Akeem al Harun Geschrieben 7. April 2010 report Geschrieben 7. April 2010 Egal warum, wenn ein Zauberer zu wenige AP einsetzt, scheitert der Zauber. Bei Zaubern mit offensichtlichem Effekt merkt er das, bei anderen Zaubern nicht unbedingt. Vielleicht sehe ich aber auch dein Problem einfach nicht. Es ist die Frage, ob der Zaubervorgang an sich scheitert (EW:Zaubern) oder ob der Zauber keine Wirkung entfaltet (gelungene Resistenz, Immunität, ...). Dass ein Zaubervorgang nicht funktioniert (EW misslungen) merkt der Zauberer schon. Aber warum ein Zauber nicht wirkt, dürfte der Zauberer nicht wissen können.
Yon Attan Geschrieben 7. April 2010 report Geschrieben 7. April 2010 Hi Ich habe zu dieser eher allgemeinen Problematik einen neuen Thread eröffnet: Regelfrage Merkt ein Zauberer ob ein Zauber "geklappt" hat? Mfg Yon
Saidon Geschrieben 7. April 2010 report Geschrieben 7. April 2010 Das war ein Beispiel... man könnte ihn auch in einen Raum sperren um ihn erst gehen zu lassen, nachdem das Geas akzeptiert wurde etc. Was ich meine: Druck aufbauen um dem Opfer die Annahme des Geas schmackhaft zu machen, ist erlaubt denke ich. Bleibt nur noch die Frage wie weit man gehen darf. Es bleibt auch noch die Frage, in wie weit ein Opfer so tun kann, als würde er das Geas auf sich nehmen, es aber in Wahrheit nicht tut. Hmm, ich bin immer davon ausgegangen, dass das so ein ritualisiertes Zeug ist. Der Druide fragt: "Willst du mein Geas annehmen?" Das Opfer antwortet: "Ja, ich will!" Kennt man auch aus anderen Situationen und es ist hinterher immer schwierig zu sagen: "Hey, war nicht so gemeint..." Liebe Grüße Saidon 1
Akeem al Harun Geschrieben 7. April 2010 report Geschrieben 7. April 2010 Das war ein Beispiel... man könnte ihn auch in einen Raum sperren um ihn erst gehen zu lassen, nachdem das Geas akzeptiert wurde etc. Was ich meine: Druck aufbauen um dem Opfer die Annahme des Geas schmackhaft zu machen, ist erlaubt denke ich. Bleibt nur noch die Frage wie weit man gehen darf. Es bleibt auch noch die Frage, in wie weit ein Opfer so tun kann, als würde er das Geas auf sich nehmen, es aber in Wahrheit nicht tut. Hmm, ich bin immer davon ausgegangen, dass das so ein ritualisiertes Zeug ist. Der Druide fragt: "Willst du mein Geas annehmen?" Das Opfer antwortet: "Ja, ich will!" Kennt man auch aus anderen Situationen und es ist hinterher immer schwierig zu sagen: "Hey, war nicht so gemeint..." Na ja, es ist ein Zauber mit Wirkungsziel Geist. Wie will der Druide oder Heiler erkennen, wenn das Opfer geistig die Finger kreuzt?
Ma Kai Geschrieben 8. April 2010 report Geschrieben 8. April 2010 Das war ein Beispiel... man könnte ihn auch in einen Raum sperren um ihn erst gehen zu lassen, nachdem das Geas akzeptiert wurde etc. Was ich meine: Druck aufbauen um dem Opfer die Annahme des Geas schmackhaft zu machen, ist erlaubt denke ich. Bleibt nur noch die Frage wie weit man gehen darf. Meines erachtens schließt Freiwilligkeit einen Zwang aus. Gerade bei einem Geas würde ich da kaum Interpretationsspielraum lassen. Freiwillig heißt aus freiem Willen, ohne Zwang (Druck aus der Situation heraus, also etwa, weil ein Geliebter im Sterben liegt und der Erzmagier nur hilft, wenn man ein Geas akzeptiert, würde ich als "Druck" akzeptieren. Hätte der Erzmagier das Sterben verursacht und machte jetzt das Geas zur Bedingung dafür, seine eigene Handlung zurückzunehmen, wäre das "Zwang" und nicht akzeptabel. Eine Sondernutzung dieser Unterscheidung in Detektivabenteuern scheint mir bei der Seltenheit von Geas kein Problem).
