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MIDGARD Publikationen als Kauf-PDFs


Kalimar

Würdest Du ein Midgard QB als PDF kaufen ?  

350 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Würdest Du ein Midgard QB als PDF kaufen ?

    • ja, wenn es ansonsten nicht zu bekommen ist !
      204
    • ja, auch noch verfügbare Publikationen !
      93
    • nein, ich will etwas in den Händen halten !
      61
    • PDF, was soll das sein ?
      5


Empfohlene Beiträge

Es wäre durchaus sinnvoll, mal einige Quellenbände/Abenteuer als (Kauf-)PDF anzubieten. Schliesslich würden dem Verlag dadurch kaum weitere Kosten entstehen, sobald die Sache mal im Netz ist(wobei natürlich wieder die illegale Verbreitung ein Problem wäre) und die Spieler endlich einmal die Möglichkeit haben, an vergriffenes Material zu kommen. Aber selbst, wenn sich dann Material illegal verbreitet, sorgt das zumindest auch dafür, dass es wohl weiterhin einige interessierte Spieler geben wird. Und wenn diese dann auch noch aktuelle gedruckte Produkte kaufen, hat man ja schliesslich auch etwas davon.

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Einige Perry Rhodan Heftromane (und auch viele andere Serien) werden schon als Kauf-PDF angeboten. Das scheint sich für den Verlag zu lohnen. Ich glaub, wenn sie damit kein Geschäft machen würden, hätten sie dies schon längst eingestellt. (Wobei mir eine gedruckte Version immer noch lieber wäre - Aber dies wäre wieder ein anders Thema :dozingoff: )

rito

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  • 4 Wochen später...

...werden hier immer 2 Dinge. Es geht darum, ob vergriffene Werke als PDF veröffentlicht werden.

Grundsätzlich darf sich jeder privat davon eine Kopie machen und wer schonmal ein PDF erzeugt hat, wird es auch privat weiter geben. Es dürfte auch schwer sein, das zu unterbinden.

Demnäch würde sich der Verlag doch eigentlich einen Bärendienst erweisen, wenn er nicht bereit wäre, solche PDFs selbst zu vertreiben.

Noch eleganter wäre es, wenn man sich bereit fände die PDFs von engagierten Spielern zu veröffentlichen und das für einen kleinen Preis. Damit würde man ohne Aufwand mit etwas Geld verdienen, mit dem man sonst nichts verdienen würde. Und dies ginge meines erachtens nur mit Midgard, denn dort gäbe es sicher Leute, die sich bereit fänden die entsprechenden PDFs zu erzeugen.

Semour

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da gibt es keine beschränkungen, du kannst die dateien weitergeben.

Auch wenn das nicht erlaubt ist.

§ 53 Abs. 1 UrhG erlaubt das Kopieren für den persönlichen Gebrauch ausdrücklich. Ein Händler kann das allenfalls vertraglich ausschließen, aber dann stellt sich immer noch die Frage, ob der Ausschluss nicht gegen die AGB-Vorschriften verstößt.
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  • 2 Wochen später...
§ 53 Abs. 1 UrhG erlaubt das Kopieren für den persönlichen Gebrauch ausdrücklich. Ein Händler kann das allenfalls vertraglich ausschließen, aber dann stellt sich immer noch die Frage, ob der Ausschluss nicht gegen die AGB-Vorschriften verstößt.

Ein Händler kann gar nichts ausschließen, da er nicht der Rechteinhaber ist.

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Ein Händler kann gar nichts ausschließen, da er nicht der Rechteinhaber ist.
Er ist der Vertragspartner des Käufers der PDFs und damit als einziger in der Lage, mit diesem besondere Vertragsbedingungen auszuhandeln, die zusätzliche Beschränkungen (wie z.B. das Verbot eine Privatkopie zu erstellen) enthalten. Der Rechteinhaber kann das nicht, er kann sich nur auf das Urheberrecht berufen, soweit es eben gilt; er kann aber in dem Vertrag mit dem Händler vereinbaren, was er den Kunden vorschreiben soll/muss. Der Käufer verletzt dann natürlich nicht das Urhberrecht, sondern den Vertrag mit dem Händler.

