Serdo Geschrieben 27. Dezember 2005 report Geschrieben 27. Dezember 2005 Hallo Leute, man stelle sich folgende Situation vor: Super-Schwertkämpfer mit SchB+4 schlägt auf armen kleinen tevarrischen Fechter mit (Eisen-, Marmor- etc.)Hautzauber. Der Fechter parriert mittels seiner Fechtkunst. Dementsprechend geht nur 1 AP verloren. Und vor dem schützt ihn sein Hautzauber. Er verliert also (in dieser Kampfrunde) 0 AP. Ist das so korrekt oder kommt der 1 AP immer durch?
Yarisuma Geschrieben 27. Dezember 2005 report Geschrieben 27. Dezember 2005 Ich sehe im Moment nichts, was dagegen sprechen sollte... Die Hautzauber sind ja z.B. auch mit dem Parierdolch oder dem kleinen Schild kumulierbar.
Tuor Geschrieben 27. Dezember 2005 report Geschrieben 27. Dezember 2005 Wenn ich die Diskussion in einem anderen Strang noch richtig in Erinnerung habe, Schützt ein Hautzauber nicht gegen AP Verlust. Eine entsprechende Regel wäre also Hausregel. Im Bereich der Hausregeln ist letzten Endes alles möglich.
Raistlin Geschrieben 27. Dezember 2005 report Geschrieben 27. Dezember 2005 Ist das so korrekt oder kommt der 1 AP immer durch?Das ist korrekt. Ein ganz gewöhnlicher abgewehrter Schlag, der z.B. 3 AP Schaden macht, würde durch die Hautzauber ja auch auf 0 AP reduziert.
Hornack Lingess Geschrieben 27. Dezember 2005 report Geschrieben 27. Dezember 2005 Wenn ich die Diskussion in einem anderen Strang noch richtig in Erinnerung habe, Schützt ein Hautzauber nicht gegen AP Verlust. Eine entsprechende Regel wäre also Hausregel. Im Bereich der Hausregeln ist letzten Endes alles möglich. Lies doch einfach mal die Beschreibung eines Hautzaubers. Da steht nämlich eindeutig etwas anderes als das von behauptet wird. Hornack
Tuor Geschrieben 27. Dezember 2005 report Geschrieben 27. Dezember 2005 Wenn ich die Diskussion in einem anderen Strang noch richtig in Erinnerung habe, Schützt ein Hautzauber nicht gegen AP Verlust. Eine entsprechende Regel wäre also Hausregel. Im Bereich der Hausregeln ist letzten Endes alles möglich. Lies doch einfach mal die Beschreibung eines Hautzaubers. Da steht nämlich eindeutig etwas anderes als das von behauptet wird. Hornack Du hast Recht. Entschuldigt, ich hab es mit der durch Drachenblut gehärteten Haut verwechselt. Da war es Hausregel. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Masamune Geschrieben 2. Januar 2006 report Geschrieben 2. Januar 2006 Einzig sei dabei noch zu beachten, dass man für Fechten eine gewisse Bewegungsfreiheit braucht. Eine Mamorhaut schränkt die Beweglichkeit des Kämpfers ein womit nochmal zu überlegen sei, ob er mit einer Marmorhaut überhaupt vernünftig fechten kann. Ich habe hierzu nichts nachgelesen, wollte es nur grad als Anmerkung in den Raum werfen. [edit]: Okay, nach unten stehenden Kommentaren also hinfällig. Sorry, hat mich meine Erinnerung wohl getrügt. Wobei es mir nur logisch erscheinen würde Masamune
Tony Geschrieben 2. Januar 2006 report Geschrieben 2. Januar 2006 Einzig sei dabei noch zu beachten, dass man für Fechten eine gewisse Bewegungsfreiheit braucht. Eine Mamorhaut schränkt die Beweglichkeit des Kämpfers ein womit nochmal zu überlegen sei, ob er mit einer Marmorhaut überhaupt vernünftig fechten kann. Ich habe hierzu nichts nachgelesen, wollte es nur grad als Anmerkung in den Raum werfen. Masamune Bei Fechten wird nicht erwähnt, daß man in bestimmter Rüstung nicht mehr fechten kann. Sogar in RR könnte man den Regeln nach also Fechten. Gruß, Tony
Ghim Eisenglut Geschrieben 2. Januar 2006 report Geschrieben 2. Januar 2006 Einzig sei dabei noch zu beachten, dass man für Fechten eine gewisse Bewegungsfreiheit braucht. Eine Mamorhaut schränkt die Beweglichkeit des Kämpfers ein womit nochmal zu überlegen sei, ob er mit einer Marmorhaut überhaupt vernünftig fechten kann. Wäre diese gewisse Bewegungsfreiheit von Nöten, würde sie als Mindestanforderung bei der Beschreibung der Fertigkeit auf Seite 140, DFR stehen (Bspw. Gw61). Das tut sie aber nicht... Wobei der Gedanke dann doch sehr witzig ist: Ein fechtender Kämpfer in Ritterrüstung . Eigentlich unvorstellbar, aber laut Regeln anscheinend legitim. Grüße Ghim
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