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Flucht durch Akrobatik


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In meiner letzen Sielrunde als SL kam eine ziemlich merkwürdige Situation zustande:

Alle Abenteurer standen einer Übermacht entgegen, waren umzingelt und sollten aufgeben, aber 2 der Abenteurer können Akrobatik mit hohen Erfolgswerten. Als sie dann umzingelt waren, holt einer der beiden das DFR hervor und zeigt mir folgende Stelle:

Ein Akrobat, der höchstens LR und keine schweren Lasten trägt, kann seine Beweglichkeit nutzen, um den Kontrollbereich eines Gegners zu durchqueren. Er verzichtet dafür in dieser Runde auf eigene Handlungen. Er macht einen Salto über einen Kämpfer hinweg, rollt dich über den Boden unter dem Bauch einer Riesenechse hindurch oder schlägt ein Rad an einem verbüfften Bären vorbei.

 

Würdet ihr diese Fluchtmöglichkeit auch gelten lassen, wenn der Akrobat umzingelt ist und seine Feinde sich auf ihn konzentrieren/in Schach halten?

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Es hängt davon ab, ob die Abenteurer bereits in Schach gehalten wurden oder nicht. Gab es in der letzten Runde noch einen Nahkampf, dann würde ich den EW:Akrobatik zum Zeitpunkt der Gewandheit erlauben, d.h. die NSCs haben eventuell noch vorher einen EW:Angriff.

 

War hingegen der Nahkampf schon beendet und die NSCs konnten anlegen, dann gelten die Regeln für das in Schach halten, d.h. bei einer verdächtigen Bewegung ist ein Hieb möglich. Dieser kann mit einigen Waffen sogar gezielt sein.

 

Solwac

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Irgendwie vermittelt mir der Ausdruck "durchqueren" nicht den Eindruck, dass er für eine Situation gilt, in der sich die SpF bereits in einem Kontrollbereich befinden. Sie können zwar per Akrobatik versuchen, den Kontrollbereich zu verlassen, es gelten dann aber die entsprechenden Regeln.

 

Marek

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Wenn sich deine Akrobaten in keinem Kontrollbereich befanden, können sie die Fertigkeit zum Zwecke der Flucht anwenden.

 

Das können sie so oder so.

 

Wenn sie wirklich "in Schach" gehalten worden sind (und dazu sind recht strenge Vorgaben nötig, die im Regelwerk fixiert sind) können sie es trotzdem.

Allerdings gelten dann auch die entsprechenden Konsequenzen, sprich Wehrlosigkeit gegenüber den dann erfolgenden Angriffen etc.

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Eine Flucht mittels Akrobatik würde ich zulassen, wenn der Bewegungsspielraum der Figuren ausreicht. Wenn die Gegner so dicht gedrängt stehen, dass sich nicht nur ihre Kontrollbereiche überschneiden, sondern zwischen ihnen kein Feld mehr frei ist, dann würde ich für eine Flucht schon rein faktisch keinen Raum mehr sehen. Imho kann eine Figur also nur dann fliehen, wenn eine ausreichend große Lücke ("Fenster" von 1m*1m ?) zur Flucht vorhanden ist. Das Regelzitat halte ich für allein deshalb für albern, weil wirklich niemand - auch kein meisterlicher Akrobat - über einen menschlichen Gegner hinweg springen kann.

 

Btw, würdet ihr jemanden, der mittels Akrobatik das Weite sucht als "panisch fliehend" mit den entsprechenden Boni für die Angreifer behandeln?

 

Norgel

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Das Regelzitat halte ich für allein deshalb für albern, weil wirklich niemand - auch kein meisterlicher Akrobat - über einen menschlichen Gegner hinweg springen kann.

 

Nun nach den Regeln ist aber genau das vorgesehen (oder das durch die Beine rutschen oder wie auch immer). Es geht also.

Wenn du mit einer Hausregel die Fertigkeit entwerten möchtest, sei dir das unbelassen. Ich möchte aber explizit MCFloyd darauf hinweisen, dass es geht.

 

Btw, würdet ihr jemanden, der mittels Akrobatik das Weite sucht als "panisch fliehend" mit den entsprechenden Boni für die Angreifer behandeln?

 

Norgel

 

Nein. Ein Akrobat flieht kontrolliert und nicht panisch. Der Akrobat bewegt sich mit halber B (bzw. bei einem Krit voller B) durch den Kontollbereich seiner Gegner. Ein panisch Fliehender am Ende der Runde um seine volle B.

Der panisch Fliehende hat sich in einem Kontrollbereich befunden. Der Akrobat nicht.

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[...]

 

Wenn sie wirklich "in Schach" gehalten worden sind (und dazu sind recht strenge Vorgaben nötig, die im Regelwerk fixiert sind) können sie es trotzdem.

Allerdings gelten dann auch die entsprechenden Konsequenzen, sprich Wehrlosigkeit gegenüber den dann erfolgenden Angriffen etc.

Da möchte ich widersprechen: Eine Flucht mittels Geländelauf oder Akrobatik ist nicht vorgesehen, wenn sich der Abenteurer zu Beginn der Runde in einem gegnerischen Kontrollbereich befindet. Dann hat er lediglich eingeschränkte Möglichkeiten, aus dem Kontrollbereich zu fliehen.

 

Zur Erklärung verweise ich ebenfalls auf den von bluemagician genannten Strang, insbesondere meine Beiträge dort (hüstel).

 

Grüße

Prados

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[...]

 

Wenn sie wirklich "in Schach" gehalten worden sind (und dazu sind recht strenge Vorgaben nötig, die im Regelwerk fixiert sind) können sie es trotzdem.

Allerdings gelten dann auch die entsprechenden Konsequenzen, sprich Wehrlosigkeit gegenüber den dann erfolgenden Angriffen etc.

Da möchte ich widersprechen: Eine Flucht mittels Geländelauf oder Akrobatik ist nicht vorgesehen, wenn sich der Abenteurer zu Beginn der Runde in einem gegnerischen Kontrollbereich befindet. Dann hat er lediglich eingeschränkte Möglichkeiten, aus dem Kontrollbereich zu fliehen.

 

Zur Erklärung verweise ich ebenfalls auf den von bluemagician genannten Strang, insbesondere meine Beiträge dort (hüstel).

 

Grüße

Prados

 

Das hab ich als Eingangsbemerkung auch so festgehalt:

 

Wenn sich deine Akrobaten in keinem Kontrollbereich befanden, können sie die Fertigkeit zum Zwecke der Flucht anwenden.

 

 

Ich bin nur davon ausgegangen, dass man sich auch "in Schach" befinden kann, wenn der In-Schach-Halter nicht direkt vor einem (also im Kontrollbereich) steht. Also z.B. der Bogenschütze auch drei Meter entfernt. Bei Nahampfwaffen geht das natürlich nicht.

 

Oder hab ich den Satz im DFR immer falsch gelesen und die Spitze der Fernkampfwaffe muss auch an der Kehle des Opfers liegen?

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