 

Praktisch gesehen ist das aber bei einer Privatkopie ohnehin irrelevant. Wenn jemand ein PDF an Freunde und gute Bekannte weitergibt, evt. sogar in gedruckter Form, wird man ihm kaum auf die Schliche kommen.

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Ein Händler kann gar nichts ausschließen, da er nicht der Rechteinhaber ist.
Er ist der Vertragspartner des Käufers der PDFs und damit als einziger in der Lage, mit diesem besondere Vertragsbedingungen auszuhandeln, die zusätzliche Beschränkungen (wie z.B. das Verbot eine Privatkopie zu erstellen) enthalten. Der Rechteinhaber kann das nicht, er kann sich nur auf das Urheberrecht berufen, soweit es eben gilt; er kann aber in dem Vertrag mit dem Händler vereinbaren, was er den Kunden vorschreiben soll/muss. Der Käufer verletzt dann natürlich nicht das Urhberrecht, sondern den Vertrag mit dem Händler.

 

Praktisch gesehen ist das aber bei einer Privatkopie ohnehin irrelevant. Wenn jemand ein PDF an Freunde und gute Bekannte weitergibt, evt. sogar in gedruckter Form, wird man ihm kaum auf die Schliche kommen.

 

Mit Verlaub, dies ist Unfug. Selbstverständlich kann der Rechteinhaber dies ausschließen. Der Rechteinhaber kann schließlich den Umfang des Rechts, dass er veräußert, festlegen. So kann die Vervielfältigung ausdrücklich untersagt werden. Ferner kann der Rechteinhaber die PDF mit einem Kopierschutz ausstatten. Auch wenn der noch so primitiv ist und umgangen werden kann, sorgt dies dafür, dass eine Vervielfältigung durch den Käufer nicht gestattet ist.

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Mit Verlaub, dies ist Unfug. Selbstverständlich kann der Rechteinhaber dies ausschließen. Der Rechteinhaber kann schließlich den Umfang des Rechts, dass er veräußert, festlegen. So kann die Vervielfältigung ausdrücklich untersagt werden.
Anderer Auffassung sind Gesetzgeber und Gerichte...

 

Ein Recht, das man nicht hat (nämlich das Recht, Privatkopien zu verbieten), kann man auch nicht nicht "veräußern".

 

Ferner kann der Rechteinhaber die PDF mit einem Kopierschutz ausstatten. Auch wenn der noch so primitiv ist und umgangen werden kann, sorgt dies dafür, dass eine Vervielfältigung durch den Käufer nicht gestattet ist.
Das stimmt natürlich. Aber es hilft z.B. nicht gegen einen Ausdruck und die Käufer werden dadurch natürlich auch gegängelt.
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Ferner kann der Rechteinhaber die PDF mit einem Kopierschutz ausstatten. Auch wenn der noch so primitiv ist und umgangen werden kann, sorgt dies dafür, dass eine Vervielfältigung durch den Käufer nicht gestattet ist.
Das stimmt natürlich. Aber es hilft z.B. nicht gegen einen Ausdruck und die Käufer werden dadurch natürlich auch gegängelt.

 

Ist es gängeln, wenn man nicht möchte, dass sein Eigentum einfach so unter die Leute gebracht wird? Interessant!

 

Der Punkt dürfte sein, solange Midgard Press die Vervielfältigung nicht wirksam und unproblematisch für den Anwender verhindern kann, wird es wohl keine PDF-Dateien geben.