Saidon Geschrieben 8. April 2010 report Geschrieben 8. April 2010 Es bleibt auch noch die Frage, in wie weit ein Opfer so tun kann, als würde er das Geas auf sich nehmen, es aber in Wahrheit nicht tut. Hmm, ich bin immer davon ausgegangen, dass das so ein ritualisiertes Zeug ist. Der Druide fragt: "Willst du mein Geas annehmen?" Das Opfer antwortet: "Ja, ich will!" Kennt man auch aus anderen Situationen und es ist hinterher immer schwierig zu sagen: "Hey, war nicht so gemeint..." Na ja, es ist ein Zauber mit Wirkungsziel Geist. Wie will der Druide oder Heiler erkennen, wenn das Opfer geistig die Finger kreuzt? Nun, ich sehe den Zauber (auch wenn er druidisch und nicht bardisch ist) in der Tradition der Namensmagie der Seemeister. Die Worte (auch die des Opfers) ändern die Melodie des Weltenliedes (oder so). Liebe Grüße Saidon
Akeem al Harun Geschrieben 8. April 2010 report Geschrieben 8. April 2010 Das kannst du zwar gerne für dich so sehen, entspricht aber nicht den Regeln.
Saidon Geschrieben 8. April 2010 report Geschrieben 8. April 2010 Das war ein Beispiel... man könnte ihn auch in einen Raum sperren um ihn erst gehen zu lassen, nachdem das Geas akzeptiert wurde etc. Was ich meine: Druck aufbauen um dem Opfer die Annahme des Geas schmackhaft zu machen, ist erlaubt denke ich. Bleibt nur noch die Frage wie weit man gehen darf. Meines erachtens schließt Freiwilligkeit einen Zwang aus. Gerade bei einem Geas würde ich da kaum Interpretationsspielraum lassen. Freiwillig heißt aus freiem Willen, ohne Zwang (Druck aus der Situation heraus, also etwa, weil ein Geliebter im Sterben liegt und der Erzmagier nur hilft, wenn man ein Geas akzeptiert, würde ich als "Druck" akzeptieren. Hätte der Erzmagier das Sterben verursacht und machte jetzt das Geas zur Bedingung dafür, seine eigene Handlung zurückzunehmen, wäre das "Zwang" und nicht akzeptabel. Eine Sondernutzung dieser Unterscheidung in Detektivabenteuern scheint mir bei der Seltenheit von Geas kein Problem). Das Wort freiwillig wird in der Spruchbeschreibung allerdings nur unter dem Punkt verwendet, dass der Zauberer das Geas freiwillig zurücknehmen kann. Beim Opfer dagegen wird nur von einwilligen gesprochen, was meines Erachtens wesentlich schwächer ist. So könnte auch ein Gefolteter einwilligen, ein Geständnis zu unterschreiben - freiwillig wäre das wohl nicht... Ein Verbot von Zwang kann ich aus der Spruchbeschreibung daher nicht ableiten, auch Täuschung ist ja explizit zulässig. Liebe Grüße Saidon
Saidon Geschrieben 8. April 2010 report Geschrieben 8. April 2010 Das kannst du zwar gerne für dich so sehen, entspricht aber nicht den Regeln. Ich dachte, ich hätte das mal irgendwo gelesen - möglicherweise habe ich mich aber geirrt, zumindest finde ich gerade nichts entsprechendes in den Regeln. Dennoch sehe ich keine Notwendigkeit, nur weil das Wirkungsziel Geist ist, davon auszugehen, dass eine wörtliche Zusage geistig negiert werden kann. Liebe Grüße Saidon
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