Lux Geschrieben 17. August 2006 report Teilen Geschrieben 17. August 2006 Hallo, für die Herstellungskosten von mag. Atrafakten nach M4 gilt ja: "Artefakt: 300 * Stufe / ABW EP und EP * 10 GS" (Ark. S 269) Meine Frage: Wenn man ein Einwegartefakt schaffen möchte kann die ABW doch beliebig hoch sein oder darf die ABW 100 nicht überschreiten? In den Regeln habe ich leider hierüber nichts gefunden. Für Regeln oder Meinungen die dies Problem beheben wäre ich dankbar Lux Link zu diesem Kommentar
Fimolas Geschrieben 17. August 2006 report Teilen Geschrieben 17. August 2006 Hallo Lux! Wenn man ein Einwegartefakt schaffen möchte kann die ABW doch beliebig hoch sein oder darf die ABW 100 nicht überschreiten?Naja, bei den meisten Artefakten wird zuerst ein Prüfwurf auf die Ausbrennwahrscheinlichkeit fällig, bevor die Wirkung eintritt (MIDGARD - Das Arkanum, Seite 38). Das würde ich vor allem auch bei "Einwegartefakten" so handhaben. Liebe Grüße, , Fimolas! Link zu diesem Kommentar
Lux Geschrieben 17. August 2006 Autor report Teilen Geschrieben 17. August 2006 Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Damit kann dieses Thema geschlossen werden. Link zu diesem Kommentar
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