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Er ist der Vertragspartner des Käufers der PDFs und damit als einziger in der Lage, mit diesem besondere Vertragsbedingungen auszuhandeln, die zusätzliche Beschränkungen (wie z.B. das Verbot eine Privatkopie zu erstellen) enthalten. Der Rechteinhaber kann das nicht, er kann sich nur auf das Urheberrecht berufen, soweit es eben gilt; er kann aber in dem Vertrag mit dem Händler vereinbaren, was er den Kunden vorschreiben soll/muss. Der Käufer verletzt dann natürlich nicht das Urhberrecht, sondern den Vertrag mit dem Händler.
Da ein Händler üblicherweise vom Rechteinhaber keine Rechte übertragen bekommt, kann er nicht irgendwelche Rechte an seinen Kunden "weitergeben". Da könnte ja jeder Händler seinen Kunden gestatten, ein Buch nachzudrucken, das sie bei ihm kaufen. :tired:
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Anderer Auffassung sind Gesetzgeber und Gerichte...

 

Wie kommst du darauf, dass der Gesetzgeber oder die Gerichte anderer Meinung sind? Wurde der Fall für Midgard schon entschieden?

 

Ein Recht, das man nicht hat (nämlich das Recht, Privatkopien zu verbieten), kann man auch nicht nicht "veräußern".
Vorsicht! Hier näherst du die der Problematik von der falschen Seite und kommst daher m. E. auch zu falschen Schlüssen.

 

Der potentielle Käufer hat zunächst überhaupt kein Recht. Er will ein Recht erst einmal erwerben. Der Rechteinhaber – in diesem Falle also die Frankes – haben das Urheberrecht. Ohne die Übertragung des Rechts (Pdf-Datei) oder die Eigentumsübertragung an dem gebundene Buch hat der potentielle Käufer erst einmal gar nichts. Es muss also erst ein Vertrag geschlossen werden. In Deutschland gilt weitgehende Vertragsfreiheit. Damit bestehen m. E. überhaupt keine Bedenken dagegen vertraglich zu vereinbaren, dass der Verkäufer eines Rechts oder eines Buches, dieses an den Erwerber veräußert und dieser im Gegenzug den Kaufpreis entrichtet und erklärt keine Kopien für sich selber oder für Dritte zu fertigen. In diesem Falle hätte ich einen Vertrag, der es dem Käufer nicht einmal erlaubt Privatkopien zu fertigen. Vertraglich dürfte dies möglich sein, solange der Kopierausschluss nicht in AGBs steht. Im Falle von AGB könnte die Klausel möglicherweise überraschend sein.

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Ich habe beispielsweise von Werner Öckl die Originale der Titelbilder vom Buluga- und Waeland-QB erworben. Es ist mir ausdrücklich erlaubt, diese Bilder zu rahmen und auf unbefristete Zeit in meiner Wohnung aufzuhängen. Ich besitze sozusagen nun diese Bilder, kann sie meinetwegen auch essen.

 

Allerdings habe ich keinerlei Veröffentlichungsrechte. Ich darf sie nirgends aufdrucken oder sonstwie verwenden. Nicht mal Teile daraus, denn diese Rechte liegen woanders (teilweise vermutlich sogar bei den Frankes).

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Ich wollte hier eigentlich keine juristische Diskussion anfangen, aber wenn's sein muss...

... Der potentielle Käufer hat zunächst überhaupt kein Recht. Er will ein Recht erst einmal erwerben. Der Rechteinhaber – in diesem Falle also die Frankes – haben das Urheberrecht. Ohne die Übertragung des Rechts (Pdf-Datei) oder die Eigentumsübertragung an dem gebundene Buch hat der potentielle Käufer erst einmal gar nichts.
Nein, genau umgekehrt ist es: Der potentielle Käufer hat erst einmal das Recht, zu tun und lassen, was er will. Das Urheberrecht schränkt dieses Recht aber ein, indem es dem Urheber das ausschließliche Recht gibt, bestimmte Sachen mit seinem Werk zu tun - das sind im Wesentlichen körperliche Nutzung und öffentliche unkörpreliche Nutzung. Dieses Recht wird aber durch die Schranken des Urheberrechts eingeschränkt, z.B. eben durch die Vorschriften zur viel beschworenen Privatkopie.

 

Eine Erlaubnis vom Urheber (=Lizenz) brauche ich nur, wenn das, was ich machen will, unter das Urheberrecht fällt und keine Schranke eingreift (wie bei der Privatkopie).

