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Beruf und Beamte in KanThaiPan


Raistlin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wird der Beruf unabhängig von der Beamtenausbildung erlernt, oder geht beides Hand in Hand? Wer z.B. Berufe wie Rechtsgelehrter oder Verwalter in KTP lernt, wird er dadurch automatisch auch Beamter des 1. Rangs oder ist das eine gesonderte Ausbildung?

Wenn es eine separate Ausbildung wäre, worüber wäre diese abgebildet? :?:

Geschrieben

Wenn Du einen Beruf wie z.B. Rechtsgelehrter erwirbst, dann hast Du nach meinem Verständnis noch keinen Rang, sondern bist quasi Anwärter. Die einzelnen Ränge erwirbt man dann durch beständiges Arbeiten, also als NSC.

 

Zum Vergleich: Richter Di ist zu Beginn der ganzen Abenteuer nur im zweiten Rang und hat trotzdem schon einige Möglichkeiten.

 

Solwac

Geschrieben

Bei jedem Beruf der irgendwie offiziell ist und nicht zum Beispiel in einem kleinerem Dorf ausgeübt wird ist davon auszugehen, daß derjenige Beamter ist. Jeder Gelehrte bekommt im Osten erhält erstmal eine fundierte Ausbildung in den Grundlagen. Da jede Wissenschaft in KTP auf dem Wissen von früher aufbaut.

 

Etwas anders sieht es vielleicht aus mit Anstellungen wie zum Beispiel Schreiber oder Archivar bei einer der alten Adelsfamilien. Diese haben möglicherweise über Generationen gewachsene Vertrauensverhältnisse. Dort kann es sein, daß zum Beispiel ein Privatlehrer das Wissen vermittelte und die Familie mit ihren guten Ruf für die Qualifikation bürgt.

 

Also würde ich auch annehmen, daß jeder Beamter deshalb jeder schonmal die untereste Stufe erklommen hat.

 

Habe ich die Frage richtig beantworten können?

 

Alles

Gute

Dengg

Geschrieben

Hi Raistlin,

ich denke während der Beamtenausbildung durchläuft man nacheinander die Berufe Schreiber, Verwalter, Kalligraph und Rechtsgelehrter. Wie das bei den militärischen Rängen aussieht weiss ich nicht.

Im 'Sturmdrachen' kannst du gewisse Details zur Beamtenprüfung finden.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Geschrieben

Ich denke da an Seite 26 im QB. Wenn ich das richtig sehe, wird jemand für die Beamtenlaufbahn ausgebildet und ist damit Gelehrter, wenn er Beamter wird. Für diejenigen, die die Beamtenprüfung nicht schaffen, gibt es noch einige Privatanstellungen (vgl. S.31). Aber die Beamtenprüfung kann ja jedes Jahr erneut abgelegt werden, bis man sie bestanden hat.

 

Wäre so eine Prüfung nicht Teil des Hintergrundes eines Charakters mit einem entsprechenden Beruf? Und das unabhängig davon, ob sie nun bestanden oder nicht bestanden wurde. :dunno:

 

Ein auf Abenteuer ausziehender Charakter wird - außer er ist im Auftrag seiner Behörde unterwegs - wohl kaum ein aktiver Beamter sein, eventuell aber ein ehemaliger Beamter des ersten Ranges.

 

BTW: Welchen Beruf müßte ein militärischer Beamter ausüben? Auch Gelehrter oder "nur" Krieger, etc.?

Geschrieben
...Berufe Schreiber, Verwalter, Kalligraph und Rechtsgelehrter....

 

das ist vielleicht irreführend. Jeder Beamter lernt die 81 Klassiker und die 81 Kommenare. Er erwirbt dabei Kenntnisse in den oben genannten Berufen. Also jeder Beamter kann Kalligraphien herstellen ein Kalligraph in KTP ist aber noch besser in diesem Bereich ausgebildet.

Geschrieben

@Raistlin: Dein verwalter hat keinen Rang, er hat gewisse Kenntnisse, eventuell die Prüfung sogar erfolgreich absolviert, aber keinen Posten.

Die Berufsfertigkeit sagt auch nicht aus, wie die Kenntnisse erworben wurden.

 

Wie gesagt, wenn ein Abenteurer bereits im ersten Rang wäre, dann wäre der Unterschied zu einem Richter im Range einer Wachtel zu gering.

