicht diskutieren.
Es ist schon eine Regel und zwar ein Hausregel. Und natürlich kann man darüber diskutieren.

Nein, Tony, du übersiehst, dass es meine Hausregel ist, die ich hier ganz für mich alleine entschieden habe. Ich werde darüber nicht diskutieren. Ich lehne eine Diskussion aber nicht ab, weil ich diese Hausregel für so unglaublich gut halte, dass sie unangreifbar sei. Ich sehe nur keinen Sinn darin.

 

Aber du hast natürlich Recht, 'man' kann darüber diskutieren. Ich will aber einfach nicht.

Link zu diesem Kommentar

Ich finde eure Diskussion recht interessant. Ihr streitet euch quasi darüber ob man nun einen oder zwei Löffel Salz an die Suppe geben soll.

 

Für mich kann man ähnlich Waffen jederzeit führen. Man muss sie dann einfach nur mir einem Malus besehen. Einen Anderthalbhänder kann man für mich also mit der Fertigkeit Langschwert und mit der Fertigkeit Bihänder führen (natürlich nur einhändig oder zweihändig in diesen Fällen). Der Schaden überträgt sich, der Erfolgswert wird durch einen Malus behoben, da sich die Eigenschaften der Waffe doch ein wenig unterschieden.

Wenn man nun also einen weniger guten Erfolgswert hat und den normalen Waffenschaden (im Falle Langschwert weniger Erfolg, gleicher Schaden/ im falle Bihänder weniger Ergfolg und weniger Druchschnittsschaden), wo sollte sich da dann eine Widersprüchlichkeit ergeben? Ich mag das Pi mal Daumen System von Midgard, denn es lässt sich wunderbar an Kompromisse annähern ;)

 

Masamune

Link zu diesem Kommentar

@Tony

Wenn Du Deinen Schritt gehen möchtest (ich betone: möchtest, ich selbst werde ihn nicht gehen), dann führe doch gleich ein, daß es nur die Fertigkeiten Bihänder und Langschwert gibt und keine eigene Fertigkeit Anderthalbhänder.

 

- Jeder, der Bihänder beherrscht kann Anderthalbhänder beidhändig führen.

- Wer Langschwert beherrscht und stark genug ist kann Anderthalbhänder einhändig führen

- Nur wer beide Fertigkeiten (Bihänder und Langschwert) beherrscht kann Anderthalbhäder ein- und beidhändig führen.

 

Damit entfernst Du Dich zwar noch etwas weiter von den Original-Regeln, führst aber den Sonderfall ein, daß eine bestimmte Waffe mit zwei Fertigkeiten geführt werden kann und DU im Kampf nur den Stil wechselst. Das bringt Dich m.E. weniger auf die von Prados angesprochene "schiefe Ebene", da der Anderthalbhänder die einzige Waffe ist die derart zwischen zwei anderen, sehr ähnlichen Waffen steht. Beim Schlachtbeil fehlt des Gegenstück zum Bihänder.

 

:hiram:

Link zu diesem Kommentar

Weil bei einem Bihänder die Option nicht gegeben ist Ihn anders zu benutzen als als Bihänder. Zumal dieser wesentlich länger ist. Außerdem steht es dem Bihänderkämpfer frei den Anderthalbhänder zu benutzen, allerdings bekommt er laut Regeln einen WM -4, also keine Aufregung wegen der Waffengattung Zweihandschwerter.

Link zu diesem Kommentar
Beim Schlachtbeil fehlt des Gegenstück zum Bihänder.
Die Stabkeule ist in ihrer Kampfart wahrscheinlich anders, weil die Klinge fehlt. Das reine Zuschlagen alleine ist halt schon anders als beim zweihändig geführten Schlachtbeil. Anderthalbhänder und Bihänder sind sich sicher ähnlicher.

 

Solwac

Link zu diesem Kommentar
Weil bei einem Bihänder die Option nicht gegeben ist Ihn anders zu benutzen als als Bihänder. Zumal dieser wesentlich länger ist. Außerdem steht es dem Bihänderkämpfer frei den Anderthalbhänder zu benutzen, allerdings bekommt er laut Regeln einen WM -4, also keine Aufregung wegen der Waffengattung Zweihandschwerter.
Moin, ´tschuldigung, aber das ist keine M4-Regel, oder?
Link zu diesem Kommentar
Weil bei einem Bihänder die Option nicht gegeben ist Ihn anders zu benutzen als als Bihänder. Zumal dieser wesentlich länger ist. Außerdem steht es dem Bihänderkämpfer frei den Anderthalbhänder zu benutzen, allerdings bekommt er laut Regeln einen WM -4, also keine Aufregung wegen der Waffengattung Zweihandschwerter.
Moin, ´tschuldigung, aber das ist keine M4-Regel, oder?

 

Ich glaube, dass ist eine ist eine alte M2 oder M3 Regel. Damals beherrschte man nicht eigens gelernte Waffen der selben Waffengattung mit einem um 4 reduzierten Erfolgswert. Beherrschte man also Bihänder mit +12, war es immer möglich den Andertalbhänder mit +8 zu führe. Ich fand die Regel damals sinnvoll und verstehe nicht, warum sie abgeschafft wurde. In M4 habe ich jedenfalls diese Regel nicht mehr gefunden.

Link zu diesem Kommentar

Wir haben es immer gemäß Prados Hausregelvorschlag gespielt, ohne zu wissen, dass es eine Hausregel ist. :?: Ich komme letztlich noch vom alten M2 her und ich meine, dass es dort auch so geregelt war, wie es jetzt als Hausregel vorgeschlagen wird. Ich meine auch, dass Abenteurer, die stark genug waren und den Anderthalbhänder bei Spielbeginn wählten beide Grundfertigkeiten bekamen. Ich will mich allerdings nicht festlegen, ob die in M3 auch noch so geregelt war. In M2 war es noch so.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...