 

Frankes können also grundsätzlich jemandem verbieten, ihre Werke einfach zu kopieren. Sie können aufgrund des Urheberrechts niemandem verbieten, ein Werk zu lesen (fällt nicht unter das Urheberrecht) oder es für private Zwecke zu kopieren (für Bücher gilt das, wenn man sie komplett kopiert nur, wenn sie zwei Jahre vergriffen sind - das ist dann die Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme -, aber wir reden hier ja von PDFs)

 

Beim PDF-Verkauf muss man eigentlich nur das Recht, sich die Datei herunterzuladen, erhalten. Alles andere, was man damit typischerweise so machen will, fällt ohnehin nicht unter das Urheberrecht. (Bei einem gedruckten Buch kauft man ja normalerweise auch nur das Werkstück und nicht zusätzlich noch eine Lizenz.)

 

Es muss also erst ein Vertrag geschlossen werden. In Deutschland gilt weitgehende Vertragsfreiheit. Damit bestehen m. E. überhaupt keine Bedenken dagegen vertraglich zu vereinbaren, dass der Verkäufer eines Rechts oder eines Buches, dieses an den Erwerber veräußert und dieser im Gegenzug den Kaufpreis entrichtet und erklärt keine Kopien für sich selber oder für Dritte zu fertigen. In diesem Falle hätte ich einen Vertrag, der es dem Käufer nicht einmal erlaubt Privatkopien zu fertigen.

Dass man das vertraglich ausschließen kann, habe ich oben ja geschrieben. Nur ist es eben der Händler, der den Vertrag mit dem Kunden schließt und da solche Dinge reinschreiben kann, nicht der Rechteinhaber.

 

Elsa kann also, wenn sie den Vertrieb der PDFs nicht selbst organisiert, dem Kunden eben keine solchen vertraglichen Vorschriften machen. Das kann nur der Händler, der den Vertrag schließt. Sie kann dem Händler natürlich vorschreiben, solche Klauseln in den Vertrag aufzunehmen. Er muss ja einen Vertrag schließen, um die PDFs anbieten zu dürfen. Und da Frankes nicht die Urheber aller Midgard-QB und -Abenteuer sind, haben auch wieder die Autoren ein Wort mitzureden (siehe unten).

Vertraglich dürfte dies möglich sein, solange der Kopierausschluss nicht in AGBs steht. Im Falle von AGB könnte die Klausel möglicherweise überraschend sein.
Wenn es nur überraschend ist, kann man auch einfach den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen... dann ist die Überraschung weg. Die Klausel kann aber auch einfach unzulässig sein, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt (immerhin weicht sie vom UrhG ab). Dann bekommt der Händler Post von Wettbewerbsvereinen.

 

Dass ein online-PDF-Händler nicht mit jedem Kunden aushandelt, ob dieser jetzt einen Kopierausschluss will oder nicht, dürfte auch klar sein. Damit landet man mit so einer Klausel in der Praxis immer bei den AGB-Vorschriften.

 

---

 

Aber, um jetzt auf die Problematik beim PDF-Quellenbüchern und -Abenteueren zurückzukommen: Frankes sind nicht die Urheber der meisten dieser Werke, haben also kein Urheberrecht, sondern "nur" Verwertungsrechte. Ohne die Verträge mit den Autoren zu kennen, kann man immer noch mit Sicherheit sagen, dass Frankes keine Nutzungsrechte für Nutzungsarten hat, die es damals, als die Werke verlegt wurden, noch nicht gab. Lizenzen für unbekannte Nutzungsarten kann man (in Dtl.) nicht einräumen. Und der Online-Vertrieb ist nun mal recht neu, während die vergriffenen Quellenbücher naturgemäß schon etwas älter sind.

 

Das heißt, für einen Online-Vertrieb müsste der Verlag für F&SF mit den Autoren erneut verhandeln, sie von den Vorteilen überzeugen, usw. Und damit ist ein Projekt wie der PDF-Vertrieb abhängig von der persönlichen Einstellung, Meinung ... und auch den Launen vieler Autoren.