 

Solwac

Geschrieben

BTW: Welchen Beruf müßte ein militärischer Beamter ausüben? Auch Gelehrter

 

Stell es Dir wei in der DDR vor. Es gibt eine zivile Verwaltung und eine militärische. Die Sicherheitsdienste etc sind sicher dem militärischen Bereich zuzuordnen und die Zuständigkeiten werden ständig neu verhandelt werden müssen. NUr militärische Beamte sind ganz sicher keine Krieger. Genauso wie jemand der in der Verwaltung der STASI gearbeitet hat kein Soldat ist.

Geschrieben
... Dein verwalter hat keinen Rang, er hat gewisse Kenntnisse, eventuell die Prüfung sogar erfolgreich absolviert, aber keinen Posten.

 

da wäre ich vorsichtig: Jemand der die Prüfung erfolgreich bestanden hat ist in dem untersten Rang. Deshalb kommt es auf die Vorgeschichte an.

Geschrieben
... Dein verwalter hat keinen Rang, er hat gewisse Kenntnisse, eventuell die Prüfung sogar erfolgreich absolviert, aber keinen Posten.

 

da wäre ich vorsichtig: Jemand der die Prüfung erfolgreich bestanden hat ist in dem untersten Rang. Deshalb kommt es auf die Vorgeschichte an.

Ich sehe die Prüfung als Voraussetzung für einen Beamtenposten an. Und normalerweise wird der Prüfling auch diesen Weg einschlagen. Ich stelle es mir so vor, als ob er damit das Recht auf einen solchen Posten erwirbt.

 

Solwac

Geschrieben
da wäre ich vorsichtig: Jemand der die Prüfung erfolgreich bestanden hat ist in dem untersten Rang. Deshalb kommt es auf die Vorgeschichte an.
Das sehe ich auch so. Aber auch eine bestandene Prüfung und Einstufung im ersten Rang hat ja nicht unbedingt gleich eine aktive Beamtenlaufbahn zur Folge. Außerdem kann der Beamte ja auch schon nach kurzer Zeit - durch welche Umstände auch immer - aus dem Beamtendienst ausscheiden. Der Rang bleibt dadurch ja prinzipiell unverändert, nur die Pflichten und Privilegien des Ranges bleiben natürlich nicht unverändert erhalten. :dunno:
Geschrieben
Ich sehe die Prüfung als Voraussetzung für einen Beamtenposten an.

 

ja

Und normalerweise wird der Prüfling auch diesen Weg einschlagen.

 

ganz genau. Ein Prüfling der die oberste Prüfung erfolgreich abgelegt hat in der Hauptstadt (glaube ich) bekommt sofort ein Stellenangebot und eine Audienz beim Jadekaiser. Er hat etwas geschafft was vielleicht nur einer von 1000 Anwärtern schafft. Natürlich kann er in diesem Moment sagen, daß er es sich noch einmal überlegt hat, aber seine Familie würde es sicherlich nicht sehr toll finden, daß sie ihrem Zögling eine jahrelange extrem teure Ausbildung ermöglichte und dieser dann sagt er hätte keine Lust nachdem er alles geschaft hat diese anzunehmen. Dann würde ich als Meister gute Gründe verlangen und daraus könnte man sicherlich eine tolle Geschichte stricken.

Einfacher wäre es wenn man sagt, daß man nur einen lokalen Wettbewerb gewonnen hat und niemals Beamter wurde. Vielleicht hat man als Schreiber im Dorf Dokumente verfasst oder der Held hat nach einem Jahr durch Intrigen etc... seine Anstellung verloren, was sicherlich häufiger vorkommt.

Geschrieben
Der Rang bleibt dadurch ja prinzipiell unverändert, nur die Pflichten und Privilegien des Ranges bleiben natürlich nicht unverändert erhalten. :dunno:

 

ja. Jemand der die Prüfung bestanden hat ist ein herrausragender Gelehrter Möglicherweise hat er "nur" sein Gesicht verloren und wurde aus seiner Familie verstossen, da er eine grosse Schande ist und sogar seine Ahnen ihn verachten.

 

NIchtsdestotrotz würden zum Beispiel andere Anwärter oder arme Bauern gerne seine Dienste iin Anspruch nehmen.

