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Stände in der albischen Gesellschaft und ihre regeltechnische Entsprechung


McFloyd

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Solwac:

Ich halte hier die Angaben der verschiedenen Abenteuerautoren über die letzten 25 Jahre für nicht belastbar. Zu unterschiedlich ist die Güte der Informationen.

Mit einem MacIrgendwas machst Du halt selten was falsch, da fallen mir die vielen Zauberer und Priester mit Clansbezug viel negativer auf. Es gibt einige Ausnahmen, ich gehe doch eher von Unkenntnis des Spielers oder Spielleiters aus.

Ernsthaft? 

Die offiziellen Veröffentlichungen gelten doch sonst immer als das absolute Credo. Alle offiziellen Abenteuer gingen durch das Nadelöhr der Midgardmacher, auch die aktuellen. Und auch dort gibt es fast ausschließlich nur MacIrgendwasse, keine von Beornenburgeriche etc. (von sehr vereinzelten Ausnahmen abgesehen). 

Klingt für mich nach: Offiziell stimmt immer, außer es passt mir  nicht in der Kram. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Gandubán:

Die offiziellen Veröffentlichungen gelten doch sonst immer als das absolute Credo. Alle offiziellen Abenteuer gingen durch das Nadelöhr der Midgardmacher, auch die aktuellen. Und auch dort gibt es fast ausschließlich nur MacIrgendwasse, keine von Beornenburgeriche etc. (von sehr vereinzelten Ausnahmen abgesehen). 

Aber das steht doch nicht im Widerspruch. Die MacIrgendwasse sind halt, auch wenn sie in einem Borough leben, keine Borougher sondern immer noch Clansangehörige. :dunno:

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Leachlain ay Almhuin:
vor 7 Stunden schrieb Fimolas:

Genau hier möchte ich einmal einhaken: Zwar erscheinen die Hörigen im Alba-Quellenbuch zwar unter der Rubrik der Unfreien, doch deckt sich meines Erachtens deren Beschreibung nicht mit der regeltechnischen Definition von unfrei.

Diese beiden Definitionen haben mEn nur bedingt das gleiche Ziel: Im Kodex geht es darum, aus dem Stand "Unfrei" eine Vorstellung zu entwickeln, wie die Lebensumstände der Herkunft des Abenteurers ausgesehen haben und ob der Spieler sich ggf. in seinem Hintergrund noch "Einschränkungen" auferlegen möchte. Im Quellbuch ist es eine Beschreibung der Gesellschaft.

Dass Hörige unfrei sind steht doch ganz klar in ALB5, S.50

Zitat

Die Hörigen können das von Ihnen bestellte Land nicht ohne Erlaubnis verlassen; wechselt der Eigentümer ... so erwirbt er mit dem Boden die Hörigen ...

Demnach werden Hörige als Eigentum betrachtet. Ich sehe in der Beschreibung keinen Widerspruch zu KOD, S. 28f. da ich die dortige Aufzählung nicht als abschließend betrachte.

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Hiram ben Tyros:

Demnach werden Hörige als Eigentum betrachtet. Ich sehe in der Beschreibung keinen Widerspruch zu KOD, S. 28f. da ich die dortige Aufzählung nicht als abschließend betrachte.

Da setzen wir wohl unterschiedliche Gewichtungen. Für mich sind Unfreie nach der Definition des Kodex' Personen, die außerhalb der Gesellschaft stehen. Die beispielhaft aufgelisteten Gruppen (u. a. entflohene Leibeigene und Sklaven, Gesetzlose, ausgestoßene Barbaren, überschuldete und daher geflohene Städter, Fahrendes Volk) sowie der Satz "Ein Abenteurer dieses Standes tut gut daran, seine Vergangenheit geheim zu halten." gehen für mich klar in diese Richtung und widersprechen den Hörigen in der Auslegung des Alba-Quellenbuches. Letztere passt für mich eher zum Volk, zu dem "einfache Fischer, Jäger, Bauern" zählen, die den Grundstock einer Gesellschaft bilden. Das die Hörigen grundsätzlich einer Schollenbindung unterliegen, macht sie deswegen in meinen Augen noch nicht unfrei - auch wenn unser Begriff von Freiheit ganz stark mit dem persönlichen Recht verbunden ist, sich frei bewegen zu können.

Ich denke, hier überlagern sich rechtliche und soziologische Betrachtungsweisen, weshalb es zu den unterschiedlichen Bewertungen kommt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Fimolas:

Da setzen wir wohl unterschiedliche Gewichtungen. Für mich sind Unfreie nach der Definition des Kodex' Personen, die außerhalb der Gesellschaft stehen. Die beispielhaft aufgelisteten Gruppen (u. a. entflohene Leibeigene und Sklaven, Gesetzlose, ausgestoßene Barbaren, überschuldete und daher geflohene Städter, Fahrendes Volk) sowie der Satz "Ein Abenteurer dieses Standes tut gut daran, seine Vergangenheit geheim zu halten." gehen für mich klar in diese Richtung und widersprechen den Hörigen in der Auslegung des Alba-Quellenbuches. Letztere passt für mich eher zum Volk, zu dem "einfache Fischer, Jäger, Bauern" zählen, die den Grundstock einer Gesellschaft bilden. Das die Hörigen grundsätzlich einer Schollenbindung unterliegen, macht sie deswegen in meinen Augen noch nicht unfrei - auch wenn unser Begriff von Freiheit ganz stark mit dem persönlichen Recht verbunden ist, sich frei bewegen zu können.