 

Gerade bei Hobby-Projekten wie es viele Midgard-Veröffentlichungen sind ist das Ego der Autoren oft sehr groß. (Viel Geld kann man damit ja anscheinend nicht verdienen, also muss eine andere Motivation her. Für Zwerge ist der Job des Midgard-QB-Autors allerdings völlig ungeeignet.) Da ist dann von "Stellt das doch einfach kostenlos auf die Homepage" über "PDF? Was ist das?" bis "Lieber bekomme ich keine ein Euro fünfzig zusätzlich an Tantiemen als dass jeder Depp mein Baby ohne großen technischen und finanziellen Aufwand kopieren kann" (wie Elsa oben schon angedeutet hat) alles dabei.

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Der Autor eines Werkes ist der Urheber. Er hat alle Rechte an seinem Werk. Wenn er nun möchte, dass sein Werk z.B. als Buch erscheinen soll, tritt er dem Verleger entsprechende Rechte ab, so dass dieser eine Veröffentlichung veranstalten kann. Die Rechte können räumlich unbeschränkt sein und für alle Sprachen gelten, aber sie können auch eingeschränkt werden und beispielsweise nur für den deutschsprachigen Raum oder für Europa gelten. Oder sie können sich auf eine bestimmte Aufmachung beziehen (Verlag A darf nur Taschenbücher aus dem Werk machen, Verlag B nur Hardcover, Verlag C darf das Werk nur in Zeitschriften abdrucken). Der Verleger verplichtet sich üblicherweise, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Verleger darf mit dem Werk nur das machen, wozu er vom Urheber das Recht abgetreten bekommen hat! Ist im Vertrag also keine Veröffentlichung des Werkes als PDF vorgesehen, darf der Verleger das Werk auch nicht als PDF anbieten. Er kann aber natürlich mit dem Autor später erneut verhandeln und sich ein solches Recht noch abtreten lassen.

 

Hat ein Käufer das Buch/PDF erstanden, kann er mit dem Buch/PDF machen, was er will: Er kann es lesen, anmalen, zerreißen - was immer er möchte. Er kann sich auch das Buch/PDF zum eigenen persönlichen Gebrauch kopieren (beispielsweise um in der Kopie Anmerkungen machen zu können, ohne das Buch zu verhunzen oder einfach, um eine Kopie zu besitzen, falls er das Buch gestohlen bekommt). Dieses Recht steht ihm vom Gesetzgeber automatisch zu. Der Käufer hat aber kein Recht, das Werk zu vervielfältigen und selber zu verbreiten. Dieses Recht hat ihm weder der Autor (Urheber) eingeräumt (der hat es nämlich bereits dem Verleger/Rechteinhaber abgetreten) noch der Verleger (der will es ja selbst nutzen).

 

Ich kenne keine AGBs, in denen ein Verleger seinem Kunden (oder einem (Zwischen-)Händler) gestattet, ein von ihm hergestelltes Buch/PDF selbst zu verfielfältigen und zu verbreiten (ist ja auch völlig unsinnig). Der Verleger könnte seinem Kunden/Händler allerdings dieses Recht abtreten (das ist dann eine Lizenz) - allerdings nur, wenn der Urheber ihm das Recht zur Vergabe von Lizenzen ausdrücklich in seinem Vertrag eingeräumt hat. Hat der Autor das getan - und tritt der Verleger das Recht ab - kann der Händler eine Lizenzausgabe veranstalten. Näheres zu einer solchen Lizenzausgabe wird in einem Vertrag zwischen den Lizenzpartnern geklärt (hier also zwischen Verlag und Händler), wobei der Verleger dem Händler aber nur Rechte gewähren kann, über die er laut Vertrag zwischen Autor und Verlag verfügt. Auch hier gilt: alles, was nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten. Hat also der Urheber dem Verlag gestattet, Lizenzen zu vergeben, aber nicht ausdrücklich damit verbunden, dass diese Lizenzwerke frei zugänglich im Netz angeboten werden können, darf der Lizenznehmer (Händler/Kunde) dies auch nicht tun.