Geschrieben

Ich persönlich habe mir dass immer wie folgt vorgestellt:

 

Zu den zivilen Beamten:

 

Es gibt einflussreiche Familien, die schon seit vielen Generationen hohe Beamtenposten innehaben. In diesen Familien werden die Kinder bereits zu Beamten erzogen. Durch Hauslehrer erhalten sie das nötige Wissen und die notwendigen Fähigkeiten. Eine Beamtenlaufbahn auf diese Weise zu beginnen ist jedoch die Ausnahme.

 

Das Gros der Beamten muss eine entsprechende Prüfung bestehen. Das Wissen hierfür müssen sich die Bewerber selber aneignen. Sie erhalten also keinen Unterricht und keine Ausbildung von staatlicher Seite. Es mag zu einer weiterführenden staatlichen Ausbildung kommen, wenn sie als Beamte angenommen wurden. Im Hinblick hierauf würde ich zwischen Beruf und Beamtenstatus unterscheiden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, dass sich ein Handwerker das nötige Wissen aneignet, sich der Prüfung stellt und dann als Beamter endet. Ich denke nicht, dass es in KanThaiPan eine geregelte Beamtenausbildung gibt.

 

Zu den militärischen Beamten:

 

Bei Soldaten, Polizisten und Geheimdienstlern gehe ich hingegen von einer staatlich organisierten Beamtenausbildung aus. Richter sind für mich in diesem Sinne militärische Beamte, weil sie in KanThaiPan der exekutiven Gewalt zuzuordnen sind. Eine freie Justiz in unserem rechtsstaatlichen Sinne gibt es in KanThaiPan nicht. Diese Beamten erlernen also den Beruf des Rechtsgelehrten, der Stadtwache usw. als Beamte. Diese Beamten legen keine Prüfung ab, wie es die zivilen Beamten tun.

Geschrieben

 

Das Gros der Beamten muss eine entsprechende Prüfung bestehen. Das Wissen hierfür müssen sich die Bewerber selber aneignen.

okay. In diesem Punkt unterscheide ich zwischen einem Amt und einem Titel. Durch Gefälligkeiten und Titel können Ämter erworben werden. Allerdings müssen alle Beamte die Prüfungen bestehen. Das Betrug nicht so leicht möglich ist (aber trotzdem vorkommt) zeigt das Abenteuer "Unter dem Sturmdrachen"

 

 

Ich denke nicht, dass es in KanThaiPan eine geregelte Beamtenausbildung gibt.

 

Es gibt aber genau definierte Prüfungen und Grundvorraussetzungen

 

Eine freie Justiz in unserem rechtsstaatlichen Sinne gibt es in KanThaiPan nicht

Wenn man von den Richtern der ChüanPao absieht (die militärisch sind und übergeordnet), würde ich behaupten, daß kein Land auf Midgard so ein faires Rechtssystem hat wie KuroKegaTi.

Geschrieben

Wenn man von den Richtern der ChüanPao absieht (die militärisch sind und übergeordnet), würde ich behaupten, daß kein Land auf Midgard so ein faires Rechtssystem hat wie KuroKegaTi.

 

Da hast du sicherlich Recht. Gleichwohl sind die Richter in KuroKegaTi doch vor allem auch Ermittler und übernehmen damit Aufgaben, die bei uns die Polizei und Staatsanwaltschaft übernimmt. Ich würde die Richter KuroKegaTi daher schon eher der Polizei zuordnen wollen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Im Kanthaipanbuch ist (finde ich) die Beschreibung der einzelnen Ränge sehr schwehr zu verstehen. Ich habe die Frage, was es einem bringt, ein Beamter zu sein, was er für Aufgaben hat, und was sind seine Privilegien???:confused:

Geschrieben
Ich habe die Frage, was es einem bringt, ein Beamter zu sein, was er für Aufgaben hat, und was sind seine Privilegien???:confused:
Wer seine Prüfung geschafft hat, der hat Anrecht auf eine Beamtenstellung. Damit ist lebenslanges Einkommen und Prestige gesichert, was ein Privatgelehrter nicht bietet.

 

Die einzelnen Ränge sind wohl nur im oberen Bereich genauer beschrieben, über die unteren Ränge finden sich noch ein paar Beschreibungen in den KTP-Abenteuern. Der SL hat hier viel Freiheit, wie weit er sich an Vorbilder aus der Geschichte oder aus Büchern/Filmen halten will oder nicht.

 

Solwac

  • 6 Jahre später...
  • 2 Monate später...

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