Ich denke, hier überlagern sich rechtliche und soziologische Betrachtungsweisen, weshalb es zu den unterschiedlichen Bewertungen kommt.

Ich sehe den Widerspruch nicht. Hörige düren laut Alba-QB "das von Ihnen bestellte Land nicht ohne Erlaubnis verlassen" und sind gegenüber dem Grundherren zu bestimmten Leistungen verpflichtet. Sie sind eben nicht frei.

Für mich heißt das (ähnlich wie im historischen Vorbild), dass sie als Kriminelle verfolgt werden wenn sie dagegen verstoßen. Somit sind sie Flüchtige und sollten diese Tatsache besser geheim halten. Ansonsten kann es passieren, dass sie jemand einfängt um sie in der Hoffnung auf Belohnung zu ihrem Grundherren zurück zu bringen.

Bearbeitet von Hiram ben Tyros
Tippfehler korrigiert.
  • Like 3
Geschrieben

Hörige sind per definitionem unfrei. Ich meine mich zu erinnern*, dass im englischen Rechtsraum im Hochmittelalter sprachlich nicht zwischen leibeigen und hörig unterschieden wurde, man bezeichnete diese Menschen als serfs oder villeins (mehr oder weniger alternative Begriffe). In der Regel war auch im feudalen Mitteleuropa der Grundherr oft auch der Leibherr. Ok, das ist nur Background und für das Spielsystem eher nebensächlich.

(*meine Magisterarbeit trägt den Titel: "Das Amt des Sheriffs im englischen Mittelalter", ist aber schon lange her)

  • Thanks 2
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fimolas:

Da setzen wir wohl unterschiedliche Gewichtungen. Für mich sind Unfreie nach der Definition des Kodex' Personen, die außerhalb der Gesellschaft stehen. Die beispielhaft aufgelisteten Gruppen (u. a. entflohene Leibeigene und Sklaven, Gesetzlose, ausgestoßene Barbaren, überschuldete und daher geflohene Städter, Fahrendes Volk) sowie der Satz "Ein Abenteurer dieses Standes tut gut daran, seine Vergangenheit geheim zu halten." gehen für mich klar in diese Richtung und widersprechen den Hörigen in der Auslegung des Alba-Quellenbuches. Letztere passt für mich eher zum Volk, zu dem "einfache Fischer, Jäger, Bauern" zählen, die den Grundstock einer Gesellschaft bilden. Das die Hörigen grundsätzlich einer Schollenbindung unterliegen, macht sie deswegen in meinen Augen noch nicht unfrei - auch wenn unser Begriff von Freiheit ganz stark mit dem persönlichen Recht verbunden ist, sich frei bewegen zu können.

Ich denke, hier überlagern sich rechtliche und soziologische Betrachtungsweisen, weshalb es zu den unterschiedlichen Bewertungen kommt.

"Unfrei" im Alba-QB bezieht sich auf alle Unfreien, da das QB ja die gesamte Albische Gesellschaft beschreibt.

Die Beschreibung im Kodex (ge- und entflohene etc.) bezieht sich hingegen auf die Herkunft von Abenteurern. Ein Albischer Höriger, der sein Land nicht verlassen darf, kann ja nicht einfach so zum Abenteurer werden. Dafür müsste er eben erst fliehen, aus welchem Grund auch immer.

Es heißt im Kodex ja auch: "Zu den Unfreien unter den Abenteurern zählen entflohene Leibeigene und Sklaven..." und die stehen dann tatsächlich wie du sagst außerhalb der Gesellschaft. Aber eben nicht alle Unfreien.
 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Nadrarak:

"Unfrei" im Alba-QB bezieht sich auf alle Unfreien, da das QB ja die gesamte Albische Gesellschaft beschreibt.

Die Beschreibung im Kodex (ge- und entflohene etc.) bezieht sich hingegen auf die Herkunft von Abenteurern. Ein Albischer Höriger, der sein Land nicht verlassen darf, kann ja nicht einfach so zum Abenteurer werden. Dafür müsste er eben erst fliehen, aus welchem Grund auch immer.

Es heißt im Kodex ja auch: "Zu den Unfreien unter den Abenteurern zählen entflohene Leibeigene und Sklaven..." und die stehen dann tatsächlich wie du sagst außerhalb der Gesellschaft. Aber eben nicht alle Unfreien.

Prima, vielen Dank - mit dieser Erklärung konnte ich den Widerspruch in meinem Hirn lösen.

Bearbeitet von Fimolas
Tippfehler korrigiert
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