 

Wenn der Käufer also ein PDF kopiert und ins Netz stellt, macht er sich nur dann nicht strafbar, wenn der Autor dem Käufer dies gestattet hat (was er nur kann, wenn dadurch nicht andere von ihm vergebene Rechte verletzt werden). Oder wenn der Autor dem Verleger gestattet hat, das PDF an einen Kunden oder Händler abzugeben und diesen zu gestatten, derart mit dem PDF zu verfahren.

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  • 2 Wochen später...

Schön, nachdem wir jetzt von allen Beteiligten das Selbe über das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungs- und Verbreitungsrechte gehört haben, fehlt nur noch einer, der sagt, dass es eh alles müsig sein, denn im Einzelfall entscheidet ein Richter.

 

Viel interessanter wäre es zu erfahren, wie es denn mit den alten Werken und Gildenbriefen denn aussieht. Bei den Gildenbriefen wird ja immer betont, es läge nur an der mechanischen Arbeit des Einscannes. Das könnte -und das ist ja das besondere- gerade in dieser Gemeinschaft der Midgardspieler mit Freiwilligen gelöst werden. Und woran scheitert es nun bei den vergriffenen Quellenbüchern? An der Angst die würden als PDF kopiert, was sie eh schon als vergriffene Werke werden?

 

Ohne es böse zu meinen, man hat manchmal den EIndruck, da klammert sich jemand an alles und hat Angst irgendwas aus der Hand zu geben. Das ist zumindest mein Eindruck.

 

Grüße

Semour

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Viel interessanter wäre es zu erfahren, wie es denn mit den alten Werken und Gildenbriefen denn aussieht. Bei den Gildenbriefen wird ja immer betont, es läge nur an der mechanischen Arbeit des Einscannes. Das könnte -und das ist ja das besondere- gerade in dieser Gemeinschaft der Midgardspieler mit Freiwilligen gelöst werden. Und woran scheitert es nun bei den vergriffenen Quellenbüchern? An der Angst die würden als PDF kopiert, was sie eh schon als vergriffene Werke werden?

 

Ohne es böse zu meinen, man hat manchmal den EIndruck, da klammert sich jemand an alles und hat Angst irgendwas aus der Hand zu geben. Das ist zumindest mein Eindruck.

 

Grüße

Semour

 

Naja. Elsa schrieb ja schon, dass der eine oder andere Quellenbuchautor nicht begeistert von der .pdf Idee sei.

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Naja. Elsa schrieb ja schon, dass der eine oder andere Quellenbuchautor nicht begeistert von der .pdf Idee sei.

 

Soweit ich mich erinnere schrieb sie, dass die Autoren des Rawindra-Quellenbandes nicht von der kostenlosen Abgabe per PDF begeistert sind.

 

Aber genau darum geht es doch. Die Nachfrage ist da, aber es gibt dazu kein Angebot. Folglich wird das Buch früher oder später kopiert, bzw. irgendwer macht eine PDF-Version davon. Das die dann irgendwann rund geht ist doch nur verständlich.

Also wartet man lieber drauf dass genau dies passiert als irgendwie noch wirtschaftlich dran zu partizipieren.

 

Grüße

Semour

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Naja. Elsa schrieb ja schon, dass der eine oder andere Quellenbuchautor nicht begeistert von der .pdf Idee sei.

 

Soweit ich mich erinnere schrieb sie, dass die Autoren des Rawindra-Quellenbandes nicht von der kostenlosen Abgabe per PDF begeistert sind.

 

Aber genau darum geht es doch. Die Nachfrage ist da, aber es gibt dazu kein Angebot. Folglich wird das Buch früher oder später kopiert, bzw. irgendwer macht eine PDF-Version davon. Das die dann irgendwann rund geht ist doch nur verständlich.

Also wartet man lieber drauf dass genau dies passiert als irgendwie noch wirtschaftlich dran zu partizipieren.

 

Grüße

Semour

Du meinst also, dass es ok ist, etwas Verbotenes zu tun, wiel Nachfrage herrscht?

Meinst Du auch, dass es ok ist, Drogen, Waffen, usw. zu verkaufen, nur weil die Nachfrage da ist?

 

Kopieren ist nicht erlaubt, sei es als PDF oder auf Papier...

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Soweit ich mich erinnere schrieb sie, dass die Autoren des Rawindra-Quellenbandes nicht von der kostenlosen Abgabe per PDF begeistert sind.

 

Aber genau darum geht es doch. Die Nachfrage ist da, aber es gibt dazu kein Angebot. Folglich wird das Buch früher oder später kopiert, bzw. irgendwer macht eine PDF-Version davon. Das die dann irgendwann rund geht ist doch nur verständlich.

Also wartet man lieber drauf dass genau dies passiert als irgendwie noch wirtschaftlich dran zu partizipieren.

 

Grüße

Semour

Du meinst also, dass es ok ist, etwas Verbotenes zu tun, wiel Nachfrage herrscht?

Meinst Du auch, dass es ok ist, Drogen, Waffen, usw. zu verkaufen, nur weil die Nachfrage da ist?

 

Kopieren ist nicht erlaubt, sei es als PDF oder auf Papier...

Nein, genau das sagt Semour nicht. Er schlägt vor, Raubkopierern zuvorzukommen und lieber eine "Restververtung" selbst durchzuführen wie so viele in diesem thread.

Ich bitte daher erstens sinnentnehmend zu lesen, was der andere geschrieben hat und zweitens unnötige und völlig deplatzierte Überhöhungen zu vermeiden. Jemand, der ein Buch illegal kopiert, ist weder Drogen- noch Waffenhändler.

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Du meinst also, dass es ok ist, etwas Verbotenes zu tun, wiel Nachfrage herrscht?

Meinst Du auch, dass es ok ist, Drogen, Waffen, usw. zu verkaufen, nur weil die Nachfrage da ist?

 

Kopieren ist nicht erlaubt, sei es als PDF oder auf Papier...

 

Hallo,

so viel Aufregung wollte ich jetzt nicht erzeugen. Mir geht es sicher nicht darum, dazu aufzurufen oder jemanden dazu anzuhalten etwas verbotenes zu tun.

Bei Werken, die länger als 2 Jahr nicht mehr verlegt wurden ist die Kopie zu privaten Zwecken sowieso erlaubt.

Zum Anderen sehe ich es einfach pragmatisch. Einige meiner Quellenbücher stehen langsam vor der Auflösung. Irgendwann werde ich sicher ein PDF draus machen müssen. Dies betrifft vorallem Eschar. Von dem wissen wir, dass es eh nicht mehr verlegt werden soll. So, jetzt könnte der Verlag und die Autoren davon profitieren, das es jemand zum PDF macht und anstatt es privat an Freunde zu verteilen könnte es ja offiziell angeboten werden. Wird das dann zu einem güstigen Preis gemacht, dann haben letztlich alle was davon.

Das war meine eigentliche Idee.

Ich bin also nicht böswillig unterwegs, sondern möchte hier etwas Synergie erzeugen.

Grüße

Semour

 

PS: Danke Nixonian für den Hinweis

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Aber genau darum geht es doch. Die Nachfrage ist da, aber es gibt dazu kein Angebot. Folglich wird das Buch früher oder später kopiert, bzw. irgendwer macht eine PDF-Version davon. Das die dann irgendwann rund geht ist doch nur verständlich.
Bei den Preisen, die für die eher seltenen Sachen (QB Alba, Rawindra, Smaskrifter, usw.) erzielt werden, würde es mich nicht wundern, wenn es sogar schon Fälschungen der Papierversion gibt. Rentieren würde es sich - gerade bei den etwas einfacher gemachten alten Sachen - wohl sicher.
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Ich bin ja auch unbedingt dafür, vergriffene Titel der Gemeinschaft zugänglich zu machen ! Zudem gehöre ich zu den Leuten, die schon so manchen Dollar bei rpgnow gelassen haben. Neben dem Wunsch, in den Werken zu stöbern und fürs reine Spielen zu verwenden, sehe ich bei Midgard noch einen anderen, vielleicht sogar wichtigeren Punkt...

 

Wenn man sich an der Ausarbeitung der Welt "Midgard" beteiligen möchte, welche Möglichkeiten hat man da im Falle vergriffener Quellen, sich über den gegenwärtigen Stand zu informieren ? Richtig, GAR KEINE ! :worried: Ich denke, ein wesentliches Problem, daß es mit den Publikationen nur so schleppend vorangeht (siehe Gildenbrief), liegt doch darin, daß sich keine/kaum neue Autoren finden, weil den Interessierten einfach der Zugang zu offiziellen Hintergrundinformationen verwehrt bleibt. Wer weiß, wie sehr z.B. Elsa darauf achtet (was ich ja prinzipiell sehr gut finde :thumbs: ), daß neue Beiträge sich nahtlos und stimmig in den bestehend Hintergrund einfügen, kann sich denken, daß Arbeiten von "Aussenstehenden" kaum Chancen haben, in einem akzeptablen Zeitrahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Von der Frustration und dem Motivationsverlust ganz zu schweigen...

Es geht dabei nicht einmal um einzelne, sehr spezielle Fragen... die liessen sich sicherlich im pers. Kontakt oder hier im Forum klären. Nein, es geht darum, sich ersteinmal überhaupt ein Bild von z.B. einem Landstrich machen zu können...

Das ist auch der Grund für uns gewesen, lieber eine eigene Welt zu erdenken, weil "Midgard" einfach, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, blass und unlebendig erschien (was es verm. gar nicht ist...) und eigene Ausarbeitungen immer dazu verdammt schienen, im Widerspruch zu vielleicht später zugänglichen Informationen zu stehen.

 

Ich denke auch, ein wesentliches Problem dieser Welt ist es, daß Neulinge den Wissensvorsprung gediegener Spieler so NIEMALS aufholen können. Letztere wünschen sich verständlicherweise eher einen detailierten, 150 Seiten starken Quellenband zu EINER bestimmten Region, während für Einsteiger (zu denen ich mich immer noch nach 4 Jahren Midgard zähle) ein ebensolcher Band mit ALLEN Regionen (10-15 Seiten / Region würden ja schon genügen...) schlichtweg fehlt. Dann wäre zumindest eine gemeinsame Basis da... und das Interesse neuer Spieler/Kunden. Aber ich schweife ab... ;)

 

Gruß,

Matze

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@Brynias: Da kann ich nur zustimmen. Das z.B. das Alba-Quellenbuch schon seit Jahren nicht mehr erhältlich ist, obwohl das die Gegend mit den meisten existierenden Abenteuern ist, trägt nicht gerade zu einem einfachen Einstieg in die Welt bei.

 

Auch das Fiasko mit den Gildenbrief-pdfs ist wirklich schade, da man an die älteren Ausgaben gar nicht mehr rankommt. Vor allem weil es so wenig Arbeit wäre die Hefte einzuscannen - wenn man das vernünftig macht (d.h. die Grafiken ausrichten, zurechtschneiden, Gammakorrektur und Kontrast bearbeiten) sieht das sehr gut aus und es wäre eher eine Sache von Tagen und nicht von Jahren bis das fertig ist. Ein fertiges Produkt das für einen Grossteil der Midgard-Anhänger interessant ist und nur minimalen Aufwand erfordert, das sollte eigentlich eine einfache Entscheidung sein.

 

Gerade für ältere Sachen sind pdf-Veröffentlichungen ideal - geringe Herstellungskosten, geringes Risiko und keine Abhängigkeiten von Läden, die sowas nicht auf Vorrat bestellen wollen. Dazu kommt noch die erhebliche Erleichterung für Spieler, die nicht schon seit 20 Jahren dabei sind. Ob die Autoren dafür noch mal einen neuen Vertrag unterschreiben müssen, finde ich eher unbedeutend. Wenn andere Verlage das hinkriegen, sollte das auch bei Midgard zu regeln